Das Referendum über die Ratifizierung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens in den Niederlanden fand am 6. April 2016 statt. Ausgelöst wurde die Volksbefragung durch eine Volksinitiative der Aktionsgruppe GeenPeil, die von mehreren rechtspopulistischen Gruppen zum diesem Zweck gegründet worden war.

Gegenstand des Plebiszits war das zuvor vom niederländischen Parlament beschlossene Gesetz zur Ratifizierung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine. Neben inhaltlicher Kritik am Abkommen selbst, richtete sich die Kritik vielfach ganz allgemein gegen die Europäische Union und den Verlust nationaler Souveränität. Das Ergreifen des Referendums verzögerte das Inkrafttreten des Gesetzes in den Niederlanden, wodurch das Abkommen insgesamt nicht in Kraft treten konnte.

Bei der amtlich als „ratgebendes Korrekturreferendum“ () bezeichneten Abstimmung, sprach sich eine klare Mehrheit von 61 % der gültig Abstimmenden gegen die Ratifizierung des Abkommens aus. Die Volksbefragung unterlag einem 30-%-Beteiligungsquorum, das mit 32,3 % knapp überschritten wurde.

Als Folge des Referendums erwirkte die niederländische Regierung zusätzliche Erklärungen zum Abkommen, in denen klargestellt wurde, dass keine Militärhilfe und kein zusätzliches Geld in die Ukraine fließen würde und der Vertrag die Ukraine nicht zu einem EU-Beitrittskandidaten mache. Das so geänderte Assoziierungsabkommen wurde von der Ersten Kammer am 21. Februar 2017 und von der Zweiten Kammer am 30. Mai 2017 ratifiziert.

Hintergrund

mini|hochkant| Im Jahr 2007 nahmen die Europäische und die Ukraine Verhandlungen über ein Abkommen zur Vertiefung der wirtschaftlichen und poltisischen beziehungen auf. Nach dem beitritt der Ukraine zur WTO im Jahr 2008 werden die Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen erweitert. Die Verhandlungen wurden im März 2013 inhaltlich abgeschlossen. Bei der Präsidentschaftswahl 2010 hatte sich Wiktor Janukowytsch durchgesetzt. Dieser entschied im November 2013 jedoch, das Abkommen nicht zu ratifizieren. Als Grund für seine Entscheidung gab er sapäter an, der russische Präsident Wladimir Putin habe ihm in einem Telefonat angedroht, im Falle einer Unterzeichnung des Abkommen die krim und südöstliche teile der Ukraine zu besetzen.

Die Ankündigung der Regierung Janukowytsch löste mehrmonatige Massenproteste aus, bei der schätzungsweise 100 Menschen zu Tode. Im Februar 2014 gab Janukowytsch nach und unterzeichnete die von den Polen, Deutschland und Frankreich vermittelte Vereinbarung über die Beilegung der Krise in der Ukraine mit der Opposition in der Ukraine. Kurz darauf wurde er vom Parlament abgesetzt und Oleksandr Turtschynow zum kommissarischen Präsidenten ernannt. Bei der Präsidentschaftswahl am 25. Mai 2014 setzte sich Petro Poroschenko durch, der mit einem klar pro-europäischen Kurs angetreten war. Nur kurz darauf, am 27. Juni 2014 ratifizierte die Ukraine das Assoziierungsabkommen.

Der Weg zum Referendum Ursprüngliche Ratifizierung des Abkommens In den Niederlanden stimmte die Zweite Kammer am 7. April 2015 dem Gesetz zur Ratifizierung des Vertrags mit der Ukraine zu. Der CDA, die ChristenUnie, die SGP, die VVD, die Gruppe Kuzu/Öztürk, 50PLUS, D66, GroenLinks, die PvdA, sowie die Abgeordneten Houwers, Klein und van Vliet stimmten für den Vertrag. Die SP, die Gruppe Bontes/Van Klaveren, die PVV und die Partij voor de Dieren stimmten dagegen. Die Erste Kammer verabschiedete das Gesetz am 7. Juli 2015. In der Ersten Kammer stimmte ebenfalls die Onafhankelijke Senaatsfractie zu. Einen Tag später, am 8. Juli 2015, erfolgte die Ausfertigung, und das Gesetz wurde im Staatscourant veröffentlicht.

Ergreifen des Referendums Nachdem das Gesetz veröffentlicht worden war, meldeten die Aktionsgruppe („Keine Ahnung“) beim Zentralen Wahlausschuss der Niederlande () an, das Referendum ergreifen zu wollen. Die Aktionsgruppe war als Zusammneschluss der rechtspopulistischen Website („kein Stil“) und den Bürgerinitiativen („Bürgerkommitee EU“) mit Unterstützung der konservativen zeitung De Telegraaf. Später schloss sich auch die rechtspopulistische Partei („Forum für Demokratie“) dem Aktionsbündnis an.

