mini|350px|Der Neubau des Willibald-Gymnasiums in Eichstätt. Die 740 als Domschule gegründete Einrichtung gilt als die älteste Schule in Deutschland. mini|hochkant|Ein Schulwegweiser in Lüneburg-Oedeme

Das Schulsystem in Deutschland umfasst den primären und den sekundären Bildungsbereich, also Grundschulen (Klassen 1–4/6) und die Schulen der Sekundarstufen I und II. Nach der Grundschule werden die Schüler in unterschiedliche Leistungsstufen eingeteilt und getrennt in mehreren unterschiedlichen Schulformen unterrichtet.

Jedes Bundesland regelt den Aufbau seines Schulwesens in einem eigenen Schulgesetz (siehe auch Gegliedertes Schulsystem). Dies erfolgt sowohl nach Leistungsstufen getrennt, aber auch gemeinsam unter einem Dach (kooperative Gesamtschule, Gemeinschaftsschule) oder ohne Leistungsstufen in einer Einheitsschule (integrative Gesamtschule).

Im Unterschied zu den Schulsystemen vieler anderer Länder, in denen auch in der Sekundarstufe alle Schüler ungeachtet ihrer Leistungen dieselben Schulformen durchlaufen, besuchen die meisten Schüler in Deutschland ein gegliedertes Schulsystem. Aufbauend auf die allgemeinbildenden Schulen umfasst das Schulsystem in Deutschland die berufsbildenden Schulen.

Die Sekundarstufen I und II werden auch für Erwachsene als Tages- oder Abendschule neben dem Beruf (zweiter Bildungsweg) angeboten. Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen haben das Recht in den Regelschulen unterrichtet zu werden. Da dies aufgrund der persönlichen Situation nicht für alle Heranwachsenden möglich ist, bieten die Bundesländer weiterhin Förderschulen für Kinder mit besonderen Entwicklungseinschränkungen an.

Dies bezieht sich auf alle schulischen Angebote ab dem 6. Lebensjahr. Frühkindliche Bildungseinrichtungen sind in Deutschland nicht dem Schulsystem, sondern den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet. §22 ff. SGB VIII.

In Deutschland besteht kein staatliches Schulmonopol (Bildungspluralismus). Neben staatlichen und kommunalen Schulen (Schule in öffentlicher Trägerschaft), ist das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft (=Privatschulen) gewährleistet. Dadurch wird dem Elterninteresse und Interesse des Kindes an alternativen pädagogischen Konzepte, anderen Lehrmethoden, Lehrinhalten oder Erziehungszielen, oder einer religiösen/weltanschaulichen Prägung Rechnung getragen.

Eine Vergleichbarkeit mit dem Schulsystem anderer Länder ermöglicht die International Standard Classification of Education.

Gesetzliche Grundlagen In den Bundesländern ist das Schulsystem in eigenen Schulgesetzen geregelt. Darin kommt der Gestaltungswille der jeweiligen Parlamentsmehrheit und der von ihr getragenen Landesregierung im Schulbereich zum Ausdruck. Zur Koordination der Bildungsaktivitäten der Länder wurde die Kultusministerkonferenz (1949) und die Bund-Länder-Kommission (1970) gegründet.

In Deutschland besteht für Kinder und Jugendliche Schulpflicht, die von den Schulen und ihren Schulleitungen überwacht wird. Das bedeutet: Alle Minderjährigen sind ab dem 6. Lebensjahr verpflichtet eine öffentliche oder staatlich anerkannte oder genehmigte Schule zu besuchen. Die Eltern müssen mit den Schulen zusammenarbeiten, um den Schulbesuch ihrer Kinder zu gewährleisten. Kommen sie dem nicht nach, so können Bußgelder die Folge sein.

Die Schulen haben neben dem Elternhaus einen in der Verfassung () und den Schulgesetzen der Bundesländer verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die grundsätzliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ist in geregelt. Die intensivste Form der Zusammenarbeit ist hierbei die Schulsozialarbeit (siehe auch ).

