mini|Wahlgerät aus Indien
Ein Wahlgerät ist ein mechanisch oder elektrisch betriebenes Gerät, das bei Wahlen zur Abgabe und Zählung der Wählerstimmen eingesetzt wird. Hauptsächlich kommen dabei heute Wahlcomputer zum Einsatz, die den bisherigen Wahlvorgang wesentlich verändern. Sie werden in Deutschland auch als elektronische oder rechnergesteuerte Wahlgeräte bezeichnet.BVerfG, Urteil vom 3. März 2009, Az. 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07, Volltext = - Wahlcomputer.
Die Hersteller von Wahlcomputern (Nedap, Diebold) versprechen die Einsparung von Personal, ein schnelles Auszählungsergebnis, die Vermeidung von Auszählungsfehlern, eine leichtere Stimmabgabe für Behinderte und die Vermeidung ungewollt ungültiger Stimmen. Kritiker halten Manipulationen für möglich und schließen auch Auszählungsfehler aufgrund technischer Fehler nicht aus. Eine mögliche Wahlfälschung könne ohne Aufbewahrung von Stimmzetteln nicht nachgewiesen werden; ein Wahlvorgang ohne manuelle Auswertung sei intransparent. Zudem sei die Wahrung des Wahlgeheimnisses unsicher und die Wirtschaftlichkeit von Wahlcomputern anzuzweifeln, so die Kritiker.
Arten von Wahlgeräten Weltweit gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster mechanischer Wahlgeräte und Wahlcomputer:
Mechanische Wahlgeräte Weltweit existieren die verschiedensten mechanischen Geräte zur Wahlabwicklung, von einfachen Lochgeräten für Stimmzettel in den USA bis hin zu Wahlgeräten, die Stimmen mechanisch erfassen.
Noch zur Bundestagswahl 2005 waren zwei Varianten mechanischer Wahlgeräte in Deutschland zugelassen. Bei einer Variante wird in der Wahlkabine ein Chip in den Schlitz, der einer bestimmten Partei oder der Stimmenthaltung zugeordnet ist, eingeführt. Dadurch wird ein mechanisches Zählwerk betätigt, das den Zählerstand der gewählten Partei erhöht. Außerdem werden die Chips für jede Partei separat in einem Beutel gesammelt, um eine eventuelle Überprüfung der Wahl zu erleichtern. Nach dem Ende der Wahl werden die einzelnen Zählerstände addiert und mit der Anzahl der abgegebenen Stimmen verglichen. Eine andere Variante sind Geräte, bei welchen der Wähler einen Knopf bis zu einem bestimmten Widerstandspunkt ziehen muss, um somit seine Stimme abzugeben.
Mechanische Geräte wurden in Deutschland zuletzt nur noch in wenigen Kommunen genutzt, da sie komplizierter werdenden Anforderungen (Kumulieren und Panaschieren) nicht mehr gerecht wurden.
Wahlcomputer Bei Wahlcomputern handelt es sich um Computer, die mit spezieller Hard- und Software zur Durchführung von Wahlen ausgestattet sind. Weltweit sind die unterschiedlichsten Typen in Gebrauch, die entweder zur Abgabe von Stimmen oder zur automatischen Auszählung von Stimmzetteln über Belegleser dienen.
Die zuletzt einzigen in Deutschland zugelassenen Wahlcomputer waren die Geräte des Integralen Wahlsystems (Geräte mit zugehöriger Wahl- und Geräteanwendungssoftware) der Firma Nedap/HSG Wahlsysteme GmbH. „Integrales Wahlsystem“ hieß es deshalb, weil es nicht nur die Durchführung der Wahlhandlung mit Hard- und Software unterstützte, sondern als weltweit einziges Wahlsystem ebenso Software für die Vor- und Nachbereitung einer Wahl beinhaltete. Das hierbei verwendete System war Closed Source, eine Kontrolle der Integrität des Quellcodes wurde der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen der Nutzung der Bundestags- und Europawahlen nicht gestattet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. März 2009 den Einsatz dieser Wahlcomputer wegen mangelnder öffentlicher Nachvollziehbarkeit für verfassungswidrig erklärt.
Die NEDAP-Geräte sahen in abgebautem Zustand wie ein Koffer aus, der sich mit wenigen Handgriffen in eine Wahlkabine verwandelte. Für den Wahlvorstand gab es eine mit dem Gerät verbundene Bedieneinheit, mit welcher er die Wahl für jeden einzelnen Wähler freigab. Der Stimmzettel war auf einer integrierten Bedieneinheit abgebildet und der Wähler konnte per Tastendruck seine Stimmen auswählen. Nachdem er dies getan hatte, drückte er einen Knopf „Stimmabgabe“.
