mini|"Je n’en prendrai aucun.Louis" (Ich werde keinen davon nehmen. Ludwig).Faksimile einer Denkschrift von 1815 mit dem handschriftlichen Entscheid von König Ludwig XVIII., keine Anhänger Napoleons in seine Dienste zu nehmen
Von 1814 bis 1830 waren erneut sieben Schweizer Truppen in französischen Diensten für die Bourbonen der Restauration im Einsatz, als Leibgarde sowie als königliche Haus- und Schutztruppen. Teile davon bildeten in der Folge den Kern der Fremdenlegion des Hauses Orléans.
Die Tagsatzung hatte 1814, nach der ersten Verbannung von Napoleon (Elba), die Schweizer Truppen in französischen Diensten von ihrem Eid entbunden und dem wieder eingesetzten König Ludwig XVIII. aus dem Haus Bourbon unterstellt. Die kurzzeitige Rückkehr Napoleons an die Macht im folgenden Jahr veranlasste die Tagsatzung zum Abzug der vier Bataillone und zwang Ludwig XVIII. vorübergehend zur Flucht nach Gent. Er hatte 1814, bereits vorher, die Königliche Schweizergarde nach dem Vorbild der Hundertschweizer der Valois wiedererrichtet. Sie begleitete ihn 1815 nach Belgien und, drei Monate später, nach der endgültigen Verbannung Napoleons (St. Helena), wieder zurück nach Paris. 1816 schloss er mit den Kantonen eine Kapitulation auf 25 Jahre für sechs Schweizer Truppen ab, die er 1823 bei der Invasion von Spanien (im Auftrag der Heiligen Allianz) einsetzte. Während der Julirevolution von 1830 beschützten sie unter schwersten Verlusten seinen Nachfolger Karl X., den letzten Bourbonen auf dem französischen Thron. Sie wurden daraufhin von der Eidgenossenschaft endgültig abberufen.
Nach ihrer Auflösung bildeten Teile davon die Basis für die neu gegründete französische Fremdenlegion des Bürgerkönigs Louis-Philippe I., Nachfolger von Karl X. aus dem Haus Orléans und letzter König der Franzosen.
1815 war auch das Jahr, in dem der Wiener Kongress die Grenzen der heutigen Schweiz festlegte und die Eidgenossen mit dem Bundesvertrag die erste eigenständige Verfassung in Kraft setzten. Sie wurde 1848 von der Bundesverfassung der Schweiz von heute abgelöst, in deren Rahmen die Schweizer Truppen in fremden Diensten schrittweise abgeschafft wurden.
Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland.
Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation (oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war).
Übersicht der Schweizer Truppen in französischen Diensten für die Bourbonen der Restauration und der Fremdenlegion ihres Nachfolgers Louis-Philippe I. aus dem Haus Orléans
Haus BourbonKönig Ludwig XVIII. 1814–1824#fraBezeichnungJahr87Königliche Schweizer GardeKönigliche allgemeine Garde zu Fuss 1814–18151815–1830887. Garderegiment 1816–1830898. Garderegiment 1816–1830901. Schweizer Linienregiment 1816–1830912. Schweizer Linienregiment 1816–1830923. Schweizer Linienregiment 1816–1830934. Schweizer Linienregiment 1816–1830König Karl X. 1824–1830 Haus OrléansKönig Louis-Philippe I. 1830–1848#fraBezeichnungJahr94französische Fremdenlegion 1831–heute
Ein König in der Defensive braucht verlässliche Haustruppen Louis Stanislas Xavier de Bourbon war rechtzeitig vor dem jakobinischen Terror ins Ausland geflüchtet, als sein älterer Bruder, König Ludwig XVI. und die Königin Marie-Antoinette 1793 unter der Guillotine hingerichtet wurden. Als deren Sohn, Louis Charles – nominell als Ludwig XVII. der Dauphin – zwei Jahre später, als Zehnjähriger auf sich allein gestellt im Temple-Gefängnis von Paris lebend, an (wahrscheinlich) Tuberkulose starb, wurde er zum ersten Anwärter auf den französischen Thron. Er war allerdings gezwungen, im Schatten des Siegeszuges von Napoleon Bonaparte, meist in Isolation, fast ständiger Geldnot und demütigender Abhängigkeit vom Grossmut von Regierungen und Fürsten, dauernd seinen Aufenthaltsort in Europa zu wechseln. 1814, beim Sturz von Napoleon, lebte er als Graf von Lille in England, als ihn die provisorische Regierung Talleyrands, im Namen der alliierten Besatzung in Paris, als Ludwig XVIII. zum König von Frankreich und Navarra erklärte. Die Tagsatzung enthob sogleich die Schweizer Truppen ihres Eides für Napoleon und unterstellte sie dem neuen Staatsoberhaupt.