Diese Möglichkeit ein unverbindliches Referendum ergreifen zu können, war in den Niederlanden erst zum 1. Juli 2015 eingeführt worden. Das damals geltende zweistufige Verfahren sah vor, zunächst die Sammlung von mindestens 10.000 gültigen Unterstützungsbekundungen binnen vier Wochen vor. Die Sammlung erfolgte vom 10. Juli bis zum 6. August 2015, an deren Ende wurden 14.441 ausgefüllte Unterstützungsformulare eingereicht. Die Wahlkommission erkannte hiervon 13.480 als gültig an, womit das geforderte Unterschriftenquorum klar überschritten wurde.

Für die zweite Stufe der Beantragung mussten binnen sechs Wochen 300.000 gültige Unterstützungsbekundungen gesammelt und beim Wahlrat eingereicht werden. Die Sammlung begann am 18. August 2015. Um den Sammelprozess zu vereinfachen, entwickelte ein Programm, mit dem man das Antragsformular digital ausfüllen und unterschreiben konnte. Am 14. Oktober 2015 teilte der Wahlrat mit, dass ihm 427.939 gültige Unterschriften vorlägen und damit alle Bedingungen für die Abhaltung eines Korrekturreferendums erfüllt seien.

Die zuvor bereits ins Leben gerufene ständige Referendumskommission legte am 29. Oktober 2015 den Tag der Abstimmung auf den 6. April 2016 fest.

Gegen den Beschluss des Wahlrates, das Referendum über die Ratifizierung des Assoziierungsabkommen zuzulassen, erhob der Anwalt Jeroen de Kreek eine Beschwerde beim Staatsrat. Er argumentierte, dass die Unterstützungserklärungen fehlerhafte und unvollständige Angaben enthielten und dass alle elektronisch ausgefüllten Formulare keine gültige Unterschrift aufwiesen. Die Verwaltungsrechtsabteilung des Staatsrates nahm die Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an, da De Kreek kein Betroffener sei.

Organisation des Referendums mini|Stimmbenachrichtigung (stempas) zum Referendum Gemäß dem Referendumsgesetz wurde am 29. September 2015 eine aus fünf Mitgliedern bestehende unabhängige Referendumskommission eingerichtet. Die Aufgabe der Kommission war es, über das konkret im August angestoßene Referendum hinaus, für den ordentlichen Ablauf solcher Volksbefragungen zu sorgen. Medy van der Laan, vormals Staatssekretärin für Kultur und Medien im Kabinett Balkenende II, wurde zur Vorsitzenden der Kommission ernannt. Neben der Festlegung des Abstimmungstages war es Aufgabe der Kommission, die Abstimmung zu organisieren, Informationsmaterialien zum Verfahren bereit zu stellen sowie durch Ausreichung von Fördergeldern einen fairen Abstimmungskampf zu ermöglichen. Hierfür erhielt sie fünf Millionen Euro.

Weitere 20 Millionen Euro wurden von der niederländischen Regierung den niederländischen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die („Vereinigung der niederländischen Gemeinden“, VNG) gab an, dass dieser Betrag wahrscheinlich nicht ausreichen würde. Nach Angaben der VNG ist die Organisierung einer Volksabstimmung eine neue Aufgabe für die Gemeinden und der zur Verfügung gestellte Betrag weniger als die Hälfte des Betrags, der für die Parlamentswahlen im Jahr 2012 bereitgestellt wurde. Mehrer Parlamentsanträge zur Erhöhung der bereitgestellten Haushaltsmittel wurden abgelehnt. Gleichwohl wurde am 12. Januar 2016 bekannt, dass der niederländische Innenminister Ronald Plasterk, nach Rücksprache mit der VNG, den Betrag im kommunalen Haushalt um 10 Millionen Euro erhöhte, wodurch nun 30 Millionen Euro für die Durchführung des Referendums bereitstanden.

