Elster (Apronym für Elektronische Steuererklärung) ist ein 1996 gestartetes Onlineportal der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet. Elster-Entwickler und bundesweiter Koordinator ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München. Elster wurde nach 2007 zu einem der 19 Verfahren von KONSENS erklärt.
Das Projekt Elster umfasst zwei Komponenten: Mit Mein Elster (ehemals ElsterOnline-Portal) stellt die Steuerverwaltung ein Portal zur Verfügung, über das man die Steuererklärung, Steueranmeldungen etc. webbasiert erfassen und abgeben kann. Die Clientbibliothek ERiC (Elster Rich Client) kann in die Softwareprodukte von Drittanbietern eingebunden werden. Die dazugehörige Serversoftware befindet sich auf einer Serverfarm, der sogenannten Zentralen Produktions- und Service-Stelle (ZPS Elster, ehemals Clearingstelle), in Nürnberg.
Im Gegensatz zu kommerzieller Software von Drittanbietern hilft laut Stiftung Warentest Mein Elster (z. B. bei Einkommensteuererklärungen) dem Nutzer trotz intuitiver Bedienung nur bedingt bei der Optimierung der eigenen Steuerlast, da der Fokus hier vor allem auf der elektronischen Bereitstellung der amtlichen Steuerformulare liegt.
Gesetzeslage Einkommensteuererklärung Seit 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung sowie die gesetzliche Verpflichtung zur Sicherheitsauthentifizierung bei der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten.
Seit 2012 (Veranlagungszeitraum 2011) sind Privatpersonen, die unternehmerisch tätig sind, zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG).
Trotz jener Pflicht können Steuerpflichtige die Papierabgabe im Wege der Härtefallregelung des § 25 Abs. 4 Satz 2 ESt beantragen. Nach der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO hat die Finanzbehörde einem Antrag auf Papierübermittlung zu entsprechen, wenn die Steuergesetze einen Verzicht auf die elektronische Übermittlung zur Vermeidung unbilliger Härten anordnen und eine elektronische Erklärungsabgabe für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2016, Aktenzeichen: 2 K 2352/15)
EinfachElster ist für Rentner und Pensionäre und EinfachElsterplus für Arbeitnehmer angepasst.
Andere Steuererklärungen Seit 2005 sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer elektronisch über das Elster-System abzuwickeln.
Seit 2013 sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln (vgl. BMF-Schreiben vom 16. November 2011, BStBl 2011 I S. 1063). Zur Vermeidung von unbilligen Härten kann das Finanzamt auf Antrag auf eine elektronische Übermittlung der Voranmeldungen zu verzichten und die Abgabe in herkömmlicher Form – auf Papier oder per Telefax – zuzulassen, wenn eine elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine elektronische Übermittlung nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Unternehmer nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen (§ 150 Abs. 8 AO). Liegt eine solche wirtschaftliche und persönliche Unzumutbarkeit nicht vor, hat das Finanzamt im Rahmen des ihm durch § 18 Abs. 1 Satz 2 UStG eingeräumten Ermessens über den Antrag des Unternehmers, die Voranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in herkömmlicher Form abgeben zu dürfen, zu entscheiden (Anwendungserlass zur Umsatzsteuer, Abschnitt 18.1). Eine solche wirtschaftliche und persönliche Unzumutbarkeit wird von den Finanzämtern in den letzten Jahren so gut wie nicht mehr angenommen.
