Das Repertorium Germanicum – Verzeichnis der in den Registern und Kameralakten vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien (RG) ist eine Veröffentlichungsreihe des Deutschen Historischen Instituts in Rom, in der seit 1916 die Regesten der vatikanischen Quellen des Spätmittelalters herausgegeben werden. Es soll, so die Herausgeber, „nicht nur der deutschen Kirchen-, Orts- und Territorialgeschichte [dienen], sondern stellt auch eine Quelle ersten Ranges u. a. für die Sozial-, Wirtschafts- und Bildungsgeschichte dar“.RRO-Internetpräsenz, abgerufen am 31. Mai 2016.

mini|Repertorium Germanicum im Handschriften-Lesesaal der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, Frankfurt am Main

Geschichte Vorgeschichte Das Projekt geht in seiner heutigen Form auf Ludwig Quidde zurück, Brosius, S. 124ff; Karl Holl: Ludwig Quidde (1858–1941) – Fragmente einer brüchigen Biografie. In: Michael Matheus (Hrsg.): Friedensnobelpreis und historische Grundlagenforschung, S. 13–53 (20); Kerstin Rahn: Leide ich unter der Unmöglichkeit den verschiedenen Verpflichtungen neben einander gerecht zu werden …. In: Michael Matheus (Hrsg.): Friedensnobelpreis und historische Grundlagenforschung, S. 55–86 (63ff). der von 1890 bis 1892 Direktor der damals Königlich Preußischen Historischen StationNN: Bleibt im Vatikanischen Geheimarchiv vieles zu geheim? Historische Grundlagenforschung im Mittelalter und in der Neuzeit. In: Ungleichheiten = 47. Deutscher Historikertag in Dresden 2008. Berichtsband. Göttingen 2009, S. 190–196 (190). ISBN 978-3-525-36387-4. genannten Einrichtung, des heutigen Deutschen Historischen Instituts in Rom, war Romana Repertoria online; Clio. und 1927 den Friedensnobelpreis erhielt. Unter seinem Vorgänger Konrad Schottmüller war noch versucht worden, aus den Archiven gezielt die Einträge und Akten „herauszupicken“, die eine bestimmte Region in Deutschland betrafen. Das brachte aber angesichts des Materialumfangs nur Ergebnisse in enttäuschend niedrigem Umfang. Brosius, S. 123.

Entstehung Als aber auch Quidde weiter Anfragen von Historikern erreichten, die die Bestände immer nur für eine Region auswerten wollten, schlug er ein anderes Vorgehen vor und organisierte es: Die Forschung sollte in zwei Schritte getrennt werden: Die Deutschland betreffenden Bestände sollten systematisch durchgegangen und in Inhaltsangabe veröffentlicht werden. Auf dieser Quellengrundlage konnte dann die regionale Forschung gestartet werden.

In Deutschland organisierte sich ein Verbund interessierter Wissenschaftler, in deren Kreis Quidde eingebunden war, und er warb selbst für das Projekt. Die anfängliche Zustimmung der beteiligten Historischen Kommissionen wich, als es konkreter wurde. Bedenken gegen die praktische Durchführbarkeit traten auf. Allerdings nahm sich nun der preußische Kultusminister, Robert Bosse, befürwortend der Angelegenheit an. Jedoch wollte er ein Projekt in preußischer Regie, ohne Beteiligung anderer Bundesstaaten und Vereine, wollte dafür aber drei zusätzliche Mitarbeiter im Institut in Rom genehmigen und dafür Geld aus dem kaiserlichen Dispositionsfonds locker machen.Brosius, S. 128–129. Das Ministerium schrieb dem Projekt politische Potenz zu: Zum einen war es ein gesamtdeutsches Projekt, das der Einigung des Deutschen Reiches unter Führung Preußens dienen konnte, Brosius, S. 137. zum anderen konnte damit in die Kulturautonomie der anderen Bundesstaaten „hineinregiert“ werden. In dieser Phase der Überlegungen scheint auch der Titel des Projekts, Repertorium Germanicum, entstanden zu sein. Quidde lieferte einen seitens des Ministeriums angeforderten Arbeitsplan für die preußischen Gebiete und schlug vor, das Projekt für die süddeutschen Bundesstaaten offen zu halten. Dieser Arbeitsplan sah die Zeit zwischen dem Abendländischen Schisma (1378) und dem Ende des Basler Konzils (1449) als zu bearbeiten vor. Der davor liegende Zeitraum sei schon sehr gut erschlossen, so dass dort nur Nacharbeiten zu leisten seien. Quidde ging davon aus, dass, beschränke man sich auf Datum, die Namen der Beteiligten und die ersten Worte des Textes (Incipit), die Arbeit in einem Jahr zu leisten sei. Das Ministerium aber wollte mehr: Kurze Inhaltsangaben und eine Vervielfältigung der Ergebnisse, so dass sie in den größeren Bibliotheken zur Verfügung stünden. Quidde war aber dagegen. Er wollte, dass das Institut – und er als dessen Direktor – bestimmten, wer zu den Informationen Zugang erhielt. Der Minister setzte sich durch, denn er wollte für das Geld – 60.000 Mark für vier Jahre – sorgen. Brosius, S. 130–131. Von Kaiser Wilhelm II. am 5. April 1893 über einen Zeitraum von vier Jahren bewilligt (Brosius, S. 137). Am 24. März 1897 bewilligte er die gleiche Summe erneut für die folgenden vier Jahre (Brosius, S. 141). Im Frühjahr 1892 wurde mit der Verzeichnung versuchsweise begonnen.

