Die Standesherrschaft Amtitz war eine Adelsherrschaft in der Niederlausitz mit Sitz in Amtitz (heute Gębice, Gmina Gubin, Woiwodschaft Lebus, Polen), die sich im Verlauf des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit aus einem Rittergut zur Freien Standesherrschaft entwickelte, und 1646 einen Sitz in der Herrenkurie des Niederlausitzer Landtags erhielt. Im 19. Jahrhundert bürgerte sich der Begriff Standesherrschaft Amtitz oder Freie Standesherrschaft Amtitz ein. mini|Amtitz/Gębice, Ausschnitt aus dem Urmesstischblatt 4154 Jessnitz von 1845

Geographie Amtitz liegt rund 12 Kilometer südöstlich von Guben. Der Ort heißt seit 1945 Gębice und ist ein Ortsteil der Landgemeinde (Gmina) Gubin in der Woiwodschaft Lebus, Polen.

Geschichte Im Vergleich zu den anderen niederlausitzischen Herrschaften entwickelte sich Amtitz relativ spät zu einer Herrschaft. Im 14. Jahrhundert war Amtitz lediglich ein Rittersitz. Erst im 17. Jahrhundert auf dem Landtag der Niederlausitz von 1646 wurde es zur Herrenkurie gerechnet und damit als Herrschaft anerkannt. Nach der Landtagsordnung von 1669 gehörten damals insgesamt 14 Herrschaften (Dobrilugk, Friedland und Schenkendorf, Forst und Pförten, Sorau, Spremberg, Leuthen, Sonnewalde, Drehna, Straupitz, Lieberose, Lübbenau und Amtitz) und der Abt von Neuzelle zur Herrenkurie des Landtags der Niederlausitz. Vertreten im Landtag der Niederlausitz waren daneben die Städtekurie (mit den vier Immediatstädten Luckau, Calau, Lübben und Guben) und die Ritterkurie.

14. Jahrhundert Einen ersten urkundlichen Hinweis auf das (spätere) Rittergut bzw. die (spätere) Herrschaft Amtitz gibt die Nennung des Fritz de Omtitz im Jahre 1347, ein Burgmann (castellanus) in Schiedlo. Allerdings ist unsicher, ob de Omtitz hier als Familienname zu werten ist, oder ob der Zusatz als reine Herkunftsangabe zu verstehen ist. Am 10. Oktober 1357 verliehen die Meißener Markgrafen Friedrich III. und Balthasar dem Gubener Bürger Zache und seinen Kindern die Dörfer Amtitz mit Vorwerk und Mühle, Saude, Treppeln, Stargardt, Kohlo, Plesse und andere Güter wie das Rorechin in Pohlo (Pole, Gmina Gubin) zu Lehen. Danach schweigen die Urkunden für fast 80 Jahre.

15. und 16. Jahrhundert Zu einem nicht genau bestimmten Zeitpunkt Anfang des 15. Jahrhunderts wurde Hans von Zeschau vom Niederlausitzer Landvogt Hans von Polenz († 1437) mit Amtitz belehnt. 1459 stellte der brandenburgische Markgraf Friedrich II. als damaliger Pfandherr der Niederlausitz einen Lehnsbrief für Hans von Zeschau (Tzeschow) über die Dörfer Amtitz, Stargardt, Saude und den Wilkenswald aus. In den Jahren 1473/75 wurden von Amtitz aus Raubzüge und Fehden in die weitere Umgebung unternommen, an denen die Söhne des Hans von Zeschau, Baltzahr und Melcher beteiligt waren. Spätestens ab 1490 saß Baltzer (Balthasar) von Zeschau auf Amtitz. Er war von 1502 bis 1520 königlicher Landrichter, und 1505 wurde er von König Sigismund zum Statthalter in der Niederlausitz ernannt. 1506 konnte Baltzer von Zeschau das Dorf Laaso erwerben. In der Lehensbestätigung vom 16. Oktober 1527 nach dem Wechsel in manu dominante (i. e. dem Tod des böhmisch-ungarisch-kroatischen Königs Ludwig II. in der Schlacht bei Mohács 1526) für die Brüder und Vettern Balthasar, Kaspar, Hans und Christoph von Zeschau ist „nur“ von einem Rittersitz die Rede. Dazu gehörten Dorf und Rittersitz sowie eine andere freie Wohnung in Amtitz, die Dörfer Stargardt, Saude, Laaso und Liebesitz sowie der Wilkenswald mit den darin liegenden Teichen und der zugehörigen Heide. Die Erwähnung einer anderen freien Wohnung lässt sicher darauf schließen, dass es in Amtitz schon einen zweiten Rittersitz gab.

