mini|Sano Manabu, einer der bekanntesten Kommunisten, der tenkō beging, im Jahr 1948 Tenkō (jap. /Kyūjitai , deutsch: Wendung, Umkehrung, Bekehrung, Konversion) bezeichnet die politische Konversion zahlreicher japanischer Sozialisten, die sich in den Jahren 1925 bis 1945 von der linken Bewegung oder Weltanschauung lossagten und nicht selten zum Nationalismus bekannten. Eine politische Konversion konnte ohne direkte Repression des Staates vonstattengehen, fand jedoch zumeist unter starkem Leidensdruck in Gefängnissen, Zuchthäusern oder Untersuchungshaftanstalten statt. Als Beweggründe für tenkō nannten inhaftierte Sozialisten meist das Erwachen ihres Nationalbewusstseins, familiäre Gründe oder die Entdeckung theoretischer Widersprüche im Marxismus.

Die bekanntesten Fälle von tenkō ereigneten sich im Juni 1933, als Sano Manabu und Nabeyama Sadachika, zwei inhaftierte Führungsfiguren der illegalen Kommunistischen Partei Japans (KPJ), sich in einem offenen Brief von der Kommunistischen Internationalen (Komintern) und der Strategie der gewaltsamen Revolution lossagten und einen spezifisch japanischen, nationalen Sozialismus unter kaiserlicher Obhut einforderten. Ihre Mitteilung löste eine massenhafte Abkehrbewegung von den Institutionen und Ideen des Kommunismus aus, die in Japan als tenkō-Phänomen (, tenkō genshō) Bekanntheit erlangte. In den Folgejahren erweiterte sich die Bandbreite der von Konvertiten widerrufenen Überzeugungen im selben Maße, in dem der zunehmend autoritäre japanische Staat die Grenzen des legal Denk- und Sagbaren verengte.

Wortherkunft Direkt übersetzt heißt tenkō schlicht "Richtungsänderung", da sich das Kompositum aus den sinojapanischen Schriftzeichen für , ten (dt. „Änderung, Drehung“) bzw. , korobu (dt. „drehen, umfallen; sich bekehren“) und , kō (dt. „Richtung, Tendenz“) bzw. , mukau (dt. „sich wenden, ausrichten“) zusammensetzt.

1930 bis 1945 Seine hauptsächliche Bedeutung erhielt tenkō im Sommer 1933, als Sano Manabu und Nabeyama Sadachika – zwei inhaftierte Führungsfiguren der illegalen Kommunistischen Partei Japans – sich in einem offenen Brief von der Kommunistischen Internationalen (Komintern) und der Strategie der gewaltsamen Revolution lossagten und einen spezifisch japanischen, nationalen Sozialismus unter kaiserlicher Obhut einforderten.Butz, Olaf: Eine linke Geschichte. Der Verräter Sano Manabu. In: Steffi Richter (Hrsg.): Japan Lesebuch III, Intelli. Konkursbuchverlag, Tübingen 1998, S. 87 f. Japanische Journalisten benannten ihre Kehrtwende als tenkō, woraufhin diese Bezeichnung schnell in das kollektive Gedächtnis überging.Max M. Ward: The Problem of „Thought“. Crisis, National Essence and the Interwar Japanese State. Dissertation, New York University 2011, S. 131 f.

Mitte der 1930er-Jahre wurde die Bezeichnung im Schrifttum der japanischen Polizei, der Gefängnisbehörden und der Justiz geläufig. Die staatlichen Stellen verstanden unter tenkō das Loslassen von – aus ihrer Perspektive – „gefährlichen Weltanschauungen“ (, kiken shisō), vor allem Kommunismus und Anarchismus.Fujita, Shōzō: Shōwa hachinen o chūshin to suru tenkō no jōkyō. In: Shisō no kagaku kenkyūkai (Hrsg.): Kyōdō kenkyū tenkō 1 Senzenhen jō. 6 Bände. Heibonsha, Tōkyō 2012, S. 75 f. Der Definitionsinhalt erweiterte sich in den Folgejahren um sozialdemokratisches und liberales Gedankengut.Maruyama, Masao: Denken in Japan. Hrsg. und übers. v. Wolfgang Schamoni und Wolfgang Seifert. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, S. 115. Mit den Bemühungen des japanischen Staates um Gleichschaltung und Mobilisierung der Bevölkerung für den Zweiten Chinesisch-Japanischen Krieg ab 1937 transzendierte tenkō zudem seinen negativen Charakter und wurde zum affirmativen Bekenntnis zu Staat, Nation und Kaiserhaus.Max M. Ward: The Problem of „Thought“. Crisis, National Essence and the Interwar Japanese State. Dissertation, New York University 2011, S. 32 f.Steinhoff, Patricia G.: Tenkō. Ideology and Societal Integration in Prewar Japan. Dissertation, Harvard University, Cambridge (Massachusetts) 1969, S. 206 ff.

