Die Pfarrkirche St. Bonifatius in Wirges ist ein, in den Jahren 1885–1887 errichtetes, katholisches Gotteshaus neogotischen Stils. Seit dem Jahr 1902 trägt sie im Volksmund den Namen „Westerwälder Dom“. mini|Der Westerwälder Dom St. Bonifatius
Baugeschichte
Vorgängerbauten Erstmals erwähnt wird für Wirges eine sogenannte „Holzkirche“, die wohl in der Zeit des 11./12. Jahrhunderts vom Kloster St. Florian (Oberösterreich) errichtet wurde. Zuvor wurde das Lehen zu Wirges, das bereits im Jahr 958 in eine Schenkung umgewandelt worden war, von der Herzogin Reginlind dem Kloster übereignet. Vorherige Lehnsherren waren Herzog Hermann I. von Schwaben und das Marienstift St. Florin in Koblenz. Mit der Übertragung des Lehens auf das Kloster St. Florian wurde auch die seit frühchristlicher Zeit übliche Verpflichtung für Lehnsherren, Kirchen zu bauen und zu unterhalten, auf das Kloster übertragen.
Erste steinerne Kirche Die erste nachgewiesene Kirche in Wirges wurde um das Jahr 1200 am Platz des heutigen Gotteshauses erbaut. Der als Wehrturm erbaute Kirchturm lässt den Schluss zu, dass das Bauwerk romanischen Stils war. Im Zusammenhang mit dieser Kirche findet im Jahr 1326 der erste Pfarrer Erwähnung, Pfarrer Plebanus de Weydergys.
Zweite steinerne Kirche Um 1587 wurde die romanische Kirche wegen Platzmangels zunächst vergrößert. 200 Jahre später fasste sie die inzwischen noch zahlreicher gewordenen Gläubigen des großen Kirchspiels nicht mehr. Auch ihr baulicher Zustand war sehr schlecht geworden, was aus einem dem Hessischen Hauptstaatsarchiv vorliegenden Visitationsbericht hervorgeht. Ein deshalb vom kurtrierschen Hofarchitekten angefertigter Entwurf zum Bau einer Saalkirche kam nicht zur Ausführung. Als sich die zum Bau verpflichteten Lehnsherren geeinigt hatten, wurde 1774 das Kirchenschiff niedergelegt, der Turm aber stehen gelassen. An diesen baute man ein basilikaähnliches Schiff im Stil des Spätbarock an. Die Baukosten trugen die zu dieser Zeit im Kirchensprengel „zehntenden“ Herren. Das Stift St. Florin trug zwei Drittel, das restliche Drittel der Graf von Walderdorff, die Herren von Stein, von Sohlern und der Graf von Eltz-Rübenach zusammen, sowie die Pfarrherren von Wirges und Helferskirchen. Für die Innenausstattung, vor allem für die Altäre, mussten die Gläubigen selbst aufkommen.
Die drei Altäre der Kirche waren der Hauptaltar mit der Statue des Heiligen Bonifatius, dem Marienaltar aus 1520 und einem neu gestifteten Sebastiansaltar. Das neue Gotteshaus wurde am 8. September 1775, dem Fest Mariä Geburt, von Bischof D’Erban geweiht. Das Fundament ließ allerdings derart zu wünschen übrig, dass sich bald Risse bis zum Dach hinauf zogen. Als man die Kirche 100 Jahre später wieder abriss, mauerte man ihren Grundstein, noch heute sichtbar, neben dem zum Pfarrhaus hin gelegenen Seiteneingang der jetzigen Kirche ein.
Dritter Kirchbau Die wiederum zu klein gewordene Kirche sollte weniger als ein Jahrhundert später erneut vergrößert werden. Zwischenzeitlich hatten die Zehntherren, denen die Baulast oblag, gewechselt: Haupt-Zehntherr war nun die herzoglich-nassauische Domänenverwaltung, die als Rechtsnachfolger des Florinsstifts in Koblenz den größten Anteil der Kosten zu tragen hatte. Als Nachfolger der Freiherrn vom Stein waren der Graf von Walderdorff zu Molsberg, der Freiherr von Heddesdorf zu Winningen und die Gräfin von Gieck zu Nassau ebenfalls verpflichtet, einen Anteil an den Baukosten zu tragen. Lediglich die Gräfin von Gieck war bereit, den ihr zufallenden Anteil der Baukosten zu tragen, weshalb der Kirchenvorstand 1854 gerichtlich gegen die Zehntherren vorging. Am 25. Oktober 1855 erging das Urteil, wonach die Zehntherren verpflichtet waren, Chor und Schiff der Pfarrkirche zu erbauen, bzw. zu vergrößern. Für den Bau des Turmes war die Kirchengemeinde verantwortlich. Die Gemeindemitglieder hatten außerdem unentgeltlich Hand- und Spanndienste zum Kirchenbau zu leisten.
Die Zehntherren gaben sich mit dem Urteil nicht zufrieden und wandten sich an das herzogliche Hof- und Appellationsgericht in Dillenburg. Ihre Berufung wurde 1858 vom Gericht abgewiesen. Unterdessen gingen im Dorf die Meinungen darüber auseinander, ob ein Neubau oder ein Anbau der Kirche geplant werden sollte. Der Kostenvoranschlag für eine neue Kirche, der von Dombaumeister Wolf in Limburg aufgestellt worden war, belief sich auf 48.380 Gulden. Da er den Wert der alten Kirche auf 3.200 Gulden veranschlagte, verblieben nach seiner Rechnung noch 45.180 Gulden, die von den Zehntherren aufzubringen waren. 1861 erstellte der herzoglich-nassauische Bauinspektor Mäurer ein weiteres Gutachten, wonach der Kirchenneubau 68.000 Gulden kosten sollte. Sofern auch der Kirchturm und die Sakristei erneuert wurden, kämen weitere 20.000 Gulden hinzu. Für drei neue Altäre, Kanzel, zwei Beichtstühle und neue Kirchenstühle hatte er zusätzliche Kosten von 8.300 Gulden ermittelt, sodass nach seiner Berechnung die Gesamtkosten 96.300 Gulden betragen sollten. Bauinspektor Mäurer schlug 1862 als Bauplatz den Kirchhof mit der alten Kirche vor. Ein alternativ vorgesehener Bauplatz am Siershahner Weg liege in der Nähe der Krugöfen am äußersten Westende des Dorfes und damit zu weit abseits. Die Kirche solle „im Dorf bleiben“. Ein Gegengutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Baugrund an der alten Kirche ungeeignet und der Platz außerdem zu klein sei.
Ablösung der Kirchenbaulast Unterdessen hatten die nassauischen Behörden mit den Zehntherren verhandelt, die ihnen obliegende Kirchenbaulast endgültig durch eine einmalige Zahlung in Geld abzulösen. Der Kirchenvorstand und das herzoglich-nassauische Finanzkollegium einigten sich 1862 auf eine Ablösesumme in Höhe von 52.000 Gulden, mit der die Bauverpflichtung der Zehntherren für eine Kirche für alle Zeiten abgelöst sein sollte. Der bischöflichen Behörde in Limburg erschien die Ablösesumme jedoch zu gering, es wurden neue Verhandlungen mit den Zehntherren aufgenommen. Rechtsnachfolger für den Freiherrn vom Stein als Zehntherr war inzwischen der Graf von Kielmansegg. Schließlich erging am 16. Februar 1864 ein Urteil des herzoglichen Oberappellationsgerichts, durch welches die Ablösesumme auf 69.706 Gulden und 40 Kreuzer festgesetzt wurde. Die herzogliche Domäne hatte hiervon 59.089 Gulden und 11 Kreuzer zu tragen. Mit der Zahlung der festgesetzten Summe sollte sowohl die Verpflichtung zum Neubau als auch zur Unterhaltung der Kirche in Wirges abgelöst sein. Wie im November 1865 berichtet wurde, hatten die drei kleineren Zehntberechtigten ihre anteilige Ablösesumme von 10.617 Gulden und 29 Kreuzer bis dahin bereits eingezahlt. Mit dem Domänenfiskus musste noch jahrelang weiter verhandelt werden, da er den auf ihn entfallenden Anteil nicht anerkennen wollte. Schließlich einigten sich die königlich-preußische Regierung und der Kirchenvorstand von Wirges am 17. Juli 1869 auf eine Abfindung von 57.000 Gulden.
Neubau oder Anbau In der Zwischenzeit waren die Planungen für die neue Kirche weitergegangen, jedoch die Auseinandersetzung, ob Neubau oder Umbau, immer noch nicht zu Ende gekommen. 1864 setzten sich 34 Gemeindemitglieder von Wirges in einer Eingabe an das bischöfliche Ordinariat in Limburg nachhaltig für einen Umbau der Kirche ein. Bischof Peter Joseph Blum schrieb am 15. Februar 1868 an die königlich-preußische Regierung, dass die Zahl der Pfarrangehörigen inzwischen auf 4.765 angewachsen sei. Wenn zwei Drittel Sitzplätze erhalten sollten, so sei die vorgesehene Zahl von 2.664 Sitzplätzen zu wenig. Der Bischof lehnte es ab, dass 3/11 der Pfarrangehörigen nur Stehplätze bekommen sollten.
Pfarrer Prötz und der Kirchenvorstand wiesen am 16. September 1869 in einer Eingabe nach Limburg erneut auf die außergewöhnlich beengten Raum- und Platzverhältnisse hin. Das Gedränge in der Kirche habe zu mancherlei Missverständnissen geführt. Wegen des Raummangels gingen viele nach auswärts zum Gottesdienst oder gäben dessen Besuch nur vor, um in Wirklichkeit „in den Wirtshäusern sitzenzubleiben“. Wenn diese Missverständnisse nicht bald durch einen Neubau abgestellt würden, wollte Pfarrer Prötz um seine Versetzung bitten, da er seine Pflichten als Seelsorger unter diesen Umständen nicht erfüllen könne. Das bischöfliche Ordinariat erklärte daraufhin, es wolle zunächst eine Kommission nach Wirges schicken, um auch die Wünsche der Filialgemeinden kennenzulernen.
Durch deren Anhörung ergaben sich unerwartet große Schwierigkeiten für den Kirchenneubau. Mehrere Filialgemeinden des Kirchspiels Wirges waren bestrebt, sich vom Kirchspiel zu trennen und zu verselbstständigen oder anderen Pfarreien zugeteilt zu werden. Sie vertraten die Auffassung, dass sie an der Ablösesumme zu beteiligen seien, die von den Zehntberechtigten zwecks Befreiung von der Kirchenbaulast gezahlt wurde. Da der Kirchenneubau im Wesentlichen mit der Ablösesumme des Zehntherren finanziert werden sollte, würde bei der Beteiligung der Filialgemeinden am Ablösungskapital ein Teil der Baufinanzierung ausfallen. Dadurch würden zwangsläufig erhebliche Schwierigkeiten für die Gesamtfinanzierung des Kirchenneubaus entstehen. Einzelne Kirchenvorstandsmitglieder gingen so weit zu behaupten, dass bei einer Abtrennung mehrerer Filialgemeinden die alte Kirche für die verbleibenden Pfarrangehörigen ausreichen würde, sodass ein Neubau nicht mehr notwendig sei. Pfarrer Prötz vertrat im Gegensatz dazu die Auffassung, dass auch bei einer Abtrennung einzelner Filialgemeinden eine neue Kirche gebaut werden müsse. Er hatte sich für diesen Fall schon einen Bauplan von Bauinspektor Hermann Nebel aus Koblenz entwerfen lassen.
In einer Sondersitzung des Kirchenvorstandes und der Sendschöffen des Kirchspiels am 12. Januar 1870 sprachen sich zehn Mitglieder für die Ausgliederung von Filialgemeinden aus; sechs Mitglieder einschließlich Pfarrer waren noch für den Kirchenneubau. Damit war klar, dass die Filialgemeinden, die bestrebt waren, eine eigene Pfarrei zu errichten, wie Dernbach und Ötzingen-Leuterod, nichts mehr zu den Neu- oder Umbaukosten beitragen wollten. Darauf richtete der Kirchenvorstand am 25. Oktober 1872 ein dringendes Gesuch an das bischöfliche Ordinariat, möglichst bald einen Anbau an die Kreuzkirche für 12.000–14.000 Taler zu genehmigen. Die innere Ausstattung der Kirche müsse erneuert werden, da die „Altäre schwarz und schmutzig, die Statuen vom Holzwurm zernagt und zerstückelt“ seien. Außerdem besitze die Kirche keine Orgel. Die Filialgemeinden Dernbach und Ötzingen-Leuterod protestierten gegen den Antrag, einen Neubau zu errichten.
Zwei Jahre vorher, am 9. Mai 1870, hatte Regens Münzenberger nach Besichtigung der Wirgeser Kirche ein Gutachten an das bischöfliche Ordinariat über den baulichen Zustand erstattet. Die Kirche weise zwar viele Schäden auf, jedoch sei das Mauerwerk im Kern gesund. Der Kirchturm stamme aus dem 11., höchstens aus dem 12. Jahrhundert. Der Turmhelm sei noch gut; der Turm sei bei aller Einfachheit stattlich und dürfe nicht abgebrochen werden. Die Kirche fasse 1.200 Personen und biete genug Raum. Eine Reparatur sei dringend erforderlich und koste 4.000–5.000 Taler. Pfarrer Prötz beantragte am 22. Januar 1874 in Limburg erneut die Restauration der Kirche. In seiner Antwort vom 23. März 1874 wies das bischöfliche Ordinariat darauf hin, dass eine solche unmöglich vor der Entscheidung über die Abtrennung der Filialgemeinden durchgeführt werden könne. Mit Schreiben vom 12. Januar 1876 genehmigte die bischöfliche Behörde dann die notwendigen Reparaturen an der Kirche unter der Voraussetzung, dass der Kirchenvorstand und er Gemeindevorstand diese bewilligten.