Die Goldmünzen „Krone“ und „Halbe Krone“ sind Handelsmünzen, die von 1857 bis 1871 als Vereins-Goldmünzen gemäß Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 ausgeprägt wurden.
Vorgeschichte Die revolutionären Ereignisse von 1848, die fehlende Zolleinigung mit Deutschland und der Machtkampf mit Preußen lösten in Österreich eine Währungskrise aus. Es gab kaum Umlaufmünzen zur Sicherung des täglichen Zahlungsverkehrs. Österreich hoffte durch einen neuen Zoll- und Handelsvertrag mit den deutschen Staaten die Probleme lösen zu können. Es kam 1853 zum Abschluss eines Handelsvertrages, der auch eine neue Münzkonvention vorsah. Die 1854 aufgenommenen Verhandlungen scheiterten jedoch. Österreich wollte eine Goldwährung, während Preußen und andere deutsche Länder an der bewährten Silberwährung festhielten. Sie waren nur bereit, eine gemeinsame Handelsgoldmünze ohne fixen Kassenkurs zu akzeptieren.Wilhelm Zich, Dissertation an der Universität Wien, August 2009, S. 64ff.
Dem neuen Finanzminister Karl Ludwig von Bruck (1798–1860) war eine Einigung in der Münzfrage wichtiger als der Übergang Österreichs zu einer Goldwährung. Er erreichte eine Wiederaufnahme der Verhandlungen im Januar 1856. Als Ergebnis vereinbarten Österreich, Liechtenstein und die deutschen Zollvereinsstaaten den Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857. Der Vertrag trat am 1. Mai 1857 in Kraft und sollte zunächst bis Ende 1878 dauern.Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1857, XXIII.Stück.Nr.101. vom 6. Juni 1857, S. 373ff.
Vertragsvereinbarungen über eine Vereinsgoldmünze
Mit Einigung auf die neue Silberwährung und auszuprägenden Vereinstalern war auch klar, dass für die Teilnahme am Welthandel eine gemeinsame Goldmünze notwendig war. Die Artikel 18 bis 20 des Wiener Münzvertrages enthalten die dafür notwendigen Bestimmungen.
Name der Vereinsgoldmünze Bei der Suche nach dem Namen für die neue Goldmünze hatte man zunächst Jacob Grimm um Hilfe gebeten. Sein Vorschlag war, in Anlehnung an das Wort „Silberling“ von Martin Luther, den Namen „Goldling“ bzw. „Golding“ zu verwenden. Doch man hatte sich entschieden, der neuen Münze mit einem oben offenen Eichenkranz ein unverwechselbares Aussehen zu geben. Der Eichenkranz entsprach der Gestalt der römischen Corona und damit entstand die deutsche Münzbezeichnung Krone.Hermann Grote, Die Geldlehre, 1865, S. 152.
Hinweis: Jeweils mit Gesetz vom 2. August 1892 führten Österreich und Ungarn eine neue Goldwährung unter der Bezeichnung „Kronenwährung“ ein. Die danach geprägten Kronenstücke haben nichts mit der Vereinskrone zu tun.Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, Jahrgang 1892, XLIII. Stück, Nr. 126 vom 11. August 1892, S. 641 ff.
Münzgewicht Österreich und weitere deutsche Länder konnten Preußen überzeugen, die Kölner Mark zu 233,8555 g laut Dresdner Münzkonvention nicht mehr als Münzgewicht zu verwenden. Das Zollpfund zu 500 g wurde neues gemeinsames Münzgewicht mit dezimaler Unterteilung.
Stückelung und Münzfuß Bei den Verhandlungen über den Münzfuß wollte Österreich einen geringen Goldgehalt. Die vorgeschlagenen 70 Stück aus dem Zollpfund würden je Münze 7,143 g Gold entsprechen (ähnlich dem späteren 20-Goldmark-Stück der Reichswährung). Preußen bevorzugte jedoch, wie bei den britischen und russischen Goldmünzen, ein Feingewicht von 10 g Gold. Nachdem Bayern und Sachsen diesen Vorschlag unterstützten, kam es zur Einigung über den Münzfuß: Krone zu 1/50 aus dem Pfund (= 500 g) Feingold Halbe Krone zu 1/100 aus dem Pfund (= 500 g) Feingold.
