Daniel Krause (* 2. Juli 1964 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt. Er ist schwerpunktmäßig als Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafsachen tätig.

Leben Krause stammt aus einer Juristenfamilie, bereits seine Mutter und sein Großvater waren Rechtsanwälte, sein Vater dagegen Pfarrer.Der Neue im Team der Verteidiger, Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 11. Mai 2025 Krause wuchs in Berlin auf und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Freiburg, und der Columbia University in New York. 1995 promovierte er bei Urs Kindhäuser zu einem wirtschaftsstrafrechtlichen Thema und ist seitdem Rechtsanwalt in Berlin.Ordnungsgemäßes Wirtschaften und Erlaubtes Risiko: Grund- und Einzelfragen des Bankrotts (§ 283 StGB) - zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Konkursstrafrechts, Duncker & Humblot, ISBN 978-3428083756.

Krause ist Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer"Ausschuss Strafrecht" Bundesrechtsanwaltskammer |abgerufen am 9. Mai 2025, Mitherausgeber der im C.H.Beck Verlag erscheinenden Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Strafrecht, C.H.Beck Verlag, abgerufen am 13. Mai 2025 und Autor in dem vom Ewald Löwe begründeten Kommentar zur Strafprozessordnung (Löwe/Rosenberg).Kommentar zur StPO, Löwe-Rosenberg, abgerufen im Mai 2025

BekanntheitBilanz, „Deutschlands beste Strafverteidiger“, Ausgabe Februar 2015 erreichte Krause durch sein Auftreten in verschiedenen vielbeachteten Wirtschaftsstrafprozessen. Er vertrat unter anderem Klaus Esser im Mannesmann-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf.Der Neue im Team der Verteidiger, Süddeutsche Zeitung 19. Mai 2010 Er verteidigte den früheren „DDR-Vermittler“ Wolfgang Vogel; dessen Verfahren wegen des Vorwurfs der Erpressung Ausreisewilliger DDR-Bürger endete 1998 mit einem Freispruch durch den Bundesgerichtshof.Vor dem Berliner Landgericht begann der zweite Prozeß gegen Wolfgang Vogel, Berliner Zeitung vom 7. Mai 1996 Krause verteidigte Herbert Grönemeyer,In die Falle gelockt - Gutachten entlasten Grönemeyer, Stern vom 2. Oktober 2015 Stefan Krause,Durchsuchung bei der Deutschen Bank: Auch Chef der Prozessabteilung verhaftet, JUVE vom 14. Dezember 2012 Markus FrickMarkus Frick muss ins Gefängnis, Handelsblatt vom 25. Februar 2014, Manfred Schmidt.Bestechlichkeit: Anklage gegen Wulffs Ex-Sprecher, Das Erste vom 7. März 2013 und Jürgen Harder.„Cargo City Süd“: Fraport-Bender sagt als Zeuge aus, Frankfurter Neue Presse, 17. Dezember 2018 Im Korruptionsverfahren um Ferrostaal verteidigte er den Vorstandsvorsitzenden, Matthias Mitscherlich.Ex-Ferrostaal-Chef zahlt Bußgeld, Handelsblatt vom 12. Dezember 2012 Matthias Graf von Krockow, früheres Mitglied der Geschäftsleitung des Bankhauses Sal. Oppenheim & Cie., verteidigte Krause in verschiedenen Strafverfahren betreffend die Bank. Im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland vertrat Krause den Deutschen Fußball-Bund.

