Im Sonderkommando J wurden ab 1944 sogenannte „Wehrunwürdige“, überwiegend „jüdische Mischlinge“ und „jüdisch Versippte“ aus „Mischehen“, bei der Organisation Todt (OT) als „Sonderdienstverpflichtete“ eingesetzt. Diese Zwangsarbeiter wurden meist fernab des Wohnortes kaserniert und in geschlossenen Kolonnen zu schwerer körperlicher Arbeit eingesetzt. Einige Historiker deuten diese Ausgrenzung als Vorstufe einer beabsichtigten Deportation.

Geschlossener Arbeitseinsatz Wesentliche Besonderheiten, die später auch die Zwangsarbeit im Sonderkommando J bestimmten, finden sich bereits beim „Geschlossenen Arbeitseinsatz“, der Teil eines gegen Juden gerichteten Verfolgungskonzepts war.Wolf Gruner: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden – Zur Zwangsarbeit als Element der Verfolgung 1938–1943. Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 16. – Der Begriff „Geschlossener Arbeitseinsatz“ geht auf Gruner zurück und wird andernorts aufgegriffen wie z. B. bei Ulrich Herbert: Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert. München 2014, ISBN 978-3-406-66051-1, S. 492. So wurde die strenge Abschottung der jüdischen Arbeitskolonnen als Vorbild übernommen und von der Arbeitsverwaltung bei den Sonderdienstverpflichteten der Organisation Todt zielbewusst umgesetzt.Wolf Gruner: Die NS-Führung und die Zwangsarbeit für sogenannte jüdische Mischlinge. Ein Einblick in die Planung und Praxis antijüdischer Politik in den Jahren 1942 bis 1944. In: Manfred Weißbecker, Reinhard Kühnl: Rassismus, Faschismus, Antifaschismus. Köln 2000, ISBN 3-89438-199-X, S. 73.

Alle männlichen Juden gemäß der Definition der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz, die sich ab Herbst 1938 arbeitslos meldeten, sollten „zur Erleichterung der Auswanderungsbestrebungen und im Interesse der Entlastung öffentlicher Unterstützungsmittel“ in geschlossenen Kolonnen bei kommunalen oder privatwirtschaftlichen Betrieben oder auch zu Erdarbeiten und in Steinbrüchen eingesetzt werden.Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945, Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 50–51 / Zitat aus Dokument VEJ 2/105, S. 307. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Friedrich Syrup, ordnete am 20. Dezember 1938 mit ausdrücklicher Billigung Hermann Görings an, dass die Juden streng getrennt von Nichtjuden beschäftigt werden sollten.Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938–1945. ISBN 3-894-68127-6, S. 23–24 / Dokument auf S. 30–31.

Da viele Betriebe eine derartige Separierung nicht zusichern konnten, verpflichtete die Zentraldienststelle für Juden beim Berliner Arbeitsamt die Juden zunächst zum „Geschlossenen Arbeitseinsatz“ bei Planierungs- und Abbrucharbeiten oder bei Müllplätzen auf städtischem Gelände. Das Wiener Arbeitsamt schickte nach dem Anschluss Österreichs Anfang 1939 mehr als eintausend Juden nach Niedersachsen, wo die Kolonnen beim Bau von Talsperren und Hochwasserschutz sowie zur Flussregulierung eingesetzt wurden.Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938-1945. ISBN 3-89468-127-6, S. 40. / Zu Zahlen s. a. Wolf Gruner: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden... Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 92 und S. 95.

Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges rekrutierten Industriebetriebe jedoch verstärkt jüdische Arbeitskräfte, die in eigenen Abteilungen oder durch Sichtschutz von „Ariern“ abgetrennt eingesetzt wurden. Ab Herbst 1940 wurden alle einsatzfähigen Juden zwangsverpflichtet; nunmehr unbefristet und auch als Facharbeiter eingesetzt.Gruner widerspricht der verbreiteten Auffassung, erst ein Erlass vom März 1941 habe die Zwangsarbeit eingeführt. Wolf Gruner: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden... Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 180f und S. 338 / s. a. Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945, Band 2, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 51. Im Februar 1941 waren 24.500 männliche und 16.500 weibliche Juden im „Geschlossenen Arbeitseinsatz“ tätig.Wolf Gruner: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden... Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 176.

Ausgrenzung Radikale Antisemiten innerhalb der NSDAP wollten „jüdische Mischlinge ersten Grades“ bei der „Endlösung der Judenfrage“ den „Volljuden“ gleichstellen und erwogen ihre Deportation und ihre Sterilisation. Zudem plante man Zwangsscheidungen von Mischehen.siehe

Am 8. April 1940 erging ein Erlass, dass grundsätzlich alle „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ sowie die „Ehemänner von Jüdinnen oder jüdischen Mischlingen ersten Grades“ aus der Wehrmacht zu entlassen seien.Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. 2. Aufl. Heidelberg 1996, ISBN 3-8252-1889-9, S. 319. Viele militärische Vorgesetzte befolgten diesen Befehl nur zögerlich, zumal etliche der Betroffenen hohe Auszeichnungen erhalten hatten und auf eine Ausnahmeregelung pochten.Beate Meyer: „Jüdische Mischlinge“. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933–1945. 2. Auflage Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7, S. 231f. Im Mai 1942 kündigte Adolf Hitler ein verschärftes Vorgehen gegenüber den „Mischlingen“ an. Wolf Gruner: Die NS-Führung und die Zwangsarbeit für sogenannte jüdische Mischlinge... In: Manfred Weißbecker, Reinhard Kühnl: Rassismus, Faschismus, Antifaschismus. Köln 2000, ISBN 3-89438-199-X, S. 66. Im Oktober 1942 forderte die Partei-Kanzlei Berichterstattung über jeden Mischling in der Wehrmacht. „Mischlinge ersten Grades“ seien unverzüglich vom Wehrdienst auszuschließen und zu entlassen, sofern diese keine besondere Genehmigung des „Führers“ vorweisen könnten.Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. 2. Aufl. Heidelberg 1996, ISBN 3-8252-1889-9, S. 390 (Nr. 440 und 443). Am 20. Juni 1944 erklärte das Oberkommando des Heeres die Beschäftigung aller Mischlinge, auch die „jüdischen Mischlinge zweiten Grades“, als Gefolgschaftsmitglieder des Heeres für untragbar, und wies an, die Freigesetzten unverzüglich dem Arbeitseinsatz zuzuführen.Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938-1945. Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 222 / s. a. Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. 2. Aufl. Heidelberg 1996, ISBN 3-8252-1889-9, S. 404.