Bei diesem Stand der Entwicklung gab die römisch-katholische Görres-Gesellschaft bekannt, dass sie ein ähnliches Projekt verfolge, was seitens der preußischen Politik als unliebsame Konkurrenz empfunden wurde, die Entscheidungen zum einen beschleunigte, aber auch bald zu einer Absprache und Einigung führte:Brosius, S. 133ff. Die drei deutschsprachigen Institute in Rom (das österreichische wurde nun einbezogen) teilten sich die Zeit zwischen 1378 und 1522 (Reformation)Brosius, S. 135. untereinander auf und vereinbarten einheitliche Verzeichnungs- und Editionsgrundlagen. Endgültig ausgearbeitet wurde die „Instruktion“, nach der verzeichnet wurde, von Robert Arnold, der das Projekt seit 1893 leitete (Brosius, S. 136). Das preußische Institut erhielt die Zeiträume 1378–1417 und 1431–1447 zugesprochen. Die Zeit des Pontifikats Martin V. wurde geteilt: Die ersten sechs Monate, solange sich der Papst am Konzil von Konstanz aufgehalten hatte, gingen an die Görres-Gesellschaft, seine übrige Regierungszeit an das preußische Institut. Über die Zeit nach 1447 sollten sich die Görres-Gesellschaft und die Österreicher bilateral einigen. Ein entsprechender Vertrag wurde im Mai 1893 geschlossen. Die Görres-Gesellschaft scheiterte aber am Umfang der übernommenen Aufgabe. Schon 1894 zeichnete sich das ab, 1904 überließ sie die Arbeit am RG auch offiziell dem preußischen Institut.Brosius, S. 136.

1893 bis 1901 Obwohl das Ministerium anfangs nur unscharf auf einer „Vervielfältigung“ der Arbeitsergebnisse bestand, fiel die Entscheidung letztendlich für den Druck. Bereits 1895 hätte der erste Probeband erscheinen können. Allerdings kam es hinsichtlich des von Robert Arnold Robert Arnold im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. verfassten Vorworts zu einer Auseinandersetzung mit dem Minister. Arnold hatte darin Quiddes Anteil am Zustandekommen ausführlich gewürdigt. Dieser war aber nach der Veröffentlichung seines „Caligula“ im Vorjahr politisch zur Unperson geworden. So erschien der Probeband erst 1898. Brosius, S. 141–142. Robert Arnold: Regesten aus den päpstlichen Archiven zur Geschichte des Deutschen Reiches und seiner Territorien im XIV und XV. Jahrhundert. Pontificat Eugens IV. (1431–1447). Bd. 1 (mehr nicht erschienen). 1897. Umfang: LXXIX u. 677 Seiten; 2828 Einträge. Inhaltlich wurde dieser Band 2004 durch Bd. 5 ersetzt.

Als die Finanzierung 1901 auslief, war der Fortschritt in der Verzeichnung weit geringer, als anfangs gedacht. Robert Arnold war aus gesundheitlichen Gründen nach Berlin zurückgekehrt, die Zettel mit den Exzerpten wurden ebenfalls dorthin überführt und standen für Auskünfte zur Verfügung. Außerdem wollte Arnold daraus noch einige Bände – analog zum ersten Probeband – druckfertig machen. Brosius, S. 143. Damit geriet das Projekt ins Stocken.

