mini|Enteignungsurkunde Die Industriereform ist eng verbunden mit der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und den Zwangskollektivierungen in der DDR. Sie beschreibt die entschädigungslose Enteignung von ca. 10.000 Industrieunternehmen. Diese Staatsbetriebe bildeten die industrielle Basis für eine neue Wirtschaftsordnung nach dem Modell der sowjetischen Planwirtschaft.Haus der Geschichte: Markt oder Plan - Wirtschaftsordnungen in Deutschland 1945-1961
Geschichte Grundlage für die Industriereform/Listenenteignungen in der SBZ war das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 und die Kontrollratsgesetzgebung zwischen 1945 und 1948. Im Aufruf der KPD vom 11. Juni 1945,www.1000dokumente.de, „Aufruf der Kommunistischen Partei Deutschlands“, S. 2, Punkt 6.-8. der von Stalin initiiert wurde, wurde zur „Aufrichtung eines antifaschistischen, demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik mit allem demokratischen Rechten und Freiheiten für das Volk“ aufgerufen.Peter Erler, Horst Laude, Manfred Wilke (Hrsg.): Nach Hitler kommen wir – Dokumente zur Programmatik der Moskauer KPD-Führung 1944/45 für Nachkriegsdeutschland, Akademie Verlag GmbH, Berlin 1994, ISBN 3-05-002554-9, Erläuterung zum Aufruf der KPD vom 11. Juni 1945 und der Aufruf selber, S. 120–123, 390–397 sowie Referat Anton Ackermann nach handschriftlichen Notizen von Wilhelm Pieck, „Die Wirtschaft im neuen Deutschland und unsere Wirtschaftspolitik nach dem Sturz Hitlers“, 3. Juli 1944 Moskau, Vortrag zur Sitzung der KPD Arbeitskommission, S. 210, III., Enteignungspläne werden erläutert. Im Potsdamer Abkommen wurde unter anderem festgelegt, dass Kriegsverbrecher bestraft und bestehende wirtschaftliche Konzentrationen (Monopolvereinigungen, Kartelle) beseitigt werden sollten. Die Umsetzung erfolgte im Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945. Das Gesetz sah die Bestrafung von Kriegsverbrechern, deren Organisationen sowie den Beihelfern vor und legte im dritten Abschnitt den Strafrahmen fest (teilweise Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, Vermögensentzug, Haftstrafen, Zwangsarbeit bzw. Todesstrafe). Mit der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946Kontrollratsdirektive Nr. 38 sollte die Entnazifizierung im besetzten Deutschland vereinheitlicht und die Maßnahmen weiter konkretisiert werden. Zu diesem Zweck wurden die Beschuldigten in fünf Hauptgruppen unterteilt (Hauptbeschuldigte, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer, Entlastete). Hauptbeschuldigte verloren u. a. ihr gesamtes Vermögen, Belastete verloren einen Teil oder ihr gesamtes Vermögen, Minderbelastete einen Teil des Vermögens usw. In der Direktive Nr. 57 vom 15. Januar 1948 wurde die Verwendung der eingezogenen Vermögenswerten festgelegt. Dies umfasste die Rückübertragung an die Besitzer vor der NS-Zeit. War eine Rückübertragung nicht mehr möglich oder wurde abgelehnt, sollten die Vermögenswerte auf die Länder übergehen. Die Verwirklichung der Grundsätze der Kontrollratsgesetzgebung blieb den Befehlshabern der Besatzungszonen überlassen. Die Alliierten hatten aber grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen über die zukünftige Eigentumsstruktur. In der SBZ wurden die Direktiven nicht nur zur Verfolgung von NS-Straftaten angewendet, sondern auch bei Verstößen gegen das Besatzungsregime. Die Gesetze und Verordnungen dienten nicht nur der Abrechnung mit dem Nationalsozialismus, sondern sollten auch gleichzeitig der Durchsetzung des kommunistischen Führungsanspruchs dienen. Dies erreichte man durch umfangreiche Enteignungen, Vertreibungen, Kreisverweise und Verhaftungen.Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Vom bekennenden Terror zur verdeckten Repression. Christoph Links Verlag, Berlin 1997, 2. überarb. Auflage, ISBN 3-86153-150-X, S. 53: Fritz Selbmann erläutert am 30. Oktober 1946 „…Wir haben, ich sage es ganz offen, den Kampf um die Enteignungen geführt mit Mitteln und Methoden, wie wir sie vielleicht nach der ersten demokratischen Landtagswahl in Sachsen nicht mehr anwenden können, mit Mitteln der Beobachtung, mit Mitteln der Polizei, mit Mitteln der Verhaftung. Das war ein sehr unterirdischer Kampf, der nur durchgestanden werden konnte, …“ Ein erheblicher Teil der Verhafteten kam in die Speziallager in der SBZ. Die Insassen der Speziallager waren bürgerliche Opfer des Kommunismus und ehemalige Mitglieder einer nationalsozialistischen Organisation. Zweck der Industriereform war eine Vergesellschaftung privater Produktionsmitteln sowie eine staatlich zentrale Lenkung der Wirtschaft.
