Das Referendum über die Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrags in den Niederlanden fand am 1. Juni 2005 statt. Das unverbindliche Referendum wurde durch einen entsprechenden Beschluss der Generalstaaten, des niederländischen Parlaments, anberaumt. Der Abstimmung vorausgegangen waren mehrjährige Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über die weitere Europäische Integration, die im Oktober 2004 in den Europäischen Verfassungsvertrag mündeten.
Eine Reihe von Mitgliedsstaaten kündigten an, ihr Stimmvolk über die Annahme des Vertrags abstimmen zu lassen, so auch die Niederlande. Nachdem im Februar 2005 in Spanien mehr als 76 % der Stimmen für die Annahme abgegeben wurden, stimmten Ende Mai in Frankreich knapp 56 % der Abstimmenden dagegen.
Bei dem nur eine Woche später in den Niederlanden abgehaltenem Plebiszit sprachen sich 61,6 % der Abstimmenden ebenfalls gegen die Ratifizierung des Verfassungsvertrags aus. Wenngleich das niederländische Parlament nicht an das Ergebnis gebunden war, folgte es dem Votum und verweigerte die Bestätigung.
Die Ablehnung des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlanden in Referenden führte zu einer Krise der Europäischen Union. Zu einer abgewandelten Weiterentwicklung der Union kam es erst mit dem 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon.
Hintergrund Der Europäische Verfassungsvertrag
mini|Geplante Ratifizierungen: Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde innerhalb der Europäischen Union debattiert, wie eine weitere Vertiefung der europäischen Integration erreicht werden könnte. Das Ergebnis war der 2002/03 vom Europäischen Konvent ausgearbeitete Entwurf für einen Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieser wurde jedoch nicht direkt übernommen, sondern über mehrere Monate hinweg von den Regierungen der europäischen Mitgliedsstaaten verändert und überarbeitet. Die Gespräche gestalteten sich schwierig und es konnte erst im Jahresverlauf 2004 ein Einvernehmen erzielt werden. Die Unterzeichnung des Vertrags erfolgte schließlich am 29. Oktober 2004 in Rom.
Ziel des Vertragswerkes war ein verbessertes Zusammenwirken der europäischen Institutionen in der EU, die nach der Osterweiterung von 2004 auf 25 Mitgliedsstaaten angewachsen war. In dem Verfassungsentwurf wurden gemeinschaftliche Ziele und Werte der EU (unter anderem Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und weitere) sowie eine Charta der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der EU formuliert. Die Kompetenzen der EU-Institutionen sollte schärfer definiert und auch die Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik stärker institutionalisiert werden. Die Änderungen folgten dabei weiterhin den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
Vor dem Inkrafttreten war jedoch noch die Ratifizierung durch alle Mitgliedsländer notwendig. In einigen Staaten sollte dies durch Parlamentsbeschluss geschehen, in anderen war zwingend ein Referendum vorgeschrieben, wieder andere sahen die Abhaltung eines freiwilligen Referendums vor. Zu dieser letzten Gruppe gehörten auch die Niederlande.
Situation in den Niederlanden mini|hochkant=0.8|Jan Peter Balkenende (CDA), niederländischer Premierminister 2002–2010 Die Diskussion in den Niederlanden über den EU-Verfassungsvertrag vermischte sich mit einer grundsätzlicheren Debatte darüber, ob direktdemokratische Elemente in die Verfassung aufgenommen werden sollten, die bislang strikt repräsentativ-demokratisch ausgestaltet war. Vor allem die Parteien des linken Spektrums sprachen sich seit längerem dafür aus.
Ein Referendum war verfassungsrechtlich in den Niederlanden nicht vorgesehen. Das letzte nationale Plebiszit hatte es im Jahr 1805 über die Annahme der Verfassung der Batavischen Republik gegeben. Die niederländischen Verfassung war seit 1815 stets ausschließlich repräsentativ-demokratisch ausgestaltet, weswegen jede direktdemokratische Abstimmung nur beratenden Charakter haben konnte. Allenfalls auf der Ebene der Gemeinden kannte die Niederlande seit den 1970er Jahren eine gewisse, wennngleich nicht sehr ausgeprägte Praxis beratender Abstimmungen.
