mini|Stolperstein in Hallein Die Liste der Stolpersteine im Tennengau enthält eine Aufstellung der Stolpersteine im Bezirk Hallein, früher Tennengau. Stolpersteine erinnern an das Schicksal der Menschen, die von den Nationalsozialisten ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Die Stolpersteine wurden von Gunter Demnig verlegt.
Im Regelfall werden die Stolpersteine vor dem letzten selbstgewählten Wohnort des Opfers verlegt. Die ersten Verlegungen in Hallein und in der Katastralgemeinde Bad Dürrnberg erfolgten am 20. April 2013.
Konzept Die Verlegungen der Stolpersteine in diesem politischen Bezirk erfolgen durch die überparteiliche Plattform Personenkomitee Stolpersteine Hallein. Als Ziel nennt die Initiative: „Das Projekt richtet sich gegen das Vergessen. Es will die Erinnerung an die Vertreibung und Vernichtung von politisch Verfolgten, von Euthanasieopfern, von Juden, von Roma und Sinti, von Homosexuellen und von Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus lebendig erhalten.“Stolpersteine Hallein: Das Projekt, abgerufen am 17. April 2016. Das Projekt finanziert sich über Patenschaften von Einzelpersonen und Institutionen.
Die Verlegungen erfolgten in Bad Dürrnberg und Hallein am 20. April 2013 sowie erneut in Hallein am 3. Juli 2014 und am 15. Juli 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden 17 Stolpersteine verlegt. Die bisher letzte Verlegung erfolgte am 25. November 2016., abgerufen am 20. Mai 2017. Die Stolpersteine von Hallein sind – da es in Hallein im Jahre 1938 offenbar nur einen Juden gab – fast ausschließlich Opfern der T4-Aktion und des politischen Widerstands gegen das NS-Regime gewidmet.
Ermordung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen im NS-Regime
mini|Einer der Omnibusse (etwa 1940) zur Tötungsanstalt Hartheim
„Am Nachmittag des 16. April 1941 fuhren in der Salzburger Landesheilanstalt in Lehen zum ersten Mal die grauen Busse der »Gemeinnützigen Krankentransport GmbH« vor“, schreibt Walter Reschreiter im März 1998 in Kunstfehler.Walter Reschreiter: , kunstfehler online, März 1998, abgerufen am 23. April 2016. Reschreiter wurde in den 2010er Jahren einer der Initiatoren des Projekts Stolpersteine Hallein. Dieser Transport betraf 68 Patientinnen der Frauenabteilung, die vom Pflegepersonal bereits auf ihre „kriegsbedingte Verlegung“ vorbereitet worden waren. Wenige Tage zuvor war aus Berlin eine Liste übermittelt worden, auf der die Namen dieser Frauen standen. Erste Station des Transports war die Linzer Anstalt Niedernhart, der heutige Neuromed Campus. Am nächsten Tag wurden die Frauen ins Schloss Hartheim gebracht, einen Renaissancebau in Alkoven bei Linz, der bis 1940 als Pflegeanstalt für Menschen mit Behinderungen diente und auch nach Auflösung der Pflegeanstalt sowie Beginn der Aktion T4 als Pflegeanstalt getarnt wurde. Dies war bezeichnend für den Zynismus der Nationalsozialisten, handelte es sich doch ab Mai 1940 ausschließlich um eine Tötungsanstalt, in welcher bis Dezember 1944 rund 30.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen, arbeitsunfähige KZ-Häftlinge sowie zivile Zwangsarbeiter ermordet wurden.
