Bei den Provveditori sopra i Monasteri handelte es sich um die Vertreter einer am 17. September 1521 gegründeten, behördenartigen Institution der Republik Venedig, die die Klöster der Stadt zu beaufsichtigen hatte. Entgegen der Bezeichnung lag ihre Aufgabe jedoch ausschließlich darin, die Nonnenklöster der Stadt zu beaufsichtigen, da man der Ansicht war, dass die regelgemäße Lebensführung der Nonnen von entscheidender Bedeutung für das Verhältnis zu Gott sei, der bei Zuwiderhandlung die gesamte Stadt bestrafen könnte. Die Einrichtung bestand bis zum Ende der Republik im Jahr 1797.
Hintergrund Adlige Frauen als gezwungene Klosterinsassinnen Der venezianische Staat sah seine Existenz durch äußere und innere Bedrohungen gefährdet. Um dabei die göttliche Hilfe nicht zu verlieren, erschien es von größter Bedeutung zu sein, dafür zu sorgen, dass dessen moralische Forderungen erfüllt wurden. Dazu gehörte vor allem die Einhaltung von Gelübden und Eiden, die auch der Bindung an den Staat nutzbar gemacht wurden, indem die Bevölkerung durch öffentliche Vereidigungsrituale auf ihn „eingeschworen“ wurde. Die Brisanz dieser Grundsätze erwies sich vor allem in Zeiten politischer und militärischer Bedrohung, oder in Zeiten schwerer Epidemien, die ja vielfach als Strafe Gottes für Fehlverhalten gedeutet wurden. Infolgedessen galt es insbesondere, in geistlichen Anstalten, wie den Klöstern, verschärfte moralische Anforderungen zu stellen. Girolamo Priuli drückte das imaginierte unmittelbare Verhältnis von Klostermoral und Staatsgeschick nach der katastrophalen Niederlage von 1509 in der Schlacht von Agnadello in seinen Diarii so aus: „Per il peccato gravissimo di queste monache meretrice se judichava fusse proceduto in grande parte la ruina del Statto Veneto“ (sinngemäß: die überaus schweren Sünden dieser Nonnen-Huren hielt man für die Ursache des Ruins des venezianischen Staates).Zitiert nach: Susanna Mantioni: Monacazioni forzate e forme di resistenza al patriarcalismo nella Venezia della Controriforma, tesi di dottorato, Rom 2013, S. 31.
Über die Zahl der Nonnen in Venedig am Anfang des 16. Jahrhunderts fehlen genaue Angaben, doch nach den Nota di tutte le Anime esistenti nella Città di Venezia nell’Anno 1586 gab es zu dieser Zeit in Venedig 2.408 Nonnen. 1606 waren es 2.082, 1642 zählte man 2.905. Danach sank die Zahl der Nonnen kontinuierlich.Susanna Mantioni: Monacazioni forzate e forme di resistenza al patriarcalismo nella Venezia della Controriforma, tesi di dottorato, Rom 2013, S. 31. mini|Das Sprechzimmer der Nonnen im Kloster San Zaccaria, Francesco Guardi, um 1745/1750, Öl auf Leinwand, 108 mal 208 cm, Ca’ Rezzonico Dabei entstammten zwei Drittel bis drei Viertel der Nonnen adligen Häusern. In San Zaccaria, einem der angesehensten Klöster, waren 1609 ausschließlich Adlige untergebracht, insgesamt 70 Frauen. In Santa Caterina stammte 1616 nur eine einzige unter den 100 Nonnen aus nichtadligem Haus.Susanna Mantioni: Monacazioni forzate e forme di resistenza al patriarcalismo nella Venezia della Controriforma, Diss., Rom 2013, S. 33. Ebenso sah es in den Klöstern S. Alvise, S. Andrea und Spirito Santo aus, wo 94 % der Nonnen adlig waren.Susanna Mantioni: Monacazioni forzate e forme di resistenza al patriarcalismo nella Venezia della Controriforma, tesi di dottorato, Rom 2013, S. 33. Dabei zogen die Familien Benediktiner- und Augustinerklöster den Franziskanerklöstern vor. Die strengeren und auf Klausur beharrenden Klöster der Karmeliterinnen, der Kapuziner und der Serviten wurden gänzlich gemieden. Auch bevorzugten die Adelsclans bestimmte Klöster, in denen sie ihre Angehörigen üblicherweise unterbrachten. So gingen die Morosini meist nach Spirito Santo, die Contarini nach Santa Caterina, hingegen bevorzugten Foscarini, Gradenigo oder auch Morosini wiederum San Zaccaria. Dabei ging zwischen 1550 und 1650 mehr als die Hälfte der Töchter dieser Häuser ins Kloster, die übrigen sollten verheiratet werden, was jedoch vielfach an adäquaten Ehepartnern scheiterte, die in den Augen der Familienoberhäupter standesgemäß waren – oder sie wurden an Bürgerliche verheiratet, die entsprechend erhöhte Morgengaben einbrachten. So befanden sich 1581 54 % der adligen Frauen in Klöstern,Jutta Gisela Sperling: Convents and the Body Politic in Late Renaissance Venice, University of Chicago Press, 1999, S. 18. wobei jedermann bekannt war, dass diese Aufenthalte überwiegend erzwungen waren.
