Die IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte formuliert sexualitätsbezogene Rechtsansprüche, die auf den allgemeinen Menschenrechten beruhen. Sie wurde von der Mitgliederversammlung der International Planned Parenthood Federation (IPPF) im November 1995 verabschiedet und dient allen Mitgliedsorganisationen weltweit als verbindlicher ethischer Bezugsrahmen. Die Weltbevölkerungskonferenz in Kairo sowie die Vierte UN-Weltfrauenkonferenz in Peking hatten den Anstoß gegeben, die Prinzipien dieser Konferenzen zu übernehmen.Guedes, A.; Bott, S.; Güezmes, A.; Helzner, J. F. (2002) Gender-Based Violence, Human Rights, and the Health Sector: Lessons from Latin America. Health and Human Rights 6:177-193.

Inhalt Die Charta definiert die weltweit geltenden Grundsätze der IPPF. Sie wurde im Rahmen der Strategieplanung der IPPF (Vision 2000) erarbeitet. Ziel ist es lt. Präambel, den IPPF-Mitgliedsverbänden „Sicherheit und Klarheit“ aus IPPF-Sicht über die „Grundrechte von Menschen im Hinblick auf ihr sexuelles und reproduktives Leben“ zu geben.IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte, 1996 (deutsch); Präambel/Einleitung. Der erste in der Charta formulierte Grundsatz lautet:

Die Charta postuliert zwölf sexuelle und reproduktive Rechte. Jedes dieser Rechte sei bereits bestehenden, internationalen Menschenrechtsdokumenten entnommen. Zu den zitierten Dokumenten gehören die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), und die UN-Kinderrechtskonvention.

Die Charta nennt diese Punkte: Das Recht auf Leben.Genannt wird hierbei unter anderem, dass das Leben keiner Frau durch Schwangerschaft einem Risiko oder einer Gefahr ausgesetzt werden soll, und dass das Leben keines Kindes aufgrund seines Geschlechts einem Risiko oder einer Gefahr ausgesetzt werden soll. Das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit der Person.Hierzu wird unter anderem das Recht aller weiblichen Personen formuliert, keiner Form genitaler Verstümmelung ausgesetzt zu sein. Das Recht auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein. Das Recht auf Privatsphäre. Das Recht auf Gedankenfreiheit. Das Recht auf Information und Bildung. Das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen Ehe und die Gründung und Planung einer Familie. Das Recht zu entscheiden, ob und wann die Geburt eigener Kinder erwünscht ist. Das Recht auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsschutz. Das Recht auf den Nutzen des wissenschaftlichen Fortschritts. Das Recht auf Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung. Das Recht auf Schutz vor Folter und Misshandlung.

Rechtsträger Die Charta sieht ausschließlich in Personen Rechtsträger:

Bedeutung Karen Newman und Judith M. Helzner, die an der Erstellung der Charta mitgearbeitet haben, sehen darin ein Paradigma nicht nur für die Rechte der Frauen, sondern für die Menschenrechte insgesamt.Newman, K.; Helzner, J. F. (1999). IPPF Charter on Sexual and Reproductive Rights. Journal of Women’s Health & Gender-Based Medicine. 8(4), S. 459–463. . Alice M. MillerYale Scholl of Public Health: Profil Alice M. Miller. weist darauf hin, dass die IPPF-Charta insbesondere den Ausdruck sexuelle Rechte nutzt, um dafür zu argumentieren, dass bereits bestehende Rechte bestimmte sexuelle Aktivitäten und Ausdrucksformen schützen würden, wenn denn diese Rechte angewandt würden.A. M Miller: Sexual but Not Reproductive: Exploring the Junction and Disjunction of Sexual and Reproductive Rights. Reproductive. in: Health Hum Rights. 2000, 4(2), S. 68–109, PMID 10796971.

Weblinks Sexuelle Rechte: Eine IPPF Erklärung. In: profamilia.de (PDF)

Einzelnachweise

Kategorie:Sexualität und Recht Kategorie:Schwangerschaftsabbrüche Kategorie:Medizinethik