mini|Die Annexionen von 1866 Die preußischen Annexionen fanden nach dem Deutschen Krieg im Sommer 1866 statt. Preußen hatte gegen Österreich und dessen Verbündete gesiegt und die Auflösung des Deutschen Bundes erzwungen. Es annektierte am 1. Oktober 1866 die Territorien von vier Kriegsgegnern nördlich der Mainlinie, die zu preußischen Provinzen bzw. Teilen von Provinzen wurden. Dies waren das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel), das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Hinzu kamen kleinere Gebiete des Königreichs Bayern und des Großherzogtums Hessen (Hessen-Darmstadt).

Andere Kriegsgegner nördlich der Mainlinie blieben als Staaten erhalten. Sie mussten sich aber dem Norddeutschen Bund anschließen. Dabei handelt es sich um das Königreich Sachsen, das Herzogtum Sachsen-Meiningen und das Fürstentum Reuß älterer Linie.

Teilweise zählt man auch die Einverleibung der zuvor von Dänemark regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein zu den preußischen Annexionen der Zeit. Diese beiden Herzogtümer waren keine Kriegsgegner gewesen, sondern von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet worden. Preußens Absicht, beide zu annektieren, war einer der Gründe für den Deutschen Krieg. 1867 wurde die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingerichtet.

mini|Karikatur in der französischen Zeitung Le Charivari, September 1866: Preußen näht an seinem Staatsgebiet Bis zu den Annexionen war Preußen in einen Ost- und einen Westteil gespalten, zwischen denen vor allem Hannover und Hessen-Kassel lagen. Seit den Annexionen konnte man erstmals von Köln im Westen bis Königsberg im Osten reisen, ohne das preußische Staatsgebiet zu verlassen. Allgemein sicherte Preußen sich damit seine Vormacht im Norden Deutschlands, was auch die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866/1867 erleichterte.

Volksabstimmungen für beziehungsweise gegen die preußischen Annexionen gab es in den betroffenen Gebieten nicht. Manche Einwohner begrüßten die Annexion, teilweise wegen Unzufriedenheit mit der alten Herrschaft, teilweise als Beitrag zu einer künftigen deutschen Einheit. Andere lehnten die Annexion dauerhaft ab. Die antipreußische Partei in Hannover war die langlebigste dieser Bewegungen und bestand bis ins 20. Jahrhundert. Im bisherigen Preußen selbst gab es eine breite Mehrheit für die Annexionen.

Überblick Alter NameStatusVeränderungNeuer StatusEinwohnerHerzogtum SchleswigDänisches Lehen und Teil des Dänischen Gesamtstaats, abgetreten an Österreich und Preußen 1864Österreichische Rechte abgetreten im Prager Frieden vom 23. August 1866Teil der Provinz Schleswig-Holstein410.000 (vor 1862)Pierer’s Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 253–254.Herzogtum HolsteinGliedstaat im Deutschen Bund und Teil des Dänischen Gesamtstaats, abgetreten an Österreich und Preußen 1864Österreichische Rechte abgetreten im Prager Frieden vom 23. August 1866Teil der Provinz Schleswig-Holstein525.000 (vor 1859)Pierer’s Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 485–486.Königreich HannoverGliedstaat im Deutschen Bund seit 1815Kriegsgegner Preußens, Annexion am 1. Oktober 1866Provinz Hannover1.933.800 (1866)Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel, Kurhessen)Gliedstaat im Deutschen Bund seit 1815Kriegsgegner Preußens, Annexion am 1. Oktober 1866Teil der Provinz Hessen-Nassau763.200 (1866)Herzogtum NassauGliedstaat im Deutschen Bund seit 1815Kriegsgegner Preußens, Annexion am 1. Oktober 1866Teil der Provinz Hessen-Nassau465.636 (1865)Freie Stadt FrankfurtGliedstaat im Deutschen Bund seit 1815Kriegsgegner Preußens, Annexion am 1. Oktober 1866Teil der Provinz Hessen-Nassau92.244 (1864)Großherzogtum HessenGliedstaat im Deutschen Bund seit 1815Kriegsgegner Preußens, Annexionen einzelner Gebiete durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866Friedensvertrag abgedruckt bei: Ernst Rudolf Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte 2 = Deutsche Verfassungsdokumente 1851–1900. 3. Aufl., Stuttgart 1986. ISBN 3-17-001845-0, Nr. 192, S. 260ff., nämlich:* Landgrafschaft Hessen-Homburg, Gliedstaat im Deutschen Bund seit 1817, Erbanfall an Hessen-Darmstadt am 24. März 1866, 27.563 Einwohner (1865)* Kreis Biedenkopf* Kreis Vöhl* Nordwestlicher Teil des Kreises Gießen (Gemeinden: Bieber, Fellingshausen, Frankenbach, Hermannstein, Königsberg, Krumbach, Naunheim, Rodheim an der Bieber und Waldgirmes)* Rödelheim* Niederursel (soweit unter der Souveränität des Großherzogtums)Die abgetretenen Gebiete werden Teil der Provinz Hessen-NassauKönigreich BayernGliedstaat im Deutschen Bund seit 1815Kriegsgegner Preußens, Annexion von drei Gebietsteilen mit dem FriedensvertragFriedensvertrag abgedruckt bei: Ernst Rudolf Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte 2 = Deutsche Verfassungsdokumente 1851–1900. 3. Aufl., Stuttgart 1986. ISBN 3-17-001845-0, Nr. 189, S. 256ff., nämlich:* Bezirk Gersfeld* Bezirk Orb* Kaulsdorf (Saale)Die bayerischen Bezirke Gersfeld und Orb werden Teil der späteren Provinz Hessen-Nassau, Kaulsdorf dem Kreis Ziegenrück, Regierungsbezirk Erfurt, Provinz Sachsen zugeschlagen.

