Die österreichisch-ungarischen Beziehungen haben ihren Ursprung in der Habsburgermonarchie. 1867 kam es zum Österreich-Ungarischen Ausgleich innerhalb der Monarchie. Durch Gebietsansprüche Österreichs in Westungarn waren die diplomatischen Beziehungen nach dem Zerfall des Vielvölkerstaates getrübt. Erst in der Zeit des österreichischen Ständestaates stabilisierten sich diese, ehe sie durch den „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich versiegten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Beziehungen abermals revitalisiert. Wirtschaftliche Aspekte standen dabei im Vordergrund. Mit Einsetzen des Kalten Krieges verschlechterten sich die Beziehungen zusehends. Der Fall des Eisernen Vorhanges setzte eine Intensivierung der zuvor mäßigen diplomatischen Beziehungen in Gang. Wirtschaftliche und kulturelle Belange sind dabei sehr bedeutend.

Geschichte Gemeinsame Vergangenheit in der Habsburgermonarchie Die beiden heutigen Staaten Österreich und Ungarn waren bis 1918 Teil der Habsburgermonarchie. Besonders geprägt wurden die Beziehungen durch die 1848er-Revolution sowie durch den Ausgleich Österreich-Ungarns 1867.

Die 1848er-Revolution und die damit verbundenen Forderungen der Bevölkerung brachten viele Folgen für die Habsburgermonarchie mit sich.Karin Olechowski-Hrdlicka: Die gemeinsamen Angelegenheiten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Frankfurt am Main 2001, S. 51. 1847/48 wurde von ungarischer Seite eine eigene ungarische Verfassung in 31 Gesetzesartikeln formuliert. Durch diese sollte Ungarn seine Unabhängigkeit gegenüber der Monarchie erlangen, Österreich lehnte dies jedoch ab und erklärte die Verfassung für ungültig.Karin Olechowski-Hrdlicka: Die gemeinsamen Angelegenheiten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Frankfurt am Main 2001, S. 52–54. Dies trug nicht gerade positiv zu den österreichisch-ungarischen Beziehungen bei. Die Märzverfassung veranlasste Ungarn 1849 die Unabhängigkeit auszurufen. Diese Revolte konnte jedoch mit der Hilfe russischer Truppen niedergeschlagen werden.Hans Peter Heye: 1848/49 – Die Wende der Habsburgermonarchie. Wien 2007, S. 17. Immer wieder wurde von österreichischer Seite versucht, das Verhältnis zu Ungarn zu verbessern, etwa durch den 1862 erstmals angestrebten Ausgleich mit Ungarn. Nach der österreichischen Niederlage gegen Preußen in der Schlacht bei Königgrätz 1866 war die österreichische Vormachtstellung im deutschsprachigen Kulturraum endgültig zu Ende. Somit konnte es endlich zu einem Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn kommen.Karin Olechowski-Hrdlicka: Die gemeinsamen Angelegenheiten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Frankfurt am Main 2001, S. 125.

mini|Mittleres gemeinsames Wappen Österreich-Ungarns aus dem Jahr 1915 Im Rahmen des Ausgleichs wurde Ungarn (Transleithanien) in vielen Bereichen von Cisleithanien unabhängig. Österreich und Ungarn blieben nur mit der Person des Kaisers, der fortan auch gleichzeitig apostolischer König von Ungarn war, und einem System sogenannter „gemeinsamer Angelegenheiten“ miteinander verbunden. Dies wurde sowohl in der Verfassung des Königreich Ungarns als auch in der Verfassung Österreichs festgehalten.

Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn teilte nun folgende Institutionen und Aufgaben miteinander: Neben dem gemeinsamen Herrscher gab es einen gemeinsamen Finanzminister, der für das gemeinsame Budget zuständig war, sowie einen gemeinsamen Kriegs- und einen gemeinsamen Außenminister. Folglich hatte Österreich-Ungarn ein gemeinschaftliches Heer, dessen Oberbefehl dem Herrscher vorbehalten war.József Galántai: Der österreichisch-ungarische Dualismus 1867–1918. Budapest 1985, S. 41. Die Anteile der beiden Staatshälften für den gemeinsamen Haushalt wurde von eigenen Delegationen alle zehn Jahre festgelegt. Im Jahre 1868 etwa wurde beschlossen, dass Österreich 70 % und Ungarn 30 % zum gemeinsamen Haushalt, der rund 1.000.000 Gulden betrug, aufbringen sollten.József Galántai: Der österreichisch-ungarische Dualismus 1867–1918. Budapest 1985, S. 51. Auch die Hofhaltungskosten des Kaisers wurden von beiden zur Hälfte geschultert. Der wirtschaftliche Kontakt wurde durch ein Zoll- und Handelsbündnis geregelt, das in bestimmten Abständen neu verhandelt wurde. Dadurch sollten Angelegenheiten wie die Entwicklung des Eisenbahnnetzes oder der Schifffahrt koordiniert werden.József Galántai: Der österreichisch-ungarische Dualismus 1867–1918. Budapest 1985, S. 55–58.

