Das Lübeckische Lehrer-Seminar war ein zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Lübeck von der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit gegründetes Lehrerseminar.

Geschichte Vorgeschichte Der Gedanke an ein eigenes Schullehrer-Seminar war bereits gekommen, als die lübeckischen Schulverhältnisse und die Anforderungen des sich entwickelnden Lebens stetig divergierten.

Alle Versuche Anfang des 19. Jahrhunderts das tiefe Niveau der Volksbildung zu heben, gingen von der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit aus. Die dazu gemachten Vorschläge des Predigers Behn zur Wandelung der sogenannten Trivialschulen enthielten erstmals den Gedanken ein eigenes „Schulmeister-Seminarium“ in Verbindung mit dem Waisenhaus ins Leben zu rufen. Lehrer waren bisher nur ehemalige Bedienstete oder Tischler-, Perückenmacher-, Schuster-, Bäcker- und Schneidergesellen. Die von der Gesellschaft gegründete Kommission beschloss jedoch statt des Seminars im Behnschen Sinne eine Armenschule als Musterschule zu gründen. Dies blieb aber ein Projekt.

Zwei Monate nach der Niederlage Blüchers nahm ein, nachdem der Prediger Petersen ähnliche Anträge stellte und das Problem von deren Finanzierung nicht mehr bestand, gegründetes Komitee den von Petersen erstatteten Bericht entgegen. Nach der Ablehnung des Angebotes aus Hannover, jedes Jahr im dortigen Seminar einige Lübecker unentgeltlich auszubilden, schlug man die Gründung einer eigenen Lehrerbildungsanstalt, zunächst als Provisorium für 2 bis 3 Jahre, vor. Der Lehrplanentwurf umfasste Lesen, Schreiben, Rechnen, Deutsche Sprache, Religion, Methodik, Singen und Melodieführen, Geographie, Naturgeschichte, Naturlehre, Weltgeschichte, Technologie und bedingungsweise Musik. Neben der unentgeltlichen Tätigkeit waren die sieben Lehrer verpflichtet, den Unterricht vorläufig in ihren eigenen Wohnungen zu geben. Die Deliberationsversammlung der Gesellschaft stimmte den Anträgen zu und gründete somit prinzipiell das Lübecker Lehrerseminar. Seine Lehrerschaft bildeten der Assessor, v. d. Hude, Münzenberger, Petersen, der Kandidat Lamprecht, sowie der Lehrer Ehlers (den nach einem halben Jahr Gläser ersetzte) und auf Honorarbasis der Chorpräfekt Frohn.

Schullehrer-Seminar Lübeckische Franzosenzeit Ein für den Lehrerstand bestimmter konfirmierte Knabe trat zu seiner fünfjährigen Lehrzeit mit einem Schulinhaber in Kontakt. Bis 1811 blieb er auch nach beendeter Lehrzeit in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Lehrherrn. Ohne die Erlaubnis des Lehrherrn durfte er weder an einer anderen Anstalt unterrichten, noch Privatstunden geben. Auch im Falle, dass er die Erlaubnis hatte, hatte er die Hälfte seines Honorars an seinen Spiritus rector abzuführen. Dieses Dienstverhältnis bestand für den Ausgelernten, bis er eine feste Anstellung fand oder Lübeck verließ.

Das Interesse der Schulinhaber war es, diesen Zustand zu konservieren, also standen sie aus Gründen des eigenen Wohlergehens der Seminartätigkeit ablehnend gegenüber.

Im Jahre 1807, seit 1806 war Lübeck unter Französischer Vorherrschaft, war die Stadt ein Bild der Zeit im Kleinen. Obwohl hier Stillstand und lähmende Entmutigung herrschte, sollte 1807 die Wiedergeburtsjahr des Nationalen Gedankens, sondern durch die Gründung des Lehrer-Seminars äußerster Angelpunkt des lübeckischen Schulwesens werden.

Am 6. April 1807, seine ursprünglich vorgesehene Eröffnung zu Michaelis 1806 wurde durch die politischen Verhältnisse vereitelt, fing der erste zweijährige Kursus an und bestand aus den drei Zöglingen Haase, Unterlehrer und der Breymannschen Realschule, Westphal, Unterlehrer an der Domschule und dem ehemaligen Handlungsgehilfen Richter. Die Erfolge des ersten Seminarkursus fanden im Dekret vom 11. Oktober 1809 erstmals höchste offizielle Anerkennung.

Die Behörden, deren Beratungen über die Reorganisation des niederen Schulwesens fortschritten, richteten gegen Ende des Kursus durch den Syndicus Curtius an die Vorsteherschaft des Seminars die Aufforderung einen Entwurf zur Einrichtung der Schulen vorzulegen. Ein durch Pastor v. d. Hude im Auftrag des Seminarvorstands ausgearbeiteter Organisationsplan hatte dann auf die 1810 erfolgte Neuordnung des freistaatlichen Schulwesens maßgebenden Einfluss.

Deutscher Bund Mit der nach der Schulordnung von 1817 endenden Dienstbarkeit der Schulmeistergehilfen, ohne dass an die Stelle des Beseitigten eine neue gesetzliche Regelung trat, war ein über den Bedarf an Lehrkräften hinausgehende Lehrlingsausbildung durch die Schulinhaber zu verzeichnen. Da diese Art des Lehrerbildungswesens auf keiner hohen Stufe stand und zudem weit davon entfernt war, sich positiv auf die Volksschulen auszuwirken, begründete die Seminarvorsteherschaft in einer im April 1846 an den Senat gesandten Eingabe. Aus jenen Darlegungen resultierte der Antrag, dass in Zukunft jene Stellen nur von Seminaristen besetzt werden mögen. Da der Staat bis dahin wenig für die Hebung des Volksschulwesens getan hatte, bedeutete der Antrag der Vorsteherschaft ein ungewöhnliches Maß an Eigeninitiative.

Aufgrund der beschränkten Aufnahmefähigkeit des lübeckischen Schulwesens war jedoch dessen Folgezeit zu dessen Beginn nicht unbedingt als hoffnungsvoll zu sehen. Die Tätigkeit des Seminars ruhte nun bis zum Beginn des achten Kursus volle sieben Jahre. Der Freistaat besaß 1836 außer den Schulen der Landgemeinden 24 Volksschulen, darunter 3 Knaben-Mittelschulen, 2 Mädchen-Mittelschulen, 5 Elementarschulen für Knaben, 3 Torschulen, 3 Armenschulen, 3 Schrödersche Freischulen, die Waisenhaus-, Industrie- und Jenische Freischule. Das Katharineum, die höhere Bürgerschule, 6 Privat-Knaben- und 25 Privat-Mädchenschulen (letztere wurden 1816 um 42 vermindert) vervollständigten das Chaos des öffentlichen Unterrichts. Der Gesamtbedarf an festangestellten Lehrern belief sich jedoch lediglich auf 36. Es wurden Versuche unternommen die Dominanz der Geistlichkeit im Seminar, da jener scheinbar zur Stagnation der Weiterentwickelung des Seminars geführt hatte, zu Gunsten des der Gemeinnützigen zurückzudrängen. Der von der Vorsteherschaft der Anstalt ausgehende Verstaatlichungsgedanke wurde jedoch bei der Deliberationsversammlung vom 21. April 1846 abgelehnt. Dennoch bedeutete die dort vom Seminarvorstand abgegebene Erklärung die fast völlige Aufgabe des von Petersen verteidigten Standpunkts. Das Seminar war von da an ein integrierender Bestandteil der Gesellschaftsorganisation und ein von ihr und ihrem Einfluss abhängiges Institut. Im Jahre 1862 wurde dieser gewonnene Einfluss energisch zur Reorganisation des Seminars aufgerufen. Um Aufschluss über die nach wie vor vorhandenen Unklarheiten über die Tätigkeiten der Anstalt zu erhalten, wurden kategorisch die endliche Bekanntgabe seines Lehrplans und der Lehrziele verlangt.

Als zu Ostern 1848 der 10. Kursus endete, wegen der kommunalpolitischer Unruhen der nächste Kursus erst vier Jahre später an, endete 1855 und nach einer weiteren dreijährigen Pause begann 1858 der nächste Kursus.

Am 22. April 1857 feierte das Seminar sein 50-jähriges Jubiläum. Die Schulen im lübeckischen Landgebiete waren alles andere als Volksbildungsstätten. Zu niedrig dotiert kamen sie für die Besetzung durch Seminaristen überhaupt nicht in Betracht. Das in den Lehrerstellen des Landgebietes nur Professionisten waren, will heißen Lehrer die nebenher schusterten oder schneiderten um nicht zu verhungern war bekannt. So unterrichtete zur Zeit des 50-jährigen Seminarjubiläums in Malkendorf ein Schneider, in einem anderen Dorfe leitete eine Greisin den primitiven Unterricht oder andere Dorfschulmeister waren gezwungen am Sonntag mit der Fidel zu Tanze aufzuspielen.

Das völlige Versagen der staatlichen Verwaltung in den Schulreformbestrebungen ist bis zur Gesetzgebung der 1860er Jahre eine der markantesten Schattenseiten in der Seminargeschichte. Eine jede Revision der Seminarverfassung blieb unter dem Druck der Verhältnisse resultatlos. Die Tätigkeit des Instituts wurde für das niedere Schulwesen fast wirkungslos, solange das Katharineum und höhere Privatschulen die Mehrzahl der Seminaristen aufnahm. Seit 1857 lag die Bildung der Zöglinge in den Händen solcher Lehrer (Meister), die bereits aus dem Seminar hervorgingen. Erst mit dem 1863 erlassenen die evangelisch-lutherischen Landschulen betreffenden Gesetz hoben sich die Unterrichtszustände des Landes. 1864 wurde das Oberschulkollegium erschaffen, und 1867 trat das Gesetz betreffend das Unterrichtswesen im lübeckischen Freistaate in Kraft.

Deutsches Reich mini|Gewerbeschule Der Rats- und Bürgerbeschluss vom 27. April 1874 schuf den Beruf des Schulrats. Dieser hätte auch im Falle der Umwandlung des Seminars dessen Leitung zu übernehmen. Georg Hermann Schröder, der erste lübeckische Schulrat, wurde am 18. Januar 1875 in sein Amt eingeführt. Auf Ersuchen der Vorsteherschaft des Seminars trat er diesem 1877 bei und verblieb dort bis zur Verstaatlichung des Seminars. Der oberste Beamte der Oberschulbehörde wurde 1876 vom Oberschulkollegium in eine Sektion zur Revision des Oberschulgesetzes eingesetzt. Da sich diese auch mit der Lehrerbildung beschäftigte, legte sie 1877 dem Seminarvorstand nahe, „auf eine bessere Vorbereitung der Präparanden und eine mehr einheitliche Leitung Bedacht zu nehmen“. Dieselbe Kommission unterbreitete ihm 1879 einen „Lehrplan für dem Unterricht der Seminaristen“ sowie den Entwurf einer „Ordnung für die Aufnahmeprüfung und für die in Gegenwart eines Commissarius der Oberschulbehörde abzuhaltende Entlassungsprüfung“ und erbat deren Einverständnis. Sie waren vom Schulrat nach preußischem Vorbild ausgearbeitet worden. Ab 1880 wurden daraufhin die Jahresberichte nicht mehr an die Gemeinnützige, sondern die Oberschulbehörde eingereicht.

Mit dem Unterrichtsgesetz von 1885 wurde das gesamte „Unterrichts und Erziehungswesen“ des Freistaates der Aufsicht und Leitung der Oberschulbehörde unterstellt. Gemäß Artikel 85Artikel 85: „Das von der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit gegründete Schullehrer-Seminar vertritt bis auf weiteres die Stelle eines öffentlichen Lehrer-Seminars.“ des neuen Gesetzes wurde die Stellung des Seminars zur Oberschulbehörde festgelegt und dessen Vorsteherschaft hörte auf selbstständig zu sein. Das 80-jährige Provisorium war beendet. Die mit der preußischen Regierung am 17. August 1888 getroffene Vereinbarung legte fest, dass die Entlassungsscheine des Seminars auch in Preußen anerkannt wurden. Ab dem 30. Juni 1897 – seit dem 1. April des Jahres verfügte Lübeck über sein eigenes Infanterie-Regiment – war das Seminar dazu berechtigt, Zeugnisse für den Einjährig Freiwilligen Militärdienst auszustellen.

Im Kaiserreich trat an die Stelle des Lehrerüberflusses der vergangenen Jahrzehnte mit dem steigenden Bedürfnis an Lehrkräften ein Lehrermangel. Die vom Schulrat begonnene Neuordnung des Lübeckischen Volksschulwesens brauchte einen fähigen und umfangreichen Lehrkörper. Da die „alte Seminarorganisation“ sich diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen zeigte, entschied sich die Vorsteherschaft 1891 zur Einführung des Klassensystems sowie zur jährlichen Einberufung eines neuen Kursus'.

mini|Schullehrer-Seminarhaus