Ein Cellerar (eingedeutscht auch Zellerar oder Keller) ist, insbesondere in den nach den benediktinischen Regeln geführten Klöstern sowie auch in Stiften und Domkapiteln, der für die wirtschaftlichen Belange des Klosters bzw. Stifts/Kapitels Zuständige. Der Begriff stammt aus dem römischen Haushaltswesen und kam im Italien der Spätantike für den Funktionsträger eines Klosters in Gebrauch.
Aufgaben Der Cellerar wird vom Abt oder Prior ernannt und ist an dessen Weisungen gebunden. Seine Aufgaben entsprechen in etwa denen eines Finanzvorstands und Personalchefs in einem Wirtschaftsunternehmen und umfassen u. a. die Vorratshaltung, die Ausgabe von Nahrungsmitteln und Bekleidung an die Mitglieder der Gemeinschaft, die Organisation und Verteilung der anfallenden Arbeit, den Handel mit den im Kloster und auf seinen Gütern hergestellten Erzeugnissen und die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturaleinkünfte. Als Leiter der Wirtschaftsbetriebe ist der Cellerar der Vorgesetzte der zivilen Bediensteten eines Klosters bzw. Stifts.
Kapitel 31 der Benediktsregel Das Amt des Cellerars ist schon in der Regel des Heiligen Benedikt von Nursia (um 530 nach Christus) beschrieben, die bis ins 12. Jahrhundert für das Klosterleben in der westlichen Kirche maßgeblich war.
Siehe auch Keller (Amt) Kellner Kehlhof (Gebäude) Ökonom (kirchlich)
Bedeutende Cellerare Anselm Grün
Literatur
Der Cellerar des Klosters. In: Basilius Steidle: Die Benediktus-Regel. Beuroner Kunstverlag, Beuron 1975. Josef Semmler: Cell(er)arius. In: LexMA, Bd. 2. Metzler, Stuttgart 2000. Brigitte Moritz: Küche – Keller – Cellerar. Zu Küche, Keller und den Wirtschaftsverantwortlichen des Klosters Walkenried. In: Cistercienser Chronik, Jg. 131 (2024), S. 72–94. [Behandelt allgemein das Arbeitsfeld des Cellerars in Zisterzienserklöstern und konkret in der Abtei Walkenried] Amos Schmidt: Der Cellerar des Klosters – Kommentar zum 31. Kapitel der Benediktsregel –. In: Cistercienser Chronik, Jg. 128 (2021), S. 249–261.
Weblinks Veröffentlichungen zum Cellerar im Opac der Regesta Imperii
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