Geschichte

Die ersten Schulen auf deutschem Boden waren die mittelalterlichen Lateinschulen, benannt nach dem Hauptunterrichtsfach. Im Spätmittelalter entstanden die ersten deutschsprachigen Schulen. Im Gegensatz zu den Pfarrschulen wurden die Stadtschulen von der Bürgerschaft und städtischen Behörden bezahlt. Das Gehalt der Lehrer war dort allerdings von Ort zu Ort an das Steuereinkommen des Ortes gekoppelt, entsprechend war in finanzschwachen Ortschaften bzw. Städten nur die Bezeichnung Bürgerschule zulässig. Die Humboldtschen Bildungsreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Preußen haben durch ihre Bildungstheorie besonders das deutsche Gymnasium nachhaltig geprägt.Siehe dazu vor allem Siegfried August Kaehler: Wilhelm von Humboldt und der Staat. Ein Beispiel zur Geschichte der deutschen Lebensgestaltung um 1800. München und Berlin 1927, Tilman Borsche: Wilhelm von Humboldt. Beck, München 1990, ISBN 3-406-33218-8 und Eberhard Kessel: Wilhelm von Humboldt: Idee und Wirklichkeit. Stuttgart 1967.

In Preußen wurde 1810 die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Sie war mit einem Schulgeld verbunden. Deshalb wurde ein Schlüssel dafür vorgegeben, wie viele unentgeltliche Schüler pro Bezahler aufzunehmen waren. Oft hatten die Schulen nur einen Raum. Da die Schulen von der Gemeinde getragen wurden, hießen sie „Gemeindeschulen“. Das Deutsche Kaiserreich ergänzte gegen Ende des 19. Jahrhunderts klassische Bildungsideale im Sinne Wilhelm von Humboldts durch Forderungen nach moderner Bildung infolge des Welthandels und neuer technischer Errungenschaften.Siehe dazu die grundlegende Arbeit von Martina G. Lüke: Zwischen Tradition und Aufbruch. Deutschunterricht und Lesebuch im Deutschen Kaiserreich. Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56408-0.

Für Jungen bestanden neben den Volksschulen und Mittelschulen (Realschule, Bürgerschule, Gewerbeschule) die mit dem Abitur abschließenden höheren Schulen. Diese waren ihrerseits in Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen bis zum Hamburger Abkommen gegliedert. Daneben bestanden bis zum Ersten Weltkrieg das ebenfalls mit Abitur abschließende Kadettenkorps und private Ritterakademien. Mit der Verfassung des Deutschen Reichs wurden Gemeindeschulen 1924 in „Volksschule“ benannt.Rainer Fliegner: Spandau - Geschichte und Geschichten. Erfurt 2007, Sutton Verlag, ISBN 978-3-86680-122-6.

Für Mädchen war neben der Volksschule für eine höhere Bildung nur die Höhere Töchterschule vorgesehen. ‚Mädchen von Familie‘ konnten auch ein Mädchenpensionat, ggf. im Ausland besuchen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden Mädchen ebenfalls in bis zum Abitur führenden höheren Lehranstalten zugelassen oder sie konnten die Abiturprüfung als Externe ablegen. Das erste deutsche Mädchengymnasium wurde 1893 in Karlsruhe gegründethttps://learngerman.dw.com/de/125-jahre-gymnasiale-bildung-f%C3%BCr-m%C3%A4dchen/a-43550058 .

Die Volksschule war bis in die 1960er Jahre eine Schulform, in der man nach acht Schuljahren den Abschluss erhielt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Prinzip noch neben der Sonder-/Förderschule das dreigliedrige Schulsystem: Volksschule (später Grund- und Hauptschule), Realschule und Gymnasium mit drei Schulabschlüssen.

In den meisten Bundesländern umfasste die Grundschule vier Jahrgänge, danach begann die Aufteilung auf die verschiedenen Schulformen; in Berlin (West) waren es sechs Jahrgänge. Seit den 1970er Jahren sind in mehreren Bundesländern weitere Schulformen dazugekommen: Die Gesamtschule und andere teilintegrative Systeme, die Haupt- und Realschule zusammenfassen. In Niedersachsen bestanden von 1981 bis 2004 Orientierungsstufen als gemeinsame Schulform der Jahrgänge 5 und 6, erst danach wurde die Aufteilung vorgenommen.

Die berufsbildenden Schulen bestehen in der Sekundarstufe II neben der gymnasialen Oberstufe.

