Die Aikido Föderation Deutschland e.V. (AiFD) ist ein gemeinnütziger Fachverband für Aikidō in Deutschland mit Sitz in Hamburg.

Geschichte

Die Aikido Föderation Deutschland e.V. wurde im Jahr 1999 auf Initiative engagierter Aikidolehrender gegründet. Ziel war es, einen Verband in Deutschland zu etablieren, der nicht ausschließlich an einen Shihan gebunden ist und dennoch die Anerkennung durch den Aikikai Honbu Dōjō in Tokio besitzt. Dementsprechend ist die AiFD offen für verschiedene Richtungen des Aikidō.

Seit dem 1. Mai 2013 ist die AiFD offiziell durch den Aikikai Honbu Dōjō in Tokio, Japan, als Fachverband anerkannt. Die Anerkennungsurkunde (Nr. 2013-020) wurde von Aikidō Doshu Moriteru Ueshiba als Chairman der Aikikai Foundation ausgestellt. Die AiFD ist im offiziellen Verzeichnis der weltweit anerkannten Aikidō-Organisationen des Aikikai Honbu Dōjō gelistet.

Verbindung zum Aikikai Honbu Dōjō

Die beiden Shihan, Seishirō Endō (8. Dan Aikikai Tokio) und Christian Tissier (8. Dan Aikikai Tokio), haben den Verband in seiner Gründungsphase maßgeblich unterstützt und beraten. Sie repräsentieren die Verbindung des Verbandes zum Aikikai Honbu Dōjō, der Schule des Begründers Morihei Ueshiba, mit Sitz in Tokio, Japan. Dementsprechend waren in der AiFD in den Anfangsjahren überwiegend Dojos der Schülerinnen und Schüler von Seishirō Endō und Christian Tissier vertreten. Inzwischen hat sich dieses Bild aber gewandelt und es gibt zunehmend Mitglieds-Dōjō, die sich an anderen Shihan orientieren.

Shihan der AiFD

Das Aikikai Honbu Dōjō ermöglicht den angeschlossenen nationalen Verbänden auf Basis von Artikel 16 seiner internationalen Regelungen die Ernennung von Lehrern des jeweiligen Verbandes zum Shihan (jap. 師範, Großmeister). Laut Satzung (§ 16) wählt der Vorstand der AiFD geeignete Kandidaten aus, lässt diese durch das Dan-Kollegium bestätigen und leitet den Vorschlag anschließend an die Aikikai Foundation weiter. Die Ernennung erfolgt durch den Aikidō Doshu als Chairman der Aikikai Foundation.

Bislang wurden folgende Lehrende der AiFD vom Honbu Dōjō als Shihan ernannt:

Ulrike Serak (Urkunde Nr. 423-2022-S346, ernannt zum 1. April 2022) Lothar Darjes (Urkunde Nr. 424-2022-S347, ernannt zum 1. April 2022) Ulf Rott (Urkunde Nr. 425-2022-S348, ernannt zum 1. April 2022) Dr. Bodo Rödel (Urkunde Nr. 547-2025-S470, ernannt zum 1. April 2025)

Beim traditionellen Kagamibiraki am 11. Januar 2026 im Aikikai Honbu Dōjō in Tokio wurden Ulrike Serak, Ulf Rott und Lothar Darjes zum 7. Dan (Aikikai) graduiert – als bislang höchstgraduierte Mitglieder der AiFD.

Ziele

Laut Satzung (§3) ist der Zweck des Vereins die Förderung des Sports in der Form des Aikidō als gewaltfreie Verteidigungskunst auf der Grundlage der Lehre des Aikidō-Begründers Morihei Ueshiba. Hierdurch sollen Gewalt und Rassismus in der Gesellschaft abgebaut sowie die Gesundheit der Aikidōka erhalten und verbessert werden. Der Verband verpflichtet sich ausdrücklich der Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Herkunft, Weltanschauung, Religion, Gender, sexueller Orientierung und Alter.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

Öffentlichkeitsarbeit, das Ausrichten von nationalen und internationalen Aikidō-Lehrgängen in Deutschland, die Abnahme von international anerkannten Aikidō-Graduierungen innerhalb eines gemeinsamen Prüfungssystems, ein nationales Prüfungswesen und dessen Weiterentwicklung, die Qualifizierung von Aikidō-Lehrende, die zeitgemäße und humanistische Weiterentwicklung des Aikidō, die Förderung von Aikidō-Dōjōs, die Gleichstellung als Querschnittsthema für den gesamten Verband, die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Aikidō.

