mini|Ein Plakat der Nahost-Friedensbewegung: Die israelische und die palästinensische Flagge, dazwischen das Wort „Frieden“, oben in arabischer und unten in hebräischer Sprache. Vergleichbare Darstellungen wurden von unterschiedlichen Gruppen verwendet, die eine Zweistaatenlösung des Nahostkonflikts unterstützen. mini|Karte des Westjordanlandes und des Gazastreifens von 2007. Die Einigung auf von allen Seiten akzeptierte Grenzen ist eines der Hauptprobleme der Zweistaatenlösung. Ein weiteres Kernproblem bilden die zahlreichen nach internationalem Recht illegalen israelischen Siedlungen im Westjordanland (auf der Karte als schwarze Dreiecke dargestellt), deren Bau und Ausbau von nahezu allen israelischen Regierungen seit den 1980er Jahren vorangetrieben wurde. Die rote Linie zeigt den Verlauf der israelischen Sperranlagen an, die das israelische Territorium einschließlich der nach internationaler Auffassung illegal annektierten Gebiete in und um Jerusalem gegenüber dem Westjordanland abschotten

Als Zweistaatenlösung wird eine Lösung des Israelisch-Palästinensischen Konflikts diskutiert, die in der internationalen Anerkennung Israels und eines Staates Palästina besteht („zwei Staaten für zwei Volksgruppen“). Weitere Konzepte sind die Ein-Staat-Lösung und die Dreistaatenlösung.

Ausgangslage Bei der Zweistaatenlösung wird ein unabhängiger Staat Palästina neben dem Staat Israel westlich des Flusses Jordan angestrebt. Die Grenze zwischen den beiden Staaten ist noch nicht endgültig festgelegt, da hierzu noch keine Einigung gefunden wurde und weitere Verhandlungen notwendig sind. Die palästinensische bzw. arabische Seite besteht auf der bis zum Sechstagekrieg 1967 bestehenden Waffenstillstandslinie als Grenze, was von israelischer Seite jedoch nicht akzeptiert wird. Das Gebiet des Völkerbundsmandats für Palästina, das nicht Teil des innerhalb dieses Lösungsweges vorgesehenen Staates Palästina ist, soll nach dieser Variante israelisches Territorium werden.

Der Internationale Gerichtshof erklärte die israelische Besetzung der palästinensischen Territorien (Westjordanland, Gazastreifen und Ostjerusalem) in einem nicht bindenden Gutachten am 19. Juli 2024 für illegal; die UN-Generalversammlung forderte auf dieser Grundlage mit der Resolution ES-10/24 im September 2024 den Rückzug Israels aus den palästinensischen Gebieten binnen eines Jahres.

Geschichte Die ersten Überlegungen zur Schaffung zweier Staaten auf dem britischen Mandatsgebiet Palästina erfolgten 1937 in der Peel-Kommission, die die Umstände des arabischen Aufstands von 1936 untersuchte.

Zur Beendigung des britischen Mandats beschlossen die Vereinten Nationen am 29. November 1947 den UN-Teilungsplan für Palästina. Dieser sah vor, Palästina in einen Staat für Juden und einen Staat für Araber zu teilen, wobei Jerusalem (einschließlich Bethlehem) als Corpus separatum unter internationale Kontrolle gestellt werden sollte. Der Plan wurde in der Folgezeit insofern obsolet, als zwar einerseits im Jahr 1948 der jüdische Staat gegründet worden war, doch andererseits die meisten der von der UNO dem zu gründenden arabischen Staat zugeordneten Gebiete als Ergebnis des Palästinakriegs von Jordanien und Ägypten besetzt wurden (das Westjordanland bzw. der Gazastreifen), ohne darin die Bildung eines unabhängigen palästinensischen Staates zu betreiben; ein weiterer Teil wurde im Palästinakrieg von Israel erobert und in sein Staatsgebiet inkorporiert (insbesondere Teile des überwiegend von Arabern bewohnten Galiläa). Die internationale Staatengemeinschaft fand sich zunächst mit diesen Verhältnissen ab; Jordanien verleibte das Westjordanland in sein Staatsgebiet ein und gab dessen Bewohnern die jordanische Staatsbürgerschaft. Erst nach dem Sechstagekrieg von 1967, in dem es Israel gelang, sowohl das Westjordanland als auch den Gazastreifen zu erobern, stellte sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Herrschaft über die arabischen Gebiete Palästinas erneut.

