Das Gebiet Brandhalde ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum festgelegtes Vogelschutzgebiet im baden-württembergischen Landkreis Rottweil in Deutschland.Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 Das deckungsgleiche Naturschutzgebiet entstand bereits durch Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 10. November 1981.
Lage Das rund zehn Hektar (ha) große Natur- und Vogelschutzgebiet „Brandhalde“ liegt 2,4 Kilometer nördlich der Oberndorfer Stadtmitte. Die Gebiete sind deckungsgleich und erstrecken sich östlich des Stadtteils Aistaig und südöstlich des Neckars.
Beschreibung Das Vogelschutzgebiet wird beschrieben als „Teilbereich des oberen Neckartals mit einer naturhaften Landschaft von besonderer Eigenart und Schönheit, Lebensraum einer typischen Flora und Fauna, Bollerfelsen mit Steppenheidevegatationen, Magerrasenresten und ausgedehnten Wäldern“.
Bedeutung Das Vogelschutzgebiet „Brandhalde“ ist ein bedeutendes Brutgebiet für Wanderfalken in Baden-Württemberg.
Lebensraumklassen
Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist die Erhaltung der geschützten Teile der Brandhalde als Lebensraum einer für das obere Neckartal typischen Flora und Fauna mit zum Teil vom Aussterben bedrohten Pflanzen- und Tierarten und als naturhafte Landschaft von besonderer Eigenart und Schönheit.
Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich beschrieben:
Brutvögel Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten, im Schutzgebiet „Brandhalde“ lediglich eine Art.
Wanderfalke (Falco peregrinus) mini|hochkant=0.62|Wanderfalke Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.
Zugvögel Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten, im Schutzgebiet „Brandhalde“ ist davon keine Art erfasst.
Zusammenhängende Schutzgebiete Das Naturschutzgebiet und das Vogelschutzgebiet sind deckungsgleich. als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen sind das 2.203 Hektar große FFH-Gebiet „Neckartal zwischen Rottweil und Sulz“ sowie das Landschaftsschutzgebiet „Neckartal mit Seitentälern von Rottweil bis Aistaig“, das 1.598 Hektar groß ist.
Siehe auch Liste der EU-Vogelschutzgebiete in Baden-Württemberg Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Rottweil
Literatur S. 509–511
Weblinks Verordnung, Datenauswertebogen und Karte im
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Naturschutzgebiet im Landkreis Rottweil Kategorie:Europäisches Vogelschutzgebiet in Baden-Württemberg Kategorie:Geographie (Oberndorf am Neckar) Kategorie:Schutzgebietsgründung 1981