Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA, , HPC) ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat für Angehörige der Heilberufe im deutschen Gesundheitswesen. Gelegentlich wird er deshalb auch als Heilberufeausweis bezeichnet.

Neben seiner Funktion als Sichtausweis bietet er kryptografische Funktionalität zur Authentifizierung, Verschlüsselung und qualifizierten elektronischen Signatur.

Die gesetzliche Grundlage für den elektronischen Heilberufsausweis wurde mit dem neuen SGB V am 1. Januar 2004 durch des GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) geschaffen.

Gemäß Abs. 5 Satz 5 und Abs. 5a Satz 1 SGB V benötigen Heilberufler den elektronischen Heilberufsausweis zum Zugriff auf die Daten der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nach § 291a Abs. 2 und 3 SGB V. Technische Voraussetzung ist die Anbindung der medizinischen Institution an die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Zugriff auf die Daten der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte ist für von einem Heilberufler autorisierte Mitarbeiter einer medizinischen Institution alternativ über einen elektronischen Institutionenausweis (Security Modul Card Typ B (SMC-B)) möglich. Auch der Heilberufler selbst kann die SMC-B zum Zugriff nutzen.

Technisch spezifiziert werden die Ausweise durch die Firma gematik. Bis Ende Oktober 2021 wurden bundesweit 143.335 elektronische Heilberufsausweise ausgegeben. Das geht aus Daten der Bundesärztekammer (BÄK) mit Stand 5. November 2021 hervor.Quelle: aerzteblatt.de. Meldung vom 9. November 2021. 2013 betrug die Anzahl berufstätiger Ärzte in Deutschland 357.252;Zahl der Woche. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 20. April 2014, S. C1. ohne Berücksichtigung von Ärzten im Ruhestand und von Ärzten mit mehreren Ausweisen errechnet sich (bei verschiedenen Stichtagen und ohne Abgrenzung von Light-Ausweisen) eine Quote von 40 Prozent. „Fast zwei Drittel der Niedergelassenen haben einen elektronischen Heilberufsausweis“ (Stand 6. Dezember 2021).Deutsches Ärzteblatt, aerzteblatt.de Meldung vom 6. Dezember 2021.

Elektronischer Heilberufsausweis Analog zur elektronischen Gesundheitskarte enthält der neue Heilberufsausweis aus Kunststoff einen Mikrochip, der Authentifizierung (elektronische Identitätsprüfung), Verschlüsselung und elektronische Signatur bietet. Abhängig von der Heilberufszugehörigkeit wird der elektronische Heilberufeausweis auch Sichtausweisfunktion erhalten. Technisch identisch, jedoch durch Personalisierung und äußere Gestaltung verschieden, sind mindestens die folgenden Varianten zu unterscheiden: elektronischer Apothekerausweis elektronischer Arztausweis elektronischer Heilberufsausweis elektronischer Praxisausweis elektronischer Zahnarztausweis elektronischer Psychotherapeutenausweis elektronischer Einrichtungsausweis elektronischer Heilberufsausweis für Pharmazieingenieure elektronischer Heilberufsausweis für ApothekerassistentenÄrztezeitung, Online-Ausgabe vom 25. Mai 2022.

Elektronischer Apothekerausweis Der elektronische Apothekerausweis wird auf Antrag des Apothekers durch die jeweilige Landesapothekerkammer ausgegeben. Die Kammern können für die technische Abwicklung externe Dienstleister beauftragen.

Elektronischer Arztausweis Analog zur elektronischen Gesundheitskarte enthält der neue Arztausweis aus Kunststoff einen Mikrochip, der Authentifizierung (elektronische Identitätsprüfung), Verschlüsselung und elektronische Signaturen ermöglicht. Mit Hilfe des elektronischen Arztausweises können Ärzte in Zukunft auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, sofern der Patient diese freigegeben hat. Da der elektronische Arztausweis mit einem qualifizierten Zertifikat versehen wird, lassen sich damit elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, also rechtsgültig digital unterschreiben. Durch den elektronischen Arztausweis werden Telematik-Anwendungen wie elektronisches Rezept, elektronische Arzneimitteldokumentation, elektronische Patientenakte und elektronischer Arztbrief erst möglich. Offenbar gilt der Arztausweis gleichzeitig als „Fortbildungsausweis“, ein Begriff, den das Deutsche Ärzteblatt regelmäßig in seinen ergänzenden Informationen zur Continuing Medical Education verwendet.Deutsches Ärzteblatt, 122. Jahrgang, Nummer 25 vom 12. Dezember 2025, S. 707.

