mini|Blastocyste im 8-Zellen-Stadium
Der Beginn des Menschseins ist Gegenstand von Diskussionen in der Medizinethik als Teilgebiet der Philosophie, der Rechtswissenschaft sowie der Religionslehren. An ihr macht sich auch die Frage nach dem Schutz beziehungsweise dem Recht auf Leben fest, etwa im Kontext von Stammzellenforschung, Embryonenforschung, Schwangerschaftsabbrüchen und Spätabbrüchen.
Zu den Synonymen zählen oft , und . Der Beginn des individuellen menschlichen Lebens wird überwiegend mit der Befruchtung der Eizelle und der damit verbundenen Bildung eines neuen menschlichen Lebewesens mit eigener genetischer Identität, die sich von jener der Mutter und des Vaters unterscheidet, gesehen.
Teilweise wird jedoch argumentiert, dass nicht das Mensch-Sein, sondern das Person-Sein als entscheidendes Kriterium für die Trägerschaft von Grundrechten herangezogen werden müsse. 2004 schrieben die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Entscheidung Vo gegen Frankreich beispielsweise:
Der Begriff der Person als Träger von Grundrechten wird wahlweise mit der Befruchtung, der Einnistung der Eizelle in der Gebärmutter oder in einer Mindermeinung mit der Geburt – und mancherseits sogar erst mit dem Erwerb bestimmter Fähigkeiten nach der Geburt – verknüpft (s. Recht auf Leben). Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat diese Frage zum Beispiel ausdrücklich offengelassen.BVerfG, Urteil vom 25. Februar 1975, Az. 1 BvF 1, 2, 3, 4, 5, 6/74, - Schwangerschaftsabbruch I.
Zu den Kriterien zählen nach medizinischen Betrachtungen die Individualität, nach philosophischen Standpunkten die Entstehung des Bewusstseins (dem der Hirntod als Ende des Menschseins gegenübersteht) und nach manchen religiösen Anschauungen die Beseelung.
Der 1978 erschienene Warnock-Report,siehe auch www.bopcris.ac.uk der zur rechtlichen Regelung in Großbritannien maßgeblich beitrug, geht auf die Position einer im Maße der Entwicklung zunehmenden Schutzwürdigkeit („gradualistische Position“) ein, entschied sich jedoch für das Potentialitätsargument.Gregor Damschen, Dieter Schönecker: Der moralische Status menschlicher Embryonen: pro und contra Spezies-, Kontinuums-, Identitäts- und Potentialitätsargument. Walter de Gruyter, 2003, S. 73.
Entwicklungsschritte
Unter anderem sind folgende Entwicklungsschritte (sie verlaufen graduell und sind daher keine Zäsuren) in der Schwangerschaft betrachtbar:
Zeitpunkt Medizinische Aspekte Rechtliche Aspekte Philosophische und religiöse Betrachtungen 1. Tag Befruchtung (Fertilisation). Eizelle und Samenzelle verschmelzen zur Zygote. Das Embryonenschutzgesetz schützt die an. Voraussetzung ist hierbei nicht, dass sie sich tatsächlich weiterentwickelt.Der Europäische Gerichtshof entschied am 18. Oktober 2011 im Fall Brüstle im Zusammenhang mit der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen:EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2011, Rechtssache C-34/10 Volltext Beginn der Rechtsfähigkeit in der Schweiz unter dem Vorbehalt, dass das Kind lebendig geboren wird: ZGB.Dominique Jakob: Vorlesung Personenrecht. (PDF) Universität Zürich, 9. September 2015, S. 7. Erbfähigkeit des Nondum conceptus in Deutschland und der Schweiz: Abs. 2 BGB; , ZGB. Für Hindus und Buddhisten betritt die Seele den Embryo, wenn Samen und Eizelle verschmelzen.Nach der aktuellen römisch-katholischen Lehre