Während es zwischen 1560 und 1574 noch zu 40 adligen Hochzeiten kam, fiel diese Zahl im 17. Jahrhundert weiter auf nur mehr 28.Susanna Mantioni: Monacazioni forzate e forme di resistenza al patriarcalismo nella Venezia della Controriforma, tesi di dottorato, Rom 2013, S. 52. Auf diese Art, also mit der externen Verehelichung der Töchter, um eine rein männliche Erblinie aufrechtzuerhalten, auf die der Schwiegersohn und erst recht die verehelichte Tochter keinen Zugriff hatte, hielten die Familien zwar ihr Vermögen in der männlichen Linie beisammen, doch starben viele der Familien bei dieser Heiratspolitik einfach aus. Diese Art des Ehrentausches, der ja zu Gegengaben verpflichtete, und der unter Abtretung eines enormen Teiles des Familienvermögens vonstattenging, hatte zudem dadurch das Potenzial, die Familien aussterben zu lassen, dass Gaben, die sich aufgrund der gewaltigen Dotationen nicht mehr kompensieren ließen, gewissermaßen „zerstört“ werden mussten, indem man die „Gaben“ ins Kloster zwang. Dieses Zerstörungspotential ist dabei enorm hoch: Die Zahl der Mitglieder im Großen Rat, wo alle erwachsenen, männlichen Adligen Sitz und Stimme hatten, verminderte sich dadurch zwischen 1550 und 1650 von 2500 auf 1500, also um 40 %.
Den Zeitgenossen war die Problematik der gezwungenen Nonnen wohl bewusst, und so versuchte der Senat mit Gesetzen in den Jahren 1420, 1505, 1535, 1551 und 1575 gegen die immer gewaltiger werdenden Ausstattungen anzugehen. Deren gewaltige Kosten beliefen sich Ende des 16. Jahrhunderts auf bis zu 10.000 Dukaten, im frühen 17. Jahrhundert konnten es bis zu 40.000 sein. Die Versuche des Senats von 1420, eine Obergrenze bei 1600 Dukaten einzuziehen, von 1505 bei 3.000 oder von 1575 bei 6.000, blieben ohne Erfolg.Susanna Mantioni: Monacazioni forzate e forme di resistenza al patriarcalismo nella Venezia della Controriforma, tesi di dottorato, Rom 2013, S. 64.