Ablauf des Elster-Verfahrens mini|Grafische Darstellung des Elster-Verfahrens (Stand 2017)
Das Elster-Verfahren besteht aus fünf Schritten, wobei sich lediglich die Schritte 1 und 2 in Abhängigkeit von der Wahl des genutzten Steuererklärungsprogramms (Mein Elster oder Softwareprodukt eines Drittanbieters) unterscheiden. Schritte 3 – 5 sind hiervon unabhängig und für alle Steuererklärungsprogramme identisch. Im ersten Schritt gibt der Anwender seine Steuerdaten in ein Steuererklärungsprogramm (Mein Elster oder Softwareprodukt eines Drittanbieters) ein. Das jeweilige Programm prüft die Daten vorab auf Plausibilität. Hierbei kann der Anwender auswählen, ob er einen Steuerbescheid auf Papier oder rein digital bekommen möchte. Im zweiten Schritt übermittelt das jeweilige Softwareprodukt die Daten mittels der Elster-Programmbibliothek ERiC an die Zentrale Produktions- und Service-Stelle Elster (ZPS) der Steuerverwaltung. Im Fall der Nutzung von Mein Elster entfällt die Übermittlung via ERiC aufgrund der direkten Anbindung von Mein Elster an die ZPS Elster. Die Übermittlung erfolgt bei Mein Elster immer authentifiziert. Bei Verwendung von Softwareprodukten von Drittanbietern kann die Übermittlung ohne Authentifizierung erfolgen. In jenem Fall muss eine sogenannte komprimierte Steuererklärung ausgedruckt, unterschrieben und an das zuständige Finanzamt geschickt werden. Im dritten Schritt werden die Daten nach ihrem Eingang in der ZPS Elster entschlüsselt, die Authentifizierung – falls genutzt – überprüft und die Steuerdaten vorgeprüft. Im vierten Schritt werden die Daten an das jeweils zuständige Steuerrechenzentrum des verantwortlichen Landes weitergeleitet. In den 16 Rechenzentren der Steuerverwaltungen der Bundesländer bzw. dem Rechenzentrum des Bundes (verbunden über die Netze des Bundes (NdB)) werden die Daten im fünften und letzten Schritt in die dort üblichen Datenformate umgewandelt und in die entsprechenden Datenbanken eingespeist. Hier können die Sachbearbeiter in den zuständigen Finanzämtern dann auf die eingegangenen Steuerdaten zugreifen. Elektronisch übermittelte Steuererklärungen werden in allen Bundesländern bevorzugt behandelt.
Nach Übermittlung, Veranlagung und Bescheid ist bei Elster seit Anfang 2020 der rechtsverbindliche Steuerbescheid als PDF in elektronischer Form möglich. Abweichungen von den Angaben in der übermittelten Steuererklärung werden in einer dritten Spalte (Bescheiddatenabgleich) angezeigt. Rechtswirksam ist der durch die Post übermittelte Steuerbescheid auf Papier oder – falls gewählt – der digitale PDF-Bescheid.
Ab 2026 wird der digitale Steuerbescheid zur Regel.
Übermittlung via Mein Elster Nach einmaliger Registrierung eines Nutzerkontos (benötigt: E-Mail-Adresse und Steuer-Identifikationsnummer) erhält der Nutzer im Anschluss an den Authentifizierungsprozess ein Zertifikat (elektronische Signatur). Hiermit können Steuerdaten online authentifiziert abgeschickt werden, ohne dass sie ausgedruckt und unterschrieben werden müssen.
Übermittlung via Softwareprodukte von Drittanbietern Kostenpflichtige Softwareprodukte können Steuerdaten elektronisch (via Nutzung der Clientbibliothek ERiC) an das zuständige Finanzamt übermitteln. Analog zur Nutzung von Mein Elster (authentifizierte Übermittlung) ist die authentifizierte online-Übermittlung ohne Unterschrift nur nach vorausgehender Registrierung und Erhalt eines Zertifikats via Mein Elster möglich.
Situation für Steuerpflichtige Funktionsumfang Mein Elster Auf der Website Elster: Ihr Online-Finanzamt wird von den Steuerbehörden der Länder für Privatanwender und Unternehmer die Webanwendung Mein Elster angeboten. Sie unterstützt alle gängigen Browser und erlaubt das Erstellen von:
Einkommensteuererklärung und Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht Grundsteuererklärung Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung Lohnsteuer-Anmeldung Kapitalertragsteuer-Anmeldung Lohnsteuerbescheinigung Umsatzsteuerjahreserklärung Körperschaftsteuererklärung Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Zusammenfassende Meldung Gewerbesteuererklärung Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG) Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)
Programme anderer Softwarehersteller haben (abhängig von der Ausrichtung der Programme) vergleichbare Funktionalitäten in ihren Produkten integriert.
