Das Gebiet Tierstein mit Hangwald und Egerquelle ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg vom 14. August 1972 gebildetes Naturschutzgebiet. Mit Verordnung vom 5. Februar 2010 des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum wurde ein Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7127-401) festgelegt.
Lage Das rund 2,8 Hektar große Natur- und Vogelschutzgebiet liegt auf einer durchschnittlichen Höhe von , rund 3,6 Kilometer westlich der Bopfinger Ortsmitte am Wanderweg von der Kapfenburg nach Bopfingen.
Beschreibung Beschrieben wird das Gebiet als vegetationskundlich bemerkenswert wegen der Vielfalt von Pflanzengesellschaften. Auf dem Felsen Steppenheide im Wechsel mit Steppenheide-Gebüsch und -Wald. An den Flanken des Felsens Hangwald mit weitgehend naturhaftem Gepräge. Am Fuß des Felsens Geröllhalden mit sich anschließendem Schluchtwald. Geomorphologisch ein besonders schönes Beispiel eines Quellkessels mit der Egerquelle, eine der bedeutendsten Karstquellen der Ostalb.
Lebensraumklassen
Schutzzweck Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich, mit „Vogelschutzgebietsverordnung Anlage 1“. beschrieben:
Brutvögel Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten.
Uhu (Bubo bubo) mini|links|hochkant=0.62|Uhu Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten, von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Wanderfalke (Falco peregrinus) mini|links|hochkant=0.62|Wanderfalke Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.
Siehe auch Liste der Naturschutzgebiete im Ostalbkreis Liste der EU-Vogelschutzgebiete in Baden-Württemberg
Literatur
Weblinks
Verordnung, Datenauswertebogen und Karte im
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Naturschutzgebiet im Ostalbkreis Kategorie:Europäisches Vogelschutzgebiet in Baden-Württemberg Kategorie:Schutzgebiet in Bopfingen Kategorie:Schutzgebiet der Schwäbischen Alb Kategorie:Schutzgebietsgründung 1972