Der Vertrag von Villafáfila () wurde am 27. Juni 1506 von König Ferdinand II. von Aragonien in Villafáfila und am 28. Juni 1506 von seinem Schwiegersohn König Philipp von Kastilien in Benavente unterschrieben. Der Vertrag beendete den Streit der beiden Kontrahenten um die Regierungsgewalt in den Ländern der Krone von Kastilien. Dieses Abkommen ist der letzte internationale Vertrag, der zwischen den Herrschern der Krone von Kastilien und der Krone von Aragonien als unabhängige Herrscher abgeschlossen wurde. Durch den Vertrag wurde die De-facto-Personalunion zwischen den Reichen der Krone Kastiliens und den Reichen der Krone Aragoniens vorerst beendet.

Hintergründe des Gegensatzes zwischen Ferdinand und Philipp mini|Vertrag von Villafáfila Ausfertigung König Ferdinands mini|Vertrag von Villafáfila Ausfertigung König Philipps Die Auseinandersetzung zwischen Ferdinand und seinem Schwiegersohn Philipp lässt sich nicht auf Spannungen in den persönlichen Beziehungen zwischen Schwiegersohn und Schwiegervater reduzieren. Der Konflikt hatte eine internationale Bedeutung für Kastilien, das seine Einigkeit mit Aragonien in Gefahr sah. Die Niederlande sahen ihre Stellung gegenüber Frankreich gefährdet. In der kastilischen Innenpolitik stand Ferdinand für eine starke Stellung der Krone gegenüber dem hohen Adel. Philipp dagegen war bereit dem Adel größere Mitwirkungsrechte zuzugestehen. Während es andererseits Befürchtungen gab, dass Philipp, der selber nicht kastilisch sprach, wichtige Ämter mit Ausländern besetzen würde.

Thronfolge in Kastilien Bei der Regierungsübernahme in Kastilien durch Isabella und Ferdinand im Jahr 1474 wurde ihr damals einziges Kind Isabella Thronfolgerin. Nach der Geburt des männlichen Nachkommen Johann von Aragón und Kastilien übernahm dieser 1478 die Thronfolge. Nach seinem Tod 1497 wurde die Infantin Isabella bis zu ihrem Tod im Jahr 1498 wieder Thronfolgerin. Ihr folgte ihr Sohn Miguel da Paz, der 1500 im Alter von nicht ganz zwei Jahren verstarb. Die nächste Person, die als Erbin der Länder der Krone von Kastilien nachrückte, war Johanna, das dritte Kind der Katholischen Könige. Diese war mit Philipp dem Schönen verheiratet. Philipp war der einzige Sohn des Kaisers Maximilian. Er herrschte als Herzog von Burgund in den von seiner Mutter Maria von Burgund geerbten Ländern des Hauses Burgund. Im Jahr 1502 besuchten Johanna und Philipp Spanien und wurden am 22. Mai von den kastilischen Cortes in Toledo als Thronfolger vereidigt. Die Vereidigung durch die aragonischen Cortes in Saragossa fand am 27. Oktober 1502 statt. Am 12. Oktober 1504, etwa einen Monat vor ihrem Tod, unterschrieb Königin Isabella die letzte Fassung ihres Testaments. Darin setzte Isabella ihre Tochter Johanna als Erbin der Reiche der Krone von Kastilien ein. Wenn Johanna wegen Abwesenheit oder aus sonstigen Gründen die Regierungsgeschäfte nicht wahrnehmen könne, sollte ihr Vater Ferdinand als Regent tätig werden.Testamento de Isabel la Católica Testamento de Isabel la Católica