In den Wochen vor der Abstimmung entspann sich ein politischer Streit um die Zahl der Stimmlokale. Angesichts der einfacheren Auszählung und der erwartbar geringeren Beteiligung im Vergleich zu Wahlen, hatten viele Gemeinden entschieden, die Zahl der Stimmlokale zu reduzieren. So wurden im Vergleich zu den Provinzwahlen rund zehn Prozent weniger Stimmlokale eingerichtet. Eine Beschwerde des ultranationalistischen Mitbegründers des Forum voor Democratie, Thierry Baudet, vom 4. März gegen den niederländischen Innenminister auf Einrichtung zusätzlicher Stimmlokale wurde am 11. März vom Gericht in Den Haag abgewiesen. Weitere Klagen des Forum voor Democratie auch vom Aktionsbündnis GeenPeil richteten sich direkt gegen verschiedenen Gemeinden. Sie argumentierten, dass weniger Stimmlokale zu einer geringeren Beteiligung und damit zu einem möglichen scheitern am 30-%-Beteiligungsquorum führen würden. Während die meisten Klagen abgewiesen wurden, verpflichtete ein Gericht die Gemeinde Son en Breugel zur Eröffnung zusätzlicher Stimmlokale.

Bereits im Dezember 2015 hatte sich das Aktionsbündnis GeenPeil an die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mit der Bitte um unabhängige Beobachtung der Abstimmung gewandt. Die OSZE gab am 19. Januar 2016 bekannt, dass sie keine Beobachterinnen und Beobachter in die Niederlande schicken werde. Am 26. Januar 2016 schickte GeenPeil der OSZE erneut ein Schreiben, in dem sie wiederum um eine beobachtung durch die OSZE bat. So erfülle, laut GeenPeil, die Niederlande die Richtlinien der europäischen Anti-Korruptionsarbeitsgruppe GRECO nicht, die Spenden für politische Kampagnen aus dem Ausland eindämmen oder sogar verbieten sollte. Mit der Spende des US-amerikanischen Milliardärs George Soros an die Kampagne (Stimme für die Niederlande) sei dieses Prinzip verletzt. Auch diese Bitte wurde von der OSZE abgelehnt.

Abstimmungskampf Zuschüsse zum Abstimmungskampf Die Referendumskommission kündigte am 16. November 2015 an, für den Abstimmungskampf zwei Millionen Euro zur Verfügung stellen zu wollen. Alle interessierten Gruppen konnten vom 14. Dezember 2015 bis zum 14. Januar 2016 Zuschüsse für eine Kampagne zum Referendum beantragen, ausdrücklich auch für neutrale Kampagnen. Von den zwei Millionen Euro wurden jeweils 700.000 Euro für die „Ja“- beziehungsweise die „Nein“-Kampagnen zur Verfügung gestellt. Für neutrale Kampagnen waren 600.000 Euro vorgesehen. Eventuell übrige Restbeträge sollten in einer zweiten Antragsfrist bis zum 2. März 2016 abgerufen werden können. Alle Anträge wurden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Referendumskommission behandelt.

Am 3. Februar 2016 wurde bekannt gegeben, dass bereits 170 Anträge bei der Referendumskommission eingegangen waren. Von den eingegangenen Anträgen wäre allerdings fast die Hälfte „technisch nicht in Ordnung“. Bei einem Teil der Anträge fehlte eine Unterschrift, und manche Anträge waren inhaltlich zu knapp gefasst. Wegen der vielen fehlerhaften Anträge konnte nur ein kleiner Teil der Anträge zunächst genehmigt werden. So waren erst drei Anträge genehmigt, darunter eine „Nein“-Kampagne und zwei neutrale Kampagnen.

Der SP-Abgeordnete Harry van Bommel, der im Namen seiner Partei eine „Nein“-Kampagne starten wollte, nannte am 2. Februar 2016 das Verfahren für Zuschussanträge ein . So sei auf dem Antragsformular nur für eine Unterschrift Platz. Am 12. Februar 2016 wurden mehr als siebzig Anträge genehmigt. Dies entsprach einem Gesamtbetrag von 850.000 Euro.

Nach dem Fristablauf gab die Referendumskommission bekannt, dass die Zuschüsse über 110 Einzelpersonen und Organisationen verteilt wurden. Etwa 80 Prozent aller ausgezahlten Zuschüsse gingen an Organisationen, etwa 20 Prozent an Einzelpersonen. Es wurden insgesamt 310 Anträge für einen Gesamtbetrag in Höhe von ungefähr 5,5 Millionen Euro eingereicht. Insgesamt 120 Anträgen wurde wegen Überschreitung des Budgets nicht stattgegeben. Mittels der Zuschüsse wurden beispielsweise Websites, Flugblätter, Anzeigen, Radiowerbung, Webvideos, Social-Media-Kampagnen, Diskussionsveranstaltungen, bedruckte Toilettenpapierrollen und Fahrradsatteldecken sowie eine „Stimmentscheidungshilfe“ und ein Online-Faktencheck finanziert.

Positionen in den Niederlanden mini|Kampagneposter von D66 mini|Die Abgeordnete Sophie in 't Veld (D66) beim Abstimmungskampf mini|Ein mit „Nein“ übermalter Aufkleber der „Ja“-Kampagne