Sonderfunkdienst ( – special (radiocommunication) service) ist – entsprechend Artikel 1.60 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „Jeder Funkdienst, der in der VO-Funk Abschnitt III Funkdienste sonst nicht definiert ist und der ausschließlich für bestimmte Zwecke im allgemeinen Interesse wahrgenommen wird und nicht für den öffentlichen Nachrichtenaustausch zur Verfügung stehtVO Funk. Ausgabe 2012, Artikel 1.60, Definition: Special (radiocommunication) service / Sonderfunkdienst.“
Wobei hier unter öffentlicher NachrichtenaustauschDer Begriff: öffentlicher Nachrichtenaustausch ist in Übereinstimmung mit dem „Internationalen Fernmeldevertrag (Malaga-Torrelmolinos 1973)“ jeglicher Fernmeldeverkehr zu verstehen ist, den die Ämter und Dienststellen aufgrund der Tatsache, dass sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, zur Übermittlung annehmen müssen.
Siehe auch Funkdienst Funkstelle
Weblinks Internationale Fernmeldeunion Konstitution der ITU, deutscher Text, Quelle: Schweiz
Einzelnachweise
Kategorie:Funkdienst