Sein Einzug in Paris wurde ab Compiègne von Oberst Charles Philippe d’Affry aus Freiburg, Kommandant des 4. Schweizer Regiments, mit hundert seiner Grenadiere eskortiert. Ludwig XVIII. beeilte sich umgehend, diese improvisierte Leibwache durch eine reguläre Kompanie "Hundertschweizer" unter der Bezeichnung "Königliche Schweizer Garde" abzulösen und erliess eine entsprechende Verordnung. Bezeichnung, Einsatzdauer(87fra) Königliche Schweizer GardePaul de Vallière, Henry Guisan, Ulrich Wille: Treue und Ehre, Geschichte der Schweizer in fremden Diensten (Übersetzt von Walter Sandoz). Les Editions d’art ancien, Lausanne 1940.Albert Maag: Geschichte der Schweizertruppen in französischen Diensten während der Restauration und Julirevolution (1816–1830). Verlag von Ernst Kuhn, Biel 1899. 1814–1815 (87fra) Königliche allgemeine Garde zu Fuss (gardes à pied ordinaires du corps du Roy)Rodolphe de Castella de Delley: I. Les colonels généraux des suisses et grisons. II. Les Cent-Suisses de la garde du Roi (1481-1792) devenus gardes à pied ordinaires du corps du Roi (1814-1830), Eigenverlag Castella, Wallenried 1971. 1815–1830 Jahr, Vertragspartner 1814, Verordnung von Ludwig XVIII. auf Grund der Ordonnanz von 1776, ohne eigentliche Kapitulation mit den Kantonen, aber von ihnen offensichtlich geduldet.
1815 königliche Verordnung: Bestandeserhöhung auf 310 Mann und Namensänderung (gardes à pied ordinaires du corps du Roy).
Uniform: Rock königsblau mit scharlachroten Kragen bzw. Aufschlägen und gelben Knöpfen (die Offiziere aus Gold), Bärenfellmütze mit einer Platte mit dem Wappenschild Frankreichs sowie weiss- (unten) rotem (oben) Federbusch, Hose königsblau; Alle Dienstgrade mit erhöhtem Rang ausgestattet und besoldet: Der Hauptmann als Hauptmann-Oberst usw. bis hinunter zum Gardisten, der als Feldweibel eingestuft war. Sie konnten nach bestimmter Dienstzeit sogar noch einen Grad höher befördert werden; Bewerber mussten ein in jeder Beziehung tadelloses Leumundszeugnis ihres Pfarramtes oder ihrer Gemeindevorsteherschaft vorweisen. Bestand, Formation 1 Kompanie von 138 Mann mit folgendem Etat:
Kommandant1 Hauptmann-Oberst Stab:1 Regiments-Adjutant (aide-major)1 Unter-Adjutant (sous-aide-major)1 Fähnrich1 Oberfourier, als Quartiermeister1 Feldprediger1 Oberchirurg1 Unterinspektor Mannschaft:2 Leutnants2 Unterleutnants4 überzählige Unterleutnants,ohne Besoldung2 Feldweibel4 Wachtmeister2 Fouriere8 Korporale4 Tambouren2 Pfeifer100 Gardisten Herkunft Kader, Truppe Aus den eidgenössischen Kantonen, vor allem aus Freiburg.
Der Leutnant-Kommandant konnte für die Chargen Vorschläge machen mit folgenden Prioritäten: 1. Aktive (oder die es sein könnten) ehemalige "Hundertschweizer"; 2. Angehörige der Schweizer Garderegimenter; 3. Angehörige der übrigen Schweizer Regimenter.
Der Ersatz der höheren Chargen sollte aus den eigenen Reihen erfolgen. Besitzer, Kommandant, Namensgeber Kommandanten waren: Kasimir Ludwig Victorianus von Rochechouart als Hauptmann-Oberst; Joseph Antoine Philippe de Diesbach Torny aus Freiburg als Leutnant-Kommandant. Einsatz, Ereignisse Die Kompanie eskortierte im März 1815 Ludwig XVIII. auf seiner Flucht bis nach Béthune an der Grenze zu Belgien. Geführt von Leutnant Diesbach zog sie sich danach ins freiburgische Bulle zurück, in Erwartung neuer Befehle des Königs.
Drei Tage nach der Schlacht bei Waterloo kam der Abmarschbefehl nach Gent. Die "Hundertschweizer" zählten durch zusätzlich angeworbene 80 Voltigeure und eine Kompanie von Freiwilligen zu diesem Zeitpunkt bereits 250 Mann. Sie verschoben sich zu Fuss über Basel nach Mainz und von dort auf dem Rhein bis Köln. Den König erreichten sie gerade noch rechtzeitig in Cambrai, um im Juni an der Spitze seiner Eskorte in Paris einmarschieren zu können.
