Ein Gemeindewehrleiter bezeichnet in Sachsen den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr auf Gemeindeebene. In Gemeinden mit Berufsfeuerwehren nimmt gemäß § 19 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Leiter der Berufsfeuerwehr die Aufgaben des Gemeindewehrleiters wahr. Die Ortsfeuerwehren der Gemeinde werden jeweils durch einen Ortswehrleiter geleitet.

Wahl und Ernennung Der Gemeinde-/Ortswehrleiter wird auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung der Gemeinde gewählt. Er muss persönlich und fachlich für das Amt geeignet sein. Die Amtszeit des Gemeinde-/Ortswehrleiters beträgt 5 Jahre.

Aufgaben Der Gemeinde-/Ortswehrleiters ist verantwortlich für: die Leistungsfähigkeit seiner Feuerwehr, ordnungsgemäße Dienstdurchführung sowie Beratung in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten.

Unterstellung Die Ortswehrleiter sind dem Gemeindewehrleiter, in Städten mit Berufsfeuerwehr dem Leiter der Berufsfeuerwehr fachlich unterstellt.

Dienstgrad

Die Dienstgrade der Gemeinde-/Ortswehrleiter richtet sich nach der Anzahl der Züge in seiner Gemeinde/Ortschaft.

240px|Oberbrandmeister 240px|Hauptbrandmeister 240px|Brandinspektor Wehrleiter bis 2 ZügenOberbrandmeister/-in Wehrleiter bis 3 ZügeHauptbrandmeister/-in Wehrleiter über 3 ZügeBrandinspektor/-in

Einzelnachweise

Kategorie:Leiter einer Feuerwehr Kategorie:Organisation der Feuerwehr in Sachsen