Ablauf der Ereignisse nach dem Tod der Königin Isabella Am 26. November 1504 starb Königin Isabella. Ferdinand ließ Johanna, die im Mai 1504 in die burgundischen Niederlande zurückgekehrt war, in Medina del Campo zur Königin ausrufen und übernahm die Regentschaft in ihrem Namen. Für Januar 1505 berief Ferdinand im Namen Johannas die Cortes nach Toro ein. Dort wurde Johanna in Abwesenheit als Erbin und Inhaberin der Krone von Kastilien und Philipp als ihr rechtmäßiger Ehemann anerkannt. Ferdinand wurde in seiner Position als Regent (gobernador perpetuo) bestätigt. Da Johanna nicht in Kastilien war, musste ein Regent für sie tätig werden. Die Cortes lehnten es ab, Johanna generell für regierungsunfähig zu erklären. Offizielle Schreiben der Krone Kastiliens ergingen nur im Namen der Königin Johanna„Doña Juana, por la gracia de Dios, reyna de Castilla, de Leon, de Granada, de Toledo, de Galizia, de Sevilla, de Cordoba, de Murçia, de Jaen, de los Algarves, de Algeçiras, de Gibraltar, de las Yslas de Canaria, señora de Viscaya e de Molina, prinçesa de Aragon e de Sicilia, archiduquesa de Austria, duquesa de Borgoña, etcetera.“ und waren von ihrem Vater König Ferdinand (von Aragonien etc.)„Yo el Rey.“ unterschrieben. Philipp war mit dieser Entwicklung nicht zufrieden. Er wollte nicht nur als Prinzgemahl, sondern als gleichberechtigter König von Kastilien anerkannt werden. Die Formel der Bezeichnung des neuen Königspaares, den die Cortes von Toro bei dem Eid auf Johanna verwendeten, war auch bei der Proklamation Isabellas zur Königin von Kastilien verwendet worden: Johanna (bzw. Isabella) Erbin und Inhaberin der Krone von Kastilien und Philipp (bzw. Ferdinand) als ihr rechtmäßiger Ehemann. Die nahezu gleichberechtigte Regierungsbeteiligung Ferdinands war damals zwischen den Eheleuten durch den Vertrag von Segovia geregelt worden.

Im Oktober 1505 heiratete Ferdinand in einer Trauung per Stellvertreter Germaine de Foix, eine Nichte des Königs Ludwig XII. von Frankreich (Germaine war auch die Enkelin von Ferdinands Halbschwester Eleonore.) Die Ehe wurde am 22. März 1506 dann tatsächlich geschlossen. Diese Eheschließung stieß in Kastilien auf Ablehnung, da durch die Geburt von männlichen Nachkommen aus dieser Ehe die Personalunion zwischen der Krone von Kastilien und der Krone von Aragonien aufgehoben würde.

Die Gesandten Philipps, die in Salamanca mit Vertretern Ferdinands verhandelten, erreichten im November 1505 ein Abkommen, das Philipp auf dem Weg der Anerkennung als regierender König einen Schritt weiter brachte. Die „Concordia de Salamanca“, die am 24. November 1505 unterschrieben wurde, sah eine gemeinsame Regierung durch Johanna und Philipp als Inhaber der Krone vor. Ferdinand sollte als lebenslanger Regent (gobernador) die Hälfte der königlichen Einkünfte erhalten. Darüber hinaus gab es eine Regelung im Bezug auf die Besetzung der Führungspositionen und die Einkünfte der spanischen Ritterorden.

Um sein Anliegen persönlich zu betreiben und sich der Unterstützung des kastilischen Adels zu versichern, beabsichtigte Philipp mit Johanna nach Kastilien zu reisen. Bei ihrem ersten gemeinsamen Besuch Spaniens (1501/1502) hatten sie von den Niederlanden aus den sicheren Landweg durch Frankreich nutzen können. Das wurde ihnen 1505 von Ludwig XII. verwehrt. Nachdem Johanna am 17. September 1505 in Brüssel ihr fünftes Kind, Maria zur Welt gebracht hatte, wollte Philipp mit großem Hofstaat wie es einem König von Kastilien, Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund etc. zukommt, auf dem Seeweg nach Spanien reisen. Die Wetterbedingungen erlaubten es am 10. Januar 1506 einer Flotte von etwa 40 Schiffen auszulaufen. Nach drei Tagen mit günstigen Winden erreichte die Flotte den Ausgang des Ärmelkanals. Während der Nacht kam ein Sturm auf, der zwei Tage anhielt und die Flotte zerstreute. Ein großer Teil der Flotte erreichte den Hafen von Falmouth. Das Schiff, auf dem sich die Monarchen befanden, erreichte die Bucht von Portland. Während des Aufenthalts in England wurde die Flotte wieder instand gesetzt. Philipp führte Gespräche mit König Heinrich VII. Johanna hatte Gelegenheit ihre Schwester Katharina zu sehen, die mit dem Thronfolger, dem späteren Heinrich VIII., verheiratet war. Als am 23. April 1506 das Wetter es erlaubte, lichtete die Flotte, nach einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten, die Anker. Die Flotte hielt Kurs auf La Coruña, offiziell wurde dieser Hafen angesteuert, um zum Dank für die Rettung aus Seenot, das Grab des Apostels Jakobus in Santiago de Compostela zu besuchen. Die Schiffe benötigten kaum vier Tage um von England nach La Coruña zu gelangen. In der Nacht des 26. April konnte Philipp an Land gehen. Er versuchte das Zusammentreffen mit Ferdinand so weit wie möglich hinauszuschieben um sich in persönlichen Gesprächen der Unterstützung der kastilischen Adeligen zu versichern. Er versuchte, sie durch Geschenke, Zugeständnisse und Versprechen auf seine Seite zu bringen. Er war bei diesem Vorgehen so erfolgreich, dass auf Ferdinands Seite nur einige Granden blieben, besonders der Erzbischof Cisneros, der Herzog von Alba und der Graf von Cifuentes.