Premierminister Jan Peter Balkenende (Christen-Democratisch Appèl, CDA), der eine bürgerlich-liberale Koalitionsregierung aus CDA, Volkspartij voor Vrijheid en Democratie (VVD) und Democraten 66 (D66) anführte, hätte die Abstimmung gerne vermieden, konnte sich aber der populären Forderung nach einem Referendum nicht entziehen. Nachdem die drei Parlamentarier Farah Karimi (GroenLinks), Niesco Dubbelboer (Partij van de Arbeid, PvdA) und Boris van der Ham (D66) am 22. Mai 2003 einen Gesetzesentwurf zur Abhaltung eines konsultativen Referendums eingebracht hatten, entfaltete sich eine ausführliche Debatte daüber.Im Deutschen (vor allem in Deutschland und Österreich) werden konsultative Referenden häufig als Volksbefragungen bezeichnet, wobei dieser Ausdruck in den Niederlanden völlig unüblich ist. Im niederländischen Diskurs wird bei einer vom Parlament angesetzten Volksbefragung stattdesssen von einem , beziehungsweise bei einer durch Volksinitiative herbeigeführten Volksbefragung von einem gesprochen.
Zu den Befürwortern des Referendums gehörten aus dem eher linken Spektrum die PvdA, die Socialistische Partij (SP), GroenLinks und die D66, sowie die rechtspopulistische Lijst Pim Fortuyn (LPF). Der CDA und die reformierte Staatkundig Gereformeerde Partij (SGP) waren grundsätzlich gegen ein Referendum. In der VVD kam es zu einem innerparteilichen Machtkampf, den schließlich die Fraktion der Referendums-Befürworter unter Jozias van Aartsen gewann. Der Staatsrat gab ein weitgehend positives Gutachten über den Gesetzentwurf zur Abhaltung eines Referendums ab und Meinungsumfragen zeigten, dass etwa zwei Drittel der Bevölkerung eine derartige Volksbefragung wünschten.
Der Weg zum Referendum Beschlussfassung Am 25. November 2003 stimmte die Zweite Kammer der Generalstaaten gegen die Stimmen von CDA, CU und SGP mehrheitlich für die Abhaltung eines entsprechenden Referendums. In diesem ersten Entwurf war noch eine feste Kopplung der Abstimmung mit der Europawahl 2004 vorgesehen. Dieser Termin ließ sich jedoch aufgrund der langen Diskussion auf europäischer Ebene nicht einhalten. Da die zustimmungspfichtige Ersten Kammer des niederländischen Parlaments keine Änderungen an Gesetzentwürfen aus der Zweiten Kammer vornehmen kann, sondern diese nur in Gänze annehmen oder ablehnen, verweigerte sie zunächst die Zustimmung, um so Nachbesserungen am Gesetzentwurf zu erwirken.
Eine novellierte Fassung wurde am 5. Oktober 2004 erneut durch die Zweite Kammer beschlossen und diesmal am 25. Januar 2005 auch von der Ersten Kammer angenommen. Darin war unter anderem auch als angepasster Abstimmungstermin der 1. Juni 2005 vorgesehen.
Abstimmungskampf +Haltungen der großen politischen ParteienAbstimmungs-empfehlungParteienDafürCDA, PvdA, VVD, D66, GroenLinksDagegenSP, LPF, ChristenUnie, SGP, Geert-Wilders-Anhänger Die meisten großen Parteien (auch viele, die die Abhaltung eines Referendums abgelehnt hatten) unterstützten ein „Ja“ zum Verfassungsvertrag. Von den 150 Mitgliedern der Zweiten Kammer sprachen sich 127 für ein „Ja“ und 22 für ein „Nein“ aus. In der Zweiten Kammer lag das Verhältnis bei 65 zu 9 Abgeordneten.parlement.com: Referendum Europese Grondwet.
