Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund (DIGB) (1869–1933) war die erste überregionale Dachorganisation jüdischer Gemeinden in Deutschland und gehört zu den Vorläuferorganisationen des heutigen Zentralrates der Juden in Deutschland.Zentralrat der Juden in Deutschland: (Selbstdarstellung im Internet). mini|Deutsch-Israelitischer Gemeindebund, Siegelmarke

Vorgeschichte und Umfeld Eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung einer jüdischen Gesamtorganisation in Preußen, dem größten der späteren Bundesstaaten Deutschlands, bedeutete das am 23. Juli 1847 erlassene preußische Gesetz über die Verhältnisse der Juden, das in seinem Paragraphen 37 den einzelnen Synagogengemeinden die Rechte einer juristischen Person als Korporation des öffentlichen Rechts verlieh und dem im Laufe der Zeit ähnliche Gesetze in anderen deutschen Staaten folgten. Dies ermöglichte es den Gemeinden, sich zu größeren Verbänden zusammenzuschließen, die selbst als öffentliche juristische Personen anerkannt werden konnten.Esriel Hildesheimer: Jüdische Selbstverwaltung unter dem NS-Regime: der Existenzkampf der Reichsvertretung und Reichsvereinigung der Juden in Deutschland. Mohr Siebeck, Tübingen 1994, ISBN 978-3161461798; .

In der Zeit des Kaiserreichs entstanden viele derartige jüdische Organisationen für politische, soziale und gemeindliche Aufgaben, welche auf der Ebene der lokalen Kultusgemeinde nicht zu bewältigen waren. Religiöse Fragen spielten in den Vereinen eine geringere Rolle als politische Themen, vor allem die Herausforderung des Antisemitismus. Zwar blieben vor 1933 alle Versuche erfolglos, eine einheitliche jüdische Organisation zur Vertretung aller deutschen Juden zu schaffen, aber es gab eine Reihe von teils miteinander kooperierenden, teils auch konkurrierenden deutschlandweiten Organisationen, die jüdische Aktivitäten in einem vorher nicht erreichten Umfang koordinierten.Steven M. Lowenstein: Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit. Band 3, München 1997; S. 136 f.

Gründung Im Vorfeld der Deutschen Einigung und nach Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 wuchs vor allem unter liberalen Juden, die die nationalen Einigungsbemühungen vielfach unterstützten und begrüßten, das Bedürfnis eines deutschlandweiten jüdischen Zusammenschlusses, der die Kommunikation und Koordination unter den Gemeinden erleichtern sollte.Max P. Birnbaum: Staat und Synagoge, 1918–1938: eine Geschichte des Preussischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden (1918–1938). Mohr Siebeck, Tübingen 1981; .

Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund war der erste große jüdische Dachverband, dessen Wirkungskreis ganz Deutschland erfasste. Er konstituierte sich als weltliche jüdische Gemeindeorganisation anlässlich der ersten Israelitischen Synode in Leipzig (29. Juni bis 4. Juli 1869), zu der sich Rabbiner, Wissenschaftler und führende Laien aus sechzig vorwiegend dem Reformjudentum zugehörigen Gemeinden Deutschlands, Österreichs und anderer Länder Europas und Amerikas versammelt hatten.Kerstin von der Krone: Wissenschaft in Öffentlichkeit: die Wissenschaft des Judentums und ihre Zeitschriften (Studia Judaica 65). De Gruyter, Berlin 2011, ISBN 978-3110266139; S. 186.Verhandlungen der ersten israelitischen Synode zu Leipzig vom 29. Juni bis 4. Juli 1869. Gerschel's Verlagsbuchhandlung, Berlin 1869 (Online-Ausg. d. Univ.-Bibliothek Frankfurt am Main, 2013). Die Gründungsversammlung bezeichnete den Kampf für die rechtliche Gleichstellung der Juden als Hauptaufgabe der Vereinigung.

An der Gründung beteiligt waren neben Moritz Lazarus, dem Vorsitzenden der Synode, unter anderem der Stadtverordnete und Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Dresdens, Emil Lehmann, und der Syndikus der Breslauer Judengemeinde David Honigmann (1821–1885), der in den 1840er Jahren als erster preußischer Jude überhaupt in Berlin ein Studium der Jurisprudenz abgeschlossen hatte.Barbara Strenge: Juden im preußischen Justizdienst 1812-1918: Der Zugang zu den juristischen Berufen als Indikator der gesellschaftlichen Emanzipation (Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin). K.G. Saur, München u. a. 1996, ISBN 978-3598232251 (De Gruyter Reprint); .