Den Rahmen des Konfliktlösungsvorschlags, nach dem neben Israel ein eigenständiger arabischer Staat in Palästina gegründet werden soll, bilden weitere UN-Resolutionen zur „friedlichen Lösung der Palästinafrage“ ab 1974., Generalversammlung der Vereinten Nationen, 22. November 1974. Die jüngste entsprechende Resolution wurde am 24. November 2015 mit 155 Stimmen, sieben Gegenstimmen und sieben Enthaltungen verabschiedet.70/15. Peaceful settlement of the question of Palestine, 24. November 2015. Darin ist von „zwei Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen“ die Rede. Frühere Resolutionen enthalten zudem ergänzend die Passage, dass „eine gerechte Lösung für die palästinensische Flüchtlingsfrage in Übereinstimmung mit UN-Resolution 194“ gefunden werden müsse.61/26. Peaceful settlement of the question of Palestine, 4. Dezember 1996.

Seit Mitte der 1970er Jahre zeigten erstmals maßgebliche palästinensische Persönlichkeiten Interesse an der Zweistaatenlösung, so insbesondere Said Hammami, der PLO-Vertreter in London, und begaben sich damit in Widerspruch zu der bisherigen offiziellen PLO-Position, die das Existenzrecht eines jüdischen Staates auf dem Gebiet des historischen Palästina leugnete; die Aussichtslosigkeit bezüglich einer Rückeroberung der von Israel besetzten Gebiete scheint zu diesem Umdenken beigetragen zu haben.Mohammed Ayoob: The Middle East in world politics. 1981, S. 90. (Als reprint erhältlich bei Routledge Revivals, ISBN 978-0-415-73940-5.)David Cesarani: The Jewish chronicle and Anglo-Jewry, 1841–1991. Cambridge University Press, Cambridge 1994, ISBN 978-0-511-47050-9, S. 230. Die palästinensische Führung griff das Konzept beim arabischen Gipfel 1982 in Fès auf.Mark A. Tessler: A History of the Israeli-Palestinian conflict. Indiana University Press, Bloomington 1994, S. 718. Unter der Leitung von Senegal hatten es 1971 zehn teils muslimische StaatenDie Staaten, die die Erklärung von Dakar über die Zweistaatenlösung unterstützten, waren Kamerun, Äthiopien, Elfenbeinküste, Kenia, Liberia, Mauretanien, Nigeria, Senegal, Tansania und Zaire. der Organisation für Afrikanische Einheit befürwortet. Jassir Arafat hat Israel – vorerst nur indirekt – erst ab seiner Rede vor der UN-Vollversammlung vom 13. Dezember 1988 anerkannt. 1989 erklärte Arafat sodann die PLO-Charta von 1964, in der zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen wurde,Die Palästinensische Nationalcharta vom 17. Juli 1968; vgl. insb. Artikel 9, 10, 15. für hinfällig. Und am 9. September 1993 schrieb Arafat als PLO-Vorsitzender an den damaligen israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin in einem historischen Brief: „Die PLO erkennt das Recht des Staates Israel auf Existenz in Frieden und Sicherheit an. [Die PLO verzichtet] auf Terror und jede andere Art von Gewalt.“ Im Gegenzug erkannte Rabin „die PLO als die Vertretung des palästinensischen Volkes“ an.

Viele Anläufe zur Umsetzung einer Zweistaatenlösung wurden bereits unternommen, angefangen mit der Madrider Konferenz im Jahr 1991, gefolgt von Oslo I 1993, dem Gaza-Jericho-Abkommen 1994, Oslo II 1995, dem gescheiterten Treffen Camp David II im Jahr 2000 sowie der Fortsetzung in Taba 2001. Im Jahr 2002 wurde durch die Arabische Liga die Arabische Friedensinitiative ins Leben gerufen. Aus dem Scharon-Plan von 2004 entwickelte Ehud Olmert den Konvergenz-Plan von 2006. Der letzte, ebenfalls gescheiterte Anlauf waren die israelisch-palästinensischen Friedensgespräche 2013–2014.

