mini|Inoffizielles Schild des Achidi-John-Platzes an der Roten Flora

Der Todesfall Achidi John ereignete sich am 12. Dezember 2001 in Hamburg. John starb an dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren: der Einnahme von Kokain, dem Stress im Zusammenhang mit einer zwangsweisen Brechmittelvergabe und einem schweren Herzfehler. Vier Tage zuvor war John zwangsweise ein Brechmittel verabreicht worden, um Beweismittel für den Verdacht des Drogenhandels gegen ihn zu sichern. Der Fall führte zur Beendigung der Praxis in Berlin und Niedersachsen.

Vorgeschichte Im Juli 2000 stellte der Nigerianer Michael Paul Nwabuisi in Jena Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei gab er sich als kamerunischer Staatsangehöriger mit dem Namen „Achidi John“, geboren am 6. Januar 1982, aus. Die Behörden wiesen ihm im September 2000 eine Gemeinschaftsunterkunft in Ellrich zu. Im Asylverfahren gab er unter anderem an, dass ihm in Kamerun der Tod als Menschenopfer gedroht habe und er bei seiner Flucht auf einem Schiff direkt nach Hamburg gekommen sei. Im Januar 2001 wurde der Asylantrag als unbegründet abgelehnt, da die von John gemachten Angaben zu seiner Herkunft und Fluchtroute nicht bestätigt werden konnten und als unglaubwürdig eingestuft wurden. Auch gebe es keine Erkenntnisse über Menschenopfer in Kamerun. Eine gegen die Ablehnung eingereichte anwaltliche Klage wurde im Juli 2001 abgewiesen, da John auch in diesem Verfahren weiterhin nichts vorbringen konnte, das seine Angaben hätte glaubhaft erscheinen lassen können. Sein Asylverfahren wurde daraufhin endgültig eingestellt.

In der folgenden Zeit wurde John fünf Mal von der Hamburger Polizei wegen mutmaßlichen Drogenhandels festgenommen; da ihm der Handel aber nicht nachgewiesen werden konnte, kam er jeweils wieder frei.

Umstände des Todes Am Morgen des 8. Dezember 2001 wurde der 19-Jährige von Zivilfahndern im Stadtteil St. Georg festgenommen „wegen des Verdachts des Drogenhandels […] und sogleich in die Rechtsmedizin des Universitätskrankenhauses Eppendorf (UKE) gefahren“. Er weigerte sich, das Brechmittel Ipecacuanha einzunehmen, und wehrte sich heftig gegen die Einführung einer Magensonde für die zwangsweise Verabreichung des Mittels durch eine Rechtsmedizinerin. John wurde daraufhin von mehreren Polizisten fixiert und das Mittel über die Magensonde „durch einen Schlauch in der Nase eingeflößt“. Danach fiel John zu Boden, die Gesichtsfarbe veränderte sich, Atmung und Puls setzten aus. Die Rechtsmedizinerin ging zunächst davon aus, dass er simulieren würde. Erst als eine Medizinstudentin den fehlenden Puls bemerkte, wurden Notärzte gerufen. Nach dreizehn Minuten trafen zwei Notarztteams ein, reanimierten John und verlegten ihn auf die Intensivstation. Dort wurden ihm 41 Kugeln Crack und Kokain aus dem Magen-Darm-Trakt entfernt. John starb nach dreitägigem Koma am 12. Dezember 2001.

Die Obduktion von John wurde am 13. Dezember 2001 vom Rechtsmedizinischen Institut der Freien Universität Berlin vorgenommen. Bei der Obduktion fanden sich in seinem Darm vier weitere Kugeln Rauschgift. Gemäß Obduktionsbericht führte eine Kombination aus schwerem Herzfehler, der Einnahme von Kokain sowie Stress durch die Brechmittelvergabe zu seinem Tod.

Reaktionen Politik Auf politischer Ebene führte der Fall zu einem Stopp der Verabreichung von Brechmitteln in Berlin und Niedersachsen. In Bremen beantragten die Grünen, die Praxis des Brechmitteleinsatzes zu beenden. Der Antrag wurde abgelehnt. Bremen stoppte den Brechmitteleinsatz 2005 nach dem ähnlich gelagerten Todesfall Laye-Alama Condé. Im Gedenken an den Fall wird der Platz vor der Roten Flora in der linken Szene auch Achidi-John-Platz genannt.

Justiz Das Bundesverfassungsgericht gab einen Tag nach dem Tod von John eine Pressemitteilung heraus. Darin wurde darauf hingewiesen, dass es bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die Vereinbarkeit einer Verabreichung von sogenannten Brechmitteln mit der Verfassung gegeben habe. Es sei hierzu lediglich im Jahre 1999 eine Verfassungsbeschwerde wegen des Grundsatzes der Subsidiarität nicht zur Entscheidung angenommen worden. Dabei sei festgestellt worden, dass „ein Brechmitteleinsatz […] in Hinblick auf die Menschenwürde […] und die Selbstbelastungsfreiheit […] keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken [begegne]“. Eine Beurteilung im Hinblick auf den „Schutz der körperlichen Unversehrtheit […] und auf die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs“ sei dabei nicht vorgenommen worden. Der zwangsweise Einsatz von Brechmitteln zur Sicherung von verschluckten Drogen war 2001 vom damaligen rot-grünen Senat in Hamburg eingeführt worden. Wenige Tage vor dem Tod Johns wurden von der Koalition aus CDU, FDP und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive die Anforderungen für einen Einsatz von Brechmitteln deutlich abgesenkt. 2006 wurde Deutschland aufgrund des Einsatzes von Brechmitteln wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem anderen Fall zu einem Schmerzensgeld von 10 000 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft stellte ein Vorermittlungsverfahren gegen die am Brechmitteleinsatz Beteiligten im Juni 2002 ein. Das vom Vater von Achidi John beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingeleitete Klageerzwingungsverfahren blieb im Juli 2003 erfolglos, da die Hamburger Anwälte des Vaters – Gabriele Heinecke und Martin Klingner – den Antrag nicht formgerecht gestellt hatten.

Weblinks Achidi John und der Tod durch Brechmittel Artikel der Hamburger Morgenpost anlässlich des 20. Todestags von Michael Nwabuisi

Einzelnachweise

Kategorie:Hamburger Geschichte (21. Jahrhundert) Kategorie:Polizei (Deutschland)