„Dort angekommen mußten sich alle Frauen entkleiden und wurden der Reihe nach einer abschließenden medizinischen Untersuchung unterzogen.“ Währenddessen wurde bereits eine passende Todesursache im Meldebogen vermerkt, beispielsweise Lungenentzündung. Wer Goldzähne hatte, wurde mit einem Kreuz gekennzeichnet. Danach wurden die Patientinnen fotografiert, jeweils dreifach – Totale, Gesicht von vorne, Profil. Danach wurden die Behinderten in den Duschraum gedrängt. Die Türe wurde verschlossen und Kohlenmonoxid wurde eingeleitet. Es begann qualvolles Sterben: „Viele schrien, andere klopften verzweifelt gegen die Türen. Bald rangen die Eingeschlossenen krampfhaft nach Luft. Die ersten sackten zusammen, fielen zu Boden, mit weit aufgerissenen Mündern (…).“ In den Durchführungsbestimmungen für den beobachtenden Arzt stand die Anweisung: „Gaszufuhr bis keine Bewegung mehr feststellbar ist.“ Danach wurde die Gaskammer entlüftet und mussten die Leichen an den Extremitäten zum Krematorium geschleift werden. Die Öfen waren bereits aufgeheizt, bis zu acht Körper wurden auf einmal verbrannt. Aus dem Kamin entwich übel riechender schwarzer Rauch, die Asche der Toten wurde in der Donau entsorgt oder vergraben. Den Angehörigen wurden die Todesnachrichten übermittelt: „Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß ihre Tochter (…), die vor kurzem auf ministerielle Anordnung (…) in unsere Anstalt verlegt wurde, am 23. April unerwartet an einer schweren Lungenentzündung verstorben ist.“ Für Schreiben dieser Art wurde in Schloss Hartheim eine eigene Trostbriefabteilung eingerichtet. Zur Täuschung der Angehörigen wurden aber auch Todesart und -ort in den Sterbedokumenten systematisch verfälscht. Beispielsweise wurden Totenscheine eines „Standesamts Cholm, Post Lublin“ in der Berliner Tiergartenstraße 4 ausgestellt, der Zentrale der Aktion T4, dann mit Kurier nach Lublin gebracht und dort zur Post gegeben.
mini|hochkant=0.8|Gedenktafeln in Schloss Hartheim
Die ersten drei Transporte aus Salzburg am 16., 17. und 18. April 1941 konnten von den NS-Tätern ohne Widerstände durchgeführt werden. Doch sprachen sich bald Todesmeldungen bei Patienten und Angehörigen herum und schon beim vierten Transport am 21. Mai 1941 soll es zu dramatischen Szenen gekommen sein. 85 Pfleglinge aus der Landesheilanstalt für Geistes- und Gemütskranke in Salzburg-Lehen wurden mit diesem letzten Transport in die Tötungsanstalt Hartheim gebracht. Im Gedächtnisprotokoll des Leiters der Frauenabteilung der Landesheilanstalt Salzburg, hier zitiert nach der Website Stolpersteine Salzburg, heißt es:
mini|links|Gedenktafel für die Salzburger Opfer der T4-Aktion, 1989
Aus dem Bundesland Salzburg wurden zumindest 262 behinderte Kinder und Erwachsene im Rahmen der Kinder-Euthanasie und der T4-Aktion vom NS-Regime ermordet, davon zumindest 27 aus Hallein. Insgesamt fielen der sogenannten Euthanasie in Deutschland und Österreich über 70.000 Menschen – psychisch Kranke, Behinderte, chronisch Kranke und „rassisch“ Unerwünschte – in den sechs Vernichtungsanstalten Bernburg an der Saale, Brandenburg an der Havel, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Pirna-Sonnenstein zum Opfer. Nach einer Statistik wurden in der Tötungsanstalt Hartheim in den 16 Monaten zwischen Mai 1940 und 1. September 1941 insgesamt 18.269 Menschen in einer Gaskammer ermordet:Klee: Dokumente zur „Euthanasie“, S. 232 f. Insgesamt wird die Anzahl der im Schloss Hartheim Ermordeten auf über 30.000 geschätzt. Unter den Ermordeten waren neben kranken und behinderten Menschen auch Häftlinge aus Konzentrationslagern, ausländische Zivilarbeiter und 332 Priester. Die Tötungen erfolgten mit dem farb-, geruch- und geschmacklosen giftigen Gas Kohlenmonoxid. Mit der Durchführung der geheimen und getarnten Massentötungen war ein verschachteltes System verschiedener Tarnorganisationen betraut, dessen Fäden in der Führerkanzlei zusammenliefen. Die Berliner Zentralstelle befand sich in der Tiergartenstraße 4, daher erhielt die Euthanasieaktion die Kurzbezeichnung »T4«. Die Verantwortlichen agierten ohne eigentliche Rechtsgrundlage und stützten sich juristisch ausschließlich auf einen Führererlass, wonach „die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern (sind), daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankenzustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Diese Ermächtigung wurde von Hitler auf den 1. September 1939, den Beginn des Zweiten Weltkrieges, rückdatiert. Dieses Datum steht somit symbolisch für den Beginn des Krieges gegen die psychisch Kranken.Roth und Aly geben in ihrem Abschnitt Das „Gesetz über die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken“ – Protokolle der Diskussion über die Legalisierung der nationalsozialistischen Anstaltsmorde in den Jahren 1938–1941 in Karl Heinz Roth (Hrsg.): Erfassung zur Vernichtung. Von der Sozialhygiene zum „Gesetz über Sterbehilfe“. Berlin 1984, S. 111 Max de Crinis als Verfasser an.Das Schreiben Hitlers im (Nürnberger Dokument PS-630)