In der sogenannten Böhmermann-Affäre verteidigte Krause den Moderator Jan Böhmermann in dem aufgrund der Strafanzeige des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan eingeleiteten Strafverfahren wegen eines satirischen Gedichts u. a. wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach § 103 StGB a.F. Das Verfahren wurde eingestellt. Krause verteidigte Matthias Bloechle, der in den 2000er Jahren erstmals in Deutschland bei Paaren eine Präimplantationsdiagnostik mit anschließender Implantation durchführte und in der Folge strafrechtlich hierfür verfolgt wurde. Das Verfahren endete 2010 mit einem Freispruch durch den Bundesgerichtshof. Im Anschluss an dieses Verfahren wurde die Implantationsdiagnostik durch den Bundestag gesetzlich geregelt und in bestimmten Fällen zugelassen.Bundesrichter erlauben Gentests an Embryonen, Der Spiegel, 6. Juli 2010

Krause verteidigte die Hauptaktionärin der Volkswagen AG, die Porsche SE, vor dem Landgericht Stuttgart im Verfahren betreffend Vorwürfe unrichtiger Unterrichtungen des Kapitalmarkts im Rahmen des gescheiterten Übernahmeversuchs des Volkswagen-Konzerns durch Porsche. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Seit 2016 vertritt er die Interessen der Volkswagen AG und diverser Gesellschaften des VW-Konzerns in der sogenannten Diesel-Affäre im Zusammenhang mit diversen in Deutschland und in zahlreichen anderen Ländern geführten staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen.

In dem Skandal betreffend den Zahlungsdienstleister Wirecard verteidigt Krause den letzten amtierenden Finanzvorstand der Wirecard, Alexander von Knoop.Ermittler erhöhen Druck auf verbliebene Wirecard-Vorstände, Handelsblatt, abgerufen am 10. Mai 2025 Krause berät die Bundesregierung und deren Ministerien wie auch Landesministerien, Unternehmen und Einzelpersonen im Zusammenhang mit Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder, beispielsweise im Zusammenhang mit den Bundestagsuntersuchungsausschüssen „Laufzeitverlängerung Kernkraftwerke“,Graichen: Laufzeitverlängerung ergebnisoffen geprüft , Bundestaf.de, abgerufen am 10. Mai 2025 „PKW-Maut“,Darum geht es im Untersuchungsausschuss, Deutschlandfunk, abgerufen am 10. Mai 2025 der sog. „Berateraffäre“ im Bundesministerium der Verteidigung,Wie Katrin Suder zur Symbolfigur in der Berateraffäre wurde, RND, abgerufen am 10. Mai 2025 der Cum/Ex-Thematik,BGH lehnt Durchsuchung von Freshfields-Büros ab, Juve, abgerufen am 10. Mai 2025 der NSU-Thematik, dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin („Amri“),Untersuchungsausschuss im Fall Amri benennt eklatante Missstände bei Berliner Polizei, Der Spiegel, abgerufen am 10. Mai 2025 oder dem Flughafen BER.Update - Bericht des Untersuchungsausschusses: Überall Verfehlungen: Das BER-Drama auf über 1000 Seiten, Der Tagesspiegel, abgerufen am 10. Mai 2025

Krause führt eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin,Deutschland 2018, The Legal 500, abgerufen am 9. Mai 2025 in der derzeit (2024) elf Rechtsanwälte tätig sind.

Veröffentlichungen

Ordnungsgemäßes Wirtschaften und Erlaubtes Risiko: Grund- und Einzelfragen des Bankrotts (§ 283 StGB) – zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Konkursstrafrechts (1995) Kommentierung der §§ 72 – 93 StPO in: Löwe/Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Aufl. (2003) und 26. Aufl. (2008), 27. Aufl. (2017) und 28. Aufl. (2025) Hauptverhandlung in: Münchener Anwaltshandbuch: Strafverteidigung, hrsg. von Widmaier, 1. Aufl. (2006) und 2. Aufl. (2014) und 3. Aufl. (2022) Strafrechtliche Haftung von Geschäftsleitern in: Krieger/Schneider (Hrsg.), Handbuch Managerhaftung, 2. Aufl. (2010) 3. Aufl. (2016) und 4. Aufl. (2022)

Weblinks Website Krause und Kollegen

Einzelnachweise

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