Die äußere Gestaltung der neuen Sichtausweise wurde gesetzlich geschützt. Sie lösen die bisherigen Papierausweise der Vertragsärzte, Krankenhausärzte und Privatärzte ab. Auf Antrag erhalten alle approbierten Ärzte von ihrer Landesärztekammer einen solchen elektronischen Arztausweis. Auf der Ausweiskarte fehlt der ausgeschriebene Name der ausstellenden Behörde; jedoch befinden sich auf der Vorderseite die Logos der Bundesärztekammer sowie der zuständigen berufsständischen Kammer und auf der Rückseite ihre Abkürzung mit Postfach-Adresse.

Es sei „die Anschaffung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) – auch bekannt als Arzt- oder Psychotherapeutenausweis – optional.“„Telematikinfrastruktur – Informationen zum Anschluss der Praxis, zur technischen Ausstattung und zur Finanzierung“, herausgegeben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Beilage im Deutschen Ärzteblatt, Ausgabe A, Nummer 17/2018 vom 27. April 2018. Demnach ist der Heilberufsausweis der Oberbegriff, der Arztausweis wäre einer der Unterbegriffe. Allerdings wird der neue Arztausweis der Ärztekammer erst durch eine aufwändige und kostspielige Aufrüstung zum elektronischen Arztausweis. Also sind die Begriffe Arztausweis und Heilberufsausweis aus mehreren Gründen keine Synonyme.

Ein noch gültiger alter elektronischer Arztausweis („Vorläuferkarte“, Light-Ausweis) kann äußerlich vom neuen elektronischen Heilberufsausweis für Ärzte durch die verschiedenen Gestaltungen des Chipkartenmoduls unterschieden werden. Ob eine Umrüstung der alten Kartenausweise überhaupt möglich ist, bleibt offen. Beschrieben wird ein aufwändiger zehnschrittiger Bestellprozess mit einer Identifizierung des Antragstellers nach dem Post-Ident-Verfahrenoder nach dem Bankident- oder auch nach dem Kammerident-Verfahren für den neuen „hochwertigen Sichtausweis“ mit einer zwingend erforderlichen anbieterspezifischen AktivierungDeutsches Ärzteblatt, 117. Jahrgang, Heft 41/2020, 9. Oktober 2020, S. A 1910. und Freischaltung innerhalb von 28 Tagen.André Haserück: Elektronischer Heilberufsausweis – Eintrittskarte zur Datenautobahn, in: Deutsches Ärzteblatt, 117. Jahrgang, Nummer 27–28/2020, 6. Juli 2020, S. A 1365 – A 1370. Im Dezember 2019 fand der Chaos Computer Club ein Missbrauchspotenzial („Datenleck“, „Sicherheitslücke“, „Schwachstelle“) bei der Zustellung der Chipkarte an eine Wunschadresse.Telematikinfrastruktur: Ausgabe von Praxis- und Arztausweisen gestoppt, in: Newsletter Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de) vom 28. Dezember 2019. In den amtlichen Texten wird die in fünf Sprachen aufgedruckte Bezeichnung Arztausweis nicht verwendet; umgekehrt fehlt auf dem Arztausweis die amtliche Bezeichnung Heilberufsausweis. Es bleibt offen, ob die Landes-Psychotherapeutenkammern solche Arztausweise für Nichtärzte ausstellen.