Am 18. September 1538 empfingen die Vettern Hans und Wolf von Zeschau das obige Lehen bzw. die zwei Rittersitze. Hans erbte den Anteil seines verstorbenen Vaters Caspar, Wolf den Anteil den seines namentlich nicht genannten Vaters (Balthasar, Hans oder Christoph) und einen weiteren kleinen Anteil an Amtitz von Caspar. Damals gehörte zum Lehen Dorf und Rittersitz Amtitz sowie die Dörfer Stargardt, Saude, Laaso und der Wilczkerwald.

Hans von Zeschau konnte um 1538 vom Benediktinerinnenkloster vor Guben für 700 Gulden die Dörfer Dubrau (Dąbrowa Łużycka, Gmina Przewóz) und Grabig (Grabik, Gmina Żary) für acht Jahre auf Wiederkauf erwerben. Beide Dörfer wurden vom Kloster wieder eingelöst, und später an Hans und Eusebius von Kalckreuth verkauft.

1542 konnte Wolf von Zeschau das Dorf Jaulitz (Jałowice, Brody) sowie einen Anteil der Dörfer Groß Bösitz (Bieżyce, Gmina Gubin) und Jetzschko (existiert quasi nicht mehr, Niworolo bei Kozów, Gmina Gubin), vom Jungfrauenkloster vor Guben als Pfand erwerben. Ein Drittel von Groß Bösitz kaufte er von Peter von Radstock. Die Äbtissin des Jungfrauenklosters in Guben, Katharina von Birckholtz gab ihre Zustimmung zur Verpfändung allerdings nur unter der Bedingung, dass das Kloster jährlich neu festzusetzende Geldbeträge und Sachleistungen erhielt. So musste Wolf von Zeschau jährlich 110 Gulden an das Kloster für seine Pfanddörfer bezahlen, und einen Anteil an 50 Bauernfudern Holz an das Kloster übernehmen. Wolf von Zeschau war Landrichter in der Niederlausitz. Verheiratet war er mit Anna v. Wiedebach (aus dem Hause Beitzsch/Biecz). Wolf von Zeschau starb 1564 und wurde von seinen Söhnen Caspar und Wolf Dietrich beerbt. Ersterer starb nur wenige Jahre nach seinem Vater ohne Erben, sein Anteil ging an Wolf Dietrich. Doch auch dieser starb kurz darauf (1569 als tot bezeichnet) ohne männliche Nachkommen.