beginnt das Leben eines Menschen mit der Befruchtung. Kardinal Joseph Ratzinger schrieb 1987 (Donum vitae): Joseph Ratzinger: Donum vitae, 22. Februar 1987 vatican.va Kardinal Karl Lehmann formulierte 2013: Kardinal Karl Lehmann: Lebensschutz am Anfang und am Ende. 29. August 2013 bistummainz.de 3. Tag Beginn der Cytokinese (Zellteilung).Christian Kummer: Zum Diskurs der Beurteilung des menschlichen Lebensanfangs, Grenzüberschreitungen. In: Crossing Borders. Kulturelle, religiöse und politische Differenzen im Kontext der Stammzellenforschung weltweit. Agenda, Münster 2005, S. 61–76. Im Vier- und Achtzellstadium kann aus jeder der vier oder acht Zellen ein Mensch entstehen. Ein Individuum im wörtlichen Sinne (lateinisch das Unteilbare) besteht noch nicht.Karl Theodor Friedhoff: Wann wird aus einem Embryo ein Mensch? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2. Dezember 2007. In der Blastocyste entwickeln sich bis zur Einnistung etwa 200 Zellen, die für die Stammzellenforschung von Interesse sind. 5. Tag Beginn der Nidation (Einnistung). 14. Tag Ende der Nidation: Der Primitivstreifen als erste wahrnehmbare Struktur des Embryos erscheint. Der Zellhaufen beginnt, sich zu differenzieren. Bis zu diesem Zeitpunkt wäre die Herausbildung eineiiger Zwillinge möglich (monochorial-monoamniote Zwillinge), was als mangelnde Individualität angesehen werden kann. 1984 wurde von englischen Wissenschaftlern vorgeschlagen, die Embryonenforschung bis zu diesem Zeitpunkt zu erlauben.Warnock u. a.: Report of the Committee of Enquiry into Human Fertilisation and Embryology. 1984 Nach deutschem Recht wird der menschliche Embryo nach der Nidation als Nasciturus lat. („der geboren werden wird“) bezeichnet. Über BGB besitzt er deliktsrechtlich einen Schutz vor vorgeburtlichen Schädigungen.Wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war, kann er Erbe sein ( Abs. 2 BGB). Für ihn kann vom Gericht ein gesetzlicher Vertreter, der Leibesfruchtpfleger nach BGB, bestellt werden. Für das Bundesverfassungsgericht „besteht Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an.“ Es erkannte 1975 die Grundrechtsberechtigung für Abs. 2, Satz 1 und Abs. 1 GG an.
Offen lässt es hierbei, ob der Nasciturus selbst Grundrechtsträger ist oder nur von dem objektiv-rechtlichen Gehalt der Grundrechte profitiert:
Ferner schreibt das Bundesverfassungsgericht: In der Schweiz ist strittig, ob im Fall einer künstlichen Befruchtung die Rechtsfähigkeit des Nasciturus analog Art. 31 Abs. 2 ZGB mit der Verschmelzung der Keimzellen der beginnt oder erst mit der Nidation.Für die Nidation als Anknüpfungspunkt für den Beginn der bedingten Rechtsfähigkeit bei der medizinisch assistierten Reproduktion: Beretta: Basler Kommentar ZGB I, Art. 31, N 17; Philippe Meier, Estelle De Luze: Droit des personnes. Article 11–89a CC. Genf, Zürich, Basel 2014, Rz. 33.für die Befruchtung: Heinz Hausheer, Regina Aebi-Müller: Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 3. Auflage. Bern 2012, Rz. 03.25; Paul-Henri Steinauer, Christiana Fountoulakis: Droit des personnes physiques et de la protection de l’adulte. Bern 2014, Rz. 442a. 30. Tag Der Philosoph Peter Singer argumentiert, dass, solange der menschliche Embryo nicht die Fähigkeit hat, Schmerzen zu empfinden, man ihm auch kein Leid zufügen könne. Singer schlägt den 28. Tag als Schutzgrenze vor, um einen Embryo vor Leiden zu bewahren: Peter Singer: Die Ethik der Embryonenforschung. In: Aufklärung und Kritik. Zeitschrift für freies Denken und humanistische Philosophie. Sonderheft Nr. 1/1995 40. Tag In der jüdischen Tradition wird ein Embryo ab dem 40. Tag der Empfängnis als vollwertiges menschliches Wesen angesehen.Christoph Rella: Die Suche nach einem Gesetz fürs Menschsein. In: Wiener Zeitung. 