In der Politik bezeichnet Bürgerbeteiligung die Beteiligung und Einbeziehung der Bürger in politischem Gemeinwesen, in die „Gestaltung des Gemeinsamen“ oder „alles Gemeinsamen“.Arbeitspapier Gemeinsames gemeinsam gestalten, Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, Mehr Demokratie e. V.
Der Begriff Bürgerbeteiligung zeichnet sich durch eine gewisse Unschärfe aus, da er weder in der gängigen politischen Theorie noch in der sozialen Praxis eindeutig abgegrenzt wird. Einerseits steht seine Verwendung in einem engen Zusammenhang mit dem politischen System eines Staates, sodass es für Bürgerbeteiligung jeweils eine etwas andere Lesart gibt – beispielsweise in Deutschland, Österreich (wo der Begriff im Allgemeinen für inhaltlich und zeitlich aus- und eingegrenzte Verfahren in kleinen Gruppen gebraucht wird) und der Schweiz (wo direkte Beteiligung eine der Grundlagen der landesüblichen direkten Demokratie ist). Zum anderen ist Bürgerbeteiligung ein sogenanntes Fahnenwort und dient damit auch der Identitätsstiftung im politischen Diskurs.
Definition und Begriffsverwendung Politik Gängige Theorie (wie bspw. in Deutschland) kennt keine allgemein verbindliche Definition von Bürgerbeteiligung. Es wetteifern (dort) verschiedene, mehr oder minder ausformulierte Beteiligungsverständnisse miteinander darum, den Begriff für sich zu vereinnahmen.Paust, Grundlagen der Bürgerbeteiligung. Materialsammlung für die Allianz vielfältige Demokratie, S. 4–5
So wird in einem weit gefassten Begriffsverständnis jede Form unmittelbarer (= direkter) Mitwirkung der Bürger an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen als Bürgerbeteiligung verstanden – von einer mit umfassenden, verbrieften politische Rechten, die alle Prozesse mit einschließt (siehe Politische Willensbildung in der Schweiz), bis enger eingegrenzt auf Wahlen, noch unverbindliche Abstimmungen und in der Regel unverbindliche Mitwirkung in „partizipativen Formaten“ (bspw. einem Bürgerdialog, Bürgerforum, Bürgerrat u. a. m.).Bundeszentrale für politische Bildung – Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, „Was ist Bürgerbeteiligung?“
In einem, kulturell- und länderspezifisch, enger gefassten Verständnis (wie bspw. in Deutschland) sind unter Bürgerbeteiligung sowohl „direktdemokratische“ (in Deutschland auf noch in der Regel unverbindliche Abstimmungen und Petitionen, wie Bürger-/Volks-Begehren/-Initiativen, eingegrenztArbeitspapier Gemeinsames gemeinsam gestalten – direkte Beteiligung/Partizipation in direkter Demokratie (dP in dD), Mehr Demokratie e. V., zurzeit in interner Diskussion) als auch dialogische Verfahren (bspw. Bürgerdialog, Bürgerforum, Bürgerrat u. a. m.) zu verstehen, nicht jedoch die Teilnahme an Wahlen.vgl. Nanz/Fritsche, Handbuch Bürgerbeteiligung, S. 8 In einem eng gefassten Verständnis bezeichnet Bürgerbeteiligung ausschließlich „dialogorientierte Demokratieformen“, während die „Direkte Demokratie“ („DD“, in Deutschland eingegrenzter Begriff, siehe oben) und die repräsentative Demokratie (Wahlen) hiervon klar unterschieden werden.vgl. Allianz für Vielfältige Demokratie (2018), S. 6 Daneben gibt es (in Deutschland) eine weitere Lesart, die Bürgerbeteiligung als Spielart oder sogar synonym zum Bürgerschaftlichen Engagement sieht.vgl. Brigitte Reiser, Bürgerschaftliches Engagement als Bürgerbeteiligung Auch in der gängigen Politikwissenschaft gibt es unterschiedliche Theoriemodelle zur Klärung und Abgrenzung von Bürgerbeteiligung.