Elster, Java und Linux Bis ins Jahr 2013 scheiterte die Nutzung von Mein Elster mit einem Nicht-Windows-PC an der quelloffenen Java-Implementierung OpenJDK, die standardmäßig z. B. unter Linux verwendet wird, obwohl sowohl die Schnittstelle ERiC als auch das Mein Elster-Onlineportal grundsätzlich unter sämtlichen Betriebssystemen funktionieren. Hintergrund war, dass das ElsterOnline-Portal mit jener quelloffenen Java-Implementierung in Konflikt geriet. Es setzte bis Mai 2013 das proprietäre Java von Oracle voraus (Oracle Java JRE und Plugin); war kein Oracle-Java installiert, reagierte das ElsterOnline-Portal bei Ausführung des „Konfigurations-Assistenten“ mit der Fehlermeldung: „Cookie-Übertragung fehlgeschlagen“. Dies sorgte für entsprechenden Unmut auf Seiten der Steuerpflichtigen, die den Finanzverwaltungen vorwarfen, den Besitz eines Computers mit Microsoft-Windows-Betriebssystem sowie die Installation von Java von Oracle anscheinend erzwingen zu wollen.
Im ersten Schritt entstanden im Laufe des Jahres 2005 nach einer teilweisen Lockerung der Lizenzbedingungen des Elster-Standards eine Reihe von alternativen Softwareprodukten für Windows, Mac OS X und Linux, welche die Schnittstelle ERiC nutzten. Seit 2008 boten auch unterschiedliche Online-Steuererklärungsportale diese Dienstleistung an. Jedoch waren viele dieser Programme kostenpflichtig (im Gegensatz zu Mein Elster), auch wenn sie im Gegensatz zur behördlichen Version zusätzlich steuersparende Tipps gaben. Als „Workaround“ war es möglich, seine Steuererklärung mit einem Linux-Rechner mittels ElsterFormular unter Wine zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln.
Im zweiten Schritt war ab Mai 2013 eine Nutzung von Mein Elster auch ohne Java möglich. Da das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seit Mitte 2012 Computernutzern immer wieder empfahl, wegen gravierender Sicherheitslücken auf den Einsatz von Oracle-Java zu verzichten, wurde das Registrierungsverfahren im ElsterOnline-Portal ohne Java ermöglicht, womit die Registrierung im ElsterOnline-Portal auch mit einer durch standardmäßige Linux-Distributionen unterstützten Technik möglich wurde. Ab August 2013 wurden dann sowohl der Login mit Softwarezertifikat als auch alle Funktionen von Mein Elster ohne Java möglich.
Stand heute setzt auch die Nutzung der Sicherheitssticks sowie der Signaturkarten kein Java mehr voraus. Jedoch muss der ElsterAuthenticator von Elster: Ihr Online-Finanzamt heruntergeladen und installiert werden. Dieser ist jedoch für Windows, MacOS und Linux verfügbar.
Authentifizierung Mein Elster bietet fünf verschiedene Varianten der Authentifizierung:
Softwarezertifikat (als Datei auf dem Rechner bzw. einen normalen USB-Stick). mobiler Login mit Smartphone oder Tablet mit der App ElsterSecure neuer elektronischer Personalausweis (AusweisApp benötigt, jedoch keine vorab-Registrierung notwendig). USB-Sicherheits-Stick („Sicherheitsstick für Elster“), äußerlich ähnlich einem USB-Stick mit einem proprietären Krypto-Chip, als Gemeinschaftsprodukt entwickelt von den Firmen Secunet Security Networks und Giesecke+Devrient, benötigt die Installation des ElsterAuthenticator.