20. September 2011 wienerzeitung.atDie malikitische Rechtsschule verbietet eigentlich grundsätzlich jede Abtreibung, macht jedoch bis zum 40. Tag nach der Empfängnis Ausnahmen.Institut für Islamfragen der Evangelischen Allianz in Deutschland, Österreich, Schweiz. Abweichend hiervon folgt die international einflussreiche Internationale Islamische Fiqh-Akademie der hanafitischen Rechtsschule, die den Anfang des beseelten Menschen auf den 120. Tag im Mutterleib festsetzt.Andreas Christ: Bioethik im interreligiösen Diskurs. ZIS-Forum befasste sich mit grundlegenden Fragen des Menschseins. Universität Bamberg, Stand 2014 Nils Fischer: Der Status des Embryos im Islam. Konrad-Adenauer-Stiftung, 2014 kas.de (PDF; 1,4 MB)Bis 1869 galt in der römisch-katholischen Kirche noch das Konzept der sogenannten sukzessiven Beseelung, bei dem man sich auf Aristoteles berief, nach dem die Beseelung des Menschen eine Entwicklung darstelle, die bei einem männlichen Embryo 40 Tage und bei einem weiblichen Embryo 80 Tage dauere.Holger Haßmann: Embryonenschutz im Spannungsfeld internationaler Menschenrechte, staatlicher Grundrechte und nationaler Regelungsmodelle zur Embryonenforschung. Springer, Berlin, 2003, ISBN 3-540-00025-9, S. 72.
Die unterschiedlichen religiösen Positionen beeinflussen die nationalen Gesetzgebungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen.Mathana Amaris Fiona Sivaraman, Siti Nurani Mohd Noor: Ethics of embryonic stem cell research according to Buddhist, Hindu, Catholic, and Islamic religions: perspective from Malaysia. In: Asian Biomedicine. Vol. 8, No. 1, Februar 2014, S. 43–52, doi:10.5372/1905-7415.0801.260.Tony Reichardt: Studies of faith. In: Nature. No. 432, 9. Dezember 2004, S. 666–669. (PDF) 21. Woche Etwa ab der 21. Schwangerschaftswoche (148. Tag) ist es im Einzelfall möglich, dass der Fötus die vorzeitige Geburt mit ärztlicher Hilfe im Brutkasten überlebt.Frühgeborene an der Grenze der Lebensfähigkeit. (PDF; 4,8 MB) 4. Auflage. Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, 24. Juni 2020, S. 8. Der frühestgeborene überlebende Mensch in Europa (Frieda im Klinikum Fulda, 7. November 2010) kam im Rahmen einer Frühgeburt nach nur 21 Wochen und fünf Tagen zur Welt und wog 460 g bei einer Größe von 26 cm. Bei einer Spätabtreibung, etwa einem Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation, kann ohne vorherige Tötung des Embryonen im Mutterleib die Situation entstehen, dass das zur Welt gebrachte Kind lebt und versorgt werden muss (vergleiche Oldenburger Baby). In Deutschland wird über Personenstandsverordnung die Grenze zwischen Fehlgeburt und Totgeburt (Personenstand) bei einem Körpergewicht von mindestens 500 Gramm gezogen. Mit der Reform von 2013 (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz vom 7. Mai 2013) besteht in Deutschland die Möglichkeit der Namensbescheinigung und damit verbunden die verbesserte Möglichkeit der Bestattung von Sternenkindern auch unterhalb dieser Gewichtsgrenze.