Hafner ist der süddeutsche Ausdruck für Töpfer. Im Rottal, also hauptsächlich im heutigen Landkreis Rottal-Inn, bestand neben dem Kröning bei Vilsbiburg das zweite bedeutende Hafnergebiet in Niederbayern. Die Handwerkstradition der Rottaler Hafner reicht zeitlich – wie bei der Kröninger Hafnerkeramik – bis ins Mittelalter zurück und endet erst in der Zeit um 1920.
Geographische Eingrenzung Die Landschaft zwischen Donau und Inn bildet einen Keil, an dessen Spitze Passau liegt. Darin eingeschlossen sind die Flüsse Vils und Rott. Diese Gegend besteht hauptsächlich aus tertiärem Hügelland und bot seit dem Altertum zahlreichen Hafnern Arbeitsmöglichkeiten. In Pocking wurde 1990 bis 1994 eine römische Zivilsiedlung der mittleren Kaiserzeit ausgegraben, in der sich auch vier Töpferöfen fanden (die Siedlung bestand vom Ende des 1. Jahrhunderts bis ca. 260 n. Chr.).Das Archäologische Jahr in Bayern 1990, S. 110–113. Der Ort Gschaid wurde durch einen umfangreichen Fund qualitätvoller Renaissancekeramik sowie der Ort Peterskirchen durch seine Steinzeugware, die ab dem 18. Jahrhundert einsetzt und im 19. Jahrhundert weit verbreitet war, bekannt. Diese beiden Orte liegen in unserem Untersuchungsgebiet. Sonst gibt es nur wenige detaillierte Informationen darüber, dass neben dem Kröning im mittleren Vilstal und dem Passauer Raum mit Obernzell in Niederbayern ein weiteres bedeutendes Hafnerzentrum südlich und vor allem nördlich des Rottals bestand, obwohl dies seit langem vermutet wurde. Diese Lücke schließt eine neuere Untersuchung über die „Rottaler Hafner“ wenigstens zum TeilBuchner Hans / Sendl Johanna: Rottaler Hafner. Ein Beitrag zur Kultur- und Sozialgeschichte, Regensburg 2015, indem exemplarisch die Geschichte der Töpferei in einem Teil des Landkreises Rottal-Inn, nämlich entlang des oberen Sulzbachtals (nördlich von Pfarrkirchen) und in den Pfarreien Neuhofen und Postmünster (an und südlich der Rott) dargestellt wird. Im Anhang wird ein auffälliger Fund aus der Ortschaft Hausbach, die westlich des Sulzbachs liegt, mit einbezogen. Von Schönau erstreckt sich das Untersuchungsgebiet also über 11 bzw. 13 Kilometer Luftlinie in west-östlicher Richtung bis Waldhof, Baumgarten bzw. Priel (östlich von Peterskirchen). Die größte Nord-Süd-Ausdehnung von Johanniskirchen nach Postmünster beträgt ebenfalls 13 Kilometer.
Die beiden Städte Pfarrkirchen und Eggenfelden bleiben hier unberücksichtigt, da ohnehin bekannt ist, dass dort jeweils mindestens zwei Hafnerwerkstätten bestanden. Die Abfolge der Inhaber ist ohne Schwierigkeiten aus den Unterlagen in den Stadtarchiven zusammenzustellen.
Sozial- und Kulturgeschichte: Überblick „Kultur- und Sozialgeschichte“ bedeutet, dass zwei Quellen ineinander greifen: Für die Sozialgeschichte ist man auf die Archive in Pfarrkirchen, Passau, Landshut und München angewiesen, aus denen die Lebensverhältnisse dieses Berufsstandes deutlich werden. Die Kulturgeschichte dagegen stützt sich auf die Feldforschung, d. h. auf das, was in der Bevölkerung noch an Produkten der Hafner vorhanden ist; aber auch Ausgrabungen und Lesefunde sind wichtig.
Sozialgeschichte Zunächst sollen hier einige Hinweise zur Sozialgeschichte gegeben werden, die nicht nur die Hafner betreffen, sondern auch einen Großteil der ländlichen Bevölkerung bis weit ins 19. Jahrhundert hinein:
Religiöse und gesellschaftliche Gegebenheiten Das Leben der unteren sozialen Schichten bestand in früheren Zeiten vor allem aus Einschränkungen. Dies gilt auch für die wichtigsten Ereignisse im Leben der damaligen Menschen, nämlich Geburt, Hochzeit und Tod. Der Beruf war im Gegensatz zu heute oft von vornherein festgelegt oder bot nicht viel Auswahl: Ein Handwerkersohn blieb zeitlebens Handwerker, Knecht oder „Tagwerker“ (Handlanger); häufig übernahm der älteste Sohn mit Erlaubnis des Grundherrn den Betrieb des Vaters. Sozialer Aufstieg war für Handwerker erst ab 1804 bzw. 1868 (Modernisierung bzw. völlige Aufhebung des Zunftzwangs) und 1848 (Ablösung der Grundherrschaft des Adels) möglich. Vorher konnten Bauern weder Grund hinzukaufen noch verkaufen – die Hofgrößen waren bis 1848 durch den Grundherrn dauerhaft festgelegt.
