Das Abkommen zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts vom 14. November 1896 (kurz Zivilprozeßübereinkommen von 1896) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Regelung prozessualer Fragen. Es wurde auf der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beschlossen und am 22. Mai 1897 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt (). Als Vorläufer des Haager Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 und des Haager Übereinkommens über den Zivilprozeß vom 1. März 1954 (HZPÜ) entfaltet es heute keine Wirkung mehr.
Es schuf Regelungen für zivilrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen verschiedener Vertragsstaaten. Auch eine Regelung für die Prozesskostenhilfe war bestimmt:
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Einzelnachweise
Kategorie:Abkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht Kategorie:Vertrag (19. Jahrhundert) Kategorie:Zivilprozessrecht