Zusammentreffen von Ferdinand und Philipp Ferdinand und Philipp näherten sich einander an der Grenze zwischen Galicien und Kastilien. Nachdem zwischen den Parteien durch Botschafter Kontakt aufgenommen worden war und Verhandlungen begonnen hatten, trafen sich Ferdinand und Philipp am 20. Juni 1506 nahe dem Ort Remesal auf freiem Feld. Philipp wurde von etwa tausend bewaffneten FlamenAndere Berichte sprechen sogar von 2.000 Bewaffneten begleitet und darüber hinaus von spanischen Adeligen, die sich ihm nach seiner Ankunft in La Coruña angeschlossen hatten. Ferdinand erschien mit etwa zweihundert Personen seines Hofstaates und hohen Adeligen seiner Königreiche. Johanna nahm an dem Treffen nicht teil.

Ferdinand wohnte während der Verhandlungen außerhalb von Villafáfila in einer Villa des Santiago-Ordens, dessen Großmeister er war. Johanna und Philipp waren Gäste des Alonso Pimentel y Pacheco, dem 5. Grafen von Benavente (Zamora), der zu ihren Ehren in Benavente verschiedene Feste organisierte.

Inhalt des Vertrages Der Vertrag wurde von Seiten Philipps durch Juan Manuel de Villena de la Vega und Juan de Luxemburgo, Señor de Wilt, von Ferdinands Seite durch Erzbischof Cisneros ausgehandelt. Sie pendelten täglich zwischen Benavente und Villafáfila hin und her um die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem jeweiligen König abzustimmen. Ferdinand gab von vornherein auf. Er beauftragte Cisneros mit den Verhandlungen zu einer Übereinkunft, die nichts anderes war als eine Kapitulation.

Die Vereinbarung besteht aus einer Einleitung, zehn Abschnitten und den Bestätigungen. Zu Beginn des Vertragstextes wird Philipp bezeichnet als: Philipp durch die Gnade Gottes König von Kastilien, von León, von Granada etc. Kronprinz (Príncipe) von Aragonien und der beiden Sizilien etc. Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund und Brabant etc. Graf von Flandern und Tirol etc.

Ferdinand wird bezeichnet als: Ferdinand durch die Gnade Gottes König von Aragonien, der beiden Sizilien, von Jerusalem, von Valencia, von Mallorca, von Sardinien, von Korsika, Graf von Barcelona, Herzog von Athen und von Neopatria, Graf des Rossellon und von Cerdaña, Markgraf von Orestan und von Gociano. (Ferdinand führte nur noch die Titel der Krone von Aragonien.)

Der Vertrag war in kastilischer Sprache abgefasst und beide Könige unterschrieben mit der für Könige in Kastilien üblichen Unterschrift: Yo el Rey (Ich der König)

König Ferdinand verzichtete zugunsten Philipps und Johannas ausdrücklich auf die Herrschaft über die Länder der Krone von Kastilien. Im Falle des Todes, von Krankheit oder sonstiger Unfähigkeit der Königin Johanna, die Regierung wahrzunehmen, solle diese Aufgabe auf Philipp übergehen. Ferdinand nahm an, dass die Länder besser nur durch seine Kinder regiert würden als durch alle drei zusammen. Das Recht Ferdinands auf die Hälfte der Einkünfte aus den Reichen in Amerika wurde anerkannt. Ferdinand behielt die gesamte Herrschaft und die Einnahmen der Großmeisterwürden der Ritterorden Orden von Calatrava, Alcántaraorden und Santiagoorden. Es wurde eine Abstimmung der Botschafter beider Könige beim Heiligen Stuhl vereinbart. Diese sollten darauf hinwirken, dass der Heilige Vater die Verwaltung des Besitzes der Ritterorden zu Lebzeiten Ferdinands diesem und nach seinem Tod der Krone von Kastilien überließe. Man stimmte überein einen Vertrag über Frieden, Freundschaft, Bündnis der Einheit und ewigen Freundschaft zwischen beiden Königen abzuschließen, in welchem sich beide zur gegenseitigen Hilfe und Verteidigung verpflichteten, um den Frieden in den jeweiligen Ländern einschließlich Flandern und Neapel zu erhalten.