Das Priestertum aller Gläubigen oder theologiegeschichtlich korrekt Priestertum aller Getauften ist ein Begriff der christlichen, besonders der evangelischen Theologie.
Der Begriff hat dort verschiedene Bedeutungsstufen. In den evangelischen Landeskirchen bedeutet er vorrangig, dass alle Gläubigen eine unmittelbare und persönliche Beziehung zu Gott haben und dass das (unverzichtbare) öffentliche Predigtamt (Pastor, Pfarrer) keinen Weihestand konstituiert. In Freikirchen der evangelischen Tradition wird mit dem Begriff hervorgehoben, dass jeder Gläubige der Gemeinde die Aufgaben, die in anderen Kirchen der Pfarrer bzw. Priester ausübt, selbst übernehmen kann. Allerdings gibt es faktisch auch hier in den meisten Fällen Pastoren und durch Segenshandlungen (Ordinationen) bestellte Prediger, Älteste, Evangelisten oder Missionare mit irgendeiner Form von theologischer Ausbildung.
In der römisch-katholischen Kirche wird seit der Dogmatischen Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kirche Lumen gentium 1964 ebenfalls ein „gemeinsames Priestertum der Gläubigen“ gelehrt, das sich darin äußert, dass „sie in allen Werken eines christlichen Menschen geistige Opfer darbringen und die Machttaten dessen verkünden, der sie aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat“. Dieses Priestertum unterscheide sich aber vom hierarchischen Priestertum „dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach“ (Lumen Gentium, 10).
Historisch Historisch gehört der Begriff wesentlich zum Selbstverständnis der Reformation und der aus ihr hervorgegangenen Kirchen und wird dort als Gegenbegriff zum besonderen, sakramentalen Priestertum der katholischen und orthodoxen Kirchen verstanden. Andererseits kennen auch diese Kirchen neben dem Amtspriestertum das allgemeine Priestertum aller Getauften.
Das Vorhandensein von Priestern setzt in allen Religionen eine Kluft zwischen den Menschen und der göttlichen Sphäre voraus. Mit fortschreitender Kultur und Arbeitsteilung entwickelte sich sehr oft doch wieder ein besonderer Priesterstand, der sich mit der kultischen Vermittlung zwischen Himmel und Erde durch gnadenwirkende Opfer und mit der Interpretation des göttlichen Willens beauftragt sah.
Altes Testament Einen besonderen Priesterstand besaß auch das alte Israel, obwohl man dort durchaus auch ein „allgemeines Priestertum aller Glieder des Gottesvolkes“ kannte: . Das Selbstverständnis des levitischen Priesterstandes und die Kultpraxis der Kohanim spiegeln sich detailliert in der so genannten priesterschriftlichen Schicht des Pentateuch.
Dagegen bricht schon im Alten Testament die prophetische Mahnung auf, dass der göttliche Geist über ganz Israel ausgegossen sei und eines Tages das ganze Volk Israel zu einer Priesterschaft für die anderen Völker machen werde . Noch darüber hinaus geht die endzeitliche Vision von der Gabe des Geistes an „alles Fleisch“.
Neues Testament Diese Verheißungen sehen die Verfasser des Neuen Testaments durch Jesus Christus und das Pfingstereignis erfüllt. In der Kirche aus Juden und Heiden sind alle ihre Glieder durch die Taufe mit Christus verbunden, der durch seine Liebeshingabe bis zum Kreuz und durch seine Auferstehung der einzige und endgültige Hohepriester und zugleich selbst zur Opfergabe geworden ist. Das Neue im Neuen Bund ist dabei nicht eine Neu-Einführung eines „allgemeinen Priestertums aller Gläubigen“ (das schon der „Alte Bund“ in Ansätzen kannte), sondern die Überbietung des alttestamentlichen „allgemeinen Priestertums aller Gläubigen“, da nun auch Nichtjuden im Neuen Bund zu diesem Königreich von Priestern und zum heiligen Volk gehören (; ).
