Der LandbotenmarschallDer Landbotenmarschall. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) war von 1561 bis 1795 im Herzogtum Kurland und SemgallenSiehe hierzu: Herzog Ernst Johann von Kurland, Diarium des von Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht, unserm gnädigsten Herzoge und Landesherrn Ernst Johann, auf den 16ten Martii 1767 gnädigst ausgeschriebenen extraordinairen Landtages, Verlag Liedtke, 1767, Original von Bayerische Staatsbibliothek, Digitalisiert 21. Juli 2011 books.google.de und nach 1795 in den Ostseegouvernements Estland, Kurland und Livland des russischen Kaiserreichs, der Vertreter und Sprecher der versammelten Landesboten (Landboten)Die Landesboten waren die Abgeordneter zum Landtage, Mitglied des Abgeordneten-Hauses. In:(DRW), Abs. IV. .

Landtage im Baltikum Die LandtageLandtag, Ordentlicher. In: Baltisches Rechtswörterbuch (L), Baltische Historische Kommission im Baltikum waren im Herzogtum Kurland und Semgallen und in den späteren Ostseegouvernements die oberste und regelmäßig tagende Versammlung der politischen Repräsentanten. Im Herzogtum Kurland und Semgallen wurde der Landtag durch den regierenden Herzog einberufen, in den nachfolgenden russischen Gouvernements wurde sie vom zuständigen Generalgouverneur initialisiert. Neben den Deputierten der Baltischen Ritterschaften wurden auch LandbotenLandbote, Kirchspielsdeputierter: Der zum kurländischen Landtag entsandte Vertreter aus je einem Kirchspiel... Gewählt wurde ein L. auf der Kirchspielsversammlung, die ihm eine Instruktion für den Landtag mitgab. In: Baltisches Rechtswörterbuch (L), Baltische Historische Kommission aus den Kirchspielen zum Landtag entsandt. Die Beschlüsse, die zur Entscheidung von landespolitischer Bedeutung vorlagen mussten mehrheitlich beschlossen werden, alle anderen lokalen und regionalen Entscheidungen lagen in der Verantwortung der Ritterschafts-Komitees.Der Ritterschafts-Comité (so die Schreibweise der kurländischen Ritterschaft, zu Anfang des 19. Jhs. auch „die Comité“). Repräsentation der kurländischen Ritterschaft, leitendes Gremium in der Zeit zwischen den Landtagen. In: Baltisches Rechtswörterbuch (R), Baltische Historische Kommission

Landbotenstube Die Versammlungen des kurländischen Landtags wurden in der sogenannten LandbotenstubeLandtage, Landbotenstube. In: Baltisches Rechtswörterbuch (L), Baltische Historische Kommission abgehalten, welche ihren Platz erst im herzoglichen Schloss zu Mitau hatte, im 18. Jahrhundert war sie in der großen Stadtschule in Mitau und ab 1803 im Ritterhaus. Im Gouvernement Livland war die Landbotenstube im Ritterhaus Riga beheimatet.

Der Landbotenmarschall Im kurländischen Landtag wurde vor dessen Beginn ein Landbotenmarschall als Leiter gewählt, der quasi die Funktionen eines Parlamentspräsidenten innehatte. Die Wahl fand nach dem Eröffnungsgottesdienst in der Sakristei der Trinitatiskirche in Mitau statt. Die allgemeinen Stimmrechte legten fest, dass bei Stimmengleichheit seine Stimme den Ausschlag gab. Er konnte Ausschüsse zur Behandlung einzelner Fragen bilden und führte während des Landtags den Schriftwechsel in Landesangelegenheiten. Sein Stellvertreter wurde in erster Amtshandlung nach der Eröffnung des Landtags auf dem Ritterhaus gewähltKurl. LandtagsO 1897 §§ 75–84, 107, 148 ff., 155, 172, BPR II §§ 303, 308, 313 ff., 524, 816–826; Ziegenhorn § 482. Vergleiche: Baltisches Rechtswörterbuch (L), Baltisches Historische Kommission . Das Provinzialrecht der Ostseegouvernements beschreibt in den §§ 816 – 826 dezidiert die Aufgaben, seine gesellschaftliche Stellung sowie Pflichten und Rechte. In der vierten Abteilung „Von den Beamten der Kurländischen Ritterschaft“, Absatz V. „Von den Landbotenmarschalle“ heißt es:

Einige bekannte Landbotenmarschälle Bogusław Radziwiłł (1620–1669) war 1652 Landbotenmarschall im polnischen Sejm Casimir Christoph von Brackel (1686–1742) war 1717 Landbotenmarschall im Herzogtum Kurland und Semgallen Otto Christopher von der Howen (1699–1775) war 1730 bis 1732 Landbotenmarschall im Herzogtum Kurland und Semgallen Carl Ferdinand von Orgies-Rutenberg (1741–1801), war 1782 Landbotenmarschall im Herzogtum Kurland und Semgallen Georg Christoph von Lüdinghausen-Wolff (1751–1807) war der letzte Landbotenmarschall des Herzogtums Kurland und Semgallen Nikolaus Christoph von Stempel (1754–1779) war der erste Landbotenmarschall im Gouvernement Kurland Peter von Drachenfels (1795–1879) war 1836 bis 1837 Landbotenmarschall im Gouvernement Kurland Alexander von Rahden (1859–1920), kurländischer Landbotenmarschall und Landesbevollmächtigter

Literatur Daniel Ernst Wagner: Die Geschichte von Ostpreussen unter der Oberherrschaft des Churhauses Brandenburg, und von Curland: 14,3, Bände 13–14 von Allgemeine Weltgeschichte von der Schöpfung an bis auf gegenwärtige Zeit, Verlag Weidmann, 1777, Original von Österreichische Nationalbibliothek, Digitalisiert 10. Jan. 2014 Von dem Landbotenmarschall. In: Provinzialrecht der Ostseegouvernements, zusammengestellt auf Befehl des Herrn und Kaisers Nikolai Pawlowitsch: Nach dem Russischen Originale übersetzt in der 2. Abteilung Seiner Kaiserlichen Majestät Eigenem Kanzlei, Band 2, Verlag: In der Buchdruckerei der 2. Ableitung Seiner Kaiserlichen Majestät Eigenen Kanzlei, 1845, Original von Bayerische Staatsbibliothek, Digitalisiert 23. Juli 2010 books.google.de

Weblinks Kurländische Landtags-Acten pro 1884/85; Actum eodem die, S. 8 ff

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