mini|Eine Person wird von einer CBRN-Fachkraft auf radioaktive Kontamination überprüft.
Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurden die Auswirkungen dieses Ereignisses analysiert und neue Richtlinien für den Katastrophenschutz erarbeitet. So wurden z. B. die Richtlinien für den Betrieb von Notfallstationen überarbeitet. Der Begriff Notfallstation wird auf Basis der Beschreibungen der Strahlenschutzkommission definiert und ist somit vom klassischen Dekontaminationsplatz laut FwDV 500 abzugrenzen. Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen.
Stationen Medizinische Versorgung von Betroffenen, Aufnahme und Betreuung von Personen, die sich nach einer Freisetzung im gefährdeten Gebiet aufgehalten haben, Durchführung der Kontaminationskontrolle, Durchführung der Dekontaminationsmaßnahmen (Waschen, Duschen), Abschätzung der Strahlendosis (Direktstrahlung und Inkorporation), Ärztliche Beurteilung und Betreuung, Weiterleitung behandlungsbedürftiger Personen zur ambulanten oder stationären Betreuung und Aufnahme, Versorgung und Unterbringung von hilfsbedürftigen und mittellosen Personen oder von Betroffenen, die keine Möglichkeit haben, bei Verwandten oder Bekannten aufgenommen zu werden (ggf. Zuweisung von Unterkünften).
Erläuterung der Tätigkeiten Notfallstationen werden nach einem Reaktorunfall – verbunden mit der Freisetzung von radioaktiven Stoffen – im Umkreis um das Kernkraftwerk zum Schutz und zur Versorgung der betroffenen Bevölkerung eingerichtet. Es ist vorgesehen, die Bevölkerung aufzufordern, sich freiwillig zu den eingerichteten Notfallstationen zu begeben und sich radiologisch kontrollieren zu lassen. Ein Zwang ist nicht vorgesehen.
Eine Notfallstation mit vergleichbarem Ablauf wird nach einem terroristischen Anschlag mit strahlendem Material erforderlich sein. Der Durchlauf durch eine Notfallstation erfolgt abhängig vom gemessenen Kontaminationslevel und der daraus resultierenden Dekontamination in mehreren Schritten. Es muss dabei berücksichtigt werden, dass im Katastrophenschutz mit höheren Kontaminationswerten zu rechnen ist. Die Messgeräte müssen auf Messwerte von 0,4 bis 40 kBq/cm² ausgelegt sein. Die Einrichtung und der Betrieb von Notfallstationen obliegt den Ländern und ist anlagenbezogen in Katastrophenschutzplänen detailliert festgelegt.
mini|Überprüfung der Schilddrüsenbelastung
Im Eingangsbereich der Notfallstation sollen die Personen selektiert werden, die sehr hoch kontaminiert (> 40 kBq/cm²) sind, um Querkontaminationen von anderen geringer kontaminierten Personen möglichst zu vermeiden. Personen, die oberhalb des definierten Grenzbereichs kontaminiert sind, gehen direkt zur Personendekontamination.
Unabhängig von den hochkontaminierten Personen werden alle die Notfallstation durchlaufenden Personen auf Kontaminationen überprüft. Kontaminationsnachweisgeräte gehört zur Basisausrüstung der CBRN bzw. ABC-Züge der Feuerwehren und der DekonP-Einheiten im Bevölkerungsschutz.
Eine Dekontamination erfolgt z. B. durch Kleidungswechsel oder durch abduschen. Eine Inkorporation ist bei diesen Maßnahmen auszuschließen.
In der letzten Station der Notfallstation – nach Dekontamination und Kontrolle auf Restkontamination – wird durch die medizinischen Fachkräfte über eine Dosisleistungsmessung die Schilddrüsen-Folgedosis bestimmt. Diese Dosis wird mit den definierten Grenzwerten verglichen, die als Grundlage für mögliche weitere medizinische Maßnahmen dienen. Dabei ist es speziell bei Kleinkindern sehr wichtig, dass vorher der am Messort vorliegende Nulleffekt gemessen und subtrahiert wird. Bei Kleinkindern sind hohe Schilddrüsendosen möglich, auch wenn mithilfe eines einfachen Dosisleistungsmessgerätes keine erhöhte Aktivität nachweisbar ist. Sollten Personen, bei denen eine Iodblockade der Schilddrüse angezeigt ist, diese noch nicht erhalten haben, kann die Ausgabe der Iodtabletten auch über die Notfallstation erfolgen. Da es beabsichtigt ist, die Notfallstationen außerhalb des betroffenen Gebietes zu errichten, ist die Indikation zur nachträglichen Iodblockade Patienten- und Lagebezogen zu prüfen. Die Schilddrüsenkontrolle wird primär bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk erforderlich sein.