Maßnahmen in der SBZ und Berlin Im Sommer 1945 erfolgten Konfiskationsmaßnahmen in der SBZ. Formale Rechtsgrundlage waren die Befehle der Sowjetischen Militäradministration vom 30. Oktober 1945, Nr. 124SMAD-Befehl Nr. 124 und vom 31. Oktober, Nr. 126SMAD-Befehl Nr. 126. Auf deren Grundlage wurden wesentliche Teile der mittelständischen Unternehmen, die gesamte Schwerindustrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen unter „Sequester“ gestellt, also beschlagnahmt und durch Treuhänder verwaltet.Günther Heydemann: ‘‘Die Innenpolitik der DDR.‘‘ Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Band 66, R. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2003, ISBN 3-486-55772-6, S. 5. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 154/181 vom 29. Mai 1946SMAD-Befehl Nr. 97 wurden die konfiszierten Betriebe den Ländern zur Verwaltung übergeben. Soweit Betriebe 1945 unter Militärverwaltung gestellt und nicht demontiert worden waren, wurden sie mit dem SMAD-Befehl Nr. 167 vom 5. Juni 1946SMAD-Befehl Nr. 167 Eigentum Sowjetischer Aktiengesellschaften (SAG), also mittelbar sowjetisches Staatseigentum. Sie wurden im Allgemeinen Anfang der 1950er Jahre an die DDR übergeben.Christiane Hesse: ‘‘Geschichte der DDR. ‘‘ Information zur politischen Bildung, Nr. 312, Bundeszentrale für politische Bildung, Berlin 2011. Parallel dazu bauten u. a. die Gruppe Ulbricht und die dazu gehörigen Regionalgruppen die Verwaltung und das öffentliche Leben unter Führung der SED auf.
Mit dem Volksentscheid in Sachsen vom 30. Juni 1946 trat dort das „Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes“Friedrichs: „Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes“, Präsident der Landesverwaltung Sachsen Dr. h. c. Friedrichs, 30. Juni 1946, Gesetz- und Verordnungsblatt, Land Sachsen, 1946, S. 305 und die Verordnung über die Durchführung des Gesetzes vom 30. Juni 1946 vom 18. Juli 1946 in Kraft. Damit wurden zahlreiche Industriebetriebe zugunsten des Landes Sachsen entschädigungslos eingezogen. Zuvor hatten „Sequesterkommissionen“ in den Städten und Landkreisen Sachsens Listen über die Enteignung (Liste A) bzw. Rückgabe (Liste B) sequestrierter Betriebe erarbeitet. In weiteren Listen (C) wurden Gesellschaften, Betriebe, Grundstücke erfasst, die als „herrenlos“ galten, sowie sonstige Vermögen. Diese Listen wurden von der SMAD und der deutschen Verwaltung überwacht, und über Rückgabe oder Enteignung wurde später entschieden. Die anderen Länder der SBZ, auch hier stellten Sequesterkommissionen A-, B- und C-Listen auf, verabschiedeten entsprechende Regelungen ohne Volksabstimmung. Es wurden entsprechende VerordnungenSteinhoff: „Verordnung zur entschädigungslosen Übergabe von Betrieben und Unternehmungen in die Hand des deutschen Volkes“, Provinzialverwaltung Mark Brandenburg, Präsident Dr. Steinhoff, Erste Vizepräsident Bechler, 5. August 1946, Verordnungsblatt Nr. 12/1946, S. 235. und GesetzeHöcker: „Gesetz Nr. 4 zur Sicherung des Friedens durch Überführung von Betrieben (Eigentumskategorien) des faschistischen und Kriegsverbrecher in die Hände des Volkes“, Der Präsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Höcker, Vizepräsidenten Warnke, Möller, Grünberg, 16. August 1946, Amtsblatt Mecklenburg 1946, S. 98. von deutschen Stellen (Landesverwaltungen, Vorparlamente, Länderparlamente) erlassen.