Das entstandene Staatsgebilde wurde von beiden Seiten auf unterschiedliche Weise aufgefasst. Der ungarische Politiker Albert Graf Apponyi machte dies 1931 deutlich: „Im ungarischen Bewußtsein war Österreich-Ungarn ein Staatenbund, im österreichischen ein Bundesstaat“Peter Haslinger: Hundert Jahre Nachbarschaft. Die Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn 1895–1994. Frankfurt am Main 1996, S. 5.. Aufgrund der juristischen Ausformulierung konnten für beide Anschauungen Argumente gefunden werden. So gab es zum Beispiel eine Außenpolitik, die den Interessen beider Staatsteile entsprachen, andererseits hatten sowohl Ungarn als auch Österreicher eine eigene Staatsbürgerschaft.József Galántai: Der österreichisch-ungarische Dualismus 1867–1918. Budapest 1985, S. 69–70.

Ungarn strebte auch nach dem Ausgleich weitere Unabhängigkeit vom übrigen Reich an. Vor allem das gemeinsame Heer war der ungarischen Politik ein Dorn im Auge und galt als ein Symbol der alten absolutistischen Unterdrückung. Die allmählichen Änderungen der Titulatur gemeinsamer Institutionen stand symbolisch für die Emanzipation Ungarns. So wurde in Ungarn der Begriff „Reich“ in offiziellen Dokumenten nicht gebraucht. Auch das gemeinsame Wappen wurde nach langem Streit geändert. War 1804 der Doppeladler noch Symbol für das Gesamtreich, so wurde er 1915 nur noch als Staatssymbol für das nun auch offiziell so betitelte „Österreich“ verwendet.Peter Haslinger: Hundert Jahre Nachbarschaft. Die Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn 1895–1994. Frankfurt am Main 1996, S. 9–11.

Trotz dieser separatistischen Entwicklungen innerhalb der Doppelmonarchie bestand das Reich bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Mit den Friedensverträgen 1919/1920 wurde die deutschösterreichisch und ungarisch dominierte Habsburgermonarchie aufgelöst, das Ende des Vielvölkerstaats wurde besiegelt. Sowohl Österreich als auch Ungarn erlitten große Gebietsverluste und waren nun zwei eigenständige Staaten.József Galántai: Der österreichisch-ungarische Dualismus 1867–1918. Budapest 1985, S. 165.

Zwischen Erstem und Zweitem Weltkrieg Die Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn standen von 1918 bis 1938 ständig im Schatten großer europäischer Machtfragen: Die Pariser Vorortverträge und deren Revision, die Burgenland/Westungarnfrage, die Habsburger Restauration und die Auseinandersetzung zwischen den demokratischen und den autoritären Herrschaftssystemen beeinflussten die außenpolitischen Beziehungen zueinander.Walter Rauscher: Die außenpolitischen Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn in der Zwischenkriegszeit. In: Das Institutionserbe der Monarchie – das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven. Berger, Wien/Horn 1998, ISBN 3-85028-307-0, S. 37–45.

Sowohl die Republik Österreich als auch die ungarische Räterepublik, die beide als Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie galten, zählten zu den Verlierern des Ersten Weltkriegs und hatten große Gebietsverluste durch die Friedensverträge hinzunehmen. Als die Republik Österreich Gebietsansprüche auf die deutschsprachigen Gebiete in Westungarn geltend machte, wirkte sich dies äußerst negativ auf die bilateralen Beziehungen der beiden Staaten aus. Im Burgenland kam es zu größeren Unruhen durch Freischärler, bis die ungarische Armee einmarschierte. Nur eine völkerrechtlich anerkannte Volksabstimmung betreffend das Gebiet um Ödenburg/Sopron konnte die Lage wieder beruhigen.Richard Lein: Vom zwischenstaatlichen Konflikt zu bilateraler Verständigung. Die Burgendlandfrage und ihre Rolle in den österreichisch-ungarischen Beziehungen. In: Csaba Szabo (Hrsg.): Österreich und Ungarn im 20. Jahrhundert Institut für ungarische Geschichtsforschung, Wien 2014, ISBN 978-615-5389-32-0, S. 111–131.