Drückend waren die vielfältigen Abgaben an den Grundherrn (v. a. Laudemium = Antrittsgeld, die jährliche Stift = Grundzins, Gilt = Naturalabgaben, Groß- und Kleinzehent, Scharwerk = unentgeltliche Arbeit für den Lehensherrn) und die strengen Regeln des „Handwerks“, also der Zunft, die kreative Aktivitäten der Meister verhinderten.
Hafner waren in der Gegend des Rottals in der Regel Söldner, d. h. Inhaber von Achtelhöfen (auch Bausölden genannt, „dabei man etwas anbauen und Vich unterhalten kann“: Schmeller), häufiger von Sechzehntelhöfen (leere Sölde, „dabey nichts als ein Gärtl oder auch soviel nit ist“: Schmeller) und Zweiunddreißigstelhöfen (gemeine oder bloße Sölde). Der dazugehörige Grundbesitz betrug je nach Güte des Bodens etwa 15–25 (Achtelhof) bzw. unter 15 Tagwerk (Sechzehntelhof); die bloße Sölde bestand lediglich aus einem kleinen Haus („Leerhäusl“), u. U. mit einem winzigen Garten. Die Hafner lebten meist im Nebenhaus eines größeren Anwesens; an einigen Orten kennen wir auch die Namen von deren Besitzern. Obwohl die „Häusl“ ohnehin nicht geräumig waren, wurden oft ein oder mehrere Räume noch an sog. Inwohner vermietet. In seltenen Fällen übten Hafner ihr Handwerk auch in Häusern, die sie nicht besaßen, aus. Hafner als „Inmane“ (Untermieter) waren in der Regel Gesellen, die im Betrieb eines Meisters am selben Ort arbeiteten.
Das Eröffnen einer neuen oder das Verlegen einer bestehenden Werkstatt an einen anderen Ort, der vom ursprünglichen Haus weiter entfernt lag, wurde in der Regel durch „das Handwerk“ (die Zunft) verboten. Die Kollegen befürchteten dadurch eine „Brotschmöllerung“, d. h. eine Beeinträchtigung ihres Einkommens, wenn ein zusätzlicher Konkurrent in ihrer Gegend verkaufte. Ein drastisches Beispiel stellt Adam Kainzhofer aus Höhenberg dar, der gezwungen wurde, seinen Umzug rückgängig zu machen. Lediglich die Verlegung des Betriebs an einen nahe gelegenen Ort konnte problemlos unternommen werden. Auch der Verkauf der Hafnerware war nur an bestimmten, den einzelnen Hafnern zugewiesenen Märkten erlaubt. Verkaufte z. B. ein Meister mehr als nur einzelne Stücke seiner Ware direkt an die umliegenden Bauern oder belieferte er ein Geschäft, wurde er zuerst von der Zunft abgemahnt und dann, falls er nicht reagierte, von der weltlichen Obrigkeit bestraft. Zwei Fälle findet man in den Urkunden.
Die eingangs erwähnten Hauptereignisse im Leben unserer Vorfahren waren fest in kirchliche Riten eingebunden und hatten damit eine andere Ausrichtung, als wir es heute gewohnt sind. Dies beginnt bei der Taufe: In den Kirchenbüchern wird bis etwa zum Beginn des 19. Jahrhunderts nicht zwischen Geburts- und Tauftag unterschieden. Nicht die – damals gefahrvolle – physische Geburt, sondern die Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche, sozusagen die geistliche Geburt, war entscheidend. Daher galt bis ins erste Drittel des 20. Jahrhunderts hinein in den ländlichen Gebieten Bayerns, sofern sie katholisch geprägt waren, der Namenstag im Vergleich zum Geburtstag für ungleich wichtiger; dieser wurde häufig gar nicht gefeiert. Als Vornamen erhielt der Täufling in der Regel denjenigen des Paten bzw. der Patin (natürlich sofern diese nicht bereits für andere Kinder dieser Familie die Patenschaft übernommen hatten). Der Pate fühlte sich zeitlebens verantwortlich für die Entwicklung des Patenkindes, was meist auch eine starke emotionale Bindung bedeutete. Nicht selten übernahm – anders als heute – ein Ehepaar die Patenschaft über sämtliche Kinder einer befreundeten Familie.