Der Israelitische Gemeindebund nahm seine Verbandsaktivitäten effektiv erst nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 im Deutsch-Französischen Krieg auf und wuchs zunächst sehr langsam. Erst 1872 wurde die satzungsmäßige Mindestmitgliedsanzahl von 100 Gemeinden erreicht. Bis 1875 wurden auch österreichische Gemeinden aufgenommen, danach beschränkte sich der Verband auf das Gebiet des Deutschen Reiches. Um Vorbehalten strengerer jüdischer Glaubensrichtungen zu begegnen und eine möglichst breite Zusammenarbeit zu ermöglichen, sollte die Diskussion religiöser Belange grundsätzlich nicht in seine Zuständigkeit fallen.Michael Reuven: Art. Deutsch-Israelitischer Gemeindebund. In: Encyclopaedia Judaica, Bd. 5, Detroit 2007, S. 626.

Ziele, Struktur und Aufgaben Die Gründung zielte auf eine Vereinigung aller jüdischen Gemeinden Deutschlands ab. In diesem Sinne beschloss die Generalversammlung des Bundes im Jahre 1872, ein Komitee zu beauftragen, um „auf die gesetzgebenden Faktoren dahin zu wirken, einen einheitlichen Rechtsverband der Gemeinden zu errichten.“ Es gelang dem DIGB jedoch während der Zeit seines Bestehens nicht, eine solche Gesamtorganisation zu schaffen oder sich selbst als solche zu etablieren; er blieb immer eine lose freiwillige Verbindung, der sich viele Gemeinden auch nicht anschlossen, etwa weil sie die reformjüdische Ausrichtung ablehnten oder weil ihnen die im Gemeindebund herrschenden undemokratischen Leitungsstrukturen missfielen.Otto Dov Kulka: Historische Einleitung. In: ders. u. a. (Hrsg.): Deutsches Judentum unter dem Nationalsozialismus, Band 1: Dokumente zur Geschichte der Reichsvertretung der deutschen Juden, 1933-1938. Mohr Siebeck, Tübingen 1997; . Die in die leitenden Gremien des Bundes entsandten Vertreter wurden vorwiegend ernannt.

Im Gegensatz zu den meisten später errichteten nationalen Verbänden und Vereinigungen, so auch dem 1893 zum Teil unter Mitwirkung derselben PersonenGerhard Köbler: Jüdische deutsche Juristen. Vgl. Pkt. D) Kurzbiographien (prosopographischer Überblick) (Onlinepublikation, 2012, abgerufen am 1. Februar 2016). gegründeten Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (C.V.), blieb der DIGB prinzipiell immer ein Bund von lokalen Gemeinden, die sich zusammentaten, um kleinen Gemeinden finanziell beizustehen, die Wanderbettelei zu bekämpfen und mit den Staaten in Fragen der Wohlfahrtspflege und der Verwaltung des jüdischen Gemeindelebens und Schulwesens zu verhandeln. In späterer Zeit finanzierte der DIGB auch Rentenzahlungen für jüdische Lehrer.

Der in Deutschland in den Jahren ab 1879 bis Anfang der 1890er Jahre rasant an Popularität gewinnende Antisemitismus stellte die jüdischen Gemeinden vor die in der Gründungsphase des Gemeindebundes in dieser Form noch nicht erwartete Herausforderung eines zunehmend judenfeindlichen Umfelds. Die Frage, wie von jüdischer Seite darauf zu reagieren sei, wurde unterschiedlich beantwortet und führte auch innerhalb des DIGB zu Zerreißproben.Peter Pulzer: Kap. VII. Die Wiederkehr des alten Hasses, und VIII. Die Reaktion auf den Antisemitismus. In: ders. mit Paul Mendes-Flohr, Steven M. Lowenstein, Monika Richarz (Hrsg.): Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit. Dritter Band: Umstrittene Integration 1871–1918. Beck, München 1997, ISBN 978-3406397042; S. 193–277; hier: S. 212–216 („Die ersten Reaktionen“).

Entwicklung bis 1914 Der DIGB hatte seinen Sitz zunächst in Leipzig. Er gehörte bereits Anfang der 1880er Jahre und trotz seiner zu dieser Zeit noch geringen Größe neben der Alliance Israélite Universelle in Paris, der Anglo-Jewish Association in London und der 1872 gegründeten Israelitischen Allianz zu Wien zu den bekannteren jüdischen Gemeinde- und Kulturorganisationen in Europa. Als der Gemeindebund aufgrund des sächsischen Vereinsgesetzes 1882 aus Leipzig ausgewiesen wurde, verlegte er seinen Sitz nach Berlin. Dritter Präsident und erster Verbandsleiter nach der Übersiedlung wurde der Berliner Arzt Samuel Kristeller (1882–1896); stellvertretender Präsident wurde Moritz Lazarus (1882–1894).Ingrid Belke (Hrsg.): Moritz Lazarus und Heymann Steinthal. Die Begründer der Völkerpsychologie in ihren Briefen. Band II/2, Mohr Siebeck, Tübingen 1986, S. 530, Anm. 1 (Anm. der Editorin). Erst nach der Verlegung des Sitzes begann der Gemeindebund schneller zu wachsen: Die 183 Gemeinden des Jahres 1882 hatten sich 1888 bereits auf 350 nahezu verdoppelt und mit 652 Mitgliedsgemeinden im Jahr 1898 mehr als verdreifacht.

In den 1890er Jahren übernahm der Historiker Martin Philippson die Verbandsführung (1896–1904) und erreichte, dass dem DIGB durch königlichen Erlass vom 13. Februar 1899 die Körperschaftsrechte und damit die Rechtsfähigkeit als juristische Person in Preußen verliehen wurden, was für die praktische Verbandsarbeit enorm wichtig war. Dazu hatte es allerdings einer Satzungsänderung bedurft, wonach künftig „die Erörterung politischer Gegenstände“ im Verband ausgeschlossen war. Die politische Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zur Abwehr des Antisemitismus hatte mittlerweile zwar ohnehin großteils der 1893 gegründete Central-Verein (C.V.) übernommen. Allerdings schien es den Mitgliedern nicht vorstellbar, dass ein politisch nicht handlungsfähiger Gemeindeverband die umfassende Interessenvertretung der Juden in Deutschland wahrnehmen könnte. Nach Aussage seines langjährigen Generalsekretärs Wilhelm Neumann (der diese Funktion 36 Jahre lang von 1893 bis zum 1. April 1929 unter vier Präsidenten ausübte)Max P. Birnbaum: Staat und Synagoge, 1918–1938: eine Geschichte des Preussischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden (1918–1938). Mohr Siebeck, Tübingen 1981, S. 177 u. Anm. 128; dgl. Claudia Prestel: Jugend in Not: Fürsorgeerziehung in deutsch-jüdischer Gesellschaft (1901-1933). Böhlau, Köln und Wien 2003; S. 258 u. Anm. 249. verzichtete der DIGB deshalb seit diesem Zeitpunkt auf seinen Gesamtvertretungsanspruch. Stattdessen wandte sich Philippson im September 1900 mit einem Aufruf an die deutschen Juden und forderte die Gründung eines alle Juden in Deutschland vertretenden „Allgemeinen deutschen Judentages“. Wiewohl seine Idee nicht realisiert werden konnte, führten wechselvolle Verhandlungen schließlich zur Schaffung einer weiteren Organisation, des Verbands deutscher Juden (VdJ), in dessen Vorstand Philippson bei der Gründung im April 1904 eintrat. In der Folgezeit wurde der VdJ, der mit dem DIGB und dem C.V. personell eng verzahnt blieb und bis in die Anfangszeit der Weimarer Republik bestand, von staatlichen Stellen und nichtjüdischen Institutionen immer stärker als die eigentliche politische Vertretung der deutschen Juden wahrgenommen, während der Gemeindebund sich weiter in die Richtung eines Sozial- und Wohlfahrtsverbands entwickelte und die Beziehungen der jüdischen Gemeinden nach innen koordinierte.

Um diese Zeit gehörten dem DIGB rund 800 Gemeinden als Mitglieder an.Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bd. 7. Leipzig 1907, S. 529 f. 1911 gehörten dem Bund 1012 Gemeinden an, das war mehr als ein Drittel aller jüdischen Gemeinden Deutschlands.

In den ersten 40 Jahren seines Bestehens hat der DIGB bedeutende jüdische Wohlfahrts-, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen geschaffen oder angestoßen, deren Bestand durch erhebliche Stiftungen und Vermächtnisse gesichert wurde. Viele später selbstständige jüdische Institutionen verdanken ihre Errichtung somit der Initiative des Gemeindebunds, so das Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland, die jüdische Zentralwohlfahrtsstelle (ZWSt), die Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge, die Vereine für jüdische Geschichte und Literatur und der Verband der jüdischen Lehrervereine.

Wissenschaftliche Projekte und Veröffentlichungen