Als in Ungarn die Räterepublik gestürzt und das Königreich ausgerufen wurde, belastete dies die Beziehungen zu Österreich, das vielen geflüchteten kommunistischen Funktionären Asyl gewährte. Ungarn übergab das Burgenland 1921 offiziell an Österreich und es folgte eine langsame Entspannung der Beziehungen. Mit der Etablierung des Ständestaates in Österreich 1934 verbesserten sich die zwischenstaatlichen Beziehung der beiden nun autoritär geführten Staaten. An ein längerfristiges Weiterbestehen von Österreich als souveränes Staatsgebilde glaubten die ungarischen Beobachter hinsichtlich der aggressiven deutschen Außenpolitik im Verlauf der 1930er Jahre jedoch nicht.

Das Jahr 1938, Zweiter Weltkrieg und Nachkriegszeit Die Situation rund um den möglichen Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich war im Jahr 1938 ein international diskutiertes Thema, das auch Einfluss auf die Beziehungen zu Ungarn hatte. Der ungarische Gesandtschaftsrat beobachtete die Entwicklungen zwischen Deutschland und Österreich wachsam. Die politische Konstellation rund um das Berchtesgadener Abkommen, rückblickend den „Anschluss“ Österreichs ankündigend, ausgehandelt am 12. Februar 1938 zwischen Adolf Hitler und Kurt Schuschnigg, wurde zwar als angespannt bewertet, jedoch noch nicht als die Souveränität Österreichs gefährdend eingestuft. Aus Sicht des ungarischen Gesandtschaftsrates war die Situation immer noch nicht ganz geklärt.Ibolya Murber: Ungarn und der Anschluss Österreichs in der Zwischenkriegszeit. Analyseversuch anhand von Gesandtschaftsakten (PDF; 583 kB). In: Kakanien revisited, 11. November 2008, S. 8, abgerufen am 18. März 2016.

Bereits wenige Wochen später wurde der „Anschluss“ vollzogen und mit ihm auch die „Gleichschaltung Österreichs“ mit dem Deutschen Reich. Österreich existierte nicht mehr, dementsprechend wurden die Beziehungen zu Ungarn nun über zentrale Stellen des Deutschen Reiches organisiert.Ibolya Murber: Ungarn und der Anschluss Österreichs in der Zwischenkriegszeit. Analyseversuch anhand von Gesandtschaftsakten (PDF; 583 kB). In: Kakanien revisited, 11. November 2008, S. 9, abgerufen am 18. März 2016. Die ungarische Gesandtschaft in Wien wurde in ein Generalkonsulat umgewandelt und mit neuen Diplomaten, Konsularbeamten und Amtshelfern besetzt. Diese wurden von den Nationalsozialisten eigens aus Budapest delegiert.Lajos Gecsényi: Das ungarische Botschaftsgebäude in Wien (Nach 1945). In: Academia, 2012, abgerufen am 18. März 2016.

Der ungarische Außenminister Kálmán Kánya stellte einige Wochen später zusammenfassend fest, dass der „Anschluss“ Österreichs ohnehin nur eine Frage der Zeit gewesen sei. Ungarn habe sich in dieser Angelegenheit aus mehreren Gründen diplomatisch zurückgehalten: Die Anschlussfrage sei keine Angelegenheit Ungarns gewesen. Zudem besaß es die nötigen Einflussmittel zur Intervention nicht. Außerdem sei die ungarische Regierung davon ausgegangen, dass eine Einmischung weder von Deutschland noch von Österreich positiv aufgenommen worden wäre.

Eduard Baar-Baarenfels war bis zur Wiederaufnahme der bilateralen Beziehungen nach Ende des Zweiten Weltkrieges einer der letzten Diplomaten, der das Land Österreich in Ungarn vertrat. Er war von November 1936 bis März 1938 Gesandter in Budapest. Nachdem die Gleichschaltung Österreichs eingeleitet worden war, wurde Baar-Baarenfels des Amtes enthoben, vorerst in Pension geschickt und später verhaftet.Isabella Ackerl, Friedrich Weissensteiner: Eduard Baar-Baarenfels. In: Österreichisches Personenlexikon der Ersten und Zweiten Republik. Ueberreuter, Wien 1992, 28. August 2015, abgerufen am 19. März 2016 (verfügbar über Austria-forum).