Die Wolf’sche Hälfte an Amtitz fiel daraufhin an Hans von Zeschau, der das Rittergut nun wieder in einer Hand vereinen konnte. Er musste allerdings an die Frau des Wolf von Zeschau bzw. die Mutter von Caspar und Wolf Dietrich 5.000 Gulden ausbezahlen, die diese von ihrem Sohn Wolf Dietrich geerbt hatte. Außerdem hatten Caspar und Wolf Dietrich noch eine Schwester Margarethe, die mit Seyfried von Stutterheim verheiratet war und 6.000 Taler erhalten sollte. Da Hans von Zeschau das Geld nicht aufbringen konnte, musste er die ererbten Anteile auf 6 Jahre verpfänden. Und da er die Schulden in dieser Zeit nicht abtragen konnte, musste er um eine Verlängerung der Zahlungsfrist von 10 Jahren bitten, die ihm 1577 gewährt wurde. 1562 erschlug er in einem Streit Jobst von Zabeltitz, Sohn des Christoph von Zabeltitz auf Tranitz angeblich aus Notwehr. Abraham von Stutterheim, der Bruder des Seyfried und Schwager der Margarethe von Zeschau war der Lehnsnachfolger seines verstorbenen Bruder. Bis zur Begleichung der Schulden des Hans an seine Schwägerin Margarethe von Zeschau musste dieser zeitweise bis zu acht Dörfer der kleinen Adelsherrschaft an Abraham von Stutterheim verpfänden. Jedenfalls konnte Abraham von Stutterheim 1577 Groß Bösitz, Jaulitz und Jetzschko seiner Frau als Leibgedinge festsetzen. Hans d. Ä. von Zeschau war in erster Ehe mit Sabine von Waldow verheiratet, in zweiter Ehe mit Ursula von Wiedebach. Er ist wohl um 1577 verstorben, denn ihm folgte sein Sohn Hans d. J. von Zeschau, der seiner Frau Anna von Hohendorf, Tochter des Georg von Hohendorf und der Anna von Barfuß von Falkenhagen, 1577 wegen 1500 Taler eingebrachtem Ehegeld ein Leibgedinge mit Dorf und Gut Laaso bestellte. Hans d. J. muss jung und ohne Leibeserben 1578 verstorben sein, denn seine Mutter (oder Stiefmutter?) vermachte nun das Rittergut Amtitz dem Sohn ihrer verstorbenen Schwester Joachim von Maxen, da dieser sich ihrer angenommen hatte. Da Hans d. J. ohne Leibeserben gestorben war, fiel das Rittergut Amtitz jedoch als erledigtes Lehen an den Landesherrn Kaiser Rudolf II. als König von Böhmen heim. 1578 verlieh dieser die Ambtitzischen Lehngüter gemeinsam je zur Hälfte an den kurbrandenburgischen Rat und Statthalter in Küstrin Zacharias von Grünberg und den kurbrandenburgischen Rat und Hauptmann zu Peitz Melchior von Löben. Damals gehörten zu den Amtitzschen Lehngütern neben dem Rittersitz Amtitz, die Dörfer Laaso, Liebesitz, Sachsdorf, Saude, Stargardt und der Wilkerwald sowie Anteile an den Dörfern Groß Bösitz, Raubarth und Vettersfelde. Der Kaufpreis betrug zusammen 40.000 Taler. Außerdem sollten nach dem Tode der Mutter des Hans d. J. von Zeschau auch alle Güter an den böhmischen König heimfallen, mit dem die Mutter beleibdingt war; es handelte sich um Saude, Göttern, 2½ Hufen in Döbern und wahrscheinlich auch Dobern. Im Wilkerwald hatten aber der Besitzer des Rittergutes Starzeddel und die Bauern Starzeddels umfangreiche Holzrechte. Zacharias von Grünberg hatte 1581 von Heinrich d. J. von Pack auf Sommerfeld die Dörfer Grabig und Dubrau erworben, die er nun zusammen mit seiner Hälfte der Herrschaft Amtitz an Melchior von Loeben verkaufte. Er bekam dazu das Einverständnis seiner mitbelehnten Brüder Hans und Abraham von Grünberg sowie seiner Vettern Joachim, Melchior, Wolf und Benno in Belkow/Bielkowo in Pommern, Hans in Groß Breesen und Melchior zu Tornau. Melchior von Loeben erhielt am 16. April 1578 den Lehnbrief für die erworbene Hälfte der Herrschaft Amtitz. In diesem Lehnbrief erscheinen auch die Dörfer Saude und Göttern (jeweils eine Hälfte). Da Dubrau und Grabig nicht zur Herrschaft Amtitz gehörten erhielt er über diese beiden Dörfer einen separaten Lehnbrief vom 4. Februar 1583. Die Herrschaft Amtitz musste damals drei gerüstete Pferde als Ritterdienst stellen. Melchior von Loeben war mit Barbara von Stosch aus dem Hause Mondschütz (Mojęcice, Gmina Wołów, Niederschlesien) verheiratet. Melchior von Loeben verstarb vor 1585, denn am 12. August 1585 wurde sein Sohn Maximilian mit den vom Vater ererbten Gütern belehnt. Zur Herrschaft gehörte inzwischen auch Sachsdorf (Checiny). 1603 wurde Maximilian von Loeben zum Landrichter des Markgraftum Niederlausitz gewählt, ein Amt, das er bis zu seinem Tod 1612 innehatte. Er war mit Marie von Ponikau aus dem Hause Prietitz verheiratet; die Ehe blieb kinderlos. 1593 verkaufte er das Dorf Liebesitz an Heinrich von Polenz auf Pohlo, der damit am 26. August 1593 belehnt wurde. Mitbelehnt war sein Bruder Alexander von Polenz auf Tzschernowitz und der Sohn seines verstorbenen Bruders Wolf und weitere Vettern von Polenz. 1594 hatte er von Joachim II. von der Schulenburg auf Lieberose 8.000 Taler geliehen und verpfändete ihm alle seine Güter. Joachim von der Schulenburg starb noch im selben Jahr. Das Darlehen muss beglichen worden sein, denn von späteren Ansprüchen der Schulenburgs ist nichts in den Urkunden zu finden.

Amtitz kommt an die Familie zu Schönaich