Trump-Plan Im Februar 2017 wurde bekannt, dass die US-Regierung unter Donald Trump nicht mehr auf eine Zweistaatenlösung besteht und es den Konfliktparteien selbst überlässt, wie sie eine dauerhafte Friedenslösung erreichen wollen.Sueddeutsche.de: USA bestehen nicht mehr auf Zwei-Staaten-Lösung im Nahen Osten, 15. Februar 2017. Im Jahr 2018 entschied Trump die Verlegung der amerikanischen Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem.Marcel Wagner: Pariser Nahost-Konferenz. Zwei-Staaten-Lösung und Trump-Faktor. In: deutschlandfunk.de, 15. Januar 2017. Im selben Jahr sprach sich die US-Regierung, anders als im Jahr zuvor, für eine Zweistaatenlösung aus.

Am 28. Januar 2020 stellte Trump zusammen mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu eine Zweistaatenlösung vor.zeit.de vom 28. Januar 2020: Donald Trump schlägt palästinensischen Staat vor. Die Regierung der Palästinensischen Autonomiegebiete lehnte den Vorschlag, der ohne Konsultation der Palästinenser formuliert worden war und palästinensische Positionen nicht berücksichtigt, bereits im Vorfeld ab.

Eckpunkte des Planes sind:

Westjordanland: Der Plan sieht die Gründung eines palästinensischen Staates vor, der 97 Prozent der derzeit im Westjordanland lebenden Palästinenser umfasst. Insgesamt soll der Staat, den Gazastreifen eingeschlossen, eine Fläche umfassen, die vergleichbar ist mit dem arabisch kontrollierten Territorium vor dem Sechs-Tage-Krieg von 1967. Zu diesem Zweck sollen beide Seiten Land austauschen. Israel darf die große Mehrheit der Siedlungen und das gesamte Jordantal in sein Staatsgebiet integrieren. Im Gegenzug könnten mehrere arabische Gemeinden, die derzeit zu Israel gehören und am westlichen und nordwestlichen Rand des Westjordanlandes liegen, z. B. Umm al-Fahm, palästinensisch werden. Gazastreifen: Der Gazastreifen soll mit zwei kleinen Gebieten im Negev an der Grenze zu Ägypten verbunden werden, die Israel an die Palästinenser abtritt und die auch schon nach dem UN-Teilungsplan Teil Palästinas werden sollten. Hier kann unter anderem ein Industriegebiet entstehen. Der Gazastreifen soll politisch von der Hamas wieder an die palästinensische Regierung zurückgehen. Jerusalem: Jerusalem bleibt die ungeteilte Hauptstadt Israels, während das früher zu Jerusalem gehörende Abu Dis die Hauptstadt Palästinas werden soll. Heilige Stätten: Der Status quo auf dem Tempelberg, der derzeit von der jordanischen Waqf-Behörde verwaltet wird, soll erhalten bleiben. Gefordert wird, dass künftig Menschen jeden Glaubens die Möglichkeit haben sollen, auf dem Tempelberg zu beten, was derzeit nur Muslimen erlaubt ist. Infrastruktur: Die Territorien der beiden Staaten sollen mithilfe eines Netzwerks an Straßen, Brücken und Tunneln verbunden werden und so Bewegungsfreiheit sicherstellen und die Checkpoints reduzieren. Zwischen Westjordanland und Gazastreifen soll eine Hochgeschwindigkeitstraße entstehen. Gleichzeitig erhält der palästinensische Staat Zugang zu den Häfen in Haifa und Aschdod, um Güterverkehr abzuwickeln. Fünf Jahre nach Unterzeichnung des Friedensplans könnte über einen eigenen Hafen für Gaza und einen kleinen Flughafen nachgedacht werden. Flüchtlinge: Der Konflikt habe ein palästinensisches und ein jüdisches Flüchtlingsproblem geschaffen. Die arabischen Flüchtlinge seien in einem Schwebezustand gehalten worden, um den Konflikt am Leben zu halten. Der Plan sieht drei Optionen für die arabischen Flüchtlinge vor: die Aufnahme in den palästinensischen Staat, die Integration in die arabischen Gastländer oder die Umsiedlung in andere Staaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit. Ein Fonds soll Kompensationszahlungen ermöglichen. Gleichzeitig müsse auch Israel einen Ausgleich für die Aufnahme der jüdischen Flüchtlinge erhalten. Sicherheit: Der Plan setzt auf Vorrang der Sicherheit. Der palästinensische Staat soll demilitarisiert sein. Israel behält eine übergeordnete Sicherheitsverantwortung, was unter anderem eine volle Kontrolle über den Luftraum westlich des Jordan, eine Kontrolle der Zubringerstraßen zu den palästinensischen Gebieten und Baubeschränkungen in den Grenzregionen bedeutet.