1945 bis heute Mit dem Beginn der amerikanischen Besatzung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges änderten sich die politischen und gesellschaftlichen Umstände der Zeit beträchtlich. Nun diente tenkō als moralischer Gradmesser für vor und nach dem Krieg aktive Intellektuelle.William T. de Bary et al. (Hrsg.): Sources of Japanese Tradition. Band 2: 1868 to 2000. 2. Auflage, Columbia University Press, New York 1998, S. 256. Politische Konvertiten sahen sich der Kritik ausgesetzt, den von Militär und Regierung angezettelten Krieg unterstützt, oder nicht standhaft genug opponiert zu haben. Lediglich jene Handvoll unbeugsamer Kommunisten, die trotz langer Haftstrafen ihre ideologischen Überzeugungen bewahrt hatten, konnten sich als moralisch einwandfrei Handelnde inszenieren.Tsurumi Shunsuke: An Intellectual History of Wartime Japan 1931–1945. KPI Limited, London u. a. 1986, S. 51 f.

In der politisch aufgeladenen Atmosphäre der 1960er-Jahre kam die Bezeichnung erneut auf; diesmal bedeutete tenkō die Fügung von Protagonisten der Studentenbewegung in den Konformitätsdruck der japanischen Arbeitswelt. Retrospektiv wird tenkō zudem auf die Wendungen japanischer Intellektueller der Moderne von progressiven zu konservativen und nationalistischen Positionen übertragen.Patricia G. Steinhoff: Tenkō. Ideology and Societal Integration in Prewar Japan. Dissertation, Harvard University, Cambridge (Massachusetts) 1969, S. 7.

Gesetzliche Grundlagen Politische Konversionen fanden häufig bei inhaftierten Sozialisten statt. Die gesetzliche Grundlage der strafrechtlichen Verfolgung war das 1925 verabschiedete und mehrfach verschärfte „Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“ (, chian iji hō), das sich speziell gegen Kommunisten und Anarchisten richtete. Zur Kontrolle und Überwachung der unter diesem Gesetz Angeklagten oder Verurteilten nach ihrer Entlassung kam 1936 das „Gesetz zum Schutz und zur Überwachung von Weltanschauungstätern“ (, shisōhan hogo kansatsu hō) hinzu, dessen Ziel die Resozialisierung der „Weltanschauungstäter“ nach ihrem tenkō und die Vermeidung von Rückfällen war. Beide Gesetze wurden 1945 durch die US-Besatzungsbehörden (GHQ) abgeschafft.

mini|hochkant|Namba Daisuke, der 1923 mit einem Attentat auf Prinzregent Hirohito scheiterte

Die Verfolgung subversiver Ideologien hatte bereits in der Meiji-Zeit durch das 1900 verabschiedete „Polizei- und Ordnungsgesetz“ (, chian keisatsu hō) sowie diverse Zeitungs- und Pressegesetze begonnen.Richard H. Mitchell: Thought Control in Prewar Japan. Cornell University Press, Ithaca u. a. 1976, S. 22 ff. In den 1920er-Jahren rückte diese „Bedrohung“ erneut ins Blickfeld des Heimat- bzw. Justizministeriums. Konservative Beamte drängten auf Bändigung „gefährlicher Weltanschauungen“, speziell Kommunismus und Anarchismus. Eine Gesetzesvorlage namens „Gesetz zur Kontrolle radikaler sozialer Bewegungen“ (, kageki shakai undō torishimari hō) kam im Parlament nach heftigen Protesten der ArbeiterbewegungMasao Maruyama: Denken in Japan. Hrsg. und übers. v. Wolfgang Schamoni und Wolfgang Seifert. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, S. 83. indes nicht über den Status eines Entwurfs hinaus.Max M. Ward: The Problem of „Thought“. Crisis, National Essence and the Interwar Japanese State. Dissertation, New York University 2011, S. 58. Den Glauben an die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes zur Handhabe gegen radikale Bewegungen bestärkten indes sowohl neue Erkenntnisse über internationale Kontakte der illegalen Kommunistischen Partei Japans zur Komintern in Moskau, als auch ein missglückter Attentatsversuch auf den Kronprinzen und späteren Kaiser Hirohito am 27. Dezember 1923 durch Namba Daisuke, einen Sympathisanten der Kommunisten, welcher unter dem Namen Toranomon-Zwischenfall (, toranomon jiken) Bekanntheit erlangte.Richard H. Mitchell: Thought Control in Prewar Japan. Cornell University Press, Ithaca u. a. 1976, S. 52, 55.

Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit 1925 Aus den Befürchtungen um das subversive Potenzial der sozialistischen Bewegung resultierte das Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, das am 19. Februar 1925 in Kraft trat. Allerdings gingen die Bezeichnungen „Kommunismus“ oder „Anarchismus“ aufgrund von Definitionsproblemen nicht in den Gesetzestext ein.Richard H. Mitchell: Thought Control in Prewar Japan. Cornell University Press, Ithaca u. a. 1976, S. 64. Stattdessen griffen die Gesetzgeber auf das moralisch aufgeladene und unpräzise Wort kokutai (dt. etwa: Nationalwesen) zurück. Die Erhebung dieser bis 1929 undefiniert gebliebenen Bezeichnung zum Rechtsterminus signalisierte die Verknüpfung von Legalität mit Moralität und erschuf in Mitchells Worten eine legal hydra („rechtliche Hydra“), die Polizei und Strafverfolgungsbehörden weitreichende Befugnisse eröffnete.Richard H. Mitchell: Thought Control in Prewar Japan. Cornell University Press, Ithaca u. a. 1976, S. 67. Artikel 1 des Gesetzes stellte die Gründung von bzw. wissentliche Mitgliedschaft in einer Organisation mit dem „Ziel der Veränderung des kokutai oder der Ablehnung des Systems des Privateigentums“ unter Strafe von bis zu zehn Jahren Gefängnis oder Zuchthaus. Auf Agitation, finanzielle oder persönliche Unterstützung solcher Vorhaben standen geringere Strafen.Patricia G. Steinhoff: Tenkō. Ideology and Societal Integration in Prewar Japan. Dissertation, Harvard University, Cambridge (Massachusetts) 1969, S. 36. 1928 wurde das Höchststrafmaß auf die Todesstrafe ausgedehnt und 1941 das Gesetz erneut verschärft.Masao Maruyama: Denken in Japan. Hrsg. und übers. v. Wolfgang Schamoni und Wolfgang Seifert. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, S. 83. Insgesamt wurden zwischen 1928 und 1941 aufgrund des Gesetzes rund 66.000 Personen festgenommen. Allerdings wurden nur rund 5.600 angeklagt und nur eine Person zum Tode verurteilt.Richard H. Mitchell: Thought Control in Prewar Japan. Cornell University Press, Ithaca u. a. 1976, S. 142, 12.

Gesetz zum Schutz und zur Überwachung von Weltanschauungstätern 1936 Mitte der 1930er-Jahre war die Zahl der unter dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit angeklagten und aus der Haft entlassenen Personen auf über 10.000 gestiegen.Kokushi daijiten, Eintrag shisōhan hogo kansatsuhō. Darunter befanden sich sowohl jene, die nach Einschätzung der Behörden ihrer Weltanschauung glaubwürdig abgeschworen hatten, als auch jene, die nicht oder nicht ausreichend tenkō (, hitenkō) begangen hatten, aber beispielsweise aus Mangel an Beweisen freigelassen wurden. Die entlassenen Konvertiten und Nicht-Konvertiten stellten für Justiz und Polizei nach wie vor eine Bedrohung dar. Unzureichend und nicht Konvertierte sollten daher ebenso überwacht werden wie Konvertiten, bei denen die Gefahr eines Rückfalls in alte Denkmuster bestand, die durch diverse Erschwernisse, beispielsweise bei der Arbeitssuche, noch verschärft wurde.Patricia G. Steinhoff: Tenkō. Ideology and Societal Integration in Prewar Japan. Dissertation, Harvard University, Cambridge (Massachusetts) 1969, S. 243 f.