Es gibt zwei verschiedene elektronische Arztausweise (Abkürzung eHBA Arzt), wie die Ärztekammer Westfalen-Lippe im August 2020 informiert. Einmal den „elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Arztausweis“ (Abkürzungen eA oder eArztausweis) für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (Abkürzung TI). Außerdem kann man (seit etwa Anfang 2013)Die elektronische Patientenakte kommt!, in: "KVWL kompakt", Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Nummer 10/2020 vom 27. Oktober 2020, S. 12–15. bei den Landesärztekammern kostenlos einen so genannten „elektronischen Arztausweis light“ (Abkürzungen eA-light, EA-LIGHT, eA-LIGHT oder eAlighteHBA: Funktionen und Beantragung, in: Westfälisches Ärzteblatt, Ausgabe 9/2020, September 2020, S. 20.Im Englischen bedeuten "to be alight" übrigens in Flammen stehen und "to alight from something" aus etwas aussteigen.) als Ersatz des bisherigen Papierausweises beantragen. Das englische Adjektiv light bedeutet hier ‚leicht‘, ‚mild‘, ‚nachsichtig‘, ‚zart‘. Dieser Ausweis sei nicht für die Anwendungen der TI geeignet.eHBA: Schlüssel zur digitalen Gesundheitsversorgung, in: Westfälisches Ärzteblatt, Mitteilungsblatt der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Ausgabe 8/2020, August 2020, S. 20. Der eA-light kann zum Beispiel für die SAgO-Authentifizierung (Online-Verwendung für Außengutachter nach SGB IX) verwendet werden. Auf der Rückseite des eA-light befinden sich außer der Unterschrift des Inhabers jeweils mit entsprechendem Barcode und QR-Code die zwanzigstellige Ausweisnummer und die persönliche fünfzehnstellige einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) für die elektronische Erfassung der cme-Punkte (Continuing Medical Education) bei Fortbildungsveranstaltungen. Es fehlen sowohl die Arztnummer (neue Bezeichnung: Personalnummer oder Personennummer) als auch die lebenslange Arztnummer (LANR). Außerdem fehlen sowohl das Institutionskennzeichen (IK) als auch die Betriebsstättennummer (BSNR), obwohl der Ausweis nur in Zusammenhang mit einer Kassenpraxis verwendet werden kann. Sowohl die EFN als auch die Ausweisnummer beginnen einheitlich mit 802760.

Beide Ausweise sind äußerlich durch die Gestaltung der Kontakte des Chipkartenmoduls unterscheidbar. Das Modul des eArztausweises hat in der Mitte ein Quadrat; das Zentrum des eA-light-Moduls ist dagegen teilweise kurvenförmig. Außerdem wird beim eA-light zuerst der Familienname des Inhabers und danach sein Vorname angegeben; beim eArztausweis ist es umgekehrt. Die fünfjährige Gültigkeitsdauer des eA-light ist tagesgenau angegeben; der eArztausweis nennt dagegen nur den Ablaufmonat. Zurzeit (August 2024) kann man den kostenpflichtigen eArztausweis bei vier so genannten Vertrauensdiensteanbietern bestellen (Abkürzung VDA): medisign GmbH (Apobank-Tochtergesellschaft), T-Systems (Deutsche Telekom AG), SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG, D-Trust GmbH (Tochterunternehmen der Bundesdruckerei).Internetauftritt der Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster (www.aekwl.de), abgerufen am 7. August 2020.Deutsches Ärzteblatt, 117. Jahrgang, Heft 41/2020, 9. Oktober 2020, S. A 1908.

Verkauft wird jetzt die Generation G2, davor gab es die Vorläufergeneration G0 (Abkürzung eHBA-G0; nicht zu verwechseln mit der Vorläuferkarte des Light-Ausweises), die in G2 umgetauscht werden kann, und die Generation G1. Anders als auf den Gesundheitskarten fehlt auf den Heilberufsausweisen die Angabe der Kartengeneration. Der Kaufpreis (mit Vertragsbindung) setzt sich aus einem Einmalbetrag und einer Monats-, Quartals- oder Jahresgebühr zusammen. Nach Auskunft der Bundesärztekammer können Mediziner den Ausweis jetzt (November 2020) bei allen Landesärztekammern bestellen.Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 12. November 2020 (Internet-Meldung).