Die Heirat musste vom Lehensherrn bewilligt werden. Denn u. U. wechselte einer der Partner (zumeist die Braut) den Lehensherrn, so dass dieser eine Arbeitskraft an einen anderen Adeligen abgab. Auch mussten bei jeder Verehelichung – außer bei den freieigenen Höfen – für die Ausstellung des Lehensbriefs Abgaben geleistet werden, ebenso beim Tod jedes der Eheleute. Weil die Müttersterblichkeit hoch war und der zurückgebliebene Mann nicht zusätzlich zu seiner ohnehin schweren Arbeit noch Haus und Kinder versorgen konnte, war er gezwungen, rasch wieder zu heiraten, wodurch eine doppelte finanzielle Belastung entstand. Analoges galt für die Ehefrauen nach dem Tod ihres Mannes: Da es keinerlei soziale Absicherung gab, mussten sie innerhalb etwa eines halben Jahres sich wieder verehelichen; andernfalls hätte ihnen „das Handwerk“ (die Zunft) die Lizenz zum Betrieb der Hafnerei entzogen, die nur von einem Meister betrieben werden durfte. Dies war die Chance für frisch gebackene Handwerksmeister, durch eine Einheirat eine eigene Werkstatt zu übernehmen – der gelegentlich große Altersunterschied zur Witwe oder gar Liebe spielten dabei keine Rolle.
Die Frauen hatten eine doppelte Aufgabe zu übernehmen: Die Erziehung der meist zahlreichen Nachkommen (wobei die älteren Geschwister sich untertags um die jüngeren kümmern mussten) und neben dem Haushalt auch die Mitarbeit im Beruf des Mannes. „Gewöhnlich übt die Frau denselben Beruf aus wie ihr Mann und führt in dessen Abwesenheit die Geschäfte selbständig weiter. Die Geschichtsforschung hat hierfür den Begriff des ‚Arbeitsehepaars’ geprägt. Die Erwerbskraft der Frau ist häufig unverzichtbar für das Familieneinkommen.“Jeanette Toussaint, Zwischen Tradition und Eigensinn, Potsdam 2009, S. 17 Ebenso wichtig waren die unverheirateten Familienmitglieder, die im Betrieb mitarbeiteten und Gesellen ersparten. Sie bekamen wenig Taschengeld, in der Regel jedes Jahr (oder alle zwei Jahre) Kleidung und Schuhe, ohne dass ein förmlicher Vertrag mit ihnen bestand. Ohne sie wäre manche Hafnerei nicht überlebensfähig gewesen.
Oben erwähnten wir, dass der Namenstag wichtiger war als der Geburtstag. Eine Folge davon war, dass (z. B. bei den Einträgen in den Kirchenbüchern) für die einfachen Leute bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts häufig der Vorname und die Angabe des Berufs und/oder des Wohnorts genügte. Da es zahlreiche Weiler und Einöden gab, bürgerte sich ein, den traditionellen Hofnamen und nicht den Familiennamen zu verwenden. Diese Hofnamen hielten sich über Generationen hinweg unabhängig vom gegenwärtigen Eigentümer – die Sitte verschwindet erst heute langsam. Häufig bestimmt das im Haus ausgeübte Handwerk den Hofnamen. So heißen auch größere Höfe oft nach dem im „Häusl“ (Nebenhaus) betriebenen Hafnerbetrieb „beim Hafner.“ Für den Heimatkundler sind diese Bezeichnungen eine wertvolle Hilfe: Auch wenn die Hafnerei bereits vor hundert oder mehr Jahren aufgegeben wurde, geben sie einen deutlichen Hinweis auf eine entsprechende Werkstätte. (Wenn jedoch nach dem letzten Hafner ein anderes Gewerbe ausgeübt wurde, z. B. eine Schusterwerkstatt bestand, änderte sich der Hofname.)
Finanzielle Situation der Hafner Wie lebten aber die Hafner? Sie waren überwiegend arme Schlucker. Lediglich ganz wenige kamen zu Wohlstand. 1665 wird erwähnt, dass der Hafner im Weiler Winkl „zwo Sölden“ besitzt. Nach der Mitte des 18. Jahrhunderts werden durch Einwanderung aus dem Westerwald und durch Einheirat einige Hafner aus dem bekannten Ort Peterskirchen reich. Denn die Gelhards und die Gebrüder Mack / Mock übernehmen von dort die neue Technik der Herstellung des wasserundurchlässigen Steinguts, das gefragt ist. Sie stellen sich auf die Bedürfnisse der neuen Zeit ein und haben Erfolg damit.