Die Rolle des Staates und des Patriarchen während der Gegenreformation Schon vor der Reformation beklagten Prediger zunehmend die Situation in den Klöstern. Gezwungene Nonnen lebten gemeinsam mit solchen, die ihre Lebensrolle im Kloster suchten, die Klausur und die Residenzpflicht wurden missachtet. 1497 überspitzte der Prediger Thimoteo da Luca, indem er behauptete, dass dem Besucher der Stadt die Nonnenklöster als „prostribuli e bordeli publici“ angeboten würden.Federico Stefani (Hrsg.): Marino Sanuto: Diarii, Venedig 1879, Bd. 1, col. 836. 1519 kam es auf Initiative des Patriarchen Antonio Contarini zu Reformen, die die Verweltlichung der Klöster umkehren sollten. Sie zielten auf die Unterstellung unter strenge Observanz und die Durchsetzung der Klausur. Die Nonnen und ihre Angehörigen protestierten beim Dogen Leonardo Loredan, doch dieser lehnte ab. Der Patriarch ließ Räumlichkeiten für die Observantinnen einrichten, so dass die Klöster gespalten waren. Die Nonnen riefen den Papst an, und läuteten den ganzen Tag die Glocken, als dieser am 27. Juni 1519 die zwangsweise Einquartierung der Observantinnen gegen den Willen der anderen Nonnen untersagte. Doge, Senat und Rat der Zehn bauten jedoch weiterhin auf die Reformanweisungen und lehnten das päpstliche Breve ab. Noch im August 1521 protestierte die Äbtissin Clara Donato von Santa Maria delle Vergini gemeinsam mit den drei Klöstern, die sich der Reform nicht fügen wollten, nämlich San Zaccaria, Santa Maria della Celestia und Santa Marta, vergeblich gemeinsam mit Familienangehörigen gegen das staatliche und kirchliche Vorgehen. Schließlich bedrohte der Patriarch jeden mit der Exkommunikation, der es wagte, weiterhin Widerstand gegen sein Vorgehen zu leisten. Am 17. September 1521 wurde unter Leitung von drei Adligen das Institut der „Provveditori sopra i Monasteri“ eingerichtet, womit die Nonnenklöster, ohne dies explizit im Titel auszudrücken, unter staatliche Aufsicht kamen.
Als die ersten Protestanten Venedig erreichten, lehnten sie das Leben der Nonnen ab, jedoch nicht nur wegen des in ihren Augen anrüchigen Lebensstils, sondern weil dort nicht Kontemplation, sondern Untätigkeit herrschte, die ganz von selbst zu Langeweile und luxuria führte, ein Begriff, unter dem jede Art von ungebührlichem Verhalten subsumiert wurde. Selbst wenn dort Kontemplation geübt wurde, so war in ihren Augen das weltliche Leben als Ehefrau dennoch nützlicher für die Gesellschaft. Luther selbst hatte den Augustinerhabit abgelegt und die Nonne Katharina von Bora geheiratet, die protestantischen Staaten lösten die Klöster auf.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der enormen Erfolge der neuen Konfession reagierte das Konzil von Trient, indem es das monastische Leben verteidigte, aber versuchte, die Verweltlichung und die inzwischen als abträglich aufgefassten Aspekte des Klosterlebens, insbesondere das temporäre Verlassen des Klosters durch die Insassinnen, den Zugang in die Klöster von außen und die Verfügung der Frauen über ihren Körper einzuschränken; hinzu kamen der Verzicht auf persönliches Eigentum, ein Mindestalter von 16 Jahren für die Profess, eine Art Probejahr sowie eine Feststellung der Freiwilligkeit des Klosteraufenthalts (Decretum de regularibus et monialibus, 1563). Die Abschließung im Kloster wurde zum Kontrollmittel der Keuschheit, eine Regulierung, die der jeweilige Bischof zu überwachen hatte. Doch galten diese Beschränkungen erst ab der Ablegung der Profess.
Es entstand eine Zweiteilung der Klosterwelt, nämlich in geschlossene Konvente, die die geänderten Regeln zu beachten hatten, und offenere, die seit jeher eigene Regularien pflegten, oder die gar keine Klausur kannten, deren Orden jedoch anerkannt waren. Die Frage erhob sich, ob eine Bulle von 1298 nun auf alle Frauenklöster Anwendung finden sollte, in der die Klausur für sämtliche Einrichtungen gefordert worden war – ohne nennenswerte Auswirkungen auf die Realität. Erst mit einer Bulle Papst Pius V. (Circa pastoralis, 1566) entschied sich die Kirchenführung für eine restriktive Auslegung. Dies betraf nun auch die Tertiarierinnen. Auch legitime Gründe, auch nur kurzfristig das Kloster zu verlassen, wurden drastisch eingeschränkt. Ab 1570 galten nur noch Feuer, eine Epidemie oder die Lepra als anerkannte Gründe. Die Gebäude wurden nunmehr zunehmend mit Mauern umgeben, Fenster und Türen vergittert. Damit waren die Bettelorden, die auf Außenkontakte angewiesen waren, nicht mehr existenzfähig, jedenfalls nicht mehr in Form von Nonnenklöstern.