Der Ausdruck Bürgerbeteiligung ist (bspw. in Deutschland) jedoch zugleich ein Politisches Schlagwort, mit dem unterschiedslos jegliche Bestrebungen zur Ausweitung der Volksherrschaft bezeichnet werden. Die Forderung nach „mehr Bürgerbeteiligung“, oder „mehr direkter Bürgerbeteiligung“, markiert somit zugleich eine allgemeine Positionierung und Abgrenzung im politischen Diskurs, gegenüber denjenigen politischen Kräften, die sich gegen eine Ausweitung politischer Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung wenden oder diese sogar beschneiden wollen. In dieser Begriffsverwendung wird Bürgerbeteiligung in aller Regel nicht klar von anderen Formen der Demokratie, insbesondere der „Direkten Demokratie“ („DD“, siehe oben), abgegrenzt. Eine solche, undifferenzierte Wortverwendung ist im öffentlich-medialen Diskurs vorherrschend. Eine oftmals synonym verwendete politische Forderung ist: “Mehr Demokratie wagen”.
Wirtschaft Finanzielle Bürgerbeteiligung in Deutschland Zuletzt wird in Deutschland bisweilen von einer sogenannten finanziellen Bürgerbeteiligung gesprochen.vgl. Thomas Lenk et al., Finanzielle Bürgerbeteiligung. Gemeint sind damit wirtschaftliche Unternehmungen, bei denen sich natürliche Personen unmittelbar finanziell beteiligen können. Mit ‚Beteiligung‘ ist in diesem Zusammenhang die Kapitalbeteiligung gemeint. Die Voranstellung ‚Bürger‘ soll signalisieren, dass sich das Investitionsangebot an alle interessierten Personen richtet, nicht bloß an professionelle Anleger.
Kritisch betrachtet darf vermutet werden, dass die Wortkombination ‚finanzielle Bürgerbeteiligung‘ auch aus werberischen Zwecken gewählt wird, um das Ang durch eine Verbindung mit dem positiv konnotierten Begriff ‚Bürgerbeteiligung‘ attraktiver erscheinen zu lassen. Manche dieser Unternehmungen legen darüber hinaus tatsächlich einen hohen Wert auf die Beteiligung der Einleger an den unternehmensinternen Entscheidungen.
In Deutschland wird der Ausdruck vor allem im Zusammenhang mit Bürgerenergiegesellschaften und Bürgerenergiegenossenschaften verwendet.
Genossenschaften, Kollektive, Kooperativen, Partnerschaften Genossenschaften, Kollektive, Kooperativen, Partnerschaften sind gängige Formen der selbstbestimmten, selbstverwalteten Unternehmen. Mit einer langen Tradition. Je nach Land in unterschiedlichen rechtlichen Formen.
Regelungen – mit und ohne Deutschland, teilweise Österreich – Gesetzlich geregelte und freiwillige Bürgerbeteiligung Grundsätzlich wird bei Bürgerbeteiligung unterschieden, ob sie aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder aufgrund eigenen Ermessens einer öffentlichen Stelle durchgeführt wird. Eine eindeutige Begrifflichkeit hat sich hierfür bislang nicht durchgesetzt. So wird die gesetzlich verankerte Bürgerbeteiligung meist als „formelle Beteiligung“ bezeichnet, aber auch die Ausdrücke „förmliche“, „gesetzliche“, „obligatorische“ oder „verpflichtende Beteiligung“ werden verwendet. Bei Beteiligungsverfahren ohne gesetzliche Grundlage wird hingegen von „informeller“, „nicht-geregelter“, „fakultativer“ oder auch „freiwilliger Beteiligung“ gesprochen.
Geregelte Bürgerbeteiligung Die wesentliche Eigenschaft der formellen Bürgerbeteiligung besteht darin, dass sie gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht einer Ermessensentscheidung der Verwaltung unterliegt. Die entsprechenden Behörden sind zu ihrer Durchführung verpflichtet. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass auch die Ergebnisse der Beteiligung verbindlich sind. So schreibt beispielsweise in Deutschland das Baugesetzbuch bei der Erarbeitung eines Bebauungsplans eine Bürgerbeteiligung vor. Konkret muss die Verwaltung hierzu den Bebauungsplan öffentlich auslegen und interessierten Personen die Möglichkeit geben, Einwendungen gegen diesen vorzubringen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet die eingegangenen Hinweise auch zu übernehmen, sie muss diese lediglich prüfen und abwägen. Am Ende dieser gesetzlichen Beteiligung kann also ein unveränderter Bebauungsplanentwurf stehen, der dann in die politische Beschlussfassung geht.