Die Provinz Hessen-Nassau hatte 1.385.500 Einwohner im Jahr 1867, die Provinz Schleswig-Holstein mit Lauenburg 981.718 Einwohner. Das Herzogtum Lauenburg wurde von Österreich bereits 1865 im Gasteiner Vertrag an Preußen abgetreten, darum gehört es nicht zu den späteren Annexionen.

Im Jahre 1864 lebten in Preußen 18.975.228 Einwohner. Zum Jahr 1867 hin war die Einwohnerzahl, durch Bevölkerungswachstum und die Annexionen, auf 23.971.337 gestiegen.Zahlen nach: Antje Kraus: Quellen zur Bevölkerungsstatistik Deutschlands 1815–1875. Hans Boldt Verlag, Boppard am Rhein 1980 (Wolfgang Köllmann (Hrsg.): Quellen zur Bevölkerungs-, Sozial- und Wirtschaftsstatistik Deutschlands 1815–1875. Band I). Die der Annexion entgangenen Kriegsgegner nördlich des Mains hatten im Jahr 1866 folgende Einwohnerzahlen: Sachsen 2.382.808, Sachsen-Meiningen 179.700 und Reuß älterer Linie 44.100. Sie bildeten zusammen mit den übrigen nord- und mitteldeutschen Staaten 1866/67 den Norddeutschen Bund, der knapp 30 Millionen Einwohner hatte. In den Ländern, aus denen später das Deutsche Reich bestand, lebten zum damaligen Zeitpunkt insgesamt 38.187.272 Einwohner.

Vorgeschichte Deutscher Krieg

mini|Bündnisse des Krieges

Die Spannungen zwischen Österreich und Preußen bei der Verwaltung von Schleswig und Holstein hatten im Juni 1866 zum Deutschen Krieg geführt. Der Deutsche Bund mit Österreich und seinen Verbündeten stellte sich dabei gegen Preußen. Österreich und vor allem die mittelgroßen Staaten, die Mittelstaaten wie Bayern und Hannover, wollten den Status quo erhalten und lehnten daher auch den preußischen Bundesreformplan vom 10. Juni ab.