mini|Schreiben des Grundbuchamtes zur Enteignung zweier Grundstücke in der Stadt Plauen an den ehemaligen Besitzer (20. Mai 1949) Während die Enteignungen in der SBZ mit Erlass des SMAD-Befehls Nr. 64 im April 1948 im Wesentlichen abgeschlossen waren, kam es in Berlin erst im Laufe des Jahres 1949 zu Vermögensentziehungen im Rahmen der Industriereform.Beschluss des demokratischen Magistrats von Groß-Berlin über die Durchführung des Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949, Verordnungsblatt für Groß-Berlin, Teil I, Nr. 5/1949, S. 33 und Bekanntmachung über nach dem Enteignungsgesetz vom 8. Februar 1949 eingezogene Vermögenswerte (Liste 1) vom 9. Februar 1949, Liste 2 (Rückgabe), Liste 3 (Enteignung), siehe hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. September 2013 - 8 C 4/12 -, Liste 3 (Nachtrag), Liste 4 (Rückgabe) und Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum vom 10. Mai 1949 s. etwa BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18/13 und BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 8 C 4/12
Die Enteignungen erfolgten grundsätzlich entschädigungslos. zu Ausnahmen für die Inhaber "freigestellter" Anteile an enteigneten Betrieben s. Verordnung über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945, vom 23. August 1956 und Malte von Bargen: "Anteilsenteignungen und Besatzungsrecht" in Zeitschrift für offene Vermögensfragen, 1994, 454–461 sowie Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 5. März 1998, Az.: 7 B 345/97 Der Rechtsweg bzw. eine gerichtliche Überprüfung war ausgeschlossen. 1947 und 1948 folgte per entsprechende GesetzgebungOtto Buchwitz: "Gesetz über die Überführung von Bergwerken und Bodenschätzen in das Eigentum des Landes Sachsen", Präsident des Sächsischen Landtages Buchwitz, Dresden 8. Mai 1947, Gesetz- und Verordnungsblatt, Land Sachsen, 1947, S. 202. in den Ländern die Überführung von Bergwerken, Bodenschätzen und LichtspieltheaterBuchwitz: "Gesetz zur Übernahme der Lichtspieltheater durch das Land Sachsen", Präsident des Sächsischen Landtages Otto Buchwitz, Dresden 10. Dezember 1948, Gesetz- und Verordnungsblatt, Land Sachsen, 1948, S. 651. in das Eigentum des Staates. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948 wurden die Sequesterverfahren in der SBZ beendet. Vom Herbst 1945 bis März 1948 wurden 9.881 Industrieunternehmen und Handwerksbetriebe enteignet. Ihr Anteil an der Industrieproduktion betrug zu diesem Zeitpunkt etwa 60 Prozent.
Begleitet wurden diese Maßnahmen mit Vertreibungen und Verhaftungen. Ein Großteil der Opfer dieser Gewaltmaßnahmen flüchtete in die Westzonen.Margarethe von Schnehen: "Im Strom der Zeit, Band 2, Vertriebener Mittelstand - verlorene Arbeitsplätze", C.A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn 2006, ISBN 978-3-7980-0578-5 Auswirkungen bis heute sind der schwach ausgeprägte Mittelstand in den ostdeutschen Ländern.Ulrich Blum, Frank Leibbrand: "Entrepreneurship und Unternehmertum, Denkstrukturen für eine neue Zeit ", Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 2001, ISBN 978-3-409-11872-9