Generell sollte eine Iodblockade direkt nach Aufforderung der zuständigen Behörden im Vorfeld, noch vor dem Aufsuchen einer Notfallstation, erfolgen. Die Aufforderung zur Iodblockade erfolgt, wenn nach einem Kernkraftwerksunfall mit einer erheblichen Freisetzung von radioaktivem Iod (z. B. I-131) zu rechnen ist. Die Eingreifrichtwerte sind eine zu erwartende Schilddrüsendosis von 50 mSv für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und 250 mSv für Personen von 18 bis 45 Jahren.
Neben der radiologischen Kontrolle ist es vorgesehen die Notfallstation ebenfalls als Informationszentrum für die betroffene Bevölkerung zu nutzen.
Standorte in Deutschland
Baden-Württemberg mini|In Baden-Württemberg stehen insgesamt elf AB-Notfallstation für den Einsatz im Bevölkerungsschutz zur Verfügung. Das Bundesland Baden-Württemberg verfügt über elf Abrollbehältern, die für den Katastrophenschutz beschafft wurden. Der AB-Notfallstation dient zur schnellen Einrichtung einer Notfallstation, etwa in Turnhallen oder Schulen, um die Bevölkerung nach radiologischen Ereignissen zu überwachen. Der Abrollbehälter enthält Messtechnik zur Erfassung möglicher radioaktiver Kontamination sowie Schutzausrüstung für Einsatzkräfte. Er kommt nicht nur bei kerntechnischen Unfällen zum Einsatz, sondern auch bei anderen radiologischen Notfällen, Unfällen oder Störfällen im Zusammenhang mit dem Umgang oder Transport radioaktiver Stoffe. Aus offiziellen Landes- und Kommunalquellen sind unter anderem folgende Standorte belegt: Blaustein (Alb‑Donau‑Kreis), Ulm, Biberach, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis sowie Backnang (Rems‑Murr‑Kreis), Crailsheim (Landkreis Schwäbisch Hall), Esslingen (Landkreis Esslingen) und Kornwestheim (Landkreis Ludwigsburg).
Niedersachsen In Niedersachsen sind für den Katastrophenschutz im Umfeld kerntechnischer Anlagen landesweit mehrere Notfallstationen vorgesehen. Diese Einrichtungen werden im Bedarfsfall in geeigneten Gebäuden eingerichtet und übernehmen Aufgaben wie die Information der Bevölkerung, die Betreuung betroffener Personen sowie die Durchführung von Kontaminations- und Dekontaminationsmaßnahmen. Für ihren Einsatz hält das Land unter anderem Schutzausrüstung und spezialisierte Messgeräte zur Erkennung radioaktiver Stoffe bereit, um eine fachgerechte Erstversorgung sicherzustellen.
Rheinland‑Pfalz Durch schwere Ereignisse in Kernkraftwerken kann ionisierende Strahlung Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung erforderlich machen. In Rheinland‑Pfalz werden dafür Notfallstationen im Rahmen des staatlichen Katastrophenschutzes eingerichtet, basierend auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission. Zuständig für Planung, Koordinierung und Einsatzleitung ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gemäß LBKG, unterstützt durch einen landesweiten Katastrophenschutzplan. Die Notfallstationen dienen der Information, Betreuung, Abschätzung der Strahlenexposition und ggf. Dekontamination von Bevölkerung und Einsatzkräften. Landkreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Personal auszubilden, die Unterbringung Betroffener zu planen und den Betrieb sicherzustellen. Anzahl, Standorte und einheitliche Struktur der Notfallstationen werden durch die ADD festgelegt, um eine landesweit harmonisierte und effektive Gefahrenabwehr zu gewährleisten.
Weblinks Fragestellungen zu Aufbau und Betrieb von Notfallstationen – Stellungnahme der Strahlenschutzkommission des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Februar 2014
Einzelnachweise
Kategorie:Strahlenschutz Kategorie:Katastrophenschutz (Deutschland) Kategorie:Feuerwehr (Deutschland) Kategorie:Nukleartechnik (Deutschland) Kategorie:Humangeographisches Objekt