Verbandsstruktur

Die Aikido Föderation Deutschland e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Die Organe des Vereins sind laut Satzung (§7): die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand (VS), das Nationale Technische Komitee (NTK), das Prüfungssekretariat (PSek), das Dan-Kollegium (DK), das Grading Committee (GC), das Kinder- und Jugend-Gremium (KJG) sowie der Mediator.

Mitgliederversammlung (MV) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins und tagt mindestens einmal im Jahr. Sie ist zuständig für Entlastung und Wahl des Vorstandes, Satzungsänderungen, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie alle relevanten Themen der Verbandspolitik.

Vorstand (VS) Der Vorstand wird von der MV für die Dauer von vier Jahren gewählt und besteht aus drei bis maximal fünf Mitgliedern: dem/der Vorsitzenden sowie bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden (Finanzen, Kommunikation, Schriftführung). Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 Abs. II BGB.

Nationales Technisches Komitee (NTK) Das NTK besteht aus 3–5 Personen, die vom Dan-Kollegium für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Es ist zuständig für das nationale Prüfungswesen, die Erarbeitung von Kriterien für Kyū- und Dan-Grade sowie die Errichtung eines Fortbildungswesens für Aikidō-Lehrende.

Prüfungssekretariat (PSek) Das PSek besteht aus 3–5 Mitgliedern (Mindestvoraussetzung: 3. Dan), die vom Dan-Kollegium für vier Jahre gewählt werden. Es ist zuständig für die Administration der Dan-Prüfungen einschließlich Aikikai-Anerkennung, die Vergabe von Prüferlizenzen sowie die Evaluierung von Fremdgraduierungen.

Dan-Kollegium (DK) Das Dan-Kollegium ist das Gremium der in Prüfung und Lehre verantwortlichen Aikidō-Lehrende des Verbandes ab dem 4. Dan. Es trifft sich mindestens einmal im Jahr und wählt aus seinen Reihen die Mitglieder des NTK und des PSek.

Grading Committee (GC) Das Grading Committee ist das Gremium innerhalb des Verbandes, das die Verantwortung für Dan-Prüfungen und Dan-Graduierungen nach den Regeln der Aikikai Foundation trägt. Es besteht aus einer Auswahl der höchstgraduierten Aikidō-Lehrende des Verbandes.

Kinder- und Jugend-Gremium (KJG) Das KJG besteht aus 3–10 Vereinsmitgliedern, die von der MV für vier Jahre gewählt werden. Es ist zuständig für die Umsetzung der Satzungszwecke für Kinder und Jugendliche, die Entwicklung von Lehr- und Fortbildungskonzepten sowie Präventionsarbeit zum Thema sexualisierter Gewalt.

Mediator Der Mediator wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der MV mit mindestens 2/3 der Stimmen für vier Jahre gewählt. Er dient als Ansprechperson für Vereinsmitglieder im Konfliktfall und vermittelt zwischen Gremien und/oder Einzelpersonen.

Graduierungssystem

Das Graduierungssystem der Aikido Föderation Deutschland ist in Kyū-Grade (japanisch Mudansha) und Dan-Grade (japanisch Yudansha) unterteilt.

Die erste Graduierung und damit der Einstieg in das Graduierungssystem ist der 5. Kyū. Die einzelnen Kyū-Grade werden nicht durch farbige Gürtel gekennzeichnet. Ab dem 2. Kyū darf der Hakama (traditioneller japanischer Hosenrock) mit weißem Gürtel getragen werden. Der erste Dan berechtigt zum Tragen eines schwarzen Gürtels zusammen mit dem Hakama.

Kyū-Prüfungen werden durch die jeweilige Lehrperson im Rahmen des eigenen Dojos abgenommen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Prüfungslizenz. Dan-Prüfungen vom 1. bis zum 4. Dan erfolgen überregional vor einer dreiköpfigen Prüfungsjury im Rahmen eines Prüfungslehrgangs. Die Prüfungsberechtigung für Kyū- bzw. Dan-Prüfungen ist durch die Prüferlizenzordnung der AiFD geregelt.

Alle innerhalb der Aikido Föderation erworbenen Dan-Graduierungen werden automatisch durch den Aikikai Tokio anerkannt.

Mitgliedsdojos

Die AiFD zählt aktuell Mitgliedsdojos in zwölf Bundesländern (Stand: Mai 2026).

Weblinks

Offizielle Website der Aikido Föderation Deutschland e.V. Verzeichnis anerkannter Aikidō-Organisationen des Aikikai Honbu Dōjō

Einzelnachweise

Kategorie:Aikidō Kategorie:Nationaler Sportverband (Deutschland) Kategorie:Verbandsgründung 1999 Kategorie:Organisation (Hamburg) Kategorie:Kampfsportverband