Langenlipsdorf ist ein OrtsteilAuflistung als Ortsteil von Niedergörsdorf im Kommunalverzeichnis Brandenburg; abgerufen am 2. Mai 2026 der Gemeinde Niedergörsdorf im Landkreis Teltow-Fläming des deutschen Bundeslands Brandenburg. Lage Das Kirchdorf liegt rund acht Kilometer südlich von Jüterbog und sechs Kilometer südöstlich von Niedergörsdorf. Die Nachbarorte sind Oehna im Westen, Bochow im Norden, Hohenahlsdorf (Niederer Fläming) im Nordosten, Borgisdorf im Osten und Zellendorf im Süden. Das Straßendorf liegt am Kreuzungspunkt der von Westen kommenden Kreisstraße 7211, der von Norden nach Süden durch den Ort führenden Kreisstraße 7210 sowie der nach Osten führenden Landstraße 715. Der überwiegende Teil der Gemarkung wird landwirtschaftlich genutzt; lediglich im Südwesten, an der Grenze zu Sachsen-Anhalt ist eine größere zusammenhängende Waldfläche als Teil der Jähnickendorfer Heide. Auf dem Gebiet liegen drei zu- und abflusslose Weiher: Rund 2,6 km nördlich des Dorfzentrums der Rötpfuhl, rund zwei Kilometer in nordöstlicher Richtung die Schafwäsche sowie rund 2,9 km in südwestlicher Richtung der Ölpfuhl. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Südwesten werden durch einen unbenannten Meliorationsgraben entwässert.Langenlipsdorf, Webseite des Brandenburgviewers, abgerufen am 9. Mai 2021. Südwestlich des Dorfes befand sich im Mittelalter die Siedlung Kähnsdorf.

Geschichte und Etymologie Frühzeit bis 15. Jahrhundert mini|Dorfkirche Langenlipsdorf Auf dem Gebiet des Ortes wurden jungslawische und frühdeutsche Funde aus dem 11. und 12. Jahrhundert gefunden. Genaue Forschungen stehen noch aus. Langenlipsdorf wird das erste Mal 1227 erwähnt, als ein Leutpriester Arnoldus de Lubistorp in Jüterbog erschien. Südlich von Langenlipsdorf befand sich Kähnsdorf, erstmals 1216 erwähnt, allerdings fiel es 1383 wüst. In der Frühzeit war auch in diesem Dorf die Besitzgeschichte ausgesprochen komplex und umfasste bis zu 25 verschiedene Anteile, die sukzessive an den Landesherren bzw. das Amt gelangten. Das Dorf mit „allem Recht“ und Kirchenpatronat gehörte vor 1368 bis 1817 der Vogtei bzw. dem Amt Jüterbog. Drei Hufen bzw. vermutlich nur Hebungen daraus, gehörten vor 1368 bis 1368 den Herren von der Dahme (Dahmis), die diese weiterverlehnt hatten. Vor 1368 bis vor 1393 besaß der Bürger Düwel die Hebungen aus zwei Hufen. Sie brachten ihm zusammen je 16 Scheffel Roggen und Hafer (1368); bestanden später nur noch aus den Hebungen einer Hufe (1393) im Besitz des Bürgers Luckenwalde aus Jüterbog. Vier Hufe, bzw. vermutlich nur die Hebungen aus diesen, besaß vor 1368 bis nach 1383 die Familie Greygenvot. Der Bürger Krüger aus Jüterbog besaß vor 1368 bis nach 1383 Hebungen in Höhe von 5 Wispel Roggen (1386) bzw. Hebungen aus einer Hufe, die je acht Scheffel Roggen und Hafer gaben (1383). Die Hebungen aus einer Hufe besaß vor 1368 bis nach 1383 der Bürger Langenhaus aus Jüterbog. Einen siebten Anteil besaß vor 1368 bis nach 1414 der Bürger Römer aus Jüterbog. Diesen Anteil besaßen von 1447 bis 1484 die Familie von Staupitz, die ihn an die Familie von Schlieben verkauften. Es handelte sich um Hebungen aus drei Hufen, die jede 8 Scheffel Roggen und Hafer gab (1368, 1383) bzw. Hebungen aus zwei Hufen, die jede 8 Scheffel Roggen, 8 Scheffel Hafer und Geld haben (1414). Nachdem dieser Anteil an den Landesherren zurückgefallen war, wurde er zum Teil neu verlehnt: Von 1487 bis 1598 besaß ihn der Barbier Rahn und dessen Erben, Bürger als Calbe (Saale). Anschließend kam er an den Richter Moritz aus Jüterbog und dessen Erben, die ihn 1641 an den Rittmeister Junack und seine Erben weitergaben. Von dort gelangten sie im Jahr 1708 an die Familie Wollersheim und von dort im Jahr 1742 bis nach 1759 an die Familie Flemming. Es handelte sich um Hebungen einer Hufe, die je vier Scheffel Roggen und Hafer erbrachte (1487). Weitere zwei Hufen bzw. nur Hebungen besaß die Familie Wittenberg bis vor 1368. Ein neunter Anteil lag vor 1368 bis nach 1383 beim Richter von Zeuden aus Jüterbog. Er besaß Hebungen aus drei Hufen, von denen eine je 8 Scheffel Roggen und Hafer gab, eine je 6 Scheffel Roggen und Hafer sowie die dritte Hufe 8 Scheffel Hafer zahlte (1368, 1683). Bis 1383 besaß der Bürger von Rehfeld nicht weiter benannte Geldhebungen (1383), die im genannten Jahre der Familie Duben übertragen wurden. Die Hebungen aus zwei Hufen besaß vor 1383 der Bürger Gotz aus Jüterbog. Sie brachten ihm je 8 Scheffel Roggen und Hafer (1383). Ein zwölfter Anteil lag vor 1383 bis vor 1445 beim Bürger Schütze aus Jüterbog, der ihn vor 1445 bis 1482 an den Bürger Felgentreu aus Jüterbog weitergab, nachdem dieser bereits einen Teil zur Anwartschaft erhalten hatte. Er ging im Jahr 1482 an den Kanzleischreiber Freudemann und dessen Erben, ebenfalls als Jüterbog, die ihn 1555 an die Familie von Schönermark verkauften. Dort blieb er bis nach 1699. Es handelte sich bei diesem Anteil über Hebungen (je 14 Scheffel Roggen und Hafer, 1383) bzw. Hebungen aus 2 Hufen (jede gab je 6 Scheffel Roggen und Hafer, 1466) bzw. Hebungen aus einer Hufe (jede gab 4 Scheffel Roggen und Hafer, 1514). Ein 13. Anteil bestand aus Hebungen von zehn Hufen, die jeder 8 Scheffel Roggen gaben (1383) bzw. Hebungen aus elf Hufen (jede mit 8 Scheffel Roggen). Er gehörte bis vor 1383 der Familie Weger, kam im genannten Jahr an die Familie Kalow und vor(?) 1466 bis nach 1503 zum Jüterboger Bürger Laurenz. Eine Hufe war von 1384 bis vor 1530 dem Elendaltar in der Kirche St. Nikolai in Jüterbog zugerechnet. Ein 15. Anteil war bis 1386 ein Afterlehne der Herren von der Dahme und lag vor 1386 bei der Familie Wittram. Sie erhielten die Hebungen aus einer Hufe, die je vier Scheffel Roggen und Hafer sowie Geld gaben. Der 16. Anteil gehörte von 1391 bis vor 1414 dem Bürger Blönsdorf aus Jüterbog und gehörte von 1414 bis 1478 dem Dorfschulzen in Langenlipsdorf. Anschließend kam er im Jahr 1478 an den Bürger Jungermann aus Jüterbog und von dort im Jahr 1613 in den unmittelbaren Besitz des Administrators. Er verlehnte ihn zwei Jahre später an die Familie von Löben, bevor er 1654 dem kurfürstlichen Hof- und Konsistorialrat Reinhardt bzw. dessen Erben gehörte. Sie gaben ihn im Jahr 1770 an die Familie Balzer aus Jüterbog weiter, die ihn bis nach 1815 hielten. Es handelte sich dabei um die Hebungen aus drei Hufen. Zwei von ihnen gaben 1 Wispel Roggen, 1 Wispel Hafer und Geld, eine weitere je acht Scheffel Roggen und Hafer sowie Geld (1391) bzw. Hebungen aus drei Hufen, von denen jede 6 Scheffel Roggen und Hafer sowie Geld gaben (1515, 1568). Der 17. Anteil bestand aus Geldhebungen (1383), die bis vor 1383 der Familie von Heinrichsdorf gehörten und im genannten Jahr an die Familie von Isenberg gingen. Mit 13 Hufen besaßen vor 1446 bis 1478 die Familie von Torgau, Herren zu Zossen, einen großen Anteil. Von drei Hufen erhielten sie je 8 Scheffel Roggen und Hafer, von weiteren 10 Hufen je 10 Scheffel Hafer (1446). Der 19. Anteil gehörte von 1454 bis 1504 dem Bürger Brambalg aus Wittenberg. Er gab ihn bis 1515 an den Ritter Eitelwolf von Stein weiter und von dort gelangte er bis 1527 in den Besitz des Herrn von Pack. Anschließend übernahm der Bürger Freudemann aus Jüterbog die Hebungen aus fünf Hufen. Jede gab 6 Scheffel halb Roggen, halb Hafer (1454). Dieser Anteil wurde anschließend geteilt. Die Hebungen aus zwei Hufen mit je 6 Scheffel halb Roggen, halb Hafer kamen im Jahr 1558 an den Bürger Freudemann, der sie jedoch nur ein Jahr lang hielt. Der zweite Anteil ging im Jahr 1558 an die von Schönermark. Sie erhielten die Hebungen aus drei Hufen, die ebenfalls jede 6 Scheffel, halb Roggen, halb Hafer, gaben. Sie konnten erreichen, dass ihnen spätestens 1658 die gesamten Hebungen im Umfang von 1454 zustanden. Der 20. Anteil lag vor(?) 1459 bis 1448 bei den Brüdern Lindwurm und den Brüdern Rode. Er kam 1448 an die Familie von Kotze zu Germersleben und von dort 1520 an die von Schütze zu Dahme. Sie hielten den Anteil bis 1699; danach kam er an das Amt Jüterbog und von dort 1710 an die Familien Abitsch, Dathe und Brenütz. Sie hielten sie fünf Jahre und gaben sie bis nach 1754 an die Familie Flemming. Es handelte sich dabei über Hebungen aus zwei Hufen, die jede 6 Scheffel Roggen und 6 Scheffel Hafer gaben (1459) bzw. einmal 4 Scheffel Roggen, 4 Scheffel Hafer und einmal 3 Scheffel Roggen und 3 Scheffel Hafer (1648). Die Hebungen aus einer Hufe mit je 6 Scheffel Roggen und Hafer lagen von 1467 bis 1489 beim Bürger Künecke aus Jüterbog. Er verkaufte sie im genannten Jahr an die Familie Lubitz, die sie 1511 an den Ritterkoch Keller übergaben. Den 22. Anteil besaß bis 1475 der Bürger Dalichow aus Jüterbog. Er verkaufte ihn im Jahr 1505 an einen Herrn Greve, der ihn noch im gleichen Jahr an den Bürger Wilke weitergab. Es handelte sich dabei um die Hebungen aus einer Hufe, die je 8 Scheffel Roggen und Hafer sowie Fleischzehnten ergaben (1475). Den 23. Anteil besaß bis 1491 der Diener Prötling, der ihn an den Kanzleischreiber Freudemann verkaufte. Er hielt ihn bis vor 1524. Es handelte sich um Hebungen, von denen zwei Hufe je 8 Scheffel Roggen und Hafer gaben, eine weitere Hufe je vier Scheffel Roggen und Hafer (1491) bzw. auch noch einmal den Fleischzehnten und ein Rauchhuhn vom Wohnhof des Lehnmanns (1495). Den 24. Anteil besaß vor 1648 der Rat zu Jüterbog in Form von Hebungen aus einem Vierhufner, der je 3 Scheffel Roggen und Hafer gab (1648) und anschließend nicht mehr erschien. Der letzte Anteil lag vor 1648 bis 1668 bei der Familie von Seelen und kam im genannten Jahr an die Gebrüder Wächtler. Sie hielten ihn nur zwei Jahre und verkauften ihn an den Kammerrat von Kratz, dessen Erben ihn 1707 an Johann Teupitz7 Jüterbog U 22; Herzog Johann Adolph [I. von Sachsen [-Weißenfels] belehnt Johann Teupitz mit Einkünften in Langenlipsdorf.; 1708.05.08 (Urkunde)], Online-Recherche beim Brandenburgischen Landeshauptarchiv, abgerufen am 9. Mai 2021. und dessen Töchter weitergaben. Diese waren mit dem Akzisekomissar Exß in Leipzig und dem Postmeister Rietz in Baruth verheiratet. Anschließend kam der Anteil im Jahr 1819 an einen Doktor Heffner und den Ratmann Flemming aus Jüterbog, die ihn bis 1839 hielten. Es handelte sich um Hebungen von sieben Einwohnern, von denen zwei jeder 12 Scheffel Roggen gaben. Ein Einwohner zahlte 8 Scheffel Roggen, vier weitere jeder je 4 Scheffel Roggen (1648). In dieser Zeit erschien Langenlipsdorf als Kirchdorf (1227, 1229) bzw. im Jahr 1368 als Dorf (villa); ebenso entstand die Dorfkirche. Eine erste, wenn auch unvollständige Auflistung der Bewohner ergab sich aus dem Register von Einnahme und Ausgabe des Schloßamtes Jüterbog der Jahre 1492/1496. Demzufolge gab es mindestens einen Vierhufner, vier Dreihufner, zwei Zweihufner und zehn Einhufner, die zusammen 30 Hufen bewirtschafteten. Weitere Angaben sind jedoch nicht überliefert. Die Bezeichnung wechselte dabei von zcu langen Lupsdorff im Jahr 1446 zu zu hogen luptzdorff im Jahr 1488.

16. Jahrhundert Um 1500 fand eine Steuererhebung im Erzstift Magdeburg statt, nach der die Bewohner von Langenlipsdorf 5 Schock 11 Groschen zur Anlage zahlen mussten. Eine weitere Angabe über die zu zahlenden Steuern ergab sich aus dem Anschlagk der bewilligten steure vff gehaltenem Landtage zu Magdeburg dienstags nach Lucie 1516, die für das Dorf eine Abgabenlast von 18 Rheinische Gulden (fl) ergab. Das Register über die Aufnahme der im Jahr 1534 verwilligten Steuer des 50. Pfennigs wies eine Last von 31 fl 11 gr 9 Pfennig (d) zum 50. Pfennig auf. Bei einer Visitation der Kirchen und Klöster im Erzstift Magdeburg im Jahr 1562 wurde festgestellt, dass dem Pfarrer drei Hufen zustanden. Er erhielt außerdem die 30. Mandel vom Getreidezehnten und des Fleischzehnten. Der Kirchen standen 1 Morgen Acker zu, die jedoch nur geringe Erträge abwarfen und im 6. bzw. 9. Jahr besät wurden. Der Windmüller war daher verpflichtet, der Kirche 8 Scheffel Roggen und den Fleischzehnten zu bezahlen. Der Küster erhielt 3 Malter 2 Scheffel Korn,