Nach diesem einzigen nennenswerten Ereignis erschöpft sich die Geschichte der "Königlichen Schweizer Garde" im inneren Wachtdienst für die königliche Familie. Die Einheit wurde bis zu ihrer Auflösung 1830 nie in ernsthafte Kampfhandlungen verwickelt. Ludwigs XVIII. Versuch, als neues Staatsoberhaupt mit einer Verfassung (Charte) den Weg der Versöhnung einzuschlagen, erzeugte an beiden politischen Rändern heftige Kritik. Zudem musste er im Frühjahr 1815, bei der überraschenden Rückkehr Napoleons an die Macht, Paris bereits wieder überstürzt verlassen. Er flüchtete resigniert nach Gent, wieder ins Exil. Drei Monate später, nach der Schlacht bei Waterloo und der endgültigen Abdankung Napoleons, konnte er unter dem alliierten Schutzschirm jedoch endgültig auf den französischen Thron zurückkehren. Er war auf dem Hin- und dem Rückweg von seiner "Königlichen Schweizer Garde" begleitet worden. Die anderen vier Schweizer Truppen hatte die Schweiz aber inzwischen nach Hause geholt und in eidgenössischen Dienst genommen.
Schweizer Truppen nur gegen Handelserleichterungen? mini|Original des Bundesvertrages im Bundesarchiv (zum Blättern)
Die Verhandlungen mit der Eidgenossenschaft über eine Kapitulation für zwei Schweizer Garderegimenter und vier Linienregimenter gestalteten sich zäher als erwartet. Die Schweiz hatte, vom napoleonischen Joch befreit und nach erheblichem Druck der alliierten Grossmächte, 1814 mit dem Bundesvertrag die erste eigenständige, föderalistische Verfassung in Kraft gesetzt. Sie löste die Mediationsakte ab und verlagerte die politische Entscheidungskompetenz wieder auf die Kantone zurück, beliess militärische Angelegenheiten jedoch auf Bundesebene. Interessenkonflikte waren unvermeidlich. Der französische Gesandte Talleyrand musste mit zwei Gruppen verhandeln:
1. Zürcher Gruppe, mit eher liberalem, wirtschaftsfreundlichem Gedankengut: in diesen Kantonen herrschte die Meinung vor, dass Handelserleichterungen wichtiger seien als Militärkapitulationen. Das dringende Bedürfnis des französischen Königs für loyale Truppen, solle zu Verhandlungen genutzt werden, mit dem Ziel: Den Warentransit des Binnenlandes Schweiz von und zu den französischen Seehäfen zu garantieren; Den Warentransit gebührenfrei oder zumindest kostengünstiger zu gestalten; Das Exportverbot von wichtigen französischen Landwirtschaftsprodukten in die Schweiz aufzuheben; Das Importverbot von schweizerischen Industrieprodukten nach Frankreich zu eliminieren; Die prohibitiven französischen Einfuhrzölle für übrige Schweizer Exporte zu reduzieren.
2. Berner Gruppe, mit konservativer Tendenz: "Mousseline und Militär" hätten nichts gemeinsam.
Talleyrand schätzte die Gegenseite wohl richtig ein und "winkte mit dem Zaunpfahl": für die aus napoleonischer Zeit ausstehenden Soldzahlungen fühle sich Ludwig XVIII. nicht verpflichtet, ausser ... Die Militärs setzten sich daraufhin gegen die Wirtschaft durch. Nach zwei Jahren kam 1816 die Kapitulation endlich zustande. Zürcher Gruppe KantonLinienregimentKompanienGarderegimentKompanienZürich43St. Gallen43SchaffhausenBaselThurgau43Graubünden43Waadt43AargauTessin43Total2418 Berner GruppeKantonLinienregimentKompanienGarderegimentKompanienBern33 (½ Bataillon)Luzern32Nidwalden1½Zug1½Freiburg32Genf11Solothurn33 (½ Bataillon)Uri1½Schwyz21½Obwalden1½Glarus1½Wallis4 (1 Bataillon)3 (½ Bataillon)Total2418
links|mini|Grenadier der Garde
Einige Vertragselemente: Die 20 Kantone verpflichteten sich gemeinsam für 48 grosse Kompanien in den Linienregimentern und 36 grosse Kompanien in den Garderegimentern (Aus diesen grossen Kompanien wurden dann die geeigneten Mannschaften für die Elitekompanien der Grenadiere und Voltigeure ausgewählt);