Im Gegenzug wurde Österreich gestattet, den bisherigen Dukaten als Handelsmünze für die südöstlichen Nachbarn zeitlich begrenzt bis 1865 prägen zu dürfen. Er sollte jedoch keine kleinste Vereinsmünze sein.Wilhelm Zich, Dissertation an der Universität Wien, August 2009, S. 73–95 Die Ausprägung des Dukaten regelt Artikel 20 Kaiserliches Patent vom 19. September 1857:Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1857, XXXIII.Stück.Nr.169. vom 19. September 1857, S. 489 Münzfuß 81 189/855 Stück aus 0,561288 Pfund Feingold (alt = 1 Wiener Mark) Feingehalt 23 Karat 8 Gran = 986,5 ‰
Österreich nutzte diese Ausnahmeregelung für eine umfangreiche Dukatenprägung in den Jahren von 1857 bis 1867 und erfüllte sich somit seine Wünsche nach einer kleinen Goldmünze: Prägung von 1 und 1/2 Kronen im Wert von 498.656,5 Kronen = 4.637.505 Taler Prägung von 1 und 4 Dukaten im Wert von 15.055.019 Dukaten = 48.185.093 Taler
Mischungsverhältnis Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich alle Länder auf das Mischungsverhältnis von Gold 900 ‰ und Kupfer 100 ‰. Unter Berücksichtigung des Münzfußes ergab sich ein Gewicht von 45 Kronen bzw. 90 Halbe Kronen auf jeweils 1 Pfund (= 500 g). Argumente für diese Einigung waren, dass die Feinheit der damals umlaufenden Goldmünzen überwiegend bei 900 ‰ Gold lag. nordamerikanische, französische, belgische und niederländische Goldmünzen 900 ‰ britische und russische Goldmünzen 917 ‰ Dukaten 986 ‰ Hannover Pistolen 896 ‰ Friedrich d’or 903 ‰ Es wurde angenommen, dass Großbritannien auch in absehbarer Zeit auf 900 ‰ wechselt. Die russischen Goldmünzen mit 917 ‰ konnten ohne Probleme eingeschmolzen und mit 900 ‰ wieder ausgeprägt werden. Hannover und Preußen wollten auf die weitere Prägung ihrer bisherigen Goldmünzen mit dem abweichenden Mischungsverhältnis verzichten. Dafür wurde Hannover gestattet, auch Landesgoldmünzen aus dem Harz-Gold als Gedenkmünzen im Umfang von jährlich 2,5 Pfund Gold zu prägen (tatsächlich sind keine Prägungen bekannt).
Die Prägung anderer Goldmünzen wurde im Vertrag untersagt. Es gab jedoch keine Regelungen zum Einziehen der bisher ausgeprägten Goldmünzen. Allerdings wurde eine allmähliche Einziehung vorausgesetzt.
Nur im nicht öffentlichen Separat-Artikel wurde erlaubt, dass bisher geprägte Goldmünzen bei der Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zugelassen waren.Wilhelm Zich, Dissertation an der Universität Wien, August 2009, S. 105ff. Das Kursverhältnis zu den bisher geprägten Goldmünzen wurde durch die Länder festgelegt: Königreich Sachsen: 5 Taler Goldmünze = 0,6032 Krone und 1 Dukat = 0,3442 KroneGesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Jahrgang 1857, 6.Stück, Nr.40, § 12, S. 96ff. Königreich Hannover: Pistole = 5 Taler 13 Groschen 8 Pfennig Courant, wobei die Krone mit 9 Taler 5 Groschen Courant an öffentlichen Kassen angenommen wurde.Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, Jahr 1858,No.36.S.305
Fehlergrenzen Der Vorschlag der Münzsachverständigen über folgende Fehlergrenzen wurde im Münzvertrag aufgenommen: Abweichung im Feingehalt 2,0 ‰ Abweichung im Gewicht 2,5 ‰ Passiergewicht 5,0 ‰
Aus vorstehenden Vertragsbestimmungen ergeben sich folgende technische Daten der Vereinsgoldmünze:
Nominal Feingehalt Feingewicht Rauhgewicht Durchmesser DickeDie Dicke der Münzen war nicht vorgeschrieben. Es handelt sich um die gemessenen Werte der in diesem Artikel abgebildeten Münzen. 1 Krone 900 ‰ ±1,8 ‰ 10,00 g 11,111 g ±0,027 g 24 mm 1,65–1,82 mm 1/2 Krone 900 ‰ ±1,8 ‰ 5,00 g 5,555 g ±0,013 g 20 mm 1,25–1,32 mm
Gepräge Das Aussehen der in Ringprägung herzustellenden Vereinsgoldmünze wurde im Vertrag geregelt: Avers: Bildnis des Landesherrn bzw. Stadtwappen für Frankfurt a. M. Revers: Name der Münze und Jahreszahl der Prägung „in einem offenen Kranze von Eichenlaub (corona)“, Bezeichnung „Vereinsmünze“ und Angabe des Teilverhältnisses zum Pfund feinen Goldes Rand glatt und vertiefte Randschrift mit Verzierung
Gemäß Separat-Artikel mussten alle mit der Jahreszahl 1857 geprägten Münzen dem Wiener Münzvertrag entsprechen.
