Ringende Seelen ist ein deutsches Stummfilm-Gesellschaftsmelodram aus dem Jahre 1918 von Eugen Illés mit Gilda Langer in einer der Hauptrollen.

Handlung Die Tänzerin Gerda Vanini ist eine moralisch fragwürdige Frau. Erst ruiniert sie ihren Freund von Sandenstein, der sie innig liebt, finanziell, dann unterbreitet sie ihm den obskuren Vorschlag, er möge doch die ebenso brave wie betuchte Bankierstochter Doris Amberg heiraten, um aus den von ihr verschuldeten Geldsorgen wieder herauszukommen. Unmittelbar vor der Eheschließung entscheidet sich Gerda erneut um und entdeckt ihr Verlangen nach ihrem Ex neu. Sie willigt Sandensteins Eheschließung nur unter der Bedingung ein, dass er schriftlich zusage, sich in zwei Jahren von Doris wieder scheiden zu lassen. Sandenstein, offensichtlich der Tänzerin hörig, geht auf diesen Deal ein. In den kommenden zwei Jahren lernt der verarmte Adelige seine Gattin Doris jedoch als einen überaus liebenswerten, bescheidenen und sanftmütigen Menschen kennen.

Zwei Jahre sind vergangen, und Gerda fordert ihr Recht. Sandenstein will sich aber nicht scheiden lassen und versucht sich nunmehr, von dieser amoralischen Verpflichtung freizukaufen. Er übersendet Gerda kurzerhand 5000 Mark und glaubt, dass damit die leidige Sache aus der Welt sei. Dann brechen Herr und Frau Sandenstein zu einer Urlaubsreise ins Gebirge auf, auch, um Gerda Vanini zu entgehen. Doch die erfährt von Sandensteins Diener deren Aufenthaltsort und reist kurzerhand nach. Um einen Keil zwischen die Eheleute zu treiben, spielt Gerda Sandensteins Brief mit dem 5000-Mark-Angebot Doris in die Hände. Doch die beiden Eheleute sprechen sich aus und unternehmen einen Ausflug ins Gebirge, heimlich verfolgt von Gerda. Dort kommt es zur direkten Konfrontation, als Gerda Doris das schriftliche Versprechen Sandensteins vorlegt, sich nach zwei Jahren von ihr scheiden zu lassen. Standesgemäß fällt Madame in Ohnmacht und praktischerweise gleich in einen Abgrund. Ihre Leiche wird jedoch nicht gefunden. Von diesem Verlust schwerst gebeutelt, erkrankt von Sandenstein daraufhin schwer.

Gerda sieht nun die Chance gekommen, ihren Ex-Geliebten vollständig zurückzubekommen doch dieser weist, das Andenken seiner Frau bewahrend, ihre Annäherungsversuche brüsk zurück. Daraufhin will sich Gerda an dem Widerwilligen rächen und behauptet, dass Sandenstein sich seiner ungeliebten Alten kurzerhand entledigen wollte. Es kommt zur Mordanklage, und Gerda kann mit dem Zwei-Jahre-Ehe-Dokument und Sandensteins 5000-Mark-Brief zwei ihn schwer belastende Dokumente vorlegen. Doch ihr Plan geht nicht auf: gerade im rechten Moment erscheint die von den Toten auferstandene Gerda in Begleitung mit zwei Bauersleuten und einem Baby im Arm. Das Bauernpaar hatte Doris, die infolge des Sturzes vorübergehend Gedächtnis und Sprachvermögen verloren hatte, entdeckt und gesund gepflegt, und in dieser Zeit hatte die Totgeglaubte auch noch ihr und Sandensteins Kind zur Welt gebracht. Eine Zeitungsmeldung über den Prozess gegen ihren Mann brachte ihr das Gedächtnis zurück. Doris’ Aussage entlastet ihren Gatten Sandenstein, woraufhin die Anklage fallengelassen wird. Gerda macht ihrem jämmerlichen Intrigantenleben im Gerichtssaal mit einem Revolverschuss ein melodramatisches Ende.

Produktionsnotizen Ringende Seelen entstand im UFA-Union-Atelier in Berlin-Tempelhof. Der Vierakter mit einer Läge von 1432 Meter passierte im Juli 1918 die Filmzensur und wurde am 18. Oktober 1918 im Berliner U.T. Kurfürstendamm offiziell uraufgeführt.

Die Filmbauten entwarf Ernst Lubitschs langjähriger Filmarchitekt Kurt Richter.

Kritiken

Weblinks Ringende Seelen auf filmhistoriker.de

Kategorie:Filmtitel 1918 Kategorie:Deutscher Film Kategorie:Schwarzweißfilm Kategorie:Stummfilm Kategorie:Kriminalfilm Kategorie:Filmdrama Kategorie:Literaturverfilmung