Ermordung politisch Andersgesinnter durch das NS-Regime Die Nationalsozialisten sahen zunächst in der organisierten Arbeiterbewegung ihren Hauptgegner, weshalb sie in einem ersten Schritt zur Machtfestigung die KPD, die SPD, die kleineren kommunistischen und sozialistischen Parteien sowie die freien Gewerkschaften verboten und zerschlugen. Deren Führungsriegen wurden misshandelt und in „Schutzhaft“ genommen. Überall im Reich entstanden provisorische Haftorte der SA, in denen politische Gegner festgehalten und gefoltert wurden. Ein erstes Konzentrationslager des später dann planmäßig und zentralstaatlich eingerichteten Lagersystems der SS wurde in Dachau errichtet. Es wurde in den Medien bekannt gemacht und gegenüber der Bevölkerung als „Polizeimaßnahme“ für „politische Kriminelle“ begründet. Eine große Zahl der in den Lagern Inhaftierten fiel den Haftbedingungen zum Opfer. Obwohl die NSDAP bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 die absolute Mehrheit verfehlte, verschaffte sie sich diese, indem sie die von der KPD gewonnenen Sitze vor der ersten Reichstagssitzung annullierte und die Reichstagsabgeordneten verhaftete, sofern diese nicht rechtzeitig geflohen oder in den Untergrund gegangen waren. SA-Mitglieder in den Reichstagssitzungen dienten der Einschüchterung der verbliebenen Abgeordneten.
Folter und Mord als Mittel der Machtergreifung und -erhaltung war zentrale Praxis der NSDAP. Exemplarisch demonstriert wurde dies von Hitler persönlich im Rahmen der Mordserie vom 30. Juni und 1. Juli 1934, vom damaligen Propagandaminister Goebbels publizistisch als Röhm-Putsch dargestellt, schaltete alle verbliebenen Konkurrenten Hitlers auf einen Schlag aus. Ermordet wurden Hitlers Amtsvorgänger Kurt von Schleicher, der SA-Chef Ernst Röhm und der frühere NSDAP-Reichsorganisationsleiters Gregor Strasser. Kaltgestellt wurde – durch Ermordung seiner engsten Mitarbeiter von Bose und Jung – Hitlers Vizekanzler Franz von Papen, welcher unmittelbar nach der Mordserie demissionierte und als Gesandter nach Österreich ging. Die Mörder wurden am 3. Juli, also nachträglich, formal durch ein von Hitler (nach den Bestimmungen des Ermächtigungsgesetzes) erlassenes Gesetz, das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr (Reichsgesetzblatt I S. 529) legitimiert. Der einzige Artikel des Gesetzes lautete: „Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.“ Deutschland war damit zu einem Staat mit Willkürherrschaft geworden, in dem die Meinung des Führers Gesetz war und das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot nicht mehr galt. Hitler machte sich durch die Erschießung ohne Gerichtsurteil zum Richter über Leben und Tod und, wie er es selbst ausdrückte, zum „obersten Gerichtsherren“, wodurch die Justiz offen erkennbar gleichgeschaltet war.
Diese Praxis wurde in allen vom NS-Regime okkupierten Gebieten nahtlos fortgesetzt, teilweise sogar massiv verschärft. Für ein Todesurteil reichten in der Schlussphase des Regimes bereits eine abfällige Bemerkung über den Führer, das Ahören von sogenannten Feindsendern oder eine Spende für die Rote Hilfe Österreichs. Zumindest 110.000 Österreicher und Österreicherinnen fielen der Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime zum Opfer – darunter 66.000 Jüdinnen und Juden, nahezu 8.000 Roma und Sinti, weiters die Opfer der Aktion T4, Widerstandskämpfer, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Kriegsdienstverweigerer und Deserteure oder Menschen, die den Normen des NS-Staates nicht entsprachen.Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes: Die Namen der österreichischen Opfer politischer Verfolgung durch das NS-Regime erstmals erfasst, abgerufen am 23. April 2016.
Liste der Stolpersteine
Bad Dürrnberg