Frühkirchliche Entwicklungen In den frühchristlichen Gemeindeordnungen (Didaskalia Apostolorum, Didache, Apostolische Konstitutionen) kommen die griechischen und lateinischen Bezeichnungen für Priester nirgendwo vor. Von Anfang an zeigen sich im christlichen Schrifttum allerdings gemeindeleitende Autoritäten, für die es verschiedene Bezeichnungen gab. zum Beispiel nennt folgende Ämter: Apostel, Propheten, Evangelisten, Hirten und Lehrer. Weitere Ämter sind Bischof, Ältester und Diakon. In der Apostelgeschichte () werden zwar die Amtsbezeichnungen Älteste und Bischöfe anscheinend synonym gebraucht; die sich um die Wende zum 2. Jahrhundert abzeichnende Dreigliederung des Amtes: Episkopos (Aufseher – Bischof), Presbyteros (Ältester – Priester), Diakonos (Diener – Diakon) ist jedoch in der Apostelgeschichte ebenfalls erkennbar. Dabei wurde das Bischofsamt schon im Neuen Testament auf die Vollmachtsübertragung durch Handauflegung eines Apostels bzw. Apostelnachfolgers zurückgeführt (, , , ).
Mehr und mehr wurden auf diese kirchlichen Ämter alttestamentliche und griechisch-römische Priestervorstellungen übertragen, besonders seitdem die Kirche nach der konstantinischen Wende zahlenmäßig stark anwuchs und ihre Amtsträger die Rolle der Priester des alten Staatskults übernehmen sollten. Dies betraf auch die moralischen Ansprüche, die an antike Priester und Staatsbeamte gestellt wurden.
Protestantische Position Reformation Die Reformation Martin Luthers hatte ihren Auslöser in der Wiederentdeckung der zentralen christlichen Botschaft von der Rechtfertigung des Sünders allein durch die Gnade („sola gratia“), die allein der Glaube empfängt („sola fide“). In Abgrenzung zum römischen Priestertum formulierte Luther in einer reformatorischen Hauptschrift des Jahres 1520, An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung, das Priestertum aller Getauften.
In der Begrifflichkeit ist zunächst ausgedrückt, dass alle Christen durch Glaube und Taufe einen unmittelbaren Zugang zum göttlichen Heil haben, ohne auf priesterliche Vermittlung angewiesen zu sein. Daraus folgt aber auch die Wahrnehmung priesterlicher Aufgaben durch die Gläubigen, allen voran gegenseitige Fürbitte und Tröstung, nicht jedoch die Aufgabe der öffentlichen Predigt:
Anfangs war das allgemeine Priestertum für Luther auch ein Argument dafür, dass die Gläubigen unter sich geeignete Personen zum Predigtdienst berufen und beauftragen sollten (Daß ein christlich Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe alle Lehre zu urteilen und Lerer zu beruffen, ein und abzusetzen, Grund und Ursach aus der Schrift, 1523). In seiner Auseinandersetzung mit radikal-reformatorischen Gruppierungen wie den Spiritualisten – von ihm „Schwärmer“ genannt – und den Täufern, die das egalitäre Prinzip unmittelbar und radikal in kirchliche (und staatliche) Praxis umsetzen wollten, betonte er jedoch bald mehr und mehr die Unableitbarkeit des Predigtamtes und verwies auf die Bibel und die kirchliche Tradition. Daher enthielten die Kirchenordnungen der neu entstehenden lutherischen Landeskirchen von Anfang an klare Ämter-, Ordinations- und Visitationsbestimmungen. In den lutherischen Bekenntnisschriften (und somit der offiziellen Lehrauffassung der lutherischen Kirchen) taucht die Lehre vom Priestertum aller Getauften nur an einer Stelle als Argument für die Wahl der Pfarrer durch die Gemeinden auf.Philipp Melanchthon: Tractatus de potestate et primatu Papae, 1537. In: Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. Göttingen 1930 (8. Aufl. 1979), S. 491f. An einer anderen Stelle sprechen die lutherischen Bekenntnisschriften sogar von lutherischen Priestern (vgl. Apologie des Augsburger Bekenntnisses Artikel 13).
Auch die Bekenntnisschriften der reformierten Kirchen lehren das allgemeine Priestertum und verstehen es als Teilhabe am Priestertum Christi (Johannes Calvin, Genfer Katechismus 1542/45, Frage 43; Heidelberger Katechismus, Frage 31f). Sie unterscheiden aber teilweise noch deutlicher zwischen dem allgemeinen Priestertum und dem „Dieneramt“.Confessio Helvetica posterior, Art. XVIII: Diversissima ergo inter se sunt sacerdotium et ministerium …
Spätere Entwicklung Luthers Lehre vom allgemeinen Priestertum wurde im Pietismus in den evangelischen Kirchen revitalisiert. Philipp Jacob Spener forderte in seiner Reformschrift Pia desideria (1675) an prominenter Stelle „die Auffrichtung und fleissige Übung des ‚Geistlichen Priesterthums‘“ und verteidigte dies später in weiteren Schriften gegen die lutherische Orthodoxie. Besonders in der Gestalt von kleinen Gruppen zur gemeinsamen Bibellektüre und gegenseitigen geistlichen Unterstützung wurde der Gedanke in den evangelischen Kirchen populär.
