Das Gebiet Jagst mit Seitentälern ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6624-401) in den baden-württembergischen Landkreisen Heilbronn und Schwäbisch Hall sowie des Hohenlohekreises, des Neckar-Odenwald-Kreises und des Ostalbkreises in Deutschland.Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010

Lage Das rund 852 Hektar (ha) große Vogelschutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ erstreckt sich entlang des Tals der Jagst zwischen Jagstzell im Südosten und ihrer Mündung in den Neckar bei Bad Friedrichshall im Nordwesten sowie ihrer fünf Nebenflüsse Ette, Sindelbach, Erlenbach, Kessach und Seckach. Es verteilt sich auf 16 Städte und 10 Gemeinden in fünf Landkreisen. Sortierung nach Erstberührung der Jagst, im Falle eine Kommune nur Abschnitte an einem Nebental hat, nach der Reihenfolge der Zuflüsse. Gebietsanteile am Vogelschutzgebiet Flussabschnitte an Kreis Kommune Anteil ha % Jagst Ostalbkreis Gde. Jagstzell 6,32 0,74 Jagst Landkreis Schwäbisch Hall Gde. Stimpfach 13,33 1,56 Jagst Landkreis Schwäbisch Hall Gde. Frankenhardt 8,91 1,04 Jagst Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Crailsheim 59,22 6,94 Jagst Landkreis Schwäbisch Hall Gde. Satteldorf 33,86 3,97 Jagst Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Kirchberg a. d. Jagst 59,73 7,00 Jagst Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Ilshofen 13,70 1,60 Jagst Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Gerabronn 18,29 2,14 Jagst Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Langenburg 55,21 6,47 Jagst, Ette Hohenlohekreis Gde. Mulfingen 93,93 11,02 Jagst Hohenlohekreis Gde. Dörzbach 37,67 4,42 Jagst Hohenlohekreis Stadt Krautheim 51,59 6,05 Jagst, Sindelbach, Erlenbach, Kessach Hohenlohekreis Gde. Schöntal 120,10 14,09 Jagst Landkreis Heilbronn Gde. Jagsthausen 38,79 4,55 Jagst, Kessach Landkreis Heilbronn Stadt Widdern 48,66 5,70 Jagst, Seckach Landkreis Heilbronn Stadt Möckmühl 61,09 7,16 Jagst Landkreis Heilbronn Stadt Neudenau 53,26 6,24 Jagst Landkreis Heilbronn Stadt Bad Friedrichshall 31,92 3,74 Jagst Landkreis Heilbronn Stadt Gundelsheim 1,57 0,18 Jagst Landkreis Heilbronn Gde. Offenau 2,96 0,34 Jagst Landkreis Heilbronn Stadt Bad Wimpfen 0,74 0,08 Ette Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Schrozberg 4,83 0,56 Sindelbach Hohenlohekreis Stadt Ingelfingen 8,73 1,02 Kessach Neckar-Odenwald-Kreis Stadt Ravenstein 8,43 0,98 Seckach Neckar-Odenwald-Kreis Stadt Adelsheim 8,28 0,97 Seckach Landkreis Heilbronn Gde. Roigheim 11,08 1,30

Beschreibung Beschrieben wird das Schutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ als ein „zum Teil tief in den Muschelkalk eingeschnittenes Flusstal mit naturnahen Hangwäldern und einer Steinriegellandschaft, mit breiteren Talabschnitten, Grünland und Äckern, uferbegleitenden Gehölzen, kleinen Auwaldresten, Kiesbänken, Altwässern, Quellen und Tümpeln“.

Bedeutung Das Vogelschutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ ist neben dem Flusssystem des Kochers und dem südbadischen Oberrhein eines der bedeutendsten Brutgebiete des Eisvogels in Baden-Württemberg sowie ein bedeutendes Brutgebiet für Wanderfalke und Weißstorch.

Lebensraumklassen

Schutzzweck Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich beschrieben:

Brutvögel Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39, im Schutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ drei Arten.

Eisvogel (Alcedo atthis) mini|hochkant=0.62|Eisvogel Erhaltung der naturnahen Gewässer, von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe, von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe, von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen, Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet, einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern, des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. Februar bis zum 15. September.

Grauspecht (Picus canus) mini|hochkant=0.62|Grauspecht Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme, von Auenwäldern, von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, Erhaltung der Magerrasen, mageren Mähwiesen oder Viehweiden, Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie des Nahrungsangebots.

Wanderfalke (Falco peregrinus) mini|hochkant=0.62|Wanderfalke Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Zugvögel Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36, im Schutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ zwei Arten.

Wasserralle (Rallus aquaticus) mini|hochkant=0.62|Wasserralle Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen, der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation, der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen, der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15. März bis 15. September).

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) mini|hochkant=0.62|Zwergtaucher Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer, Feuchtwiesengräben, langsam fließenden Bäche und Wiesengräben, Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände, Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15. Februar bis 15. September).

Siehe auch Liste der EU-Vogelschutzgebiete in Baden-Württemberg

Weblinks

Übersichtskarte auf: (Flächendarstellung wird erst bei feinerer Auflösung sichtbar) Verordnung, Datenauswertebogen und Karte im

Einzelnachweise

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