Die Sozialpolitik im Nationalsozialismus bezeichnet die Maßnahmen, die insbesondere seitens des Reichsarbeitsministeriums während der Zeit des Nationalsozialismus im Sinne der NS-Ideologie gegenüber definierten Teilen der Bevölkerung ergriffen wurden. Dazu zählen neben der Arbeits- und Tarifpolitik etwa die Gesundheits- und Familienpolitik sowie Wohlfahrts- und Fürsorgefragen.Sören Eden, Alexander Klimo: Kontinuitäten und Diskontinuitäten der deutschen Sozialpolitik bis 1945. Tagungsbericht der Unabhängige Historikerkommission zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums, Dezember 2014. PDF.
Im Mittelpunkt der Sozialpolitik standen „Arbeit“ und „Leistung“, wobei Arbeit stets als „nationale Arbeit“, Arbeit für die „Volksgemeinschaft“Norbert Götz. “Volksgemeinschaftliche Sozialpolitik.” Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung 44 (2002) 3: 79–93.Norbert Götz. Ungleiche Geschwister: Die Konstruktion von nationalsozialistischer Volksgemeinschaft und schwedischem Volksheim. Baden-Baden: Nomos, 2001. 349–417. und Leistung immer auch als Beitrag zur Optimierung des „Volkskörpers“ verstanden wurde.Unabhängige Historikerkommission zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums: 1. Jahrestagung: Kontinuitäten und Diskontinuitäten der deutschen Sozialpolitik bis 1945. Dezember 2014.
Vorgeschichte bis zur Machtergreifung In den Jahren der Weimarer Republik hatte sich die Sozialpolitik zu einem zentralen, aber zunehmend von tiefgehenden politischen Konflikten geprägten Politikfeld entwickelt. Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Wohlfahrtspflege wurden auf der Basis der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung zunächst ausgebaut und durch weitere wohlfahrtsstaatliche Leistungen zugunsten einer Sekurität breiter Bevölkerungsschichten ergänzt, infolge der Weltwirtschaftskrise jedoch wieder beschnitten.Manfred G. Schmidt, Tobias Ostheim: Sozialpolitik in der Weimarer Republik. In: Manfred G. Schmidt, Tobias Ostheim, Nico A. Siegel, Reimut Zohlnhöfer (Hrsg.): Der Wohlfahrtsstaat. Eine Einführung in den historischen und internationalen Vergleich. Springer-Verlag, 2007, S. 131–143. Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten beendete 1933 nicht nur die kurze Periode der Weimarer Demokratie,Tobias Ostheim, Manfred G. Schmidt: Ein nationalsozialistischer Wohlfahrtsstaat? In: Manfred G. Schmidt, Tobias Ostheim, Nico A. Siegel, Reimut Zohlnhöfer (Hrsg.): Der Wohlfahrtsstaat. Eine Einführung in den historischen und internationalen Vergleich. Springer-Verlag, 2007, S. 144–152. sondern auch ihr Sozialstaatspostulat mit einem individuellen Anspruch auf soziale Absicherung ohne Ansehen der Person.Christoph Butterwegge: Mit dem Sozialstaat stirbt die Demokratie. Die Geschichte der Weimarer Republik als warnendes Beispiel. PDF, abgerufen am 3. Dezember 2024. Der sozialdarwinistisch determinierte Ausleseprozess zwischen förderungswerten Volksgenossen und „minderwertigen“, „lebensunwerten“ „Gemeinschaftsfremden“ legitimierte vor allem in der Wohlfahrtspflege eine Privilegierung der durch Rassenhygiene (Erbgesundheit und arische Abstammung) „aufgearteten Volksgemeinschaft“.Nationalsozialistische Sozialpolitik und der „moderne Krieg“. In: Birthe Kundrus: Kriegerfrauen. Familienpolitik und Geschlechterverhältnisse im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Hamburg, 1995, S. 224–228. Aber auch von den privilegierten Hilfsbedürftigen wurde permanentes Wohlverhalten erwartet. Die soziale Absicherung des Einzelnen war bedingt durch stete „volksgenossische“ Vorleistungen gegenüber dem „Volkskörper“, insbesondere Arbeits- und Opferbereitschaft. Beispielhaft war etwa das Ideal der „deutschen Mutter“.
Das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 beschäftigt sich in mehr als der Hälfte der Punkte mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik. In Punkt 24 heißt es:
Ebenso lautete 1937 der Leitsatz Joseph Goebbels’ für die Arbeit des Winterhilfswerks: „Gemeinnutz vor Eigennutz“.Die Verfassung für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes vom 24. März 1937, RGBl. S. 423
Konkrete sozialpolitische Maßnahmen waren der Zusammenschluss von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) als der größten NS-MassenorganisationAndreas Beckmann: Geschichte der „Deutschen Arbeitsfront“: Eine der letzten großen Lücken in der NS-Forschung. Deutschlandfunk, 12. Januar 2023. sowie staatliche Eingriffe in die Bereiche Lohn, Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und die innerbetriebliche Ordnung. Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung durch gewählte Organe wurde zugunsten des Führerprinzips abgeschafft; die neuen „Leiter“ der Sozialversicherungsträger erhielten deren Aufgaben und Befugnisse.Abschnitt II Art. 7 § 1 des Gesetzes über den Aufbau der Sozialversicherung vom 5. Juli 1934, RGBl. S. 577
So sollten die bestehenden Klassen abgeschafft und alle Deutschen zu einer einheitlichen Volksgemeinschaft zusammengeschlossen werden. Ebenso sollten Großbetriebe enteignet werden. Diese Programmkomponenten der NSDAP wurden letztlich jedoch nicht umgesetzt, da Hitler neben der Reichswehr auch die Unternehmer auf seine Seite bringen wollte. Unter anderem führte dies zu der von den Nationalsozialisten nachträglich als Röhm-Putsch bezeichneten Ermordung der SA-Führung, die auf der Umsetzung der korporationistischen Programmpunkte bestanden hatte.
NS-Ideologie Die sozialpolitischen Maßnahmen waren insbesondere in den Bereichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege am stärksten von der nationalsozialistischen Rassenhygiene geprägt.Christoph Sachße, Florian Tennstedt: Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus 1933–1945. 1992, S. 419 ff. Damit der „Volkskörper“ gesund und die „arische Rasse“ rein bleibe, sollten die Sozialleistungen körperlich und geistig beeinträchtigten Menschen und „rassisch Minderwertigen“ nicht zugutekommen.Vgl. Wolfgang Ayaß: "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995.
Arbeit wurde von der freien Lohnarbeit zum Medium der Erziehung zur Volksgemeinschaft. Nur wer arbeitswillig war, wurde als Mitglied der Volksgemeinschaft anerkannt. Arbeit wurde damit zum Mechanismus der Selektion, der Abgrenzung der „wertvollen Volksgenossen“ von den „Asozialen“ und „Gemeinschaftsfremden“.
Das Deutsche Hygiene-Museum Dresden (DHM) stellte sich voll in den Dienst der nationalsozialistischen Ideologie. Es wollte „das Verständnis für das bevölkerungspolitische Programm der NSDAP und damit des nationalsozialistischen Staates ... wecken, um damit die Grundlage für eine einheitliche Gesundheitsführung und die Volksgesundheit des deutschen Volkes zu fördern.“ Mit Rücksicht auf die Ausweitung der Aufgaben auf dem Gebiet der Erb- und Rassenkunde wurde eine besondere Abteilung eingerichtet. Das DHM zeigte die Wanderausstellungen „Volk und Familie“, „Ewiges Volk“ und „Volk und Rasse“, um „das Verantwortungsbewusstsein des einzelnen Volksgenossen gegenüber seinem Volk und seiner Rasse zu wecken, zu vertiefen und hinzulenken zu den von allen zu erfüllenden völkischen Verpflichtungen.“ In den Kriegsjahren wurde die Aufklärung über Luftschutz und Kampfgaserkrankungen hinzugenommen und auch auf die besetzten Gebiete ausgeweitet.
Schuldnerschutz Gleich zu Beginn seiner Herrschaft erließ das Kabinett Hitler mehrere Gesetze, die Schuldnern entgegenkamen, die in der Weltwirtschaftskrise ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen konnten. So wurden Pfändungen und Zwangsversteigerungen ausgesetzt und Mieter, die mit der Miete im Rückstand waren, durften nicht mehr zwangsgeräumt werden. Am 13. Dezember 1934 wurde das Gesetz zur Verhütung des Missbrauchs on Vollstreckungsmöglichkeiten erlassen, das den Gerichtsvollziehern einen erheblichen Ermessensspielraum einräumte: „Böswillige Schuldner“, also Juden, die als „Schädlinge des deutschen Volkes“ bezeichnet wurden, waren nicht zu schützen, sondern im Gegenteil „mit aller Schärfe zu treffen“. Die neu erdachte Rechtsfigur des „Schutzunwürdigen“ erlaubte es, Juden in die Pleite zu treiben und zu enteignen, indem man ihnen den Zugriff auf zahlungsunwillige Schuldner verweigerte oder sie der Zwangsvollstreckung auslieferte, wenn sie in wirtschaftliche Krisen gerieten.Götz Aly: Wie konnte das geschehen? Deutschland 1933 bis 1945, S. Fischer, Frankfurt am Main 2025, ISBN 978-3-10-397364-8, S. 119 f. und 129 f.
Arbeitsmarkt Arbeitskräftebeschaffung und -lenkung Von der Arbeitsbeschaffungspolitik der Reichsregierung seit 1933 über den obligatorischen Arbeitsdienst für männliche Jugendliche im Reichsarbeitsdienst zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten seit 1935 bis hin zum umfassenden System des Arbeitseinsatzes und der massenhaften Zwangsarbeit von Ausländern in den Kriegsjahren wurde in der Zeit des Nationalsozialismus der hoheitliche Zugriff auf die Arbeitskraft intensiviert. Nach Einführung des Pflichtjahres 1938 für junge Frauen und durch die massive Aufrüstung der Wehrmacht wurde bis 1939 faktisch Vollbeschäftigung erreicht. Wichtige Instrumente einer kriegsadäquaten Arbeitskräftesteuerung waren zudem das Arbeitsbuch, eine relativ effiziente und mit dem Vierjahresplan gleichgeschaltete Arbeitsverwaltung sowie eine differenzierte Statistik.Dietmar Petzina: Die Mobilisierung deutscher Arbeitskräfte vor und während des Zweiten Weltkriegs. Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 1970, S. 443–455. PDF.Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. Univ.-Diss., Osnabrück 2008 (Volltext).
In den ersten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft sank die Zahl der Arbeitslosen enorm. Eine grundlegende Rolle spielte dabei ab 1933 die Umsetzung des Reinhardt-Programms mit einem beachtlichen finanziellen Volumen von 1,5 Milliarden Reichsmark, ab 1936 dann der Vierjahresplan mit einem umfassenden staatlichen Auftragswesen zugunsten der Rüstungsindustrie. Waren im Februar 1933 über 6 Mio. Arbeitslose offiziell registriert, konnte Hitlers Regierung im Juni 1934 die Reduzierung auf 2,5 Mio. bekanntgeben. Im Januar 1935 waren es 2,9 Mio., Ende August 1935 nur noch 1,1 Mio.Jahresbericht der Reichs-Kredit-Gesellschaft in der Ausgabe Februar 1936 der Weißen Blätter, S. 60. Hauptursache dafür war das bereits von der Brüning-Regierung eingeleitete Beschäftigungsprogramm in Landwirtschaft und Straßenbau, das auf den Wohnungsbau ausgeweitet wurde. Insbesondere der Autobahnbau wurde propagandistisch in Szene gesetzt.
Die Zwangsrekrutierung von Arbeitern für „Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung“ erfolgte nach der Generalermächtigung Hermann Görings zur Durchführung des Vierjahresplans im Oktober 1936 aufgrund entsprechender Verordnungen durch die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, insbesondere zum Bau des Westwalls, aber auch anderer Projekte des Vierjahresplans durch rund 400 000 „Wirtschaftssoldaten“.Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung vom 22. Juni 1938, RGBl. S. 652 und vom 13. Februar 1939, RGBl. S. 206. Nach einer Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels des Ministerrats für die Reichsverteidigung vom 1. September 1939RGBl. S. 1685 musste das Arbeitsamt Kündigungen von Arbeits- und Lehrverhältnissen zustimmen.