Metke Poleuer († 1591 in Hamburg) war eine deutsche Frau, die aufgrund des Vorwurfs der Hexerei hingerichtet wurde. Das gegen sie durchgeführte Verfahren gilt als Beispiel der frühen feministischen Forschung zur Geschichte der Hexen.
Strafverfahren Metke Poleuer galt als im holsteinischen sogenannte Wickersche, die als heilkundig angesehen und denen nachgesagt wurde, mittels Segensformeln Zauber bewirken oder entfernen zu können. Da dies als „ungebührliches Segnen und Böthen“ und Poleuer somit als ungläubig galt, erfolgte gegen sie eine Anklage wegen Schadenszauberei vor dem Hamburger Niedergericht. Ihre Strafverteidigung übernahm Peter Wagenick, der seine Mandantin als „schwaches Geschöpf“ darstellte, das sich habe verführen lassen. Sie habe aber auf Geheiß „guter Leute“, also angesehener Bürger, gehandelt und keinen Schaden verursacht.
Das Gericht verurteilte Poleuer zum Tod durch Verbrennen. Der Hamburger Rat, der die Funktion des städtischen Obergerichts wahrnahm, widerrief dieses Urteil nach Poleuers Urteilsschelte am 15. Januar 1591 nicht.
Literatur
Kategorie:Opfer der Hexenverfolgung Kategorie:Hingerichtete Person (16. Jahrhundert) Kategorie:Hingerichtete Person (Heiliges Römisches Reich) Kategorie:Person (Hamburger Geschichte) Kategorie:Geboren im 15. oder 16. Jahrhundert Kategorie:Gestorben 1591 Kategorie:Frau