Der Abstimmungskampf wurde überwiegend durch die Verfassungsgegner bestimmt, die eine deutlich höhere Präsenz in der öffentlichen Diskussion als die -befürworter des Verrfassungsvertrags erreichten. Die Gegner führten ihre Kampagne emotionaler, während die Befürworter häufiger eher technische und formale Argumente verwendeten, eher in der Defensive waren und die Argumente der Vertragsgegner entkräften wollten. Die Regierung, die sich nur widerwillig zum Referendum entschlossen hatte, engagierte sich vergleichsweise wenig im Abstimmungskampf, so dass kleinere Interessengruppen in der Diskussion ein überproportional großes Medienecho erhielten. Außerdem befand sich die Regierung Balkenende aufgrund von unpopulären Sozialkürzungen und einer unbefriedigenden Wirtschaftsentwicklung in einem Popularitätstief.Andreas Maurer: Vom Verfassungs- zum Reformvertrag.
In den Meinungsumfragen hatten die Unterstützer des Vertrags anfänglich eine Mehrheit. Im November 2004 befürworteten in einer Meinungsumfrage 63 % der Befragten den Vertrag. Anfang 2005 hatten sich die Verhältnisse jedoch umgekehrt und die Befürworter des Vertrages waren in verschiedenen Meinungsumfragen in der Minderheit. Ein großer Anteil der Stimmberechtigten war allerdings noch unentschlossen.Andreas Maurer: Vom Verfassungs- zum Reformvertrag. Ein ganz wesentliches Ereignis war das Referendum in Frankreich, das am 29. Mai 2005, drei Tage vor der niederländischen Abstimmung stattfand und bei dem 56 % der Abstimmenden den Verfassungsentwurf ablehnten.
Ergebnisse Das unverbindliche Referendum fand am Mittwoch, den 1. Juni 2005 statt. Von den gut 12,17 Millionen Stimmberechtigten ab 18 Jahre beteiligten sich 7.705.196 (= 63,3 %) an der Abstimmung. Das Plebiszit unterlag keinem formellen Quorum, es entschied die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Die Abstimmungsfrage lautete:
Die Stimmabgabe erfolgte auf der Grundlage eines eigenen Referendumsgesetzes, in dem jedoch der Umgang mit Leerstimmen nicht angemessen geregelt wurde. Da zudem in einigen Gemeinden mit Wahlcomputern abgestimmt wurde, in anderen jedoch mit Papierstimmzetteln, wurden diese beiden Stimmarten (Leerstimmen und ungültige Stimmen) teils unterschiedlich ausgezählt. Im Ergebnis entschied die Abstimmungsleitung, diese beiden Stimmkategorien zusammenzufassen und nicht, wie ansonsten in den Niederlanden üblich, getrennt auszuweisen.
Von den abgegeben gültigen Stimmen sprach sich eine große Mehrheit von 4.705.685 (= 61,5 %) gegen die Ratifizierung des Verfassungsvertrages durch das niederländische Parlament aus. Dafür stimmten 2.940.730 (= 38,5 %). Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei niedrigen 0,8 %.
Über alle Provinzen hinweg zeigte sich eine klare Mehrheit gegen die Ratitfizierung, mit dem größten Anteil an „Nein“-Stimmen in den Provinzen Felvoland (67,7 %) und Zeeland (67,5 %), während in den Provinzen Urecht (56,2 %) und Noord-Brabant (59 %) die Ablehnung weniger ausgeprägt ausfiel.
Auch auf Ebene der Gemeinden überwog fast flächendeckend die Ablehnung. Nur in 26 der 467 niederländischen Gemeinden sprach sich eine Mehrheit für die Ratifizierung aus, und nur in den beiden Gemeinden Rozendaal und Bloemendaal waren dies mehr als drei Fünftel der gültig Abstimmenden (62,7 % beziehungsweise 60,6 % „Ja“-Stimmen).