An den Geräten erfolgten bis Juni 2006 ungefähr 15 Millionen Stimmabgaben in 84 deutschen Städten und Gemeinden bei Wahlen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Zu den Anwendern gehörten unter anderem Städte wie Köln, Dortmund, Cottbus oder Koblenz.Übersicht über den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland
2007 kostete ein Wahlcomputer 4.750 Euro.
Zu den größten Herstellern gehörten: Nedap (Niederlande) – Nedap stellte die bisher einzigen Wahlcomputer her, die in Deutschland für Bundestags- und Europawahlen zugelassen waren, ihr Einsatz wurde jedoch 2009 für verfassungswidrig erklärt und ist damit verboten. Diebold (USA) ES&S (USA) Sequoia (USA) INDRA (Spanien)
Siehe auch: Digitaler Wahlstift
Sicherheit Die Verwendung von Computern gegenüber einem Stimmzettel aus Papier stellt andere und neue Anforderungen bezüglich des Wahlvorgangs und der Wahlauswertung. Inwieweit Gerätefehler ausgeschlossen und Manipulationssicherheit garantiert werden kann, ist seit Jahren strittig.
In Deutschland und den Niederlanden eingesetzte Wahlcomputer Die Gruppe „Wij vertrouwen stemcomputers niet“„Wij vertrouwen stemcomputers niet“ und der Chaos Computer Club (CCC) haben am 5. Oktober 2006 im niederländischen Fernsehen demonstriert, dass Wahlcomputer der Firma Nedap leicht manipulierbar sind, ohne dass die Manipulation für einen Wahlleiter oder Wähler nachvollziehbar wäre. Niederländische Bürgerinitiative knackt Nedap-Wahlcomputer, heise.deCCC fordert Verbot von Wahlcomputern, golem.de CCC fordert Verbot von Wahlcomputern – Nedap wehrt Vorwürfe ab, heise.deCCC fordert Verbot von Wahlcomputern auf spiegel.de Das dabei verwendete Gerät vom Typ ES3B unterscheidet sich von den in Deutschland eingesetzten Typen ESD1 und ESD2 nur in Kleinigkeiten, die hauptsächlich auf die unterschiedlichen Wahlsysteme zurückzuführen sind. berlin.ccc.deUntersuchung der niederländischen Prüfbehörde TNO, S. 4, (PDF; 3,8 MB)
In einem ausführlichen Bericht über ihre Untersuchung schildern die Gruppen weitere Sicherheitsmängel:Nedap/Groenendaal ES3B voting computer a security analysis (PDF; 8,5 MB) Die Schlösser an allen Geräten lassen sich mit den gleichen Schlüsseln öffnen, die es auch für einen Euro zu kaufen gibt. Das Administrationspasswort („GEHEIM“) der Verwaltungssoftware war im Klartext im Binärcode enthalten. Ein Man-in-the-Middle-Angriff zwischen Tastatur, Display und dem Stimmenspeicher wäre möglich. Eine Versiegelung der Geräte, wie sie bei der Bürgermeisterwahl 2006 in Cottbus durchgeführt wurde, könnte diesen Angriff erschweren, doch die Qualität der verwendeten Plomben wird kritisiert. Außerdem verhindert die Versiegelung nicht den möglichen Austausch des Stimmmoduls.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hatte die Prüfung für die Wahlgeräte in Deutschland durchgeführt. Die PTB hält eine Manipulation der Wahlen für grundsätzlich möglich. Allerdings müsste ein Angreifer Fachkenntnis und sehr viel kriminelle Energie mitbringen. Behörde hält Manipulationen für möglich Zumindest die kriminelle Energie ist durch den Wahlfälschungsskandal von Dachau und die Vorgänge um die Nominierung des SPD-Bürgermeisterkandidaten 2007 in Hamburg sowie andere Fälle schon bewiesen worden. In den USA sind Fälle bekannt geworden, in denen möglicherweise Wahlen durch die Gestaltung von Wahlzetteln für mechanische Wahlgeräte sowie Software manipuliert wurden.
Der Vertrieb der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen gewesenen Geräte der Firma Nedap, HSG Wahlsysteme GmbH, äußert sich zu der Manipulationssicherheit ihrer Geräte in mehreren Pressemitteilungen.
