Paula von Weitershausen oder Wittershausen genannt Reichwein (* 1539 vermutlich auf Burg Bromberg oder in Zwiefalten; † 1. Januar 1609 in Pforzheim) war von 1574 bis 1598 die letzte Äbtissin des freiadeligen Frauenstiftes Frauenalb vor seiner Aufhebung durch die Markgrafschaft Baden-Durlach, die mit verfallener Klosterzucht begründet wurde.
Leben Paula von Weitershausen entstammte der niederadeligen Familie Weitershausen, die ihren Ursprung im hessischen Weitershausen bei Marburg hatte, und war eine Tochter des herzoglich württembergischen Forstmeisters Ulrich von Weitershausen (Wittershausen) genannt Richwin (* um 1495; † 1560) und der Anna Lembler († 1576) von Horkheim.
→ Zu weiteren Vorfahren siehe den Artikel zu ihrem Bruder Bastian von Weitershausen.
Äbtissin von Frauenalb mini|Klosterruine Frauenalb, Überreste des Kreuzgangs Paula von Weitershausen kam vermutlich schon als Kind in das Frauenstift Frauenalb, in dem die Klosterfrauen nach der Benediktinerregel lebten. Am 29. Januar 1574 wurde sie als Nachfolgerin der Katharina von Bettendorf († 1573) zur Äbtissin gewählt. Ihre ältere Schwester Katharina (* 1535; † 1609/24) war gleichzeitig Priorin des Klosters.
Die weltliche Schirmherrschaft (Vogtei) über das zum Bistum Speyer gehörende Stift Frauenalb wurde zu dieser Zeit gemeinsam von der Markgrafschaft Baden-Baden und der Grafschaft Eberstein wahrgenommen. Während Graf Wilhelm IV. von Eberstein in seinem Herrschaftsgebiet 1556 die Reformation eingeführt hatte, blieben die Markgrafen von Baden-Baden zunächst katholisch. In Stift Frauenalb fand keine Änderung der Konfession statt.
Die frauenalbischen Amtleute in der Regierungszeit der Äbtissin, die jeweils von der badischen Kanzlei bestätigt wurden, waren 1543 bis 1579 Christoph Rothfuß († 1579)Aus Gersbach. – während seiner Dienstzeit war Jakob Sieber 1572 bis 1579 Klosterschreiber –, 1579 bis 1591 Jakob Sieber – in dieser Zeit (1587) war Peter Möglin Amtsschreiber –, 1591 bis 1595 Christoph Hess (Höß) und 1595 bis 1598 Johann Moll.Vgl. G. E. L. von Preuschen: Recht des Marggrävlichen Hauses, bes. S. 78–80.
Im frauenalbischen Hauptort Ersingen amtierten als Schultheißen Martin Würsch (1575, 1577), Jakob Sieber (1586), Ulrich Kaspar (1586 bis 1587),Vgl. G. E. L. von Preuschen: Recht des Marggrävlichen Hauses, S. 252f. Peter Mögl (ab 1587), Wilhelm Minßinger (Münsinger) von Freudeck (1593) und Bartlin Volmar (1596, 1604). Der Sitz des für das Kondominat zuständigen baden-badischen Amtes war Ettlingen.
Im Kloster wurden, einschließlich der Handwerker, täglich 60 bis 70 Personen verköstigt. Zum Kloster gehörten Klosterkirche, Konventshaus, Dormitorium, Abtei, Amtshaus, Schreiberkammer, Wildschützenkammer, Gartenhaus, Kellerei, Küferei, Küsterei, Beichthaus, Schmiede, Wagnerei, Schreinerei, Schuhmacherstube, Viehhaus, Ställe, Gasthaus, Siechenhaus und Mühle.S. 33f und öfter.Vgl. Franziska Geiges-Heindl: Das Benediktinerinnenkloster Frauenalb von den Anfängen bis zur Reformation. (Europäische Hochschulschriften III/145). Peter Lang, Frankfurt am Main 1980, S. 52. Unter anderem wurden jährlich 3000 Malter Frucht eingesammelt und 26 Fuder Wein getrunken; die Kosten der Verpflegung konnten durch die laufenden Einnahmen nicht immer gedeckt werden konnte, so dass oft Schulden gemacht werden mussten.S. 19f und 30. Paula von Weitershausen bezog private Einkünfte aus Weiler, Ersingen, Bilfingen (Pülfingen), Pforzheim und Sulzbach.Vgl. Bernd Breitkopf: Frauenalb. Streifzug durch 800 Jahre Geschichte. (Beiträge zur Geschichte des Landkreises Karlsruhe 7). Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 2008, S. 23f.
Hexenprozesse in Ersingen Noch unter der alten Äbtissin Katharina von Bettendorf war 1573 Dorothea MuhlhenginWitwe von Anton Roth († um 1569), in erster Ehe verheiratet mit N. Schlägel. „Mühlhang“ ist verschiedentlich als Flurname belegt. aus Ersingen „kürtzlichen daselbsten bezig (= andauerndem) Hexenwerks halb in Hafft ingezogen worden“ und hatte sich im Gefängnis „selbst entleibt“.Vgl. G. E. L. von Preuschen: Recht des Marggrävlichen Hauses, S. 136, und Beilagen, S. 179f. Auch Katharina Hildebrand und Margaretha BurckhardtEhefrau von Lorenz Burckhardt, lag zuvor in Ersingen im Gefängnis. aus Ersingen wurden 1573 verhaftet und später in Baden-Baden als angebliche Hexen verbrannt.Vgl. Johann Georg Friedrich Pflüger: Geschichte der Stadt Pforzheim. Flammer, Pforzheim 1862, S. 212.
Im November 1576 fand in Ersingen ein Hexenprozess gegen die dortige Hebamme Margaretha BauerbacherEhefrau von Georg (Jörg) Baurbächer; Georg Bauerbacher (Burbacher) aus Ersingen wurde 1578 hingerichtet, weil er den Wirtssohn Hans Baader erstochen hatte. statt, die durch die Besagung der 1574 hingerichteten Margaretha Burckhardt belastet war, von der Bevölkerung für Viehsterben verantwortlich gemacht und am 1. Dezember 1576 in Ettlingen verbrannt wurde.Vgl. G. E. L. von Preuschen: Recht des Marggrävlichen Hauses, S. 136, und Beilagen, S. 251f.
„Schirms-Verwandte, Schultheiß Gericht und gantze Gemeinde“ der Dörfer Ersingen und Bilfingen baten im Februar 1577 den Markgrafen Philipp II. von Baden-Baden,In der Sekundärliteratur teilweise fälschlich: Christoph von Baden. er möge sie doch von den „bösen Weibern“ befreien, die mit Lähmung und Tötung des Viehs großen Schaden anrichteten.Vgl. Ebenda, S. 136f, und Beilagen, S. 268f; Johann Georg Friedrich Pflüger: Geschichte der Stadt Pforzheim. Flammer, Pforzheim 1862 „Bey Regierung“ der Äbtissin Paula von Wittershausen, die im Gerichtsverfahren durch Christoph Rothfuß vertreten wurde,Entgegen Adelheid Rehbaum-Keller Ausgrenzung und Vernichtung gestern – und heute? Schmitz, Gießen 1994, S. 77, führte sie nicht selbst den Vorsitz im Verfahren. fand ein weiterer Hexenprozess in Ersingen statt: Auf Antrag von Johann Conrad Gremp von Freudenstein († 1590), Zinsvogt zu Ettlingen, dem Anwalt des weltlichen Schirmherren Markgrafen Philipp II., wurden Apollonia KiselWitwe von Laux Kisel. und Anna Weselin,Ehefrau von Hans Weselin. beide aus Bilfingen, am 17. Mai 1577 „teuffenlischer Zauberey wegen“ zum Feuertod verurteilt, „damit Jr peen, vnnd schandlicher tod, menniglichen ain exempel vnnd ebenbildt seye, sich vor dergleichen, deufflischer vnnd zauberischen, auch anderen übelthatten wissen zu hueten“. Richter des peinlichen Halsgerichtes waren Franz Weißbrot, Schultheiß zu Ettlingen, und 12 Laienrichter aus Ersingen und Bilfingen.Vgl. Gustav Adolf Reiling: Hexenprozesse im Pforzheimer Bezirk. In: Pforzheimer Geschichtsblätter 5 (1980), S. 205–210, bes. S. 206 und 208–210. In Ersingen spiegeln die Flurnamen Hexenbäumle und Hexenbusch die Erinnerung an die Hexenverbrennungen wieder.Vgl. Gustav Adolf Reiling: Hexenprozesse im Pforzheimer Bezirk. In: Pforzheimer Geschichtsblätter 5 (1980), S. 205–210, S. 205.
1577 setzte sich die Äbtissin bei Markgräfin Anna von Pfalz-Veldenz, die Baden-Durlach vormundschaftlich regierte, erfolgreich für die milde Bestrafung eines ertappten und in Pforzheim inhaftierten Wilderers ein, bei dem es sich um den Schultheiß des frauenalbischen Dorfes Schielberg Lorenz Kuhn (Cuon) handelte. Paula von Weitershausen bat die baden-badische Kanzlei 1579 um die Bestallung ihres Schreibers Jakob Sieber, der dem Kloster sieben Jahre treu gedient habe, als neuem Amtmann.
Streit um den Pfarrsatz in Ersingen 1584 wurde Pfarrer Wolfgang Winckler,Aus Schwäbisch Werdt, auch 1577 als Pfarrer von Ersingen erwähnt. der das Abendmahl nach evangelischer Weise in beiderlei Gestalt gereicht hatte, auf Verlangen der Äbtissin aus der Pfarrei Ersingen und Bilfingen, für die sie die Kollatur innehatte, vertrieben. Paula von Weitershausen hatte nach eigener Aussage „die Bibel … nie gelesen, weill Sie gehört, einem sey sie nutz, dem anndern schädtlich, der sich nicht drein zu richten wisse“.S. 31. Die Äbtissin nahm zunächst Magister Matthäus Meier, bisher Kaplan zu Ettlingen, als Pfarrer an, musste dann aber auf Verlangen der baden-badischen Kanzlei Johann BoschZuvor 1561/62 bis 1584 Pfarrer in Fautenbach, aus dem Bistum Basel vertrieben, 1590 Pfarrer in Vimbuch. installieren.Vgl. Horst Bartmann: Die Kirchenpolitik der Markgrafen von Baden-Baden im Zeitalter der Glaubenskämpfe (1535–1622). In: Freiburger Diözesan-Archiv 81 (1961), S. 179. Der Speyerer Generalvikar Beatus Moses (* um 1535/40; † 1602)Aus Rouffach; Studium in Freiburg im Breisgau (1556) und Dole (1561, 1564), Dr. jur. utr., 1571 bis 1602 Generalvikar des Bistums Speyer; sein Patenkind Beatus Moses der Jüngere (* um 1585, + nach 1627) war Prokurator am Reichskammergericht. beauftragte den Dekan zu Rotenfels Johann Vermius († nach 1592), unter Androhung der Exkommunikation dafür zu sorgen, dass die Äbtissin den neu eingesetzten Priester Johann Bosch absetzte und Winckler die Pfarrstelle wieder verschaffte.Schreiben vom 18. Juli 1584; Generallandesarchiv Karlsruhe (Bestand 40 Frauenalb, Nr. 218); vgl. Moritz Gmelin (Bearb.): Urkundenarchiv des Klosters Frauenalb. Specialia. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 24 (1872)
Nach einer Mitteilung von Hieronymus Walch (1589–1671)Specification Deren jenigen Personen, so sich dieses Bads bedient, und nach glücklich vollbrachter Baden-Cur zur Gedächtnuß Ihre Wappen hinterlassen haben. In: Hieronymus Walch: Beschreibung des uralten heilsamen mineralischen Bades bei Liebenzell. Stuttgart 1668. soll ein gewisser „Paul von Wittershausen, Amptmann zu Frauenalb“ 1584 erfolgreich in Liebenzell gekurt und einen Wappenschild hinterlassen haben.Vgl. Renate Neumüllers-Klauser: Die Inschriften des Landkreises Calw (= Die deutschen Inschriften. Band 30. Heidelberger Reihe. Band 10). Reichert, Wiesbaden 1992, ISBN 3-88226-512-4, Nr. 371 (online). Da es sich um eine fehlerhafte Wiedergabe der Inschrift handeln muss, deutet die Notiz auf eine Kur der Äbtissin hin.
Die Äbtissin hielt den frauenalbischen Amtmann Jakob Sieber 1586 verschiedentlich zur Rechnungslegung an, aber er befolgte die Anweisungen nicht. Die frauenalbischen Untertanen in Pfaffenrot, Schielberg, Burbach (heute Ortsteile von Marxzell) und Völkersbach beschwerten sich in diesem Jahr bei den beiden Schirmherren des Klosters, dass ihnen das nach ihren Dorf-Weistümern von 1539 und 1540 zustehende Zehrgeld für geleistete Frondienste vorenthalten wurde.Auszug der Beschwerden, 1586. In: G. E. L. von Preuschen: Recht des Marggrävlichen Hauses, Beilagen, S. 160–163.
Mehrfach (1587, 1588, 1590) bat Paula von Weitershausen die Markgrafschaft Baden-Baden und die Grafschaft Eberstein um die Abnahme ihrer Jahresrechnungen für die vergangenen Jahre, offenbar aber ohne Erfolg. Sie beklagte sich 1587 über Untreue bei der Erhebung von Schatzung und Umgeld des Ersinger Schultheiß Ulrich Caspar, der daraufhin verhaftet wurde.Vgl. G. E. L. von Preuschen: Recht des Marggrävlichen Hauses, Beilagen, S. 252–257. 1590/91 beschwerte sich die Äbtissin über den „treulos meineydigen“ Gastmeister und Keller des Klosters, der ein „hochmüthiger Gesell“, sei, und bat den baden-badischen Kanzler und die Räte um seine Entlassung.
1591 bat Paula von Weitershausen den Markgrafen Eduard Fortunat von Baden-Baden, den Amtmann Jakob Sieber auf seine eigene Bitte hin zu entlassen, seine letzte Jahresrechnung abzunehmen und Christoph Hess, den bisherigen Speyerer Schultheiß und Zollschreiber zu Rheinhausen, der „auch unser guten Cathollschen Religion zu dem auch eine ehrliche Haußfrau, und mit keinen Kinderen beladen“ sei, als neuen Amtmann zu bestellen.
Visitation durch den Bischof von Speyer