Die Anpartsselskab () (ApS) ist eine dänische Rechtsform, in etwa vergleichbar mit der deutschen GmbH und neben der Aktieselskab die meist genutzte Gesellschaftsform in Dänemark.

Für die Gründung einer ApS ist ein Mindeststammkapital von 40.000 dänischen Kronen (DKK) (entspricht EUR, Wechselkurs vom ), sowie eine vollständige Mindesteinzahlung des Stammkapitals nötig (bar oder durch geprüfte Sachleistungen; § 27 Abs. 3 & § 3 Abs. 1 Selskabsloven).

Gründungsprozess Gegründet wird die Gesellschaft durch Unterzeichnung einer einfachen Gründungsurkunde. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Anschließend muss die neue Gesellschaft bei der „Agentur für Handel und Unternehmen“ („Erhvervs- og Selskabsstyrelsen“) registriert werden. Rechtskräftig wird die Gründung mit Zuteilung der „CVR-Nummer“ (CVR = Centrale Virksomhedsregister) durch die Agentur.

Gründungsaufwand Dauer: ca. ein bis zwei Wochen. Kosten: Anmeldung im dänischen Handelsregister

Anschließender Verwaltungsaufwand Jährliche Erstellung eines Geschäftsberichts („financial statements“) durch einen staatlich zugelassenen Buchhalter. Veröffentlichung durch die „Agentur für Handel und Unternehmen“.

Weblinks

Germany Trade and Invest: Dänemark: Gesellschaftsrecht – Gesellschaftsformen

Einzelnachweise

Kategorie:Rechtsform des Privatrechts Kategorie:Recht (Dänemark)