Das Justizamt Großbreitenbach war ein von 1850 bis 1870 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in dem thüringischen Ort Großbreitenbach.
Geschichte 1850 erfolgte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Das Amt Gehren wurde aufgehoben. Für die Verwaltung war nun der Verwaltungsbezirk Gehren, für die Rechtsprechung war nun das Justizamt Gehren sowie das Justizamt Großbreitenbach zuständig.Gesetz „wegen der künftigen Einrichtung der Rechtspflege“ vom 3. April 1850 ().
Das zum 1. Juli 1850 gebildete Justizamt Großbreitenbach umfasste die Orte: Altenfeld Masserberg Pennewitz Gillersdorf Neustadt Schwarzmühle Großbreitenbach Ölze und WillmersdorfVerordnung, die Errichtung der Justizämter betreffend vom 22. Mai 1850 ().
Das Justizamt Großbreitenbach war dem Kreisgericht Sondershausen nachgeordnet.
Das Justizamt Großbreitenbach wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1870 aufgehoben. Der Gerichtssprengel kam zum Justizamt Gehren.Hans Eberhardt: Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen. In: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde, Beiheft 28, Jena, 1943, S. 90. online (PDF; 997 KB).
Einzelnachweise
Kategorie:Großbreitenbach Kategorie:Gericht (Schwarzburg-Sondershausen) Grossbreitenbach Kategorie:Aufgelöst 1879