1904 bis 1916 mini|Titel des ersten Bandes der RG von Emil Göller

Erst 1904 konnte es – nach eingehender Diskussion um die Art des wie? – unter Leitung von Paul Fridolin Kehr fortgesetzt werden. Der geografische Umfang wurde in den Randgebieten des Raumes, der dokumentiert wurde, leicht beschnitten und die Register sollten künftig auf ein Personen- und ein Ortsregister beschränkt werden.Brosius, S. 149. Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs musste die Arbeit am RG nach Einberufungen teilweise, im Mai 1916 endgültig eingestellt werden.Brosius, S. 152. Immerhin konnte Emil Göller 1916 den ersten Band – zur Regierungszeit von Papst Clemens VII. von Avignon (1378–1394) – veröffentlichen.Vergleiche den Abschnitt: Erschienene Bände. Göller war entscheidend daran beteiligt, dass statt relativ ausführlicher Regesten (wie im Vorläufer-Band von Arnold) fortan nur noch stark verkürzte Regesten veröffentlicht wurden. Er entwickelte dazu auch das Abkürzungssystem weiter, das bis heute das RG – und in seiner Folge auch das Repertorium Poenitentiariae Germanicum – prägt.

1928 bis 1943 Aufgrund fehlender finanzieller Mittel und später geeigneter Bearbeiter dauerte es bis 1928, bevor das Projekt wieder aufgenommen wurde. Dazu wurden auch die von Arnold nach Berlin verbrachten Unterlagen wieder an das Institut in Rom zurückgegeben. 1933 und 1938 erschienen die ersten beiden Lieferungen zum zweiten Band des RG (die dritte folgte erst 1961), 1935 der dritte Band und 1943 eine Teillieferung für den vierten Band. NN: Verzeichnis, S. 273f. Dabei wurden wieder zunehmend Daten auch außerhalb eines Personen- und ein Ortsregisters veröffentlicht. Durch die Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg folgte die nächste Unterbrechung.

Ab 1953 mini|Logo des Deutschen Historischen Institut Rom

1953 konnte das Deutsche Historische Institut in Rom seine Arbeit wieder aufnehmen. Die Fortsetzung des RG war dabei eine wichtige Aufgabe, vor allem die Fertigstellung der während des Kriegs abgebrochenen Arbeiten zu den Bänden zwei und vier. Ab 1957 konnten wieder gedruckte Bände erscheinen, die allerdings auf umfangreichen Arbeiten aus der Vorkriegszeit beruhten.Brosius, S. 159. Hermann Diener begann 1958 die Arbeit an den Quellen aus der Zeit des Pontifikats Eugens IV. Aufgrund der Länge des Pontifikats und anderer Verpflichtungen, denen er auch nachkommen musste, gelang Hermann Diener der Abschluss der Arbeiten in den 30 Jahren seiner Dienstzeit am Institut in Rom nicht. Nach seinem Tod schloss Brigide Schwarz die Arbeit ab. Brosius, S. 159f. Seit Mitte der 1960er Jahre machte das Projekt deutliche Fortschritte, so dass heute von dem ursprünglich angedachten Zeitraum im Wesentlichen die Zeit ab Sixtus IV. (ab 1471) aussteht. Allerdings gab es in den 1970er Jahren Probleme mit dem Verlag, so dass sich das Erscheinen einiger Bände verzögerte und erst ab 1979 wieder anlief. Etwa ab dieser Zeit wurden die Manuskripte auch computergestützt verfasst, wodurch der Aufwand für das Erstellen der Indizes drastisch reduziert werden konnte. Brosius, S. 164.

Ab 2002 wurden im DHI Möglichkeiten von Onlineversionen des RG diskutiert. Anstelle einer zuvor erwogenen kommerziellen Software wurde eine Lösung auf der Basis des Open-Access-Prinzips angestrebt und mittels eines nativen XML-Datenbanksystems realisiert. Dabei wurden nur langzeitstabile Formate und Techniken verwendet. Zugleich wurde am DHI eine EDV-Abteilung aufgebaut, mit deren Hilfe mehrere Projekte der Historischen Grundlagenforschung (ein seit 2002 am DHI verwendeter Begriff) in elektronischen Formaten erarbeitet wurden und werden.

Im Jahre 2004 wurden mit dem RG V die Quellen zum Pontifikat Papst Eugens IV. zugänglich und eine lange Zeit beklagte Lücke in der Bearbeitung der kurialen Registerüberlieferung geschlossen. Diese liegt damit für einen Zeitraum von rund hundert Jahren vor. Die Erschließung der Quellen zum Pontifikat Sixtus IV. wurde dank der ehrenamtlichen Mitarbeit ehemaliger Bearbeiter des RG intensiviert. 2012 wurde mit der Bearbeitung der Quellen zum Pontifikat Innozenz VIII. begonnen.