Die formelle Bürgerbeteiligung ist ganz generell am häufigsten im Bau- und Planungsrecht anzutreffen. In Deutschland werden die mit Abstand meisten formellen Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung, dem wichtigsten kommunalen Planungswerkzeug, durchgeführt. Doch auch bei Raumordnungsverfahren, der Landes- und Regionalplanung, bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und in verschiedenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren ist formelle Bürgerbeteiligung ein fester Bestandteil. In Österreich findet sich ein Großteil der formellen Bürgerbeteiligung ebenfalls in vergleichbaren Rechtsnormen. Auch in der Schweiz sind Mitwirkungsverfahren im Bau- und Planungsrecht weit verbreitet. Zudem sind bei Bundesbeschlüssen formelle Vernehmlassungen, in denen sich jedermann äußern kann, mit wenigen Ausnahmen vorgeschrieben. Diese Verfahren verhindern in der Schweiz die Ausarbeitung von Beschlussentwürfen, die aufgrund der starken Stellung der Kantone und der vorhandenen direkten Demokratie in einer Abstimmung keine Akzeptanz finden würden.
In Deutschland und Österreich orientieren sich formelle Bürgerbeteiligungsverfahren am Modell der Anhörung. Dabei wird es einzelnen Personen ermöglicht, sich mit ihren schriftlichen Hinweisen direkt an die Behörde zu wenden, die hierzu ebenfalls schriftlich Stellung nehmen muss. Diese Verfahren weisen meist eine sehr geringe deliberative Qualität auf, denn ein tatsächlicher Austausch von Gedanken mit wechselseitiger Beeinflussung der Position kann so kaum entstehen. Zugleich bleiben die Teilnehmenden vereinzelt, ein direkter Austausch zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen ist üblicherweise nicht vorgesehen. Die aktuellen Formen der gesetzlich geregelten Bürgerbeteiligung werden daher oftmals als unflexibel und nicht mehr zeitgemäß erlebt, wobei Vorschläge zur Modernisierung der Verfahren bislang keinen gesetzlichen Niederschlag gefunden haben.Artikel Formelle Bürgerbeteiligung im KommunalWiki der Heinrich-Boell-Stiftung; Version vom 13. Juni 2017, 16:19 Uhr
Nicht-geregelte Bürgerbeteiligung Nicht-geregelte Bürgerbeteiligung kann grundsätzlich auf allen politischen Ebenen Anwendung finden, wenn öffentliche Stellen Ermessens- und Gestaltungsspielräume bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben jeglicher Art haben. Ob es zu einer Bürgerbeteiligung kommt, hängt jedoch in hohem Maße von der Bereitschaft der zuständigen Behörde(n) ab, die Bevölkerung tatsächlich einzubinden. Ein Rechtsanspruch auf solche Formen der Beteiligung besteht jedenfalls nicht. Bisweilen gelingt es Bürgerinitiativen durch politischen Druck, Behörden zur Durchführung eines Beteiligungsverfahrens zu bewegen. Der ganz überwiegende Teil der nicht-formellen Bürgerbeteiligung findet auf der kommunalen Ebene statt, Länder und der Nationalstaat folgen mit deutlichem Abstand.
Die nicht-geregelte Bürgerbeteiligung kennt eine sehr hohe Formenvielfalt:So listet die Participedia beispielsweise über 300 verschiedene Beteiligungsmethoden. Es gibt Methoden für den Austausch zu Zweit bis zu Großgruppenmethoden mit hunderten Teilnehmenden; für die Erarbeitung weit gefasster Visionen bis hin zur Planung spezifischer Detailfragen; für Gruppen, die sich regelmäßig treffen und solche, die nur einmalig zusammentreten; für die Einbindung von bestimmten Gruppen sowie Zufallsgruppen usw. usf. Für praktisch jede Aufgabenstellung, jeden Themenbereich und jede beteiligte Gruppe wurde in den vergangenen Jahrzehnten ein geeignetes Verfahren entwickelt. Dabei bedient sich die nicht-geregelte Bürgerbeteiligung häufig bei Methoden aus anderen Aufgabenfeldern, wie der Psychotherapie, der Organisationsentwicklung, der Mediation, dem Projektmanagement und allgemein verschiedenen Problemlösungsansätzen, die auf die besonderen Bedingungen einer Bürgerbeteiligung angepasst werden.
Grob verallgemeinert kann man festhalten, dass die nicht-geregelte Bürgerbeteiligung in aller Regel ein hohes Gewicht auf diskursive Ansätze legt. Die Teilnehmenden sollen miteinander über ein Thema oder eine Problemstellung „ins Gespräch“ kommen, Argumente und Ideen austauschen und so gemeinsam Lösungen entwickeln. In solchen Verfahren ist die Verwaltung nicht mehr Adressat von Forderungen, sondern bringt ihre Kompetenzen partnerschaftlich in den Austausch mit ein.