Für Johann Hinrich Wichern und sein Programm der Inneren Mission war das freie Vereinswesen „in seiner schönsten Weise die Bestätigung des allgemeinen Priestertums der gläubigen Gemeindeglieder“.
Die Lehre der katholischen Kirche zum allgemeinen Priestertum Nach Ansicht der römisch-katholischen Kirche gibt es ein allgemeines Priestertum der Getauften. Dies schließt die Existenz eines besonderen Priestertums nicht aus. Im Hinblick auf das reformatorische exklusive Verständnis des allgemeinen Priestertums sind lehramtliche Aussagen zum allgemeinen Priestertum bis zum II. Vatikanum rar.
Im II. Vatikanischen Konzil wird insbesondere in der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium das gemeinsame Priestertum der Gläubigen betont und zugleich in Beziehung zum besonderen Priestertum der geweihten Priester gesetzt:
Für (Kardinal/Papst) Joseph Ratzinger war „das allgemeine Priestertum […] nicht eine Konkurrenz zum liturgischen Auftrag des Presbyters, sondern die Ausweitung des christlichen Kults in den Raum der Welt und der Menschheit hinein, für die die Gesamtheit der Christen priesterlichen Dienst zu tun berufen ist. Ein solches Verständnis der christlichen Weltfrömmigkeit wird nicht nur biblischer, sondern auch realistischer sein als eine allzu glatte Inkarnationstheologie.“Joseph Ratzinger: Allgemeines Priestertum. Aus: Ders.: Sentire Ecclesiam. In: Geist und Leben 36 (1963), S. 321 (325), Auszug in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Der Glaube der Kirche. Ein theologisches Lesebuch aus Texten Joseph Ratzingers. Bonn 2011 (online: Arbeitshilfen, Nr. 248; )
Gegenwärtige ökumenische Diskussion In der gegenwärtigen ökumenischen Diskussion ist die Ämterfrage einer der Differenzpunkte. Es wird deutlich, dass allgemeines Priestertum aufgrund der Taufe und besonderes Priestertum aufgrund von Ordination bzw. Weihe nicht nur konträr, sondern auch komplementär verstanden werden können und dass „allgemeines Priestertum“ nicht die Abschaffung von, sondern Auftrag zu einer priesterlichen Lebensweise bedeutet.
Literatur in der Reihenfolge des Erscheinens Hans-Martin Barth: Einander Priester sein. Allgemeines Priestertum in ökumenischer Perspektive. Kirche und Konfession, Band 29, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1990, ISBN 3-525-56532-1. Klaus Peter Voss: Der Gedanke des allgemeinen Priester- und Prophetentums. Seine gemeindetheologische Aktualisierung in der Reformationszeit. R. Brockhaus, Wuppertal 1990, ISBN 3-417-29363-4. Harald Goertz, Wilfried Härle, Henning Schröer: Priester/Priestertum. II. Allgemeines Priestertum. In: Theologische Realenzyklopädie, Band 27, 1997, S. 402–413. Harald Goertz: Allgemeines Priestertum und ordiniertes Amt bei Luther. Elwert, Marburg 1997, ISBN 3-7708-1091-0. Markus Liebelt: Allgemeines Priestertum, Charisma und Struktur. R. Brockhaus, Witten 2000, ISBN 3-417-29464-9. Marcel Schütz: Perspektiven zum Pfarr-, Lektoren- und Prädikantendienst in dienstgemeinschaftlicher Verhältnisbestimmung. In: Deutsches Pfarrerblatt 9/2006, S. 471–474. Benedikt Schwank: „Allgemeines Priestertum“. Was ist das? Vortrag am 2. Oktober 2006 in Beuron im Rahmen der „32. Theologischen Tage“ unter dem Gesamtthema „Die Sakramente“. Volker Gäckle: Allgemeines Priestertum. Zur Metaphorisierung des Priestertitels im Frühjudentum und Neuen Testament. Mohr Siebeck, Tübingen 2014, ISBN 978-3-16-153234-4.
Einzelnachweise und Anmerkungen
Kategorie:Christliche Theologie Kategorie:Ekklesiologie