mini|100px|UKW-Funkstelle für Funkverkehr an Bord im mobilen Seefunkdienst

Funkstelle für Funkverkehr an Bord ( – on-board communication station) ist – entsprechend Artikel 1.79 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „mobiler Funkdienst – geringer Leistung – des mobilen Seefunkdienstes für den inneren Funkverkehr an Bord eines Schiffes oder für Funkverkehr zwischen einem Schiff und seinen Rettungsbooten und -flößen bei Rettungsübungen oder -arbeiten oder für den Funkverkehr innerhalb eines Schlepp- oder Schubverbandes sowie für den Funkverkehr bei Anweisungen für das Arbeiten mit Leinen und für das Ankern“.VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.79, Definition: On-board communication station / Funkstelle für Funkverkehr an Bord

Weitere Seefunkstellen Das deutsche Handbuch für den Dienst bei SeefunkstellenHandbuch für den Dienst bei Seefunkstellen 1. Ausgabe, Mai 1981, § 1, S. 13. kategorisiert weitere Seefunkstellen wie folgt: Funkstelle für den Funkverkehr an Bord Schiffsnotsender Sprech-Seefunkstelle Telegrafie-Seefunkstelle

Siehe auch Funkstelle Binnenschifffahrtsfunk (Schiffsfunkstelle, Landfunkstelle) Mobile Erdfunkstelle Mobiler Seefunkdienst über Satelliten

Literatur Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz; 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1

Weblinks Internationale Fernmeldeunion

Einzelnachweise

Kategorie:Funkstelle Kategorie:Schiffsfunk