Die Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) regelt seit 1978 die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern unabhängig ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des HGB ist und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. Sie entstand auf Grund des § 16 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhaus-Pflegesätze – Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
Die Verordnung gilt nicht für Krankenhäuser auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz keine Anwendung findet, beispielsweise für Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug, für Polizeikrankenhäuser, für Bundeswehrkrankenhäuser, für Krankenhäuser der Träger der allgemeinen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) und ihrer Vereinigungen.
Außerdem gilt die Verordnung nicht für Krankenhäuser die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nicht gefördert werden. Beispielsweise Krankenhäuser die nach § 67 der Abgabenordnung (AO) in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) fallen und als Zweckbetrieb mindestens 40 Prozent der jährlichen Belegungstage oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen (§ 7 KHEntgG, § 10 BPflV) und kein höheres Entgelt berechnet werden.
Die KHBV regelt bestimmte Vorgehensweisen (in Abweichung zur steuerrechtlichen Rechnungslegung) zur Neutralisierung der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge im Krankenhaus, die durch gewährte Fördermittel entstehen könnten. Auch der Kontenrahmen wird durch die KHBV festgelegt.
Buchführung und Jahresabschluss So erfolgt die Buchführung nach der doppelten Buchführung sowie nach den Regeln der §§ 238 und 239 HGB. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der GuV und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Der Jahresabschluss muss bis zum 30. April eines Kalenderjahres aufgestellt werden.
Bilanzgliederung nach Anlage 1 KHBV in Deutschland Die Gliederung erfolgt als gesonderter Ausweis von Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden sowie Ausgleichs- und Rechnungsabgrenzungsposten.
Aktivseite (Mittelverwendung) Passivseite (Mittelherkunft) Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901); Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr. 0902); Geschäfts- oder Firmenwert (GoFW) (KUGr. 0903); geleistete Anzahlungen (KUGr. 091);
Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01; KUGr. 050, 053); Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03, KUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht den Betriebsbauten betreffend); Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten (KGr. 04); technische Anlagen (KGr. 06); Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07); geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (KGr. 08);
Finanzanlagen: Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 092), Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften; Ausleihungen an verbundene Unternehmen (KUGr. 093), Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften; Beteiligungen (KUGr. 094) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 095), Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften; Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr. 096); sonstige Finanzanlagen (KUGr. 097), davon bei Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger.
Umlaufvermögen Vorräte/Vorratsvermögen Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (KUGr. 100-105); unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (KUGr. 106); fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107); geleistete Anzahlungen (KGr. 11).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL), (F.a.L.L.), (FLL) (KGr. 12); davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger (KUGr. 160), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (KUGr. 15), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Forderungen gegen verbundene Unternehmen (KUGr. 161), Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 162), Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164), Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), davon Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 140). Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften;
Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten (KGr. 13).
Ausgleichsposten nach dem KHG Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 180) Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (KUGr. 181). Rechnungsabgrenzungsposten Disagio (KUGr. 170) andere Abgrenzungsposten (KUGr. 171). Aktive latente Steuern (KGr. 19), Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungNicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag____________________________Bilanzsumme Eigenkapital
Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003) Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) Kapitalrücklagen (KUGr. 201) Gewinnrücklagen (KUGr. 202) Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203); Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204)
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens: Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG (KGr. 22) Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand (KGr. 23) Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21)
Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (KGr. 27) Steuerrückstellungen (KUGr. 280) sonstige Rückstellungen (KUGr. 281)
Verbindlichkeiten Anleihen, davon konvertibel; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr. 34), davon gefördert nach dem KHG, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (LuL), (V.a.L.L.), (VLL) (KGr. 32), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel (KGr. 33), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger (KUGr. 370), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; Verbindlichkeiten gegenüber nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (KGr. 35), davon nach der BPflV (KUGr. 351); davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögen (KUGr. 371), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (KUGr. 372); Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften<, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 373); Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; sonstige Verbindlichkeiten, (KUGr. 374), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr;
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24) Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) Passive latente Steuern (KGr. 39), Ausweis nur bei Kapitalgesellschaften. ____________________________Bilanzsumme
Kosten- und Leistungsrechnung Nach dem KHBV ist auch eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt. Hierzu gibt es einen speziellen Kostenstellenrahmenplan zur KLR. Kleine Krankenhäuser mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung können von der Pflicht eine KLR zu führen von der Landesbehörde befreit werden.
Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0 bis 8), hier ohne Unterkonten Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen 01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 02 frei 03 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 04 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 05 Bauten auf fremden Grundstücken 06 Technische Anlagen 07 Einrichtungen und Ausstattungen 08 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen 09 Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung 10 Vorräte 11 Geleistete Anzahlungen (soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen) 12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13 Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 15 Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 16 Sonstige Vermögensgegenstände 17 Rechnungsabgrenzung 18 Ausgleichsposten nach dem KHG 19 Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen 20 Eigenkapital 21 Sonderposten aus Zuwendungen Dritter 22 Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 23 Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 24 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 25 frei 26 frei 27 Pensionsrückstellungen 28 Andere Rückstellungen 29 frei
Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung 30 frei 31 frei 32 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel 34 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35 Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 36 Erhaltene Anzahlungen 37 Sonstige Verbindlichkeiten 38 Rechnungsabgrenzung 39 Passive latente Steuern
Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge 40 Erlöse aus Krankenhausleistungen 41 Erlöse aus Wahlleistungen 42 Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 43 Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte 44 Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge 45 Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst 46 Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG 47 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter 48 Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung 49 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
Kontenklasse 5: Andere Erträge 50 Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen 51 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 52 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 53 frei 54 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 55 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 56 frei 57 Sonstige Erträge 58 Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre 59 Übrige Erträge (Periodenfremde Erträge, Spenden und ähnliche Zuwendungen)
Kontenklasse 6: Aufwendungen 60 Löhne und Gehälter 61 Gesetzliche Sozialabgaben 62 Aufwendungen für Altersversorgung 63 Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen 64 Sonstige Personalaufwendungen 65 Lebensmittel und bezogene Leistungen 66 Medizinischer Bedarf 67 Wasser, Energie, Brennstoffe 68 Wirtschaftsbedarf 69 Verwaltungsbedarf
Kontenklasse 7: Aufwendungen 70 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen