mini|hochkant=1.6|Judenberg mit Synagoge (um 1902) Die Jüdische Gemeinde Floß war bis zum 2. April 1942 die jüdische Gemeinde von Floß. Sie befand sich im einzigen bayerischen jüdischen Ghetto, dem Judenberg in Floß.Renate Höpfinger: Die jüdische Gemeinde von Floß, Festschrift zu den Nordgautagen 1972–2012 online

Geschichte mini|Straße Am Berg auf dem Judenberg Vorgeschichte bis 16. Jahrhundert Wahrscheinlich haben schon im Mittelalter in Floß vorübergehend einige jüdische Familien gewohnt.http://www.jüdische-gemeinden.de/index.php/gemeinden/e-g/623-floss-oberpfalz-bayern Jedenfalls lebten schon im 14. Jahrhundert Juden in der Umgebung von Floß, nämlich in Weiden, Neustadt an der Waldnaab, Pleystein, Eschenbach, Pfreimd, Luhe, Leuchtenberg und vielleicht auch in Vohenstrauß.Renate Höpfinger: Die jüdische Gemeinde von Floß in Michael Brenner (Hrsg.), Renate Höpfinger (Hrsg.): Die Juden in der Oberpfalz, Oldenbourg Wissenschaftsverlag (1. Dezember 2008), ISBN 978-3-486-58678-7, S. 87–103

Im Salbuch von 1416/1440 wird eine Judensteuer von zehn Gulden jährlich für jeden in der Herrschaft Floß und im Markt Floß wohnenden Juden aufgeführt.Adolf Wolfgang Schuster: 1000 Jahre Floss, 1976, Verlag Marktgemeinde Floss, S. 67

1505 wurde Floß dem neu gegründeten wittelsbachischem Fürstentum Junge Pfalz zugeschlagen. Es wurde zu dieser Zeit von Pfalzgraf und Kurfürst Philipp (Pfalz) regiert.

1556 verbot Kurfürst Ottheinrich den Juden den Aufenthalt in der Kurpfalz, der Oberpfalz und der Pfalz-Neuburg (= Junge Pfalz).

Im Salbuch von Flossenbürg und Floß aus dem Ende des 16. Jahrhunderts wurde über diese Vertreibung der Juden aus der Pfalz geschrieben (wörtlich):

„Weillen die Judenn mitt Wonung Jetziger Zeytt in der Pfalz nitt mehr gedulldett, Gefelltt davon kain steur, ist auch kainer mit Wesen (Anwesen) in dieser Herschafft.“

Für durchreisende Juden wurde Judenzoll erhoben: 14 Pfennig pro Fußgänger, 28 Pfennig pro Reiter. Ab 1586: 15 Kreuzer pro Fußgänger, 20 Kreuzer pro Reiter.Adolf Wolfgang Schuster: 1000 Jahre Floss, 1976, Verlag Marktgemeinde Floss, S. 110

17. Jahrhundert 1614 wurde ein Teil der Jungen Pfalz zum neu gegründeten Herzogtum Pfalz-Sulzbach. Zu Pfalz-Sulzbach gehörten die Ämter Sulzbach, Floß und ein Teil des Amtes Parkstein-Weiden. 1656 wurde Pfalz-Sulzbach durch den Neuburger Hauptvergleich selbständiges, landesfürstliches, reichsunmittelbares Territorium. Das bedeutet, erst seit 1656 hatte der über Pfalz-Sulzbach Regierende die wirkliche Oberhoheit über sein Gebiet. Dieser Regierende war seit 1632 Pfalzgraf Christian August. Er wurde durch den Neuburger Hauptvergleich ab 1656 Herzog von Pfalz-Sulzbach.

Von diesem Zeitpunkt an konnte Christian August in Pfalz-Sulzbach seine eigenen Vorstellungen verwirklichen, auch wenn diese im Widerspruch zur Herrschaft von Bayern und der Oberpfalz standen. Christian August war im Unterschied zu seinen Standesgenossen ein toleranter Herrscher und interessierte sich für Theologie, jüdische Mystik, Kabbala und hebräische Sprache. Er hob in seinen Territorien das Prinzip auf, dass die Untertanen die Religion ihres Herrschers zu übernehmen hatten (Cuius regio, eius religio). Fortan durften die Menschen in Pfalz-Sulzbach selbst entscheiden, welcher Religion sie angehören wollten. Außerdem erlaubte Christian August die Ansiedlung von Juden im Herzogtum Pfalz-Sulzbach. 1666 durften einige aus Wien geflohene Juden sich in der Residenzstadt Sulzbach niederlassen. Christian August unterstützte sie 1669 bei der Gründung einer hebräischen Druckerei, die bis in das 19. Jahrhundert eine der bedeutendsten jüdischen Druckereien Europas war.

1672 misslang ein Versuch der aus Wien vertriebenen Juden, sich in Floß anzusiedeln.http://www.floss.de/web14268.htm Sie hatten in dieser Angelegenheit ein Gesuch an den herzoglichen Hof in Sulzbach gerichtet.Magnus Weinberg: Geschichte der Juden in der Oberpfalz / 5 : Herzogtum Sulzbach (Sulzbach u. Floss), München : Ewer-Buchhandl., 1927, online:

Durch Fürst Ferdinand August von Lobkowitz wurden 1684 die Juden aus Neustadt an der Waldnaab vertrieben und die Jüdische Gemeinde in Neustadt an der Waldnaab aufgelöst. 1684 siedelten sich vier aus Neustadt an der Waldnaab vertriebene jüdische Familien in Floß an. Es waren die Brüder Enoch und Hirsch Maier sowie die Brüder Eysisch und Nathan Feyfaß jeweils mit ihren Familien. Sie gründeten die jüdische Gemeinde Floß. Christian August gewährte dazu die Erlaubnis unter der Bedingung, dass sie jährlich einen gewissen Geldbetrag als Schutzgeld zahlten. Diese vier jüdischen Familien wohnten zunächst in Mietwohnungen in Floß. Nachdem ihre Aufenthaltserlaubnis, die nur für ein Jahr galt, abgelaufen war, wurde ihnen 1685 ein erster Schutzbrief ausgestellt. Er bezog sich vor allem das auf die jüdische Handelstätigkeit und ihr Verhältnis zu den christlichen Handwerkern.http://www.alemannia-judaica.de/floss_synagoge.htm Sein genauer Wortlaut kann nachgelesen werden in dem online zugänglichen Buch Magnus Weinberg: Geschichte der Juden in der Oberpfalz: Herzogtum Sulzbach (Sulzbach u. Floss).

Vom Schneidermeister Johann Harrer kauften die Juden einen unbebauten Acker. Am 10. Mai 1687 gelang es ihnen, von der Regierung in Sulzbach die Genehmigung zu bekommen, auf diesem Acker vier Häuser zu bauen. Also siedelten sie 1687 auf dem Harreschen Acker, oben auf dem Nordufer der Floß und bauten dort vier Häuser. Da dieses Flurstück dem Kloster Waldsassen lehnbar war, musste die jüdische Gemeinde jährliche Zehentabgaben an dieses Kloster zahlen. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts siedelten auf dieser Anhöhe nur Juden, keine Christen. Die Ansiedelung von Juden unten im Markt Floß war ebenfalls bis Mitte des 19. Jahrhunderts verboten. Diese Anhöhe, die durch eine ungefähr 10 Meter hohe steile Geländestufe vom Markt Floß getrennt war, wurde dann Judenberg genannt. Die erste amtliche Nennung des Judenberges erfolgte 1736. So entstand auf dem Judenberg ein rein jüdisches Ghetto, das auch politisch bis 1870 eine unabhängige Gemeinde bildete.

Durch die abgeschlossene und isolierte Lage der jüdischen Gemeinde Floß kam es von Anfang an zu wilden Streitigkeiten zwischen den Gemeindemitgliedern, zwischen der Gemeinde und ihren Rabbinern, zwischen der Gemeinde und den Behörden, zwischen der jüdischen Gemeinde Judenberg und der christlichen Gemeinde Markt Floß. Die Floßer jüdische Gemeinde war für ihre wilde Streitsucht bekannt. Die Einzelheiten über die ausgefochtenen Kämpfe können online nachgelesen werden in Magnus Weinberg: Geschichte der Juden in der Oberpfalz: Herzogtum Sulzbach (Sulzbach u. Floss). Obwohl die Gemeinde ihre Rabbiner sehr schlecht behandelte, gab es immer wieder viele Bewerber um das Rabbineramt in Floß. Außerdem waren 1804 fast alle Familien miteinander blutsverwandt. Erst als durch die Gesetze von 1861, 1868/69 und 1871 die Isolation aufgehoben wurde und den Juden Niederlassungs- und Berufsfreiheit gewährt wurde, begann sich die Situation zu entspannen. Christen ließen sich auf dem Judenberg nieder, Juden zogen hinunter in den Markt Floß und 1893 wurde sogar der Rabbiner der jüdischen Gemeinde Floß, Israel Wittelshöfer, zum Ehrenbürger von Floß ernannt.

Den Juden war bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts der Besitz von Vieh, sogar von Hühnern, verboten. Sie durften kein Handwerk ausüben und waren nicht zu den Universitäten zugelassen. Deshalb blieb ihnen zum Lebensunterhalt nur der Handel übrig. Die Juden von Floß trieben Handel mit Wolle, Tuch, Garn, Fellen, Häuten, landwirtschaftlichen Produkten. Um die Konkurrenz zwischen den jüdischen Familien einzudämmen, wurde durch eine Verordnung der Regierung im Jahr 1719 jeder Familie ein Handelsdistrikt zugeteilt. Teilweise wurde selbst dieser Handel in einigen Bereichen auf Druck der Handwerkerzünfte untersagt.

1686 wurde an der Schiffgasse ein rituelles Bad errichtet, welches 1730 erweitert wurde.

1692 erwarb die jüdische Gemeinde einen Begräbnisplatz am östlichen Ortsrand von Floß und umgab ihn mit einer Mauer. Ab 1692 wurde dieses Grundstück als Begräbnisstätte nicht nur für die Floßer Juden, sondern auch für Juden aus Schönsee, Waidhaus und Weiden genutzt. 1729, 1754, 1780 und 1806 wurde der Friedhof erweitert. 1794 wurde eine Chewra Kadischa (Beerdigungsbruderschaft) gegründet.

Die aus Neustadt vertriebenen Juden hatten aus ihrer Heimat eine Thorarolle mitgebracht. Zunächst verrichteten sie ihren Gottesdienst in einem Privatraum bei Moses Hirschl. Aufgrund innerer Streitigkeiten in der jüdischen Gemeinde richtete Isak Bloch in seinem Haus eine Konkurrenzsynagoge ein, die dann 1700 verboten wurde.

18. Jahrhundert Im Jahre 1705 wurden als jüdische Einwohner von Floß verzeichnet: Moyses Hirschl, Isackh Plockh, Eysig Feylas, Jacob Davidt, Natan Feylas (die Namen sind hier in der originalen historischen Schreibweise wiedergegeben, bitte nicht „korrigieren“).Adolf Wolfgang Schuster: Geschichte der Gemeinde Flossenbürg, 1990, Sprintler Druck und Verlag GmbH, Hrsg. Gemeinde Flossenbürg, Band I, S. 450 1712 war die jüdische Gemeinde auf acht Familien angewachsen. Immer wieder ergingen Regierungserlässe, die die Vergrößerung der Gemeinde untersagten. Es wurde angestrebt, die Zahl der Juden wieder auf die Zahl bei der Ansiedlung zu verringern. Auch die christliche Bürgerschaft von Floß protestierte gegen die zunehmende Zahl der Juden. Trotzdem nahm die Anzahl der Juden auf dem Judenberg stetig zu, teils durch natürliche Vermehrung, teils durch Zuzug aus Böhmen. 1736 erging ein rigoroses Verbot des Kaufes und Neubaus weiterer Häuser durch die Juden. Dem begegneten die Juden durch Erweiterung und Aufteilung der vorhandenen Häuser auf mehrere Familien. Außerdem gab es Bestimmungen, dass pro jüdischer Familie sich nur ein Kind in Floß niederlassen dürfe und dass nur Einfamilienhäuser gebaut werden dürfen. Alle diese Bestimmungen wurden von der Sulzbacher Regierung mit großer Milde gehandhabt und nicht wirklich durchgesetzt. 1745 wurden von der Sulzbacher Regierung einige aus Böhmen vertriebene Juden in Floß aufgenommen. Auch bei Rechtsstreitigkeiten von Juden gegen Christen wurde den Juden durch die Gerichte ihr Recht verschafft.

1719 bis 1722 wurde eine hölzerne Synagoge gebaut. Die Baukosten betrugen 233 Gulden.

1723 wurde von Einwohnern des Marktes Floß gegen die Juden auf dem Judenberg eine Ritualmordbeschuldigung erhoben.

Hier ein Beispiel für die Streitigkeiten zwischen der Floßer jüdischen Gemeinde und ihren Rabbis:

Zur Zeit des Rabbis Jakob ben Moses Dörnberger, also um das Jahr 1768, trug sich folgendes zu (wörtlich nach Magnus Weinberg in Geschichte der Juden in der Oberpfalz: Herzogtum Sulzbach (Sulzbach u. Floss)):

„Am zweiten Tag eines hohen religiösen Festes wurde von einer jüdischen Gesellschaft ein Ball veranstaltet, für beide Geschlechter gemeinsam. Über eine solche, für jene Zeit noch unerhörte Untat war Rabbi Jakob aufs tiefste empört, und er erklärte die Hauptmissetäter in den Bann.“

Dagegen protestierten die Gemeindemitglieder der jüdischen Gemeinde Floß derart ernergisch, dass der Rabbi gezwungen war, den Bann wieder aufzuheben. Der Chronist Magnus Weinberg steht bei dieser Geschichte auch 1927 noch durchaus auf Seiten des Rabbi Jakob.

1794 baute die Floßer jüdische Gemeinde gegen den heftigen Protest des Floßer katholischen Pfarrers und der christlichen Gemeinde Floß eine Rabbinerwohnung.

19. Jahrhundert Kurfürst Maximilian bemühte sich zusammen mit seinem Ersten Minister Montgelas um eine effiziente und moderne Staatsverwaltung von Bayern. Im Rahmen dieser Bemühungen forderte er die oberpfälzischen Ämter auf, Vorschläge zur Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden zu machen. 1800 gab es 42 jüdische Haushaltungen in Floß. Das Pflegamt Floß machte u. a. folgende Vorschläge: Einführung öffentlicher deutscher Schulen mit Normallehrplan Heranbildung jüdischer Elementarlehrer Verbot der Führung der Handelsbücher in hebräischer Sprache