Mitglieder des CCC und niederländische Computerexperten haben Praxistests an Wahlcomputern in deutschen Wahllokalen durchgeführt. Dabei wurde eine Reihe von Möglichkeiten entdeckt, das Wahlergebnis sowohl nach Belieben zu manipulieren als auch das Wahlverhalten eines Wählers „abzuhören“. Über diese Sicherheitsmängel wurde im Mai 2007 ein ausführliches Gutachten für das Bundesverfassungsgericht erstellt.Manipulationsmöglichkeit: Hacker knacken deutsche Wahlcomputer auf spiegel.deGutachten bestätigt Manipulierbarkeit von Wahlcomputern auf heise.deCCC: Wahlcomputer sind prinzipiell unsicher: Hacker-Club legt Bericht für das Bundesverfassungsgericht vorManipulierter Wahl-Automat: Chaos-Club hackt Demokratie spiegel.de
Wahrung des Wahlgeheimnisses Elektronische Geräte können durch kompromittierende Abstrahlung Rückschlüsse auf ihre Aktivitäten liefern. Um ein Mitlesen der verarbeitenden Daten beispielsweise durch Van-Eck-Phreaking (TEMPEST) zu verhindern, müssen Wahlgeräte besonders abgeschirmt sein. Je mehr sich ein mögliches Lesegerät dem Wahlgerät nähert, desto schwieriger wird dieses Unterfangen.
Da Wahlcomputer öffentlich zugänglich sind, stellt die Wahrung des Wahlgeheimnisses eine große technische Herausforderung dar. Eine wirkungsvolle Gegenmaßnahme muss beispielsweise weit über eine sonst übliche Abschirmung von sensiblen Firmencomputern hinausgehen, an die die Öffentlichkeit üblicherweise nicht so nahe herankommt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt Empfehlungen zum Schutz staatlicher Verschlusssachen und sensibler Firmencomputer;BSI M 4.89 – Abstrahlsicherheit. eine Empfehlung speziell für Wahlcomputer gibt es bislang nicht.
Beispiele für Probleme mit Wahlgeräten (Ausland) Bei der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten 2000 verzögerte sich die Stimmauszählung in Florida, da eine korrekte Auswertung der mittels mechanisch stanzender Wahlgeräte markierten Wahlzettel nicht möglich war. Auch die neuen Touchscreen-Geräte sorgten für Pannen und 2007 fiel die Entscheidung, papierlose Wahlcomputer wieder abzuschaffen. Wahlzettel werden zur Auswertung nun per Scanner erfasst, deren Ergebnis sich im Zweifelsfall von Hand nachzählen lässt. Markant ist, dass Florida ein Vorreiter auf dem Gebiet der Wahlcomputer war, wobei deren Entscheidung, Wahlcomputer wieder abzuschaffen, von Experten als nachhaltiges Signal verstanden wird.Satz nach Wahlmaschinen: Florida rudert zurück heise.de, 3. Februar 2007 Bei den Kongresswahlen in den Vereinigten Staaten, am 7. November 2006, mussten rund 80 Prozent der Wahlberechtigten mit einem elektronischen Wahlgerät abstimmen. Ein Drittel der Wähler wurde dabei erstmals mit neuen Geräten konfrontiert. Es kam zu massiven Problemen.Erneut Wahlmaschinen-Debakel in den USA heise.de, 8. November 2006 Italien soll in der Regierungszeit von Romano Prodi im November 2006 alle Wahlcomputer-Projekte gestoppt haben, aufgrund von Fälschungsvorwürfen bei den Parlamentswahlen im April 2006.Italien stoppt Wahlcomputer-Projekte Meldung von heise online vom 30. November 2006 19:24 Im August 2008 gab das Unternehmen Premier Election Solutions nach einer Klage des US-Bundesstaats Ohio zu, dass es auf Grund eines Softwarefehlers bei seinen Wahlgeräten zur Falschauszählung von Stimmen komme. Der Softwarefehler war bereits zehn Jahre unentdeckt enthalten.Ungezählte Stimmen: Wahlmaschinenhersteller gibt Fehler zu heise.de, 23. Aug. 2008 Namibia war 2014 das erste Land in Afrika das Wahlgeräte für nationale Wahlen zur Nationalversammlung und Präsidentschaft einsetzte.Namibian election first in Africa to use electronic voting machines. ABC News, 28. November 2014. Der Einsatz der Geräte ohne Verifizierungsausdruck wurde vom Obersten Gerichtshof Namibias im Februar 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dies gelte nicht rückwirkend.Election survives EVM challenge. The Namibian, 6. Februar 2020.
Deutschland Rechtsgrundlage
Die Grundlage für den Einsatz von Wahlcomputern bildete Bundeswahlgesetz (BWahlG) und die auf seiner Grundlage erlassene Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV), die am 3. März 2009 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.
Zulassung der Geräte
In Deutschland waren bisher zwei Geräte zugelassen.