Seit den 1980er Jahren gibt es die Diskussion um die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung. Diesem Gedanken war schon durch berufliche Gymnasien Rechnung getragen worden. Mit der Gründung von und der Umwandlung von beruflichen Schulen in Berufskollegs (NRW) wurde zum ersten Mal der Schritt vollzogen, diese Gleichwertigkeit auch in Form von Schulabschlüssen zu dokumentieren: Berufskollegs führen zur allgemeinen Hochschulreife und haben – je nach Berufsfeld – einen beruflichen Schwerpunkt im Abitur.

In der DDR wurde Ende der 1950er Jahre das gegliederte Schulsystem durch die Polytechnische Oberschule und die Erweiterte Oberschule ersetzt. Siehe Bildungssystem in der DDR.

Statistik Schulen Im Schuljahr 2022/2023 gab es in Deutschland 32.666 allgemeinbildende Schulen. Es ist seit dem Schuljahr 2015/16 das erste Mal, dass die Anzahl im Verhältnis zum vergangenen Jahr angestiegen ist. Im Schuljahr 2019/2020 gab es in Deutschland 32.332 allgemeinbildende Schulen, darunter waren 15.431 Grundschulen, 3141 Gymnasien, 2819 Förderschulen, 2130 integrierte Gesamtschulen, 1915 Hauptschulen und 1781 Realschulen. Im Schuljahr 2009/10 gab es insgesamt 43.577 allgemeinbildende und berufliche Schulen, davon 5.200 private Schulen in der Bundesrepublik Deutschland. Im gleichen Zeitraum gab es etwa 11,7 Mio. Schüler, etwa 945.000 besuchten private Schulen.

Dabei war zu beobachten, dass die Zahl der staatlichen Institutionen seit 1992 von 41.886 auf 38.377 im Jahr 2009 zurückging, die der privaten Einrichtungen im gleichen Zeitraum auf insgesamt 5200 anstieg. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern hat sich die Zahl der Privatschulen mehr als verfünffacht. Die Anzahl der Privatschulen erhöhte sich sogar dann noch weiter, als die Gesamtzahl aller Schulen aufgrund der drastisch gesunkenen Geburtenzahlen in den 1990er Jahren verringert wurde. So sank in den Jahren 2000 bis 2009 die Zahl der Schulen im Osten um 29,5 %, die Anzahl der Privatschulen stieg jedoch in demselben Zeitraum um 74,6 %.

Schülerzahlen Im Schuljahr 2024/2025 werden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 11,4 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie an Schulen des Gesundheitswesens unterrichtet, 0,9 % mehr als im Vorjahr. 1,9 Millionen (16 %) besitzen ausschließlich eine ausländische Staatsbürgerschaft, was einem Anstieg von 6 % entspricht.

Zuständigkeit Das deutsche Schulsystem steht nach Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes unter der Aufsicht des Staates. Unbeschadet dessen wird das Recht auf Gründung privater Schulen gewährt (Abs. 4). An die Gründung privater Volksschulen werden besondere Maßstäbe gelegt (Abs. 5). An einigen Kindergärten gibt es eine vorschulartige Vorbereitung auf die Schullaufbahn.

Aufgrund der Kulturhoheit der Länder fallen Schulen in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, daher ist die konkrete Ausgestaltung des Schulwesens sehr unterschiedlich, es werden jedoch zunehmend gemeinsame Bildungsstandards etabliert. Das Schulsystem umfasst einen wichtigen Teil des Bildungssystems in Deutschland.

Bei öffentlichen Schulen trägt ein eigenes Ministerium (siehe Kultusministerium) der Bundesländer in der Regel die Verantwortung für Personal und die inhaltliche Arbeit an den Schulen. Ihnen obliegt zudem die Schulaufsicht. Die kommunalen Schulträger tragen die Verantwortung für räumliche und sächliche Ausstattung und für die Beschäftigten in der Verwaltung. In Bayern bestehen neben den staatlichen Schulen auch kommunale Schulen, in denen nicht nur der Sachaufwand, sondern auch der Personalaufwand durch die Kommune getragen wird, deren pädagogisches Personal keine Staatsbeamte und Kommunalbeamte sind. Zuständige Dienstbehörde ist an Stelle des Kultusministeriums ein städtischer Schulreferent.

Kultusministerium Staatliche Schulaufsicht Die Schulaufsicht über sämtliche öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten oder genehmigten Privatschulen (Ersatzschule) übt das Kultusministerium aus.

Inhaltliche Arbeit