Einsatzpläne Es gab schätzungsweise 26.000 Männer im wehrpflichtigen Alter, die aufgrund der diskriminierenden antisemitischen Erlasse nicht bei der Wehrmacht dienten.Wolf Gruner: Die NS-Führung und die Zwangsarbeit für sogenannte jüdische Mischlinge. In: Manfred Weißbecker, Reinhard Kühnl: Rassismus, Faschismus, Antifaschismus. Köln 2000, ISBN 3-89438-199-X, S. 68. Sie hatten angesichts fehlender qualifizierter Fachkräfte kaum Probleme, einen Arbeitsplatz zu finden.Beate Meyer: Das 'Sonderkommando J'. Zwangsarbeit der 'jüdisch Versippten' und der 'Mischlinge ersten Grades' in Hamburg. In: Herbert Diercks: Zwangsarbeit und Gesellschaft. Bremen 2004, ISBN 3-86108-379-5, S. 102–110 (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, H. 8), S. 102.

Schon 1942 hatte man erwogen, diese Männer aus ordentlichen Arbeitsverhältnissen herauszulösen und in Arbeitsbataillonen zusammenzufassen. Diese Gruppe sollte jedoch nach Vorschlag Ernst Kaltenbrunners vom Reichssicherheitshauptamt nicht wie andere „Wehrunwürdige“ in Bewährungsbataillonen der Wehrmacht zusammengefasst, sondern in gesonderten Formationen der Organisation Todt „in einem besonders verschärften Einsatz“ verwendet werden. Wolf Gruner: Die NS-Führung und die Zwangsarbeit für sogenannte jüdische Mischlinge… S. 66/67. Schließlich fiel nach kontroversen Verhandlungen mit der Partei-Kanzlei und dem Oberkommando der Wehrmacht mit Zustimmung Hitlers eine Entscheidung. Am 13. Oktober 1943 teilte Fritz Sauckel als „Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz“ den Gauarbeitsämtern mit, dass die nicht wehrpflichtigen „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ und die mit „Volljüdinnen verheirateten Arier“ zum geschlossenen Einsatz bei der Organisation Todt eingezogen werden sollten. Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938-1945. Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 217. Ab November 1943 fertigten die Arbeitsämter entsprechende Listen an. Dabei kam es regelmäßig zur Zusammenarbeit mit der Gestapo.

Einberufungen Für den öffentlichen Dienst erreichte das Reichsinnenministerium die Ausnahmeregelung, dass der OT-Einsatz für ihre derart „rassisch belasteten“ Dienstkräfte ausgesetzt wurde. Auch Geistliche, die als „jüdische Mischlinge“ oder „jüdisch Versippte“ galten, wurden von der Zwangsarbeit befreit.Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938–1945. Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 230/231.

Vielfach wehrten sich die Betriebe gegen das Vorhaben, ihnen qualifizierte Arbeitskräfte zu entziehen, und stellten diese als „unabkömmlich“ dar. Vermutlich reklamierten manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch aus menschlichen Erwägungen heraus, um sie vor dem ungewissen Schicksal beim Sonderdienst zu bewahren.so Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938-1945. Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 221. Im Frühjahr 1944 wurde verschärft nachgefasst und im Oktober 1944 ordnete Heinrich Himmler an, rücksichtslos alle männlichen einsatzfähigen „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ und „jüdisch Versippte“ innerhalb von drei Tagen aus den Betrieben herauszuziehen und in Baubataillone der Organisation Todt zu überführen. Als „jüdisch versippte Person“ galten auch „arische“ Männer, die mit einer als „jüdischer Mischling“ eingestuften Frau verheiratet waren.Dokument VEJ 11/171 in: Lisa Hauff (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung), Band 11: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren April 1943–1945. Berlin/Boston 2020, ISBN 978-3-11-036499-6, S. 484–485. Wenige Ausnahmefälle waren genau definiert.Beate Meyer: „Jüdische Mischlinge“. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933–1945. 2. Auflage Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7, S. 238/239 / Ein Antwortschreiben auf eine Intervention Albert Speers ist nicht überliefert: Dokument VEJ 11/173 in: Lisa Hauff (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung), Band 11: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren April 1943–1945. Berlin/Boston 2020, ISBN 978-3-11-036499-6, S. 488 mit Anm. 6. Körperlich ungeeignete Männer und weibliche „Mischlinge“ sollten vom Arbeitsamt in geschlossenen Gruppen zu manuellen Arbeiten vermittelt werden.Wolf Gruner: Die NS-Führung und die Zwangsarbeit für sogenannte jüdische Mischlinge... In: Manfred Weißbecker, Reinhard Kühnl: Rassismus, Faschismus, Antifaschismus. Köln 2000, ISBN 3-89438-199-X, S. 71.