Verhältnis zur Silberwährung rechts|680px|Entwicklung des Wertverhältnisses von Gold: Silber im Zeitraum von 1857 bis 1871
Die neue Goldmünze durfte nur Handelsmünze sein, deren Silberwert durch Angebot und Nachfrage zu bestimmen war. Es gab kein festes Wertverhältnis zur Silberwährung. Für Zahlungen an die Staatskasse konnte ein Kassenkurs, jeweils für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, bestimmt werden. Der kursabhängige Wert der Krone schwankte wegen der stabilen Gold- und Silberpreise nur zwischen 9,1 und 9,3 Taler. Zu den drei Vertragswährungen ergab sich bei einem Gold-Silber-Wertverhältnis von 1: 15,5 folgender Kurs:
1 Krone = 9,3 Taler Talerwährung = 16,275 Gulden süddeutsche Währung ≡ 13,95 Gulden österreichische Währung.
Niemand war verpflichtet, die Vereinsgoldmünze als Zahlmittel anzunehmen. Es sollte unbedingt verhindert werden, dass es zu einer Doppelwährung kommt bzw. die Vereinsgoldmünze die Silberwährung verdrängen könnte. Deshalb sollte sich der Wert der Vereinsgoldmünze auch nicht einem runden Vielfachen (etwa 10 Taler) der Vereinsmünze annähern. Aus diesen Gründen fehlte auf dem Gepräge, im Unterschied zu früheren Goldtalern, das Wertverhältnis zum Taler.
Die Befürchtungen waren unbegründet. Während der Vertragszeit wurden Vereinsmünzen in Silber im Wert von 385 Mio. Talern und Vereinsgoldmünzen nur im Wert von 14,75 Mio. Taler geprägt.
Geltungsbereich Das Gebiet umfasste die Länder des Zollvereins ohne Luxemburg. Außerdem im Fall von Österreich und Preußen auch die Gebiete, die nicht zum Deutschen Bund gehörten. Der Vertrag galt nicht in den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sowie Limburg und Luxemburg. Schleswig und Holstein gehörten nach 1864 zum Münzverein. Durch Auflösungsvertrag vom 13. Juni 1867 endete ab 1. Januar 1868 die Mitgliedschaft von Österreich und Lichtenstein. Für die übrigen Mitglieder des Münzvereins galten die Bestimmungen des Münzvertrages bis zum Inkrafttreten der Reichsmünzgesetze 1871/1873.Wilhelm Zich, Dissertation an der Universität Wien, August 2009, S. 114.
Das Gebiet der Münzvereinsstaaten 1857 umfasste etwa 70 Mio. Einwohner. Es waren 16 Münzstätten eingebunden. Die Vertragsbestimmungen wurden im Wesentlichen während der Vertragslaufzeit eingehalten. Damit war die Vereinsgoldmünze neben dem Dukaten in Österreich und in Hamburg die einzige Goldmünze, die in der Zeit von 1857 bis 1871 ausgeprägt wurde. Bremen akzeptierte sie als Währungsmünze zu einem festen Kurs von 8,4 Taler Gold pro Krone.H. Jungk, Die Bremischen Münzen, Bremen 1875, S.178, Nr.84
Die Außerkurssetzung der Vereinsgoldmünzen erfolgte ab 1. April 1874 für die Halbe Krone im Wert von 13,95 Mark und für die Krone von 27,90 Mark Reichswährung.Deutsches Reichsgesetzblatt: Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen vom 06.12.1873, RGBl. S. 375.
Ausprägung der Vereinsgoldmünze Entwicklung der Ausprägung insgesamt rechts|670px
Der Wiener Münzvertrag enthielt keine Verpflichtung, aber auch keine Beschränkung zur Ausprägung der Vereinsgoldmünze. Tatsächlich beteiligten sich während des Vertragszeitraumes nur sechs Länder an der Ausprägung:
+ Auflagenhöhe, Wert der Auflage und LänderanteileStaaten Eine Krone Halbe Krone Gesamtwert Anteile Stück Stück in Krone Kaisertum Österreich 101.607 794.099 498.657 29,9 %Kgr. Hannover 774.191 20.210 784.296 47,0 %Kgr. Preußen 212.269 132.444 278.491 16,7 %Kgr. Sachsen 49.600 14.278 56.739 3,4 %Kgr. Bayern 1.860 4.013 3.867 0,2 %Hzm. Braunschweig 45.298 0 45.298 2,7 %Gesamt 1.184.825 965.044 1.667.347 100,0 %
Frankfurt a. M. wollte sich ebenfalls an der Ausprägung der Vereinskrone beteiligen. Die amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters Neuburg erschien am 15. Mai 1858. Wegen der Annexion Frankfurts durch Preußen fand die Ausprägung nicht statt. Die schon fertiggestellten Frankfurter Stempel wurden nach Berlin abgeliefert.Wilhelm Zich, Dissertation an der Universität Wien, August 2009, S. 240.
Die Auflagen in den Prägejahren unterlagen aus politischen und wirtschaftlichen Gründen starken Schwankungen.