Der Sensfelder Hof ist ein Weiler in Gräfenhausen, einem Stadtteil von Weiterstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen.
Geografische Lage Der Weiler Sensfelder Hof liegt am östlichen Rand der Gemarkung Gräfenhausen/Weiterstadt und westlich des Darmstädter Stadtteils Wixhausen. Von der Ortslage Gräfenhausen ist der Weiler durch die dicht vorbeiführende Autobahn A 5 getrennt. links|1000px|Weiler Sensfelder Hof von Westen aus gesehen
Geschichte Die älteste erhaltene Erwähnung des Sensfelder Hofs stammt von 1209 (Urkundenbuch des Klosters EberbachInformationstafel der Stadt Weiterstadt an der Einfahrtsstraße zum Weiler Sensfelder Hof).
1821 wurde der Sensfelder Hof dem Bezirk des Landgerichts Langen zugeordnet und wechselte 1853 wohl in den Bezirk des Landgerichts Darmstadt.Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach,2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betreffend vom 20. Mai 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230. Der Sensfelder Hof wird hier nicht mehr explizit erwähnt und inzwischen wohl zu Gräfenhausen gerechnet.
Gebäude mini|Ehemalige Sensfelder Mühle im März 2021 Der Weiler bestand ursprünglich aus einem Hofgut und einer Wassermühle am MühlbachMeßtischblatt 3440, Mörfelden, 1935. Das historische Mühlengebäude wurde wahrscheinlich im 18. Jahrhundert erbaut. Es ist ein wuchtiger zweigeschossiger Bau mit einem massiven Erdgeschoss und einem Obergeschoss in Fachwerk-Bauweise mit beidseitigem Halbwalm. Mühle und Hofgut waren bis 1957 in Betrieb.Informationstafel der Stadt Weiterstadt an der Einfahrtsstraße zum Weiler Sensfelder Hof Der Mühlgraben mit einer kleinen Bogenbrücke aus Natursteinen ist erhalten. Später kamen neben den historischen Gebäuden einige Wohnhäuser und ein Bauernhof hinzu.
Denkmalschutz Die historischen Gebäude sind aufgrund der architektonischen, industriegeschichtlichen, ortsgeschichtlichen und wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ein Kulturdenkmal und stehen unter Denkmalschutz.Siegfried R. C. T. Enders et al.: Landkreis Darmstadt-Dieburg. (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen.) Vieweg, Braunschweig 1988, ISBN 3-528-06235-5, S. 557.
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Einzelnachweise
Kategorie:Kulturdenkmal in Weiterstadt Kategorie:Erbaut im 13. Jahrhundert Kategorie:Umgenutztes Bauwerk im Landkreis Darmstadt-Dieburg Kategorie:Industriekultur Rhein-Main Kategorie:Bauwerk in Weiterstadt