Bereits der Bundesbeschluss über die Mobilmachung vom 14. Juni hatte die Schwächen des Deutschen Bundes entblößt, weil selbst die Befürworter ihr Votum mit Bedingungen und Einschränkungen verbunden hatten. Dem Bund gelang es zunächst nicht, sich auf einen gemeinsamen Bundesfeldherrn zu einigen, und als es ihn gab, wurden ihm nicht alle Truppen unterstellt. Ironischerweise hatte Preußen lange Jahre die Verbesserung des Bundesmilitärwesens gefordert, und als es nun darauf ankam, unterlag der Bund ausgerechnet Preußen und nicht etwa einem auswärtigen Feind. Der Rückstand in den Truppen und die mangelnde Einigkeit der Staaten waren ein wichtiger Grund für die Niederlage des Bundesheeres.Jürgen Angelow: Von Wien nach Königgrätz. Die Sicherheitspolitik des Deutschen Bundes im europäischen Gleichgewicht (1815–1866). R. Oldenbourg Verlag: München 1996, S. 252. mini|Preußische Truppen erreichen Frankfurt, Bleistiftzeichnung von Johann Heinrich Hasselhorst Preußen hatte seine Hauptkräfte (eine Viertelmillion Soldaten) nämlich nach Böhmen entsandt, das damals zu Österreich gehörte. Im übrigen Deutschland betrug seine Stärke nur 45.000 Mann, was in etwa den Kräften Bayerns entsprach. Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt, also die später annektierten Staaten, konnten gemeinsam an die 44.000 Mann mobilisieren. Bei einer gemeinsamen Kriegführung, etwa mit einer hannoversch-bayerischen Verschmelzung der Kräfte, hätte man Preußen eine gewaltige Übermacht entgegenstellen können.Hans A. Schmitt: Prussia’s Last Fling: The Annexation of Hanover, Hesse, Frankfurt, and Nassau, June 15–October 8, 1866. In: Central European History, Band 8, Nummer 4 (Dezember 1975), S. 316–347, hier S. 328.

Über den Bundesbeschluss hatte Preußen unter seinem Ministerpräsidenten Otto von Bismarck behauptet, dass er rechtswidrig sei und damit angeblich zur Auflösung des Bundes führte. Daher fühlte Preußen sich nicht mehr an das Bundesrecht gebunden und sah den Deutschen Krieg als ein rein völkerrechtliches Phänomen an. Das hatte auch Bedeutung für die Annexionen nach dem Krieg. Dieser Sichtweise folgend, die von den unterlegenen Kriegsgegnern akzeptiert werden musste, waren die später annektierten Staaten nicht mehr durch Bundesrecht geschützt. Im Rahmen der debellatio der besiegten Staaten war die Annexion nach damaligem Rechtsverständnis erlaubt.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 558, S. 581/582.

Friedensschlüsse mini|Karikatur aus dem Jahr 1866 im Kladderadatsch: Während Bismarck sich an Norddeutschland macht, verweist er den französischen Kaiser Napoleon III. in die Schranken, der auf Saarbrücken schielt. Am 19. Juni 1866 hatte Bismarck den Verbündeten Preußens ihre Souveränität und ihren Gebietsstand zugesichert. Den neutralen deutschen Staaten versprach er nichts, die Zukunft der Gegner hänge vom Ausgang des Krieges ab. Hannover und Kurhessen schlugen das abermalige Angebot eines Bündnisses aus. Nach dem Sieg bei Königgrätz am 4. Juli lotete Bismarck die Haltung Frankreichs aus. Er wolle Schleswig-Holstein, Hannover, Sachsen, Kurhessen, Nassau und die großherzoglich-hessische Provinz Oberhessen annektieren. Kaiser Napoleon III. ließ ihn wissen, dass Frankreich damit großteils einverstanden war. Allerdings müsse Sachsen geschont werden. Wie auch der russische Zar Alexander fand Napoleon, dass das Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt) für eventuelle Gebietsverluste wenigstens durch bayerische Gebiete entschädigt werden müsse. Kaiser Franz Joseph von Österreich lehnte ebenfalls eine preußische Annexion Sachsens ab, nicht aber eine Frankfurts. Bismarck fand außerdem heraus, dass Großbritannien Hannover nicht unterstützen werde.Hans A. Schmitt: Prussia’s Last Fling: The Annexation of Hanover, Hesse, Frankfurt, and Nassau, June 15–October 8, 1866. In: Central European History, Band 8, Nummer 4 (Dezember 1975), S. 316–347, hier S. 329/330.

Nach einer Absicherung der wesentlichen Vertragsinhalte mit Frankreich (14. Juli) schloss Preußen mit Österreich den Vorfrieden von Nikolsburg und am 23. August den endgültigen Prager Frieden. Österreich erkannte die Auflösung des „bisherigen“ Deutschen Bundes an und ebenso ein künftiges engeres Bundesverhältnis, das Preußen nördlich der Mainline begründen will. Österreich stellte Preußen ferner frei, dort in Norddeutschland Gebietsveränderungen vorzunehmen. Nur Sachsen dürfe keine Gebiete verlieren.Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 487. Damit verzichtete Bismarck darauf, wenigstens